verschiedene Formen aus; entweder wird die der
Antike entlehnte Form der Wandbrunnen in reich verzierter
Nische angewendet,
wie bei dem Brunnen
[* 2] zu
Prato (s. Taf. II,
[* 1]
Fig. 5), oder es wird die der
Cisternen mit an
Ketten niederzulassenden Eimern benutzt,
wofür die
Cisterne zu Ferrara
[* 3] (s. Taf. II,
[* 1]
Fig. 4) und zu
Monte-Cassino (s. Taf. I,
[* 1]
Fig. 2) als
Beispiel dienen können. Die wichtigste Form ist die eines
Kelches mit weit ausladendem
Becken und schlankem Stiel, welche bald durch die Renaissance über ganz Europa
[* 4] verbreitet wurde.
Beispiele hierfür sind: der
Singende Brunnen zu
Prag
[* 5] (s. Taf. I,
[* 1]
Fig. 5;vonThomas Jarosch 1565), der
Aufsatz
über dem
Becken eines Brunnen zu
Nürnberg,
[* 6] das «Gänsemännchen» genannt (s.
Taf. II,
[* 1]
Fig. 1; von Pankraz Leberwolf, Mitte des 16. Jahrh.), der
Perseusbrunnen zu
München
[* 7] (s. Taf. II,
[* 1]
Fig. 2; von
Peter Candid, 1583). In
Verbindung mit dem reicher ausgebildeten Brunnenbecken
ergeben sich dann in der Hochrenaissance und dem Barockstil große Prachtwerke, als deren
Beispiele der
Schildkrötenbrunnen zu
Rom
[* 8]
(Fontana delle Tartarughe; von Giac. della
Porta und T. Landini, 1585; s. Taf. I,
[* 1]
Fig. 1), der Neptunbrunnen
zu
Bologna (von Giov. da
Bologna, 1564-66; s. Taf. I,
[* 1]
Fig. 6) sowie als Übertragung in deutsche
Kunstformen: der Wittelsbacherbrunnen zu
München (von
Peter Candid, 1576; s. Taf. II,
[* 1]
Fig. 6). Außerdem sind der Tugendbrunnen
zu
Nürnberg (1589, von Wurzelbauer), der Merkurbrunnen zu
Augsburg
[* 9] (von
A. de
Vries, 1599), der Herculesbrunnen daselbst (1596,
von demselben), der Augustusbrunnen daselbst (von H. Gerhard, 1594), die Brunnen zu Mainz,
[* 10]Basel,
[* 11] Bern,
[* 12] Wertheim
zu erwähnen. Im Barockstil schufL.Bernini die wichtigsten Brunnenanlagen in
Rom (auf
Piazza Navone, vor Palazzo Barderini
u. s. w.). Ähnliche meist stark naturalistische, aber prachtvoll ausgebaute Werke entstanden
auch in
Deutschland
[* 13]
(Salzburg,
[* 14]
Wien,
[* 15]
Dresden;
[* 16] s. Taf. I,
[* 1]
Fig. 7) während des 17. und 18. Jahrh.,
ja sie erweiterten sich zu großartigen
Wasserkünsten (s. d.), deren Vorbild jene zu Versailles,
[* 17]
Marly
und St. Cloud bei
Paris
[* 18] waren.
Als die glänzendsten Brunnenwerke dieser Zeit sind zu nennen: die
FontanaTrevi zu
Rom (von N.
Salvi, 1735), die
Fontäne im
Park zu
Caserta, die
Fontäne Latona im
Park zu Versailles (von Marsy), das
Bassin de Neptune daselbst, der
Marcolinibrunnen in
Dresden (von Knöffel, 1737), der Brunnen auf dem
Neuen Markt zu
Wien (von R. Donner, 1731). In neuerer Zeit
ist man wieder zu den Vorbildern der
Gotik und Renaissance zurückgekehrt und hat in fast allen größern
Städten Schmuckbrunnen
in reicher plastischer und architektonischer Ausgestaltung geschaffen, die mehr zur Zier der Stadt als
zum Zweck der Wasserbeschaffung angelegt sind. (S.
Springbrunnen,
Bohrbrunnen.) Als
Beispiele mögen der die got. Formen wieder
aufnehmende Marktbrunnen zu Lübeck
[* 19] (s. Taf. I,
[* 1]
Fig. 8, von H. Schneider,
1873) und der Mendebrunnen in
Leipzig
[* 20] (s. Taf. II,
[* 1]
Fig. 3, von A. Gnauth und
Ungerer, 1886) gelten.
Auch dem Barockstil verwandte große Brunnenanlagen sind neuerdings wiederholt aufgenommen worden. So schuf R.
Begas den mächtigen
Schloßbrunnen zu
Berlin
[* 21] (1892 aufgestellt). Auch mit Denkmälern hat man Brunnenwerke wiederholt in
Verbindung gebracht. In
Frankreich haben die Brunnen zu
Paris (am Observatoire, von Cordier, 1874; S.
Michel, von
Rude, 1860), in Marseille
[* 22] das Château d'eau am Palais de Longchamp hervorragende Bedeutung.
In England ist wenig Entsprechendes geschaffen worden;
dagegen besitzt Nordamerika
[* 23] großartige Brunnen.
Im uneigentlichen
Sinne benennt man in der Kriegsbaukunst, speciell im Minenwesen mit Brunnen diejenigen
Schächte, die zum Zwecke
der Anbringung von
Minen auf der Brunnensohle (Angriffsbrunnen) oder am Ausgangspunkt unterirdischer Minengänge
(Galerien) angelegt werden (s.
Mine). - Im
Schiffbau wird das Wort Brunnen wohl auch
Brune, für einen Verschlag im Schiffsraume gebraucht,
in den man das eingedrungene Seewasser durch Rinnen leitet, um es von da auszupumpen.
[* 2] Dorf im schweiz. Kanton
[* 24] und
Bezirk Schwyz, in 440 m Höhe, am östl. Ufer des Vierwaldstättersees,
am Anfang des südl. Seearms, des Urnersees, unweit der Mündung der Muotta gelegen, hat Post,
Telegraph,
[* 25] ein großes Sust- oder
Warenhaus und mehrere Kurhäuser, und ist als
Station der
Gotthardbahn und der Dampferlinie
Luzern-Flüelen einer der wichtigsten Uferorte des Sees mit lebhaftem Reisenden- und Warenverkehr, zugleich
auch seines milden
Klimas und seiner schönen
Lage wegen ein sehr beliebter Luftkurort.
Die bemerkenswertesten Punkte der Umgebung sind die Kurhäuser Arenstein, Axenfels und Frohnalp, die am See entlang nach
Flüelen führende Axenstraße (s.
Axenberg) und das Dorf Ingenbohl, das mit Brunnen eine Gemeinde von (1888) 2278 E.,
darunter 109
Protestanten, bildet und ein Frauenkloster mit einer Erziehungsanstalt und einer großen Wallfahrtskirche besitzt.
In Brunnen erneuerten die 3 Waldstätte (s. d.) nach der
Schlacht am Morgarten ihren 1291 geschlossenen
Bund.
(NasturtiumofficinaleR. Br.), eine
Pflanze aus der Familie der Kruciferen
[* 26] (s. d.),
die in
Deutschland überall an fließendem Quellwasser mit schlammigem
Grunde wild wächst. Die
Pflanze, deren junge
Blätter
einen eigenartigen scharfen
Geschmack (altdeutsch cresso, scharf) besitzen, galt schon in alter Zeit als heilkräftig, wird
aber heute nur als angenehm schmeckende und gesunde Salatpflanze angebaut. Am frühesten geschah dies
wohl in Dreienbrunnen bei
Erfurt,
[* 27] wo sie in den zwischen hoch aufgeworfenen Gemüsebeeten
(Jähnen) sich hinziehenden Wassergräben
(Klingen) prächtig gedeiht.
Die kultivierte
Kresse ist fleischiger, saftiger und von milderm
Geschmack als die wildwachsende und giebt vom Oktober an den
ganzen Winter hindurch bis gegen Ende April ein angenehmes Gemüse und einen pikanten, auch
Kranken zuträglichen
Salat. Bei der
Anlage, die im
August geschieht, wird die Erde der hierzu bestimmten
Beete 0,66 m tief und in einer
Breite
[* 28] von 2 bis 3 m
ausgegraben. Nachdem die Erde gut durchgewühlt und schlammig geworden ist, werden die Brunnenkressesetzlinge,
bestehend aus den etwa fingerlangen
Spitzen derselben, mit der
Hand
[* 29] in den Schlamm gedrückt. An den Rändern bleibt ein
Streifen
von 30 cm unbepflanzt, um bei der
Berieselung eine bessere Wassercirkulation zu erzielen. Nach dem Bepflanzen werden die
Gräben
10-12 cm hoch unter Wasser gesetzt.
ist die Gesamtheit der den Schutz eigener, die Benutzung fremder
Brunnen betreffender Rechtssätze. Dringen
vom Nachbargrundstücke
¶
mehr
unreine und schädliche Abwässer oder Gase
[* 31] ein, so steht dem Brunneneigentümer die Klage auf Unterlassung und Schadenersatz
zu. Auf dem eigenen Grundstück darf man Brunnen anlegen, auch wenn dadurch dem Nachbar das Wasser entzogen wird, sofern nicht
in der Absicht zu schädigen gehandelt ist, auch darf nach Preuß.Allg. Landrecht der Brunnen nicht innerhalb
dreier Werkschuhe von des Nachbars Grenze angelegt werden. Dagegen haftet der Bergwerkseigentümer, welcher öffentlichen
oder Privatbrunnen durch seinen Betrieb das Wasser entzieht, für Schadenersatz.
Die Benutzung eines fremden Brunnens für den Haushalt und die Zwecke des eigenen Grundstücks kommt als Grunddienstbarkeit
(Servitut) vor. Schon der Besitz einer solchen Dienstbarkeit wird geschützt. Vorsätzliche Vergiftung von
Brunnen, welche zum Gebrauch anderer dienen, oder vorsätzliche Beimischung von Stoffen, welche, wie dem Thäter bekannt ist,
die menschliche Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird nach dem DeutschenStrafgesetzb. §. 324 mit Zuchthaus bis 10 Jahren,
und wenn dadurch der Tod eines Menschen verursacht ist, mit Zuchthaus nicht unter 10 Jahren oder mit lebenslänglichem
Zuchthaus bestraft; entsprechende fahrlässige Handlungen, wenn ein Schaden entstanden ist, mit Gefängnis bis 1 Jahr, oder
von 1 Monat bis 3 Jahren (§. 326); unterlassene Bedeckung von Brunnen, wenn dabei Gefahr für andere entsteht, oder Ausbesserungen
von Brunnen ohne die erforderlichen Sicherungsmaßregeln werden als Übertretung (z. 367, Nr. 12 u. 14)
bestraft.