allen
Rechten gleichmäßig geordnet. Der
Bürge wird frei, wenn der Hauptschuldner die Schuld tilgt. Auch sonst stehen ihm
die Einreden des Hauptschuldners zu, ausgenommen wenn er sich, um den
Gläubiger gegen jene Einreden sicher zu stellen oder
in der
Absicht zu schenken, verbürgt hat. An eigenen Rechtswohlthaten hat derBürge das beneficium excussionis
(Rechtswohlthat der Vorausklage), indem er fordern darf, daß sich der
Gläubiger zunächst an den Hauptschuldner hält, es
sei denn, daß dessen
Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder der Hauptschuldner sich im
Auslande aufhält u. s. w. Mehrere Mitbürgen
haften
an sich, ein jeder auf das Ganze.
Doch hat der einzelne, wenn er auf das Ganze belangt wird, nach gemeinem und franz.,
nicht aber nach preuß., sächs. und nach österr.
Recht, das
Recht,
Teilung zu fordern (beneficium divisionis). Diese Rechtswohlthaten
sind ausgeschlossen, wenn die ein Handelsgeschäft war (Handelsgesetzbuch §. 281), und auch nach Handelsrecht haftet der
Schadlosbürge
nur für den
Ausfall. Der
Bürge, welcher zahlt, hat in der Regel, namentlich wenn er nicht
schenkungsweise gebürgt hat, gegen den Hauptschuldner den
Anspruch auf Erstattung und, wenn der
Bürge dem
Gläubiger verurteilt
ist, oder der Schuldner die Befriedigung des
Gläubigers verzögert, auf
Befreiung von der Bürgschaft. Der
Bürge kann aber auch, wenn
er erfüllt,
Abtretung der
Rechte desGläubigers, wie sie diesem gegen den Schuldner und gegen die Mitbürgen
zustehen, fordern (beneficium cedendarum actionum). Und er kann
Erfüllung weigern, wenn der
Gläubiger zufolge seines Verschuldens
ihm solche
Rechte nicht abtreten kann.
Jak.
Daniel, Bildgießer, geb. zu
Nürnberg,
[* 4] war erst
Drechsler, ging dann an der
Nürnberger
Kunstschule zur Kunst über und war 1822-24 neben Rotermundt und
Bandel an der Restauration des Schönen
Brunnens, sodann am Hauptaltar der Jakobskirche beschäftigt. 1826 fertigte er in
Stein das
StandbildMelanchthons vor dem Gymnasium, 1834 für
den
Dom zu
Bamberg
[* 5] das bronzene Grabdenkmal des Fürstbischofs von Fechenbach. Seit er sich zu
Paris
[* 6] bei Crossatière in seiner
Kunst vervollkommnet hatte, beschäftigte er sich mehr mit dem
Guß. Aus seiner Hütte gingen hervor das
von
Rauch modellierte
Denkmal für
AlbrechtDürer in
Nürnberg (1840), das von Hähnel modellierte
StandbildBeethovens in
Bonn
[* 7] (1849), die kolossale
StatueKaiserKarls IV. von demselben in
Prag
[* 8] (1851), die
Luther-Statue für Möhra nach Ferdinand
Müller (1858), das von den Gebrüdern
Max modellierte
Denkmal Radetzkys in
Prag (1861). Erstarb in
Nürnberg.
Friedr. Aug. Ludw.
von, Forstmann, geb. zu
Leipzig,
[* 9] trat jung in franz. Kriegsdienste, mußte aber, als er den Neffen des
Generals
Valières beim
Spiel tödlich verwundet hatte, flüchten, kam 1762 nach Georgenthal in
Thüringen, um sich
für den Forstdienst auszubilden, wurde 1764 Jagdpage am gothaischen
Hofe und bereiste von 1767 an
Deutschland,
[* 10] England,
Holland
und
Frankreich. Nach seiner Rückkehr hörte er forstbotan. Vorlesungen beiGleditsch in
Berlin,
[* 11] kaufte 1777 eine Forstsekretärstelle,
mit der die
Verwaltung des
Tegeler Forstreviers bei
Berlin verbunden war, legte ausgedehnte Pflanzungen
an, richtete einen Samenhandel ein und betrieb namentlich die Einführung fremder Holzarten. 1787 wurde er von
Friedrich Wilhelm
II. mit dem Unterricht der Jagdpagen und der Herausgabe eines Forsthandbuchs beauftragt.
Als Direktor der Forstakademie in
Berlin und
Geh. Forstrat hielt er nun stark besuchte öffentliche Vorlesungen.
Er starb in
Berlin. Burgsdorf beherrschte namentlich die Gebiete der Pflanzenerziehung und der Waldkultur. Er schrieb:
«Beiträge zur Erweiterung der Forstwissenschaft» (Berl.
1780),
«Versuch einer vollständigen Geschichte vorzüglicher Holzarten in systematischen
Abhandlungen», ein zwar zu weitläufig angelegtes, aber epochemachendes Werk, es erschienen nur zweiTeile:
«Die
Buche» (Berl. 1783) und «Die einheimischen
und fremden Eichenarten» (2 Bde., ebd. 1787, 1800). Sein
Hauptwerk ist das «Forsthandbuch»: 1.
Tl.: «Allgemeiner theoretisch-praktischer Lehrbegriff sämtlicher Försterwissenschaften»
(Berl. 1788; 3. Aufl. 1800);
Stadt in der
Amtshauptmannschaft Rochlitz der sächs. Kreishauptmannschaft
Leipzig, 14 km von
Chemnitz,
[* 12] 17 km
von Rochlitz, in etwa 300 m Höhe, an einem kleinen, rechten Zuflusse der
Mulde und an der Linie
Leipzig-Kieritzsch-Chemnitz
der Sächs. Staatsbahnen,
[* 13] hat (1890) 6693 (3173 männl., 3520 weibl.) E.,
Post erster
Klasse,
Telegraph,
[* 14] Fernsprechverbindung mit
Chemnitz,
Amtsgericht (Landgericht
Chemnitz); bedeutende Fabrikation von
Handschuhen und
Strumpfwaren. 2 km entfernt der Taurastein (347 m) mit dem Wettinturme (30 m). Burgstädt wurde 1600 zur
Stadt erhoben. Hier wurde 1750
die erste Kattunfabrik, 1787
die erste Seidenweberei in
Sachsen
[* 15] errichtet, 1881 die
ersten
Sparkarten in
Deutschland ausgegeben.
In der Jägersprache heißt Burgstall oder
Grimmen eine inmitten der Hirschfährte hervorragende
kleine, gewölbte, der Länge nach ausgedehnte Erhabenheit, der
Abdruck der Höhlung der Schale (s. d.), der durch das feste
Eindrücken der
Ballen gebildet wird.
czech. Pirkštein, Dorf im Gerichtsbezirk Haida der österr. Bezirkshauptmannschaft
Böhmisch-Leipa in
Böhmen,
[* 16] südöstlich von Haida, hat (1890) 1226, als Gemeinde 2056 deutsche E., Post,
Telegraph, Reste der alten schon 1327 urkundlich
erwähnten Felsenburg Sloup, genannt «Einsiedlerstein», sowie einen
Teil des von
AdamBerka 1596 unter dem Sloup errichteten
Schlosses, eine prachtvolle neu restaurierte
Pfarrkirche mit dem Grabmal des
Grafen Maximilian
Kinsky (gest.
1756), ein gräflich Kinskysches Schloß mit Allodherrschaft (22,47 qkm),
Park, Kapelle mit Gruft, an der das
Denkmal des Vertrauten
KaiserJosephs II., des
Grafen Philipp
Kinsky (gest. 1827) steht, gräflich Kinskysche
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Spiegel- und Goldrahmenfabrik und ist eine besonders von Pragern vielbesuchte Sommerfrische. Die Gebäude der frühern Schönfärberei
und Kattundruckerei (1750), die älteste Böhmens, werden jetzt für Zwecke der Spiegelfabrik benutzt.