Cambridge (George William Frederick Charles, Herzog von) - Camburg
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nigreiche (1813) wurde Cambridge als Generalstatthalter dahin geschickt und infolge der
Unruhen zu Göttingen
[* 2] 1831 zum
Vicekönig von Hannover
[* 3] ernannt. Unter ihm wurde 1819 die alte ständische
Verfassung geregelt und 1833 das von Wilhelm IV.
verliehene neue Grundgesetz eingeführt. Als nach dem
Tode Wilhelms IV. 1837 Hannover an
C.s ältern
Bruder
Ernst
August fiel, kehrte er nach England zurück. Hier wirkte er segensreich als Präsident vieler wohlthätiger
Vereine,
die er zum
Teil begründen half, wie das deutsche Hospital in
London.
[* 4] Cambridge starb Aus seiner
Ehe mit Prinzessin
Auguste
von
Hessen-Cassel (gest. hinterließ er einen Sohn
George William, der ihm als
Herzog von Cambridge folgte,
und zwei
Töchter:
Augusta Karoline, geb. vermählt mit dem
GroßherzogFriedrich Wilhelm (s. d.) von
Mecklenburg-Strelitz,
und Mary, geb. vermählt mit
HerzogFranz vonTeck (s. d.).
(spr. kehmbridsch),GeorgeWilliam Frederick Charles,
Herzog von,
Graf von
Tipperary,
Baron
von Culloden, brit. Feldmarschall, Sohn des vorigen, geb. zu
London, wurde bereits 1837 Oberst der brit.
Armee und stieg 1845 zum Generalmajor auf. Im
Orientkrieg führte er als Generallieutenant
die 1. Division nach der Krim
[* 5] und nahm an denSchlachten
[* 6] an der
Alma und bei Inkerman teil, kehrte jedoch
hierauf nach England zurück. Juli 1856 ward er zum Oberbefehlshaber des brit.
Heers ernannt, in welcher
Stellung er namentlich
für die Errichtung stehender Lager
[* 7] sowie verbesserte
Ausrüstung der
Truppen wirkte und nach längerm Sträuben auch in die
Beseitigung des Kaufsystems und der körperlichen
Strafen willigte. Am erfolgte seine
Erhebung
zum Feldmarschall, und wurde er bei Gelegenheit der Feier seines 50jährigen Dienstjubiläums zum Oberbefehlshaber
der
Armee (Commander-in-chief) ernannt, eine Würde, die als Letzter der
Herzog von Wellington bekleidet hatte.
(spr. kehmbridsch-), tiefer Einschnitt des Timormeers
an der Nordküste der brit.
KolonieWestaustralien, unter 15° nördl.
Br., 128° östl. L. von Greenwich. Am Südende der Mount-Cockburn;
(spr. kangbrĭäll),Albert, franz.
General, geb. zu Lagrasse (Depart.
Aude), trat 1836 in die
Armee ein und stieg bis 1870 zum Brigadegeneral auf. Während des
Krieges erhielt er das Kommando über
eine
Brigade des neuerrichteten 12.
Armeekorps der
Armee von Châlons, wurde in der
Schlacht von
Sedan
[* 8] verwundet und gefangen,
entfloh jedoch während des
Transportes und stellte sich in
Tours
[* 9] der Regierung der nationalen Verteidigung
zur
Verfügung. Cambriels übernahm den Oberbefehl über die in der Errichtung begriffene Ostarmee in
Besançon,
[* 10] versuchte vergeblich,
den
Vormarsch der bad. Felddivision des 14.
Armeekorps
(General von Werder) aufzuhalten, und lieferte in der Nähe des Oignon bei
Etuz, Auson-dessus und Châtillon-le-Duc mehrere
Gefechte, die ihn zum Rückzüge nach dem befestigten
Lager von
Besançon nötigten.
Zerwürfnisse mit Garibaldi, der zum Oberbefehlshaber der
Freikorps ernannt worden war, erschwerten dem
General die Kommandoführung
und bestimmten ihn, das
Kommando Nov. 1870 niederzulegen. Anfang 1871 trat Cambriels wieder in den aktiven Dienst
zurück und übernahm das Kommando über das 19.
Armeekorps in Vierzon mit dem
Auftrage, den
Abmarsch des
Bourbakischen
Heers nach
Osten (zum
Entsatze von
Belfort)
[* 11] zu verschleiern, aber schon 27. Jan. brach die Kopfwunde wieder
auf und
nötigte Cambriels das Kommando niederzulegen. 1875 übernahm Cambriels das Kommando über das 10.
Armeekorps in Rennes, 1879 trat
er in den
Ruhestand und starb in
Paris.
[* 12]
(spr. kangbrónn),PierreJacques Etienne,
Graf, franz.General, geb. zu St.
Sébastien bei Nantes,
[* 17] trat 1790 in die franz. Nationalgarde, nahm an den Kämpfen gegen
die Königlichen in der
Vendée teil, machte, zu den Linientruppen übergetreten, die Unternehmung gegen
Irland mit und kämpfte
darauf in allen Feldzügen der Republik und des Kaiserreichs mit Tapferkeit und Auszeichnung. 1814 wurde
er Brigadegeneral und folgte Napoleon nach Elba als Commandeur der 400 Mann der alten Garde.
Als er mit Napoleon 1815 nach
Frankreich zurückkehrte, ernannte ihn dieser zum
Grafen, Pair von
Frankreich und Generallieutenant.
Bei Waterloo
[* 18] befehligte Cambronne eine Division der alten Garde und leistete lange
Widerstand, wurde verwundet
und von den Engländern gefangen. Hierbei soll Cambronne den Gegnern zugerufen haben: «Die
alte Garde stirbt, aber sie ergiebt sich nicht», doch ist festgestellt, daß nicht Cambronne, vielleicht
aber
GeneralMichel die Worte gebraucht hat. Auf das Versprechen, sich dem franz. Kriegsgericht stellen
zu wollen, wurde er aus der Gefangenschaft entlassen, 1816 Kriegsgericht über ihn abgehalten, und er
wurde, da er den
Bourbonen keinen
Eid geleistet, freigesprochen. 1820 ernannte ihn
Ludwig XVIII. zum Commandeur von Lille.
[* 19] 1824 trat
Cambronne in
Ruhestand und starb in der Nähe von Nantes, wo ihm 1848 ein Bronzestandbild (von
Debay) errichtet
wurde.
(Kamburg), Stadt im
Kreis
[* 20]
Saalfeld
[* 21] des Herzogtums
Sachsen-Meiningen, Hauptort der
Grafschaft Camburg, einer Enclave
zwischen preuß. und sachsen-weimar. Gebiet, 18 km nördlich von
Jena,
[* 22] an der
Saale und der Linie
Großheringen-Saalfeld (Saalbahn)
und der (im
Bau begriffenen) Linie Zeitz-Camburg der
Preuß. Staatsbahnen,
[* 23] hat (1890) 2660 (1296 männl., 1364 weibl.)
evang. E.,
Amtsgericht (Landgericht Rudolstadt),
[* 24] Steueramt; bedeutende Zuckerfabrik, große Handelsmühle, Fabrikation landwirtschaftlicher
Maschinen, Dampfsägewerk, Dampfmolkerei, Gerbereien, Ziegeleien, Getreide- und Holzhandel, 2 Holzmessen
(Palmarum und Johanni)
sowie stark besuchte Viehmärkte. Von dem frühern Schlosse der
Grafen von Camburg ist nur noch ein,
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]
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jetzt wieder besteigbar gemachter Turm
[* 26] erhalten. 2 km entfernt, romantisch im Wald gelegen, die Ruinen der Cyriakskirche. -
Die Grafschaft Camburg, welche nach dem Aussterben der Grafen von Camburg, einer Seitenlinie der Grafen von Wettin, 1089 wieder an das
Stammhaus fiel, ist der einzige, noch im Besitz eines Wettiners befindliche Rest des Stammbesitzes der
Wettiner, während die übrigen Besitzungen 1815 an Preußen
[* 27] fielen.