[* 5] ein Bauwerk, das den Zweck hat, einen Verkehrsweg (Fußweg,
Straße, Eisenbahn,
Kanal)
[* 6] über eine Terraineinsenkung,
einen Wasserlauf oder über einen andern Verkehrsweg derart hinwegzuführen, daß unter dem verbindenden
Bau ein freier Raum verbleibt.
Je nach der Beschaffenheit des zu tragenden Verkehrsweges unterscheidet man
Stege
(nur für Fußgänger),
Straßen-, Eisenbahnbrücken,
welche drei auch den gemeinsamen
NamenViadukt führen im Gegensatz zu
Aquädukt (s. d.), der entweder einen schiffbaren Wasserweg
(dann
Brückenkanal genannt nach dem franz. Pont canal) oder auch nur Leitungswasser
zu führen bestimmt ist.
Nach der Art der zu überbrückenden Öffnung spricht man von
Strom- oder Flußbrücken, wenn ein größerer Wasserlauf von
Ufer zu Ufer überspannt wird, dagegen von
Thalbrücken, wenn ein Verkehrsweg über ein breites
Thal
[* 7] in längerer
Strecke geführt
wird.
Nach der
Stellung der Brücke unterscheidet man gerade und schiefe Brücke, je nachdem die
Achse der Brücke mit der Hauptrichtung
des
Thals oder Verkehrsweges einen rechten oder spitzen Winkel
[* 8] bildet.
Die Hauptbestandteile einer Brücke sind 1) die
Brückenbahn (s. d.), Fahrbahn oder kurzweg
Bahn, die als Unterlage der Verkehrsmittel
dient;
2) dasBrückentragwerk (s. d.) oder kurz Tragwerk, das den Druck der Fahrbahn aufnimmt
und auf 3) die
Brückenpfeiler (s. d.) überträgt, die endlich als unterstützende
Teile die feste
Verbindung mit dem Erdboden
herstellen. Nach dem Material des Tragwerks unterscheidet man Holzbrücken (s. d.),
Steinbrücken (s. d.) und Eisenbrücken
[* 9] (s. d.).
Nach der statischen Beschaffenheit des Tragwerks unterscheidet man a.
Balkenbrücken, bei denen die Pfeiler vom Tragwerk nur senkrecht oder in einer von der senkrechten nur wenig abweichenden
Richtung belastet werden; brücke Stützbrücken, deren Tragwerk aus einem
Sprengwerk
[* 10] oder einem
Bogen
[* 11] (Bogenbrücke) besteht und
außer dem lotrechten Druck noch einen seitlichen nach außen gerichteten Druck auf die Pfeiler ausübt;
c.
Hängebrücken, deren
Bahn zwischen den Pfeilern an
Ketten (Kettenbrücken),
Drahtseilen
(Drahtbrücken) oder Gurtungen aus
Walzeisen aufgehängt ist und auf die Pfeiler außer einem lotrechten Druck noch einen seitlichen nach innen gerichteten
Zug
ausübt. - Die
Balkenbrücke kann sowohl Holz- als Eisenbrücke sein. Eine besondere historisch merkwürdige Art der
eisernen
Balkenbrücke ist die
Blechtunnelbrücke oder
Röhrenbrücke
[* 12] (s. d.). Die Stützbrücken können Holz-,
Eisen- oder
auch
Steinbrücken sein. Die
Hängebrücken sind nur Eisenbrücken; die hölzernen Hängewerksbrücken (s. Holzbrücken)
sind nicht als
Hängebrücken zu bezeichnen. -
Über dieBalkenbrücken und Stützbrücken und die auf sie bezüglichen speciellen
Namen der Brückensysteme s.Holzbrücken und Eisenbrücken.Hängebrücken s. d.
Sind die Pfeiler einer
Balkenbrücke durch hölzerne
Böcke ersetzt, so wird die Brücke
Bockbrücke (s. d.) genannt; sind die
Böcke
als größere, gerüstartige Stützen ausgeführt, so bezeichnet man die Brücke als
Gerüstbrücke (s. d.), welches
System sowohl
bei Holzbrücken als bei Eisenbrücken Anwendung findet.
Einfache Holzbrücken, deren Pfeiler durch Reihen
eingerammter
Pfähle (Joche) gebildet sind, werden oft
Jochbrücken genannt.
Eine Brücke, bei der alle
Teile während des Gebrauchs in unveränderter fester
Lage bleiben, heißt feste Brücke im Gegensatz zu den
beweglichen Brücke, bei denen das Tragwerk ganz oder teilweise beweglich ausgeführt ist, wie beiden Zugbrücken,
Klappbrücken, Kranbrücken, Drehbrücken,
[* 13] Roll- oder Schiebebrücken und den Hubbrücken.
Über die Unterscheidungsmerkmale
s.
Bewegliche Brücken. Die Kriegsbrücken sind interimistische Brücke. Zu ihnen gehören die mit Feldbrücken,
[* 14]
Trainbrücken,
Brückenstege,
Laufbrücken,
Kolonnenbrücken bezeichneten Gattungen. (S. Kriegsbrücken.) Zu Kriegs-und Friedenszwecken dienen die als schwimmende
Brücke ausgeführten Pontonbrücken oder Schiffsbrücken
[* 15] (s. d.), Floßbrücken
(s. d.) und Faßbrücken (s. d.).
- Fliegende Brücke werden oft die Fähren (s. d.)
genannt, von denen die Eisenbahnfähren (s. d.) oder Trajektanstalten hervorzuheben
sind.
In rechtlicher
Beziehung ist folgendes zu bemerken. Brücke über öffentliche
Ströme dürfen, wenn sie nicht vom
Staate selbst
gebaut werden, nur mit dessen Genehmigung angelegt werden. Bei der Erteilung der Genehmigung werden Bestimmungen
getroffen über die
Unterhaltspflicht und, wenn die Brücke dem Gemeingebrauch dienen, wohl auch wegen
Erhebung eines Brückengeldes.
Neuerdings sind solche Brücke mit den öffentlichen
Straßen, in deren Zuge sie liegen, vielfach an
Provinzen oder
Städte abgetreten,
nicht immer zugleich mit dem Brückenzoll. Die Brücke über Privatflüsse sind von dem Eigentümer
oder, wenn sie Wege verbinden, von denen zu erhalten, welchen die Wegebaulast obliegt. Brücke sind unter besondern
strafrechtlichen Schutz gestellt im
Strafgesetzb. §§. 90, Nr. 2, 305, 321, 325. Wer Bauten oder Ausbesserungen von Brücke vornimmt,
ohne die angeordneten oder erforderlichen Sicherungsmaßregeln zu treffen, macht sich nach §. 367, Nr. 14 strafbar,
auch wenn kein Schaden entstanden ist.
Litteratur. H.
Müller, Die Brückenbaukunde in ihrem ganzen
Umfange (4 Bde. mit
Atlas,
[* 16] Lpz. 1850-53);
Schwarz, Der Brückenbau
(2 Abteil., Berl. 1860-65);
Winkler, Vorträge über Brückenbau (10 Hefte, z.
T. in 3. Aufl., unvollendet,
Wien
[* 17] 1872-87);
Becker, Der Brückenbau in seinem ganzen
Umfange (4. Aufl., Stuttg. 1873);
Laissle und Schübler, Der
Bau der
Brückenträger (1.
Teil, 4. Aufl., ebd. 1874-76; 2.
Teil 1870);
Heinzerling, Die Brücke der Gegenwart (4 Abteil.,
Aachen
[* 18] 1874-87);
Handbuch der Ingenieurwissenschaften, Bd. 2: Der Brückenbau
(2. Aufl., Lpz. 1886-89);
[* 5] Ernst Wilh. Ritter von, Physiolog, geb. zu
Berlin,
[* 21] studierte seit 1838 daselbst und in
Heidelberg
[* 22] Medizin, wurde zu
Berlin 1843 Assistent am Museum für vergleichende
Anatomie und Prosektor, 1846 auch
Lehrer der
Anatomie an der
Akademie der bildenden Künste; 1848 kam er als Professor der
Physiologie nach
¶
mehr
Königsberg,
[* 24] von wo er 1849 als Professor der Physiologie und mikroskopischen Anatomie nach Wien übersiedelte. 1879 wurde er
zum Mitgliede des österr. Herrenhauses ernannt, in dem er sich der Verfassungspartei anschloß. Brücke trat im Sommer 1890 in
den Ruhestand und starb in Wien. Seine Verdienste waren durch Verleihung hoher Orden
[* 25] und des Ritterstandes
geehrt worden. Seinen wissenschaftlichen Ruf begründete Brücke mit der «Anatom.
Beschreibung des Augapfels» (Berl. 1847), der er eine lange Reihe von Abhandlungen über verschiedene Gegenstände der Anatomie
und Physiologie, namentlich den Gesichtssinn, Blut und Kreislauf,
[* 26] Verdauungsorgane, Physiologie der Sprache
[* 27] teils in Fachzeitschriften,
teils in den «Denkschriften» und «Sitzungsberichten» der WienerAkademie folgen ließ.
Bahnbrechend wirkten B.s «Grundzüge der Physiologie und Systematik der Sprachlaute» (Wien 1856; 2. Aufl. 1870); ferner «Neue
Methode der phonetischen Transskription» (ebd. 1863), welche dazu dienen soll, die Laute nach ihrem wirklichen Lautwert abzubilden.
Das Wesentliche dieses neuen Systems besteht darin, daß die einzelnen Typen, mit denen gedruckt wird,
keine Buchstaben sind, sondern nur Zeichen für die Stellung der einzelnen beim Sprechen thätigen Organe, aus denen dann erst
die Buchstaben zusammengesetzt werden.