ging nach einem kurzen Aufenthalt in
Paris
[* 2] 1859 nach
London,
[* 3] wo er 1861 Assistent an der Privatbibliothek der Königin von
England wurde. 1862 erhielt er die
Stelle eines Hilfsarbeiters an der Universitätsbibliothek zu Göttingen,
[* 4] 1863 wurde er
als Professor der orient.
Sprachen nach
Bombay
[* 5] an das Elphinstone-College berufen, 1864 ebenda auch zum
Professor der alten Geschichte ernannt, 1866 zum Oberaufseher der Sanskritstudien am
Deccan-College in
Puna, wo er im
Verein
mit Kielhorn die
«Bombay Sanskrit
Series» begründete. 1867 kehrte er in seine
Stellung am Elphinstone-College zurück, 1868 wurde
er
Schulinspektor der nördl. Division (Gudschrat) und in demselben Jahre zusammen mit
Kielhorn (seit 1870 allein) mit der Aufsuchung von Sanskritmanuskripten betraut.
Beide
Ämter hat er mit großem Erfolg verwaltet. Den öffentlichen Unterricht in einem
Bezirk von 56000 engl. Quadratmeilen
mit etwa 5 Mill. E., in dem er bei seinem
Antritt 730 Schulen mit 47 883
Schülern vorfand, hat er so sehr
gefördert, daß er 1880 bei seinem wegen Kränklichkeit erfolgten Abgange 1763 Schulen mit 101 970
Schülern zurückließ.
Ebenso bewerkstelligte er die Erforschung und Sammlung von Manuskripten auf mehrern Missionen nach verschiedenen Gegenden
Indiens mit den ausgezeichnetsten Resultaten.
Mehrere tausend Handschriften, ferner Sammlungen von Münzen,
[* 6] Kupferplatten u. s. w. sind
durch Bühler teils der ind. Regierung, teils europ.
Bibliotheken und Museen zugeführt worden. Nach seiner Rückkehr aus
Indien wurde er 1881 Professor der altind.
Philologie und
Altertumskunde an der
UniversitätWien.
[* 7] Bühler schrieb: «A Digest of
Hindu law» (verfaßt gemeinsam mit
Sir R. West, 1867-69; 3. Aufl.
1881);
ferner gab er heraus «Pancatantra»
(Tl. 2-5 in der
«Bombay Sanskrit
Series», 1868-69;4. Aufl. 1891),
«Âpastamba Dharmasûtra»
(Tl. 1
u. 2, 1868-71; 2. Aufl. 1892),
Außerdem verfaßte Bühler einen Katalog der Sanskrithandschriften in Gudschrat, mehrere inhaltreiche
Berichte über
seine
Reisen und Handschriftenfunde, einen «Leitfaden für den Elementarkursus des
Sanskrit»
(Wien 1883) und veröffentlichte zahlreiche Beiträge zum
«Indian Antiquary», zu der «Epigraphia
Indica», zu der «Zeitschrift der
Deutschen Morgenländischen Gesellschaft» (u. a. mehrere
Aufsätze über die
EdikteAçokas),
[* 8] auch
Abweiser, Höfte,
Kribbe, Schlechte,
Schlenge,
Spickdamm,
Stacken, Schlickfang, Schlickzaun und
Traverse, bei
einem
Fluß ein vom Ufer aus in das Wasser hineingebauter Dammkörper, der durch seine Ausführung das
Wasser zur
Veränderung seines Laufes zwingt. Nach dem Zwecke ihrer
Anlage unterscheidet man: Schutzbuhnen, die
ein bedrohtes
Ufer
vor der Gewalt der
Fluten schützen;
Treibbuhnen, die durch den
Angriff der Strömung den Abtrag einer Sandbank, einer
Insel
u. s. w. bewirken;
Pfahlbuhnen oder Ankerbuhnen, welche
Inseln stromaufwärts verlängern;
Schöpfbuhnen, die Wasser
sammeln sollen, um durch die Strömung die Vertiefung eines
Kanals, eines verschlammten
Flußbettes u. s. w. zu veranlassen.
Da das Wasser des
Flusses bei
Niedrig- und Mittelwasserstand nicht bis zur Oberfläche oder dem Rücken der Buhne hinaufreicht,
also alles Wasser vor dem Buhnenende vorbeizufließen genötigt ist, wird die
Geschwindigkeit des Wassers im
Flusse vergrößert und kann derartig gesteigert werden, daß eine Austiefung des
Flußbettes erzeugt wird. So vermag man durch
Anlage von in gleichmäßigen Abständen eine bestimmte Fahrstraße für die Schifffahrt herzustellen, und der Buhnenbau
wird dadurch zu einem wirksamen
Mittel der
Flußregulierung. (S.
Flußbau.) Andererseits vermag das
Hochwasser über die
nur bis zum Mittelwasser hoch reichenden Buhne hinweg zu strömen und bewirkt dort eine mehr oder weniger kräftige
Verlandung, d. h.
Ablagerung von Sinkstoffen.
Das ins Ufer eingreifende Ende der Buhne heißt ihre
Wurzel,
[* 9] das entgegengesetzte
der
Kopf der Buhne, die stromaufwärts gerichtete Seite die Strichseite, die andere die Rückseite der
Buhne. Nach dem Material unterscheidet man Faschinenbuhnen aus Reisigbündeln, Steinbuhnen,
Erdbuhnen aus Erde mit hölzernen
Umfassungen, Holzbuhnen u. s. w. Während in früherer Zeit häufig die Buhne als
Mittel zur Erreichung der verschiedensten Zwecke galten und oft nicht nur erfolglos, sondern sogar schädlich waren,
wendet man sie in der Neuzeit vorsichtiger an. Einer erfolgreichen
Anlage von Buhne muß eine genaue Untersuchung
der Verhältnisse des
Stroms, seiner Ablagerungsfähigkeit, der Beschaffenheit der Stromsohle vorausgehen. Bis zum Jahre 1878 waren
in der preuß.
Elbe allein 4720 Buhne bereits erbaut, deren Zahl sich inzwischen noch vermehrt hat. Ebenso finden sie sich zahlreich
an der Oder, Weichsel und Memel,
[* 10] im
Mittel- und Niederrhein.
Podium, nennt man einen in einen Raum eingebauten erhöhten Fußboden, der entweder zu größeren Schaustellungen
dient, wie die Theaterbühne (s.
Theater),
[* 11] oder auch, wie die
Rednerbühne,
nur für einen einzelnen Vortragenden bestimmt ist
und in diesem Falle gewöhnlich mit einer verzierten
Brüstung nebst einem kleinen Pult zum
Auflegen eines
Textes ausgestattet ist.
sind halbrunde Dachlatten, die durch einmaliges Aufspalten gerader und schlanker, 5-7 m langer, 75-100
mm dicker
Stangen aus Nadelholz gewonnen werden.
Deutscher.
Schon 1829 hatte Theaterdirektor Küstner den
Plan eines
Bühnen-Kartellverbandes gefaßt, um
die
Achtung der
Verträge bei Mitgliedern und Vorständen der
Theater zu sichern. Erst im Mai 1846 konnte er, nachdem Intendant
Freiherr von
Gall in Oldenburg
[* 13] seinerseits
Vorschläge zu einem Kartell gemacht und die Hofbühnen von Hannover,
[* 14]
Stuttgart
[* 15] und
Weimar
[* 16] beigetreten waren, eine allgemeine
Aufforderung erlassen, die 32
Bühnen zu diesem Kartellverein,
zunächst mit fünfjähriger
Dauer, versammelte. Das Kartell verpflichtete die Vorstände, keine Mitglieder anzustellen
¶
mehr
oder zu behalten und keine Gäste aufzunehmen, die Verbindlichkeiten gegen eine andere Kartellbühne haben. Ein jedesmaliges
Schiedsgericht sollte streitige Fälle ohne Berufung entscheiden, ein Präsidium das Kartell überwachen. Von Küstner kam
das Präsidium 1852 an Gall. Als aber der Verein, dem nun 47 Vorstände angehörten, 1858 in Dresden
[* 18] seine Wirksamkeit
auch auf die Vertragsformen und die Befreiung der Theatermitglieder von der Belastung durch Agenturen ausdehnen wollte, sank
trotz des Eifers von Hülsens, der das Präsidium übernahm, der Bühnenverein bis auf 10 Mitglieder.
Erst als man 1861 in Dresden alle weiter gehenden Tendenzen aufgab, sammelten sich die Mitglieder wieder (jetzt 176).
Nach den Satzungen von 1873 ist der Sitz des Bühnenverein Berlin,
[* 19] Vorsitzender der Intendant des Berliner
[* 20] Hoftheaters, also seit 1886 Graf
Hochberg, Vicepräsident der Intendant des Münchener Hoftheaters, jetzt BaronPerfall. 1858-62 gab der Verein ein «Theaterarchiv»
unter Leitung von Fr. Adami heraus: außerdem ging von ihm der erste Anlauf
[* 21] zu einer Altersversorgung und
Pensionsanstalt für Bühnenangehörige aus: die «Perseverantia», deren
Fonds 1880 an die 1871 begründete «Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger»
(s. d.) überging. Mit letzterer trat der in nähere Beziehung durch Vereinbarung eines Normalkontraktsformulars und Erweiterung
des Schiedsgerichts zum Austrage von Streitigkeiten zwischen Vereins- und Bühnenmitgliedern und wandte ihr jährliche
Benefize und Unterstützungen zu, die bisher 300000 M. betrugen. Ein 1890 entstandener Zwiespalt mit ihr wurde bald beigelegt.