musikwissenschaftliche Zeitschriften, Musikerbiographien,
Schriften und Briefwechsel von Musikern; ferner schöne Litteratur
(Dahn, O. Devrient, von
Volkmann-Leander) und Werke aus allen Wissenschaften, besonders Rechtswissenschaft,
Theologie (K. von
Hases gesammelte Werke) und
Medizin. Die technischen Zweige bestehen aus
Buch-, Steindruckerei, Schriftgießerei,
Stereotypie
und
Galvanoplastik,
[* 2] Notenstecherei und
Buchbinderei mit 2 Dampfmaschinen
[* 3] (44 Pferdestärken), 63 Druck-, 7
Glättpressen.
(Platyrrhini), Unterordnung der
Affen
[* 11] (s. d.). ^[= (Simiae), eine sehr charakteristische Ordnung der Säugetiere, auch Vierhänder (Quadrumana ...]
(DomicellaWagl.), kleinere Papageien von gedrungenem Körperbau und lebhaft gefärbtem Gefieder.
Die 23
Arten dieser Gattung bewohnen Neuguinea, die
Molukken und andere benachbarte
Inseln.
In den Zoologischen Gärten und bei
den Vogelhändlern trifft man gewöhnlich den
Gelbmantellori(DomicellagarrulaL.) und den Erzlori (Domicellaatricapilla Wagl.), beide in der Hauptsache rot und grün gefärbte
Vögel.
[* 12]
Jener hat gelben Rücken, dieser schwarzen Oberkopf. Man füttert sie mit gezuckertem Weichfutter,
Ameiseneiern, Eierbrot
und saftigen
Früchten; daneben auch mit Sämereien. Das Paar wird mit 70‒100 M. bezahlt.
Saat ist die gleichmäßige Ausstreuung des Saatkorns über das Feld mittels der
Hand
[* 13] oder
Maschine,
[* 14] im
Gegensatz zur Reihensaat oder zum Drillen, sowie zum Dibbeln oder zur horstweisen Saat.
Quirin, holländ. Genremaler, geb. um 1620 zu
Zwammerdam,
war inLeiden
[* 15] thätig, wo er 1668 starb. In feiner, gemütvoller
Weise und mit großer koloristischer
Begabung stellte er schlichte Scenen aus dem Volksleben, Kücheninterieurs, Marktscenen u. s. w.
dar.
1)
Freie und Hansestadt,
Bundesstaat des
DeutschenReichs (hierzu eine Karte), hat 255,56 qkm und umfaßt die Stadt Bremen (s. unten)
mit 23,12 qkm, das Landgebiet (226,33 qkm) und die Hafenstädte
Vegesack (s. d.) und
Bremerhaven (s. d.)
mit zusammen (1890) 179714 E., darunter 170046
Evangelische,
7729 Katholiken, 960 Israeliten und 979 Dissidenten. 1885 wurden
gezählt 165628 (79469 männl., 86159 weibl.) E.
Die Bevölkerung gehört dem niederdeutschen
Stamme an; ihre Mundart ist plattdeutsch.
Lage,
Bodengestaltung,
Bewässerung. Das
Bremer Gebiet grenzt im
SW. und
W. an das Großherzogtum Oldenburg,
[* 19] auf den andern Seiten an die
Provinz Hannover;
[* 20]
Vegesack und
Bremerhaven werden auf der Landseite von der
Provinz Hannover umgeben.
Der südl. und südöstl.
Teil des Landgebietes liegt einige
Meter über, der größere nordwestl.
Teil unter dem
Nullpunkt des
Bremer Brückenpegels (an der tiefsten
Stelle fast 2 m). Längs des rechten Weserufers läuft eine Dünenkette
(bis zu 10 m Höhe).
Der
Boden ist teils Sandland (Vorgeest), teils Flußmarsch, Hochmoor findet sich nur in der äußersten nordwestl.
Ecke. Die
niedrige
Lage hat seit alter Zeit (12. Jahrh.) die Eindeichung der Weser, Lesum oder Wumme und
Ochtum, sowie ein künstliches
System von
Gräben und
Sielen zur Entwässerung nötig gemacht. Als dieses
nicht mehr genügte, wurden (seit 1610) Wasserschöpfmühlen, neuerdings (seit 1864) Entwässerungsanlagen mit Dampfbetrieb
hergestellt. Einige Feldmarken werden planmäßig mit Ochtum- und Wummewasser bewässert. Vom Gesamtflächenraum des Gebietes
sind 7550 ha Gärten,
Acker- und Wechselland, 8120 Wiesen, 5410
Weiden, 260 Holzung und 268 ha Ödland.
Der gesamte Ernteertrag belief sich (1891) auf 4,923 Mill. M., davon auf Getreide
[* 21] 1046000, Hackfrüchte 613000, Heu und
Stroh
2,750 Mill. M. Der Viehbestand betrug 5469
Pferde,
[* 22] 14814 Rinder,
[* 23] 11177 Schweine,
[* 24] 4328 Ziegen.
Das Klima ist infolge der Nähe
der See feucht, im
Sommer kühl, im Winter milde.
Verfassung und
Verwaltung. Die
Verfassung ist republikanisch.
Träger
[* 25] der
Staatsgewalt sind der Senat und die Bürgerschaft. Der
Senat besteht nach
der Verfassung von 1854 aus 18, seit 1884 aus 16 nach einem sehr verwickelten
Verfahren auf Lebenszeit gewählten
Mitgliedern, von denen 10 Rechtsgelehrte, 5 (3) Kaufleute sein müssen. Der Senat wählt alle 2 Jahre
aus seiner Mitte einen
Bürgermeister auf 4 Jahre, sodaß stets zwei
Bürgermeister fungieren, unter denen das Präsidium im
Senat jährlich wechselt.
Die Bürgerschaft besteht aus 150 auf 6 Jahre gewählten
Vertretern der
Staatsbürger, von denen alle 3 Jahre die Hälfte ausscheidet.
Der Gelehrtenstand wählt 14
Vertreter, die Mitglieder des Kaufmannskonvents 42, des Gewerbekonvents 22,
die übrigen
Bürger der Stadt 44,
Vegesack 4,
Bremerhaven 8, die Landbewohner 16. Im allgemeinen liegt dem Senat die
Staatsverwaltung
ob, für deren einzelne Zweige, z. B. für
Reichs- und
auswärtige Angelegenheiten,
Unterrichtswesen, Schiffahrtsangelegenheiten,
besondere
Kommissionen bestellt sind.
Jedoch ist auf wichtigen Gebieten die Bürgerschaft zu einer Mitwirkung berufen. Diese erfolgt durch
die aus Mitgliedern des Senats und der Bürgerschaft gebildeten Deputationen, in denen sich der eigenartige Charakter der
bremischen Selbstverwaltung ausprägt. Solche Deputationen sind namentlich für
die Finanzen, das Bauwesen, die Häfen und
Eisenbahnen, die Schulen eingerichtet. Der
Staat hat eine
Stimme im
Bundesrat und sendet einen
Abgeordneten
(seit Juni 1893 Freese, freisinnige
Vereinigung) in den
Reichstag. Die 20
¶
Landgemeinden bilden seit 1878 einen Kreis,
[* 29] dessen Organe der Kreistag (28 Vertreter) und der Kreisausschuß (7 Mitglieder)
sind; Geschäftsleitung und Vorsitz in beiden Versammlungen stehen einem Mitgliede des Senats zu. Die Hafenstädte erhielten 1879 kommunale
Verfassungen, die sich dem Entwurf der neuen preuß. Städteordnung anschließen. Für die Rechtspflege bestehen im
BremerStaat zwei Amtsgerichte (in und Bremerhaven) und ein Landgericht (in Bremen); die höhere Instanz bildet das Hanseatische Oberlandesgericht
zu Hamburg.
[* 30]
Die Besetzung erledigter Richterstellen erfolgt durch Wahl; sie wird durch ein Wahlkollegium von 9 Personen vorgenommen, das
für jeden Einzelfall in der Weise neu bestellt wird, daß Senat, Bürgerschaft und Richterkollegium je 3 Mitglieder
deputieren. Für das Civilrecht bildet das gemeine Recht die Grundlage, aber vielfach abgeändert durch Partikulargesetze,
Verordnungen und Gewohnheitsrecht, das sich zum Teil an die Bestimmungen des alten Stadtrechts von 1433 anschließt oder sich
aus ihnen entwickelt hat.
Kodifiziert ist das Recht an unbeweglichen Sachen und die Verpfändung derselben in der «Erbe- und Handfestenordnung»
von 1833, die in origineller Weise die dem Handelsverkehr erwünschte Mobilisierung des Immobiliarvermögens verbindet mit
der größtmöglichen Sicherheit des Gläubigers. Ebenso ist das Vormundschaftsrecht in der Vormundschaftsordnung von 1826 (später
Revisionen in Einzelheiten) gesetzlich geregelt worden. – Das Wappen ist ein schräg liegender, silberner
Schlüssel in einem von zwei Löwen
[* 31] gehaltenen roten Schilde, auf dem eine goldene Krone ruht; die Landesfarben sind Weiß und
Rot.
Finanzen. Das Budget des Rechnungsjahres 1891/92 ergab an Einnahmen 16718000 M.; darunter aus:
2) indirekten Abgaben: Einnahmen vom Reich 1325000, Gebrauchs- und Verbrauchsabgaben 593000, Rechtsgeschäfte und Amtshandlungen
1709000;
3) von Verkehrsanstalten 1090000;
4) von anderm Eigentum 3154000;
5) aus andern Titeln 2431000 M. Die Ausgaben betrugen 22493000 M., und zwar für Gesetzgebung und Verwaltung 3059000, Rechtspflege
987000, Materielle Kultur 5839000, Geistige und sittliche Kultur 1863000, Gesundheitspflege 395000, Finanzverwaltung 4099000
M. Die Staatsschuld belief sich (1892) auf 80,2 Mill. M. Die hauptsächlichsten direkten Steuern bestehen in Grund- und Gebäude-
Einkommen- und Firmensteuern, die wichtigsten indirekten sind die Verbrauchsabgaben. Einige Abgaben werden «auf Bürgereid»
entrichtet.
Kirchenwesen. Während im 17. und 18. Jahrh. die große Mehrheit der Stadt
und des Landgebietes dem reformierten Bekenntnis angehörte und es Herkommen war, die Lutheraner vom Rat und andern wichtigen
Ämtern auszuschließen, ohne daß ein förmliches Verbot bestanden hätte, ist seit Beginn dieses Jahrhunderts
der Zutritt
zu den Staatsämtern den Lutheranern nicht mehr erschwert und ihre Zahl durch Zuzug aus der luth. Umgegend
(namentlich Hannover und Oldenburg) beständig gewachsen.
Die Unterschiede beider Konfessionen
[* 32] haben ihre Bedeutung im Bewußtsein der Bevölkerung
[* 33] mehr und mehr verloren. Sämtliche
Kirchengemeinden haben Presbyterialverfassungen. Die Vermögensverwaltung und die übrigen äußern Angelegenheiten liegen
unter Mitwirkung des Kirchenvorstandes den Bauherren ob. Die Rechte dessummus episcopus ruhen beim Senat.
Die kath. Einwohner stehen unter dem Bischof von Osnabrück
[* 34] als apostolischem Provikar der nordischen Mission. – Die Militärhoheit
ist durch Konvention vom an Preußen
[* 35] abgetreten; das Kontingent bildet das zum 9. preuß. Armeekorps gehörige 1. Bataillon
des 1. Hanseatischen Infanterieregiments Nr. 75.
2) Die Stadt Bremen liegt 53° 4’ 48" nördl. Br. und 8° 48’ 15" östl. L. (Ansgariturm) von Greenwich,
in 5 m Höhe (Weserspiegel), auf beiden Ufern der schiffbaren Weser, 69 km von der Mündung derselben in die Nordsee und
hat eine Ausdehnung
[* 36] von 7900 m (O. nach W.) und 8400 m (S. nach N.), 33 km Umfang. Von der Gesamtfläche
(23,12 qkm) sind 526 ha Gebäude und Höfe, 437 ha Straßen einschließlich der Wallanlagen und 1349 ha landwirtschaftlich benutzt.
Der mittlere Luftdruck ist nach dem Mittel von 1803 bis 1890 760,9 mm, die mittlere Jahrestemperatur 8,7° C. (+ 36° C. Maximum,
-27° C. Minimum), die Niederschlagsmenge 695,2 mm. (Hierzu ein Plan mit Verzeichnis der Straßen und Plätze
und der öffentlichen Gebäude.)
Bevölkerung. Die Wohnbevölkerung der Stadt betrug 1867: 74574E., 1871: 82969, 1875: 102499, 1880: 112940, 1885: 118043,
1890: 124955 E., d. i. eine Zunahme (1885‒90) von 6912 Personen (6 Proz.) oder jährlich 1382 Personen.
Dem Religionsbekenntnis nach waren (1890) 117713 Evangelische (942 auf 1000), 5736 Katholiken (46), 772 sonstige Christen, 734 Israeliten
(6). 1890 gab es 19453 Gebäude, nämlich 3185 unbewohnte und 16268 bewohnte mit 1693 Einzel-, 24723 Familienhaushaltungen.
Geboren waren (1890) in Bremen 69334, im übrigen DeutschenReiche 53813, im Auslande 1808 Personen. Die Zahl
der Geburten betrug 1891 3719, die der Sterbefälle 2474, die der Eheschließungen 1177. In Garnison liegt das 1. und 2. Bataillon
des 75. Infanterieregiments.
Zu dem wirtschaftlichen Weichbilde der Stadt sind außerdem noch die Ortschaften Walle (6753 E.), Hastedt (4999), Schwachhausen
(1604) und Woltmershausen (3900) zu rechnen, die in enger Berührung mit der Großstadt stehen und gewissermaßen
BremerVororte sind; die Einwohnerzahl von Groß-Bremen beträgt somit (1890) 142211.
Anlage, Brücken,
[* 37] Plätze, Denkmäler. Die Stadt wird durch die Weser und deren Arm, die Kleine Weser, in die auf dem rechten
Ufer liegende Altstadt und die 1622‒26 aus militär.