Ludw., Zeichner und
Maler,
Bruder von
Adolf Burger, geb. zu Krakau,
[* 12] besuchte seit 1844 die
BerlinerAkademie,
machte 1851-53 eine Studienreise nach
Belgien
[* 13] und nach
Paris,
[* 14] wo er bei Couture arbeitete. Dann hauptsächlich als
Illustrator für die
Leipziger Illustrierte
Zeitung thätig, fertigte er auch die Zeichnungen zu Ferd. Schmidts
«Preußen
[* 15] in
Wort und
Bild»; er wohnte dem schlesw.-holstein. sowie dem österr. Feldzug als Illustrator
bei und veröffentlichte seine
Aufnahmen in den Werken
Fontanes: «Der
Schleswig-HolsteinischeKrieg» (1866) und «Der Deutsche
[* 16] Krieg von 1866» (2 Bde., 1870-71).
Seit 1868 wandte sich Burger der dekorativen Malerei zu.
BeimBerliner Rathausbau, in Privathäusern (Ravené, Pringsheim, Tiele-Winkler,
Palais
Radziwill u. s. w.) sowie in der
«Flora» zu Charlottenburg,
[* 17] zuletzt in der Universitätsbibliothek, an der Kriegsakademie
und im Erdgeschosse des Zeughauses lieferte er zahlreiche Dekorationen. Er starb inBerlin.
wurden ursprünglich die Einwohner der
Burgen
[* 18] (burgenses) genannt, später die Einwohner der befestigten, mit
gewissen Privilegien und
Rechten ausgestatteten
Städte, und zwar vorzugsweise diejenigen, welche die gesamten städtischen
Rechte (s. Stadt) ausübten. Je nachdem diese
Rechte weitern
Kreisen zugestanden wurden, dehnte sich die Bürgerschaft aus.
Anfänglich gehörten zu ihr nur die im
Besitze des Stadtregiments befindlichen Familien (Geschlechter),
später auch, als sie regimentsfähig geworden, die Handelsleute, gewisse Künstler u. s. w.,
endlich die
Glieder
[* 19] der
Zünfte, die Handwerker, nachdem sie in heftigen Kämpfen ihre Gleichberechtigung erstritten hatten.
Zu den Bürger zählten auch die
Ausbürger,
Personen, welche zwar das
Bürgerrecht erworben, um in der Stadt
ein Haus besitzen, oder
Gewerbe betreiben, oder den Schutz der Gemeinde genießen zu können, aber nicht am Orte wohnhaft
waren. (S.
Pfahlbürger.) Dagegen hießen Schutzverwandte,
Beisassen diejenigen, welche zwar in der
Stadt wohnten, aber das
Bürgerrecht nicht besaßen.
Das
Recht,
Gewerbe zu treiben, stand lange Zeit nur den Bürger zu, und ihren gewerblichen Korporationen,
den
Innungen, pflegten sich auch diejenigen, welche sich mit
Handel und
Gewerbe nicht beschäftigten, anzuschließen. So bildete
sich neben dem
Adel, der Geistlichkeit, dem
Bauernstande der in den
Städten wohnende, vorzugsweise gewerbtreibende
Bürgerstand,
der als ein freier
Stand galt. Auch waren die
Städte, und zwar die Landstädte auf den Landtagen, die
Reichsstädte auf dem
Reichstage vertreten, und ihre Bürger konnten, wenn sie landständische
Güter erwarben, die Landstandschaft
ausüben, gehörten also dann ebenfalls zu den gefreiten oder privilegierten
Personen.
Nach und nach begann indes der Unterschied zwischen
Staatsbürgern und
Bauern zu verschwinden. Die
Bauern
wurden frei; auf dem
Lande durften städtische
Gewerbe betrieben werden;
Bauern zogen häufig in die
Städte und
Städter auf
das Land hinaus. und bürgerlich war nunmehr, wer nicht dem
Adel angehörte, also die große
Masse des
Volks mit wenigen Ausnahmen.
Zum
Teil rechtlich, noch mehr aber faktisch besaß der
Adel manche Privilegien. Ihm fielen die
Hof- und
diplomat.
Stellen zu, er allein ward zu den Offizierstellen zugelassen, wußte sich die höhern kirchlichen und Verwaltungsämter
zuzueignen, durfte allein gewisse, mit besondern
Vorrechten ausgestattete
Güter besitzen u. s. w.; dagegen sollte er weder
Handel noch
Gewerbe betreiben.
Adel und
Bürgerstand fanden sich somit wirklich geschieden, obwohl Heiraten
zwischen Gliedern des niedern
Adels und
Bürgerlichen nicht immer Mesalliancen waren. Allmählich sind aber diese Unterschiede
wenigstens rechtlich in den meisten
Staaten weggefallen, und man ist dahin gelangt, alle
Glieder des
Staates, der großen Landesgemeinde,
ohne Ausnahme als Bürger,
Staatsbürger zu bezeichnen.
Indessen bleibt doch ein Unterschied zwischen
Staatsbürger (Citoyen) und Ortsbürger
(Bourgeois), obwohl
niemand Ortsbürger sein kann, ohne zugleich
Staatsbürger zu sein oder es doch zu werden. (S.
Bürgerrecht, Indigenat und
Staatsbürger.) - Die Bezeichnung Bürger wird auch als Gegensatz zum Militär gebraucht. Servisberechtigte Militärpersonen
des aktiven Dienststandes sind (vgl. §. 3 derPreuß.
Städteordnung vom von der Erwerbung
des
Bürgerrechts überhaupt ausgeschlossen. Dagegen müssen die zur
Disposition gestellten Offiziere als
Angehörige derjenigen
Stadtgemeinde betrachtet werden, in welcher sie wohnen, sind also auch zur Erwerbung des
Bürgerrechts befähigt. - In einem
andern
Sinne, welcher mit der staatsrechtlichen Bedeutung des Wortes zusammenhängt, ist bürgerlich oder
civil der
Inbegriff derjenigen Rechtsverhältnisse, welche sich unter den Bürger selbst ohne
Beziehung auf den
Staat und seine Zwecke
ergeben. Hieraus erwächst der Gegensatz des bürgerlichen oder Privatrechts (s.
Bürgerliches Recht) und des öffentlichen
Rechts. (S. auch
Staatsangehörigkeit.)
Gottfr. Aug., Dichter, geb. zu
Molmerswende am Unterharz als Sohn des Pfarrers, kam 1759 zu seinem Großvater mütterlicherseits nach
Aschersleben,
[* 20] wo er die Lateinschule besuchte, die er aber bald verließ. Er bezog dann das
Pädagogium zu
Halle,
[* 21] wo er mit
Gökingk Freundschaft schloß, 1764 die dortige
Universität,
Theologie, später
Rechte studierend. 1768 ging er nach
Göttingen
[* 22] und geriet im Hause der
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mehr
Schwiegermutter des hallischen PhilologenKlotz, mit dem er vertraut verkehrt hatte, in Verbindungen, die seinen Sitten und Studien
nicht förderlich waren. Biester, Sprengel und namentlichBoie, die in Göttingen studierten, leiteten ihn auf bessere Wege.
Mit ihnen las er außer den Alten die Dichter der Engländer, Franzosen, Italiener und Spanier, besonders
Shakespeare und Percys «Reliques». Durch Boies Vermittelung erhielt er 1772 die kärgliche Stelle eines Amtmanns im Uslarschen
Amte Altengleichen, Göttingen nahe genug, um mit dem «Göttinger Dichterbund»
(s. d.) persönlichen Verkehr zu unterhalten. In Gelliehausen, wo Bürger zunächst
seinen Wohnsitz aufschlug (vgl. Gödeke, in Göttingen und Gelliehausen, Hannov.
1873),
dichtete er die «Lenore», die 1773 im «Göttinger
Musenalmanach für 1774» erschien und seinen Dichterruhm begründete. 1774 heiratete er Dorette Leonhart, die Tochter
eines hannov. Beamten zu Niedeck, und zog nach Wöllmarshausen. Anfangs war die Ehe glücklich, aber bald entbrannte in Bürger eine
unwiderstehliche Neigung zu seiner aufblühenden Schwägerin Auguste, die seine Gedichte als Molly feiern.
Sie erwiderte seine Liebe, und nach längern Kämpfen gestaltete sich mit dem Willen der Gattin B.s Verhältnis zu den Schwestern
zu einer thatsächlichen Doppelehe.
Nachdem er als Pächter in Appenrode 1780-83 fast sein ganzes Vermögen zugesetzt hatte, gab er wegen Zwistigkeiten mit der
Gerichtsherrschaft Sommer 1784 seine Stelle auf, um sich in Göttingen als Privatdocent niederzulassen.
Kurz vor dem Umzuge starb Dorette, die ihm eine 1862 unvermählt gestorbene Tochter hinterließ, und 1785 heiratete Bürger Molly.
Durch Vorlesungen, Privatunterricht und schriftstellerische Arbeit erwarb er hinlängliches Auskommen und schien einer glücklichern
Zukunft entgegenzugehen, als Molly schon 14 Tage nach der Geburt einer Tochter, starb.
Das 50jährige Jubiläum der Universität brachte ihm die philos. Doktorwürde; 1789 ward er außerord. Professor ohne Gehalt. erschien
im «Stuttgarter Beobachter» ein anonymes Gedicht «An den Dichter, in
dem ein «Schwabenmädchen» seine Begeisterung und Liebe für den Dichter aussprach und ihm seine Hand
[* 24] anbot.
Bürger, der seit einiger Zeit, hauptsächlich seiner 3 Kinder wegen, wieder heiraten wollte, reizte das Geheimnisvolle. Er zog
Erkundigungen ein, und das «Schwabenmädchen» Christine Elise Hahn
[* 25] (s.
unten) ward Herbst 1790 seine Frau.
Einem kurzen Glück folgte die bitterste Enttäuschung, und wurde Bürger von der Unwürdigen
gerichtlich geschieden. An Leib und Seele, auch durch ein wachsendes Brustleiden heftig erschüttert, von Schulden und Nahrungssorgen
bedrängt, sodaß er die meiste Zeit auf Übersetzungen verwenden mußte, durch Schillers bittere Recension seiner Gedichte
(in der «Allgemeinen Litteraturzeitung» von 1791) tief verletzt, lebte er traurig dahin, bis ihn
der Tod erlöste.
Der allgemeine Beifall, der B.s Balladen, wie «Lenore», sein Meisterwerk, «Lenardo
und Blandine», «Des Pfarrers Tochter von Taubenhain», «Der
wilde Jäger», «Das Lied vom braven Mann», «Der
Kaiser und der Abt», «Das Lied von Treue», «Die Kuh» und andere teils nachgebildete,
teils erfundene, empfing, beweist, daß er zuerst den richtigen Weg einschlug, um die engl. Balladenpoesie
in Deutschland
[* 26] einzubürgern (vgl. Bonet-Maury, G. A. et les origines anglaises de la ballade littéraire en
Allemagne, Par.
1889); in andern Balladen gefällt er sich in einem gesucht burlesken Ton («Der Raubgraf», «Die
Weiber von Weinsberg», «Frau Schnips»). Im eigentlichen Liede, wo er sich
dem Volkstone nähert und sich nicht, wie im «Hohen Liede» oder in der «Nachtfeier der Venus», mit Rhetorik und rhythmischem
Glanze begnügt, steht Bürger den besten Dichtern gleich.
Seine Liebesgedichte, obschon sie die Liebe mehr in ihrem sinnlichen Gehalt als in ihren zarten Tiefen
und geistigen Elementen erfassen, sind oft hinreißend durch den klangvollen Strom der Worte und die leidenschaftliche Glut
des Gefühls. Er zuerst wieder ließ alle Empfindungen des Herzens in seinen Versen zu völlig ungekünsteltem, ehrlichem
und doch poetisch vollendetem Ausdruck gelangen. Kräftiger Mannessinn lebt in manchen tüchtigen Gedichten,
wie auch als einer der ersten Deutschen die abgeschlossene, dünkelhafte und pedantische «Quisquiliengelehrtheit»
mutig angriff. Bürger ist als Mitschöpfer der neudeutschen Dichtersprache zu betrachten.
Fast überängstlich auf Korrektheit und Wohllaut des Verses haltend und z. B. in seiner
«Rechenschaft über die Veränderungen in der Nachtfeier der Venus» Zeile 1-4 in 40 eng gedruckten Seiten
behandelnd, hat er auch fremdländische poet. Formen, wie das Sonett, in Deutschland neu zu Ehren gebracht; seine Sonette gehören
zu den besten in deutscher Sprache;
[* 27] der glänzende Formkünstler Aug. Wilh. Schlegel war sein Jünger. Bürger war mit der erste,
der (in Übersetzungsproben aus der Iliade und in der Übertragung von Buch 4 der Äneide) leichte und
fließende deutsche Hexameter lieferte; auch versuchte er eine Übersetzung der Iliade in fünffüßigen reimlosen Jamben
und eine prosaische des Shakespeareschen «Macbeth» (vgl.
Lücke, B.s Homer-Übersetzung, Norden
[* 28] 1891). Die erste Sammlung seiner «Gedichte» (mit Kupferstichen von Chodowiecki) erschien 1778 zu
Göttingen, 1779 ebenda eine zweite (Jubelausgabe mit Einleitung und bibliogr. Register von Grisebach, 2 Bde., Berl.
1889). Diese Sammlungen sind beachtenswert wegen vieler Lesarten, die Bürger später durch weniger passende ersetzte.
Von 1779 bis zum Tode gab er den «Göttinger Musenalmanach» und 1790-91 das Journal
«Akademie der schönen Redekünste» (Berlin) heraus. Die zum Volksbuch gewordenen «Wunderbaren Reisen und
Abenteuer des Freiherrn von Münchhausen» (Gött. 1787) sind von Bürger nicht verfaßt,
sondern nach dem 1785 in London
[* 29] erschienenen engl. Urtext von Raspe übersetzt und erweitert.
Von B.s Werken besorgte K. von Reinhard mehrere Ausgaben (zuletzt 7 Bde., Berl.
1823-24), dann Bohtz («B.s Sämtliche Werke», 1 Bd.,
Gött. 1835),
eine Auswahl Grisebach, «B.s Werke» (2 Bde.,
Berl. 1872),
mit biogr.-litterar. Skizze. Die «Gedichte» allein haben außer Grisebach (s.
oben) Tittmann (Lpz. 1869),
Berger (ebd. 1891) und am besten Sauer (Stuttg. 1881) mit Biographie herausgegeben. B.s Leben beschrieb
außerdem Pröhle («G. A. Bürger. Sein Leben und seine Dichtungen», Lpz. 1856). A. Strodtmann veröffentlichte
«Briefe von und an Bürger» (4 Bde., Berl.
1874). Retzsch illustrierte mehrere von B.s Balladen (neue Aufl., Lpz. 1872),
Führich
«Der wilde Jäger» (5 Blätter, mit kritischen Aufsätzen von A. Müllner, Prag
[* 30] 1827). Die bedeutendsten
Balladen B.s wurden in fast alle Kultursprachen übersetzt, namentlich «Lenore»
(z. B. auch von Walter Scott ins Englische).
[* 31]
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