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Besitzung. - Büren wurde 1195 durch die Herren von Büren gegründet, nach deren Aussterben es 1640 den Jesuiten zufiel; 1773 kam es an das Bistum Paderborn [* 2] und mit diesem 1802 an Preußen. [* 3]
Besitzung. - Büren wurde 1195 durch die Herren von Büren gegründet, nach deren Aussterben es 1640 den Jesuiten zufiel; 1773 kam es an das Bistum Paderborn [* 2] und mit diesem 1802 an Preußen. [* 3]
1) Bezirk im schweiz. Kanton Bern, [* 4] hat (1888) 9706 E., darunter 133 Katholiken, in 15 Gemeinden. - 2) Hauptstadt des Bezirks an der Aare, über die hier eine Brücke [* 5] führt und an der Straße zwischen Solothurn [* 6] und Aarberg, an der Linie Olten-Neu-Solothurn-Lyß der Schweiz. [* 7]
Centralbahn, hat (1888) 1467 meist evang. E., Post, Telegraph, [* 8] ein 1624 erbautes Schloß und Weinhandel.
Friedr. von, Ahnherr der Hohenstaufen (s. d.) ^[= (vom grch. tēle = fern und gráphein = schreiben), im allgemeinen eine Vorrichtung, durch welche ...]
[* 9] (frz.) oder Maßröhre, ein in Centimeter eingeteiltes oder kalibriertes röhrenförmiges Gefäß, [* 10] das in der analytischen Chemie (s. Analyse) zum Abmessen von Flüssigkeiten benutzt wird. Die Bürette wurde zuerst von Gay-Lussac eingeführt. Sehr gebräuchlich ist die Quetschhahnbürette von Mohr (s. beistehende Abbildung).
[* 1] ^[Abb.]
Die Maßröhre, gewöhnlich zwei auf einem Ständer angeordnet, ist oben offen zum Einguß der betr. Lösung; an das untere verengte Ende ist ein Stück Gummischlauch aufgeschoben, in dessen unteres Ende eine kurze, zu einer feinen Spitze ausgezogene Glasröhre eingesteckt ist. Aus dem Gummischlauch sitzt der Quetschhahn, der im unberührten Zustande den Schlauch durch Federkraft zusammenquetscht, sodaß die Bürette geschlossen ist. Drückt man jedoch mit Daumen und Zeigefinger auf die am Hahn [* 11] befindlichen Knöpfe, so öffnet sich der Schlauch je nach der Stärke [* 12] des Drucks mehr oder weniger, und die Flüssigkeit fließt mit beliebiger Langsamkeit in das bei der Benutzung untergestellte Gefäß.
An der auf der Maßröhre eingeätzten Teilung kann man ablesen, wieviel Kubikcentimeter und Bruchteile davon herausgeflossen sind. Da sich das Flüssigkeitsniveau direkt meist nur ungenau ablesen läßt, befindet sich behufs schärferer Ablesung in der ein sog. Schwimmer. Dies ist ein kleiner, innen mit etwas Quecksilber beschwerter Glascylinder (in der [* 1] Figur der rechten Röhre sichtbar), der auf der Flüssigkeit schwimmt und beim Öffnen des Hahnes dem sinkenden Flüssigkeitsniveau gleichmäßig folgt; auf seinem Umfange befindet sich ein feiner horizontaler Strich, durch dessen Beobachtung eine scharfe Ablesung ermöglicht wird.
nennt man ursprünglich jeden durch Pfahlwerk und Wälle, später auch durch Gräben, Mauern u. s. w. befestigten Platz. Im besondern versteht man unter Burg solche Bauten des Mittelalters, welche die festen Wohnsitze des Adels bildeten.
Die Burg sind entstanden aus der Fortentwicklung der röm. Befestigungswerke sowie aus den german. oder kelt. Zufluchtstätten (Refugien). Diese letztern, auch Völkerburgen genannt, bestanden aus durch mehrere Wälle abgeschlossenen Bergkuppen, welche außerdem meist noch durch Palissaden und Dorngestrüpp befestigt waren. Cäsar beschreibt solche «Oppida» der Kelten mit ihren aus Balkenrosten gebildeten Ummauerungen. Großartige Reste dieser finden sich z. B. in der Burg Auersberg im Allgäu, Heiligenberg bei Heidelberg, [* 13] Ottilienberg im Elsaß (mit 3 km langer Ummauerung und 125 ha Grundfläche), die Heuneburg in der Rauhen Alb u. a. m. Eine besondere Art der Befestigung sind die Brandwälle oder Glasburgen, bei welchen die auf Holzroste erbauten Wälle absichtlich oder durch Feinde ausgebrannt und die Steine durch die Hitze verschlackt erscheinen.
Sie kommen in Böhmen, [* 14] der Lausitz, Großbritannien, [* 15] Belgien [* 16] und Frankreich (forts vitrifiés) vor. Den Völkerburgen verwandt sind die süddeutschen Letzinen oder Landeshage, kleinere zur Grenzbefestigung angelegte Ringwälle und die Wallburgen (motae oder Bauernburgen), in welchen ein Gaugraf seinen Sitz hatte, die aber zugleich als Zufluchtstätte für die ihm unterstehenden Freien und deren Dienstleute benutzt wurden. Sie wurden namentlich seit dem 7. und 8. Jahrh. gebaut und enthielten außer dem Herrenhaus Ställe, Scheunen und Speicher in größerm Umfange. - Die Umwandlung der Wallburg in die mittelalterliche Ritterburg vollzog sich in den verschiedenen Ländern sehr verschiedenartig je nach der polit.
Lage. In Deutschland [* 17] hängt der Burgenbau eng zusammen mit der Selbständigmachung der größern und kleinern Grundherren. Dementsprechend teilt man die in Dynastenburgen und Lehnsburgen, von welchen die erstern meist nur den Zweck haben, dem betreffenden Geschlecht eine sichere Zuflucht zu gewähren, während die letztern zugleich die Sitze der Regierung bildeten. Gewöhnlich hatten die Burgherren diese nur als Lehn unter der Bedingung inne, sie für den Lehnsherrn und dessen Oberherrn offen zu halten.
Die Notwendigkeit, einen Punkt zu besetzen, der die Gegend beherrschte, war für die Auswahl des Platzes, Festigkeit [* 18] und Sicherheit für die Anlage und Einrichtung der Burg allein maßgebend. Entweder war die Burg im flachen Lande gelegen und erhielt ihre Hauptstärke durch umfließende Gewässer, Sümpfe oder wasserhaltende Gräben (Wasserburgen), oder man errichtete sie auf einer vorspringenden Höhe (Höhenburgen). Die größere und kleinere Anlage sowie die fortifikatorische Stärke kann als Merkmal für das Alter der Burg nicht angesehen werden, da die Burg des 11. und 12. Jahrh. mit zu den stattlichsten Werken gehören, welche auch in der innern Ausstattung hervorragende Kunstleistungen zeigen.
Wenn auch die Stilformen sich ändern, so bleibt der Grundcharakter der Burg während des ganzen Mittelalters derselbe. Man legte die Burg möglichst versteckt und unzugänglich an. Die Zugangswege wurden absichtlich in schlechtem Zustande gelassen und so geführt, daß die Aufsteigenden mit Steinen beworfen werden konnten, jedenfalls aber stets im Gesicht [* 19] der Verteidiger blieben. Daher wurden auf allen Burgbergen die Bäume und Sträucher abgeschlagen. Die Gräben wurden mit Schilf versehen, und dadurch das Fahren in Schiffen erschwert. Wichtig war, daß an einen möglichst großen Teil der Burg der Feind gar nicht herankommen konnte. Daher baute man sie an steile Abhänge und richtete die ganze ¶
Aufmerksamkeit auf die Verteidigung des einzigen Zuganges. Lag die in der Ebene, so war man bemüht, ihr einen möglichst geringen Umfang zu geben, damit die Besatzung sie überall zu verteidigen vermöge. Der Kreis [* 21] oder das Quadrat waren daher die beste Grundform, welche im 10. und 11. Jahrh. vorzugsweise bei den aus Holz [* 22] und Erde errichteten Burg (Spitzwällen, s. d.) in Anwendung kam. Ähnlich waren aber auch die Steinburgen. Diese bestanden aus einem Burgturm, meist von rechtwinkliger Gestalt, der sich nach unten in 2-3 terrassenförmigen Absätzen verbreiterte.
Jeder dieser Absätze war mit Zinnen versehen. Diese Türme (s. Tafel: Burgen [* 23] I, [* 20] Fig. 2), die in neuerer Zeit ungenauer Weise Bergfried (s. d.) heißen, hatten im Erdgeschoß keine Thüren, der Eingang lag vielmehr mehrere Meter über dem Boden und war nur durch Leitern, herabgelassene Stricke, wohl auch durch Fallbrücken zugänglich. Die Türme hatten nach außen Buckelquadern, um das Emporschieben der Leitern durch den Feind zu erschweren, meist gar keine Fenster und waren daher zum Wohnen wenig geeignet, dienten vielmehr zur Verteidigung und zum Auslugen.
Doch erhielten sie oft Kamine, in den tiefen Fensterbrüstungen Sehgelegenheit und backofenartige Gelasse zum Schlafen. Die Besatzung oder der Burgherr mit seiner Familie bewohnten sie nur im Augenblick der höchsten Gefahr, während für gewöhnlich sein oberstes Stockwerk dem Wächter zum Aufenthalt und im Kriegsfalle zur Aufstellung von Wurfgeschossen diente, mit Zinnen und einem Schutzdach gegen feindliche Geschosse [* 24] versehen war. In ältester Zeit ward der Burgturm rund oder viereckig, später auch drei- und fünfeckig, dann aber stets mit schrägen Flächen und in spitzem Winkel [* 25] den anfliegenden Geschossen entgegengestellt.
In dem untern, nur durch eine Öffnung von oben zugänglichen, sehr stark und ohne Fensteröffnungen angelegten Teil des Burgturms befanden sich das Verließ oder Gefängnis, in das die Gefangenen hinuntergelassen wurden, und Vorratsräume. Die Abmessungen des Burgturms waren oft sehr bedeutende: in der Wartburg bei Eisenach [* 26] 9 m breit, Mauerstärke 3 m, Thür 5 m über dem Boden, Verließ 12 m tief, Höhe bis zur Plattform 22 m;
Burg Steinsberg bei Sinsheim 11 m breit, Mauerstärke 3,8 m, 29 m hoch, Thür 12 m über dem Boden, Verließ 11 m tief;
Niederburg zu Rüdesheim 9,5 m breit, Mauerstärke 3,6 m, Höhe 39 m;
das Verließ ein Schacht von 2 m Breite [* 27] und über 20 m Tiefe.
Die nur um den Burgturm gruppierten Anlagen nannte man Burgställe, festes Haus oder bei größerer Ausdehnung [* 28] Hofburg; bei geringern Mitteln ihrer Erbauer oder bei beengender Lage auf Felsen (woher «Stein» in vielen Burgnamen) bestehen die Burgställe aus einer Umfassungsmauer, einem Palas, einem Frauenhause, einer Küche und dem Turme. Da sich aber Palas, Kemenate und Küche leicht im Turme anbringen ließen, so finden sich nicht selten Burg, die nur aus Mauer und Turm [* 29] bestehen. Als Beispiel einer solchen nur für Besatzungszwecke dienenden Anlage mag die Oberburg bei Rüdesheim (s. Taf. 1, [* 20] Fig. [* 30] 3) gelten, deren Türme sich über drei inmitten eines Grabens gelegenen, von Zinnen umgebenen Stufen erhebt, sodaß der Zugang zu der letzten, nur durch Seile zugänglichen Thür hartnäckig auch nach der Einnahme der untern Bauwerke verteidigt werden kann. Bei andern Burg, die an der Lehne eines Berges liegen, bildet der meist breit angelegte Turm den Schild [* 31] gegen die von der benachbarten Höhe kommenden Geschosse (Schildburgen). Oft werden dann auch zwei durch einen Wehrgang verbundene Türme angelegt. Als Beispiel einfacher Anlage dienen die Burg Liebenzell (s. Taf. I, [* 20] Fig. 1) und als solche reicherer Anordnung Schloß Ehrenfels (s. Taf. II, [* 20] Fig. 5). In den meisten Fällen wurden die ältern Burgställe im 15. und 16. Jahrh. zu Hofburgen nachträglich umgestaltet, wie z. B. das Schloß Kriebstein in Sachsen [* 32] (s. Taf. I, [* 20] Fig. 4), in welcher der starke, mit sechs Pechnasen versehene Turm schon zu Ende des 15. Jahrh. von einem Hof [* 33] und Baulichkeiten umgeben wurde, welche den Felsenkegel in allen Teilen für den Haushalt des Besitzers ausnutzen.
Solche Hofburgen waren allseitig, namentlich an den von Natur schwachen Stellen von einem Wall, einem Graben und Mauer- oder Pfahlwerk (den Zingeln) umschlossen. Durch dieses gelangte man mittels eines, selten zweier Thoreingänge zu dem geräumigen Vorhofe (Zwinger, Zwingelhof, Zwingolf), der sich zwischen den Zingeln und der eigentlichen Burg befand. Die Thore selbst waren entweder kleine Burg für sich oder neben oder zwischen niedern, zur Verteidigung des Eingangs bestimmten Türmen angebracht.
Ein Teil des Zwingers war gewöhnlich von Wirtschaftsgebäuden und Ställen eingeschlossen und durch einzelne, in der Umfassungsmauer angebrachte Türme geschützt, aber nach der Burg zu offen und, wie überhaupt der ganze Zwinger, von letzterer durch einen Graben geschieden. Über den zwischen Zwinger und eigentlicher Burg befindlichen Graben gelangte man, namentlich bei größern Burganlagen und Wasserburgen, auf einer Zugbrücke (Schiffbrücke, Slagebrücke) zu dem auf einem festen, in den Graben vorspringenden Mauerwerk ruhenden, ein Steingewölbe bildenden Thor (Porte, Fallthor; s. Taf. I, [* 20] Fig. 5). Über diesem war die Mauer mit Zinnen versehen, hinter denen sich ein bedeckter, nach dem Innern der Burg zu offener Gang [* 34] (die Wer oder Letze) hinzog, von dem aus man durch die Luken (Fenster) der Zinnen mit Armbrüsten oder Steinen schoß.
Hölzerne Wergänge wurden vor den Zinnen angebracht, damit man auf die Angreifer am Fuße der Mauer Steine senkrecht hinabwerfen konnte. Durch das Thor trat der Ankommende unmittelbar in den Burghof oder erst in einen zweiten, engern, von der Burgmauer und den im Burghof befindlichen Gebäuden gebildeten Zwinger. Bei letzterer Einrichtung gelangte man aus diesem innern Zwinger, der bisweilen nicht um die ganze Burg herumlief oder teilweise, besonders in der Nähe der Frauenwohnungen, in einen Baumgarten umgeschaffen war, durch einen offenen, hallenartigen, mittels Fallgittern schließbaren Durchgang in den innern Burghof.
Das Leben auf solchen hat man sich keineswegs als ein behagliches darzustellen. In den kleinen Burgställen fehlte es oft am Nötigsten. Die Heizung [* 35] durch Kamine war ungenügend, die Fenster durch Brettläden verschlossen, sodaß man zwischen Dunkelheit und Zug zu wählen hatte, der Fußboden aus Estrich, die Zahl der Geräte war selbst noch im 15. Jahrh. unbedeutend. Doch fehlte selten in der Nähe ein Spiel- und Turnierplatz, ein Gärtchen u. dgl. In erweiterter Form zeigen solche Anlagen aus früherem Mittelalter das Schloß Ehrenfels am Rhein (s. Taf. II, [* 20] Fig. 5) und aus dem 15. Jahrh. die an ¶