und kulturhistor. Bildern (Kostüme,
[* 2]
Bilder aus dem
Altertum u. a.),
gezeichnet von hervorragenden Künstlern, die BilderbüchervonL. Meggendorfer, F.
Pocci u. a., die «Jugendblätter» (gegründet
von Isabella Braun). Dazu kommen noch Dialektdichtungen von Kobell und
KarlStieler, die «Hauschronik» (2 Bde.,
1852) mit meisterhaften Holzschnitten,
«Unsere Frauen», Rottenhöfers «Illustriertes Kochbuch»,Bischoffs
«Anleitung zur
Angelfischerei» u. a.
(Pulvis aërophorus) nennt man die pulverförmige Mischung eines doppeltkohlensauren
Alkalis (gewöhnlich
des doppeltkohlensauren Natriums) mit trockner gepulverter
Weinsäure. Letztere verbindet sich, indem man das Pulver in Wasser
rührt, mit demAlkali und treibt die
Kohlensäure aus, die nun gasförmig entweicht und dabei
Blasen wirft,
schäumt und braust. Das Brausepulver des
DeutschenArzneibuchs besteht aus einem Gemisch von 10
Teilen doppeltkohlensaurem Natrium (Natriumbicarbonat), 9
TeilenWeinsäure und 19
Teilen Zucker.
[* 4]
Das englische Brausepulver (Pulvis aërophorus anglicus) enthält in gefärbtem Papier 2 g doppeltkohlensaures
Natrium, in weißem Papier 1,5 g
Weinsäure. Man löst zuvor ersteres in reinem Wasser oder in Zuckerwasser und schüttet
dann letztere hinein. Setzt man zu dem weißen Pulver noch ein Abführsalz, z. B. Seignettesalz,
hinzu, so erhält man die abführenden Brausepulver (Pulvis aërophorus laxans), auch Seidlitzpulver genannt. Diese
Brausepulver wirken kühlend, niederschlagend, fördern die
Gallen- und Stuhlabscheidung, stillen das
Erbrechen u. s. w.
und sind so bei vielerlei krankhaften Zuständen der Verdauungswerkzeuge, besonders bei Blutanhäufung in den Unterleibsorganen,
mit Nutzen anwendbar; auch sind sie wohlschmeckender als andere Purgiersalze.
Otto,
Maler, geb. zu
Saalfeld
[* 5] in Ostpreußen,
[* 6] besuchte die
Akademie zu Königsberg,
[* 7] widmete sich erst der
Darstellung von Bildern wie Richard III. (1860; Museum zu
Danzig),
[* 8] Charonsnachen (1867), Gustav
Adolf
in der
Schlacht bei
Lützen
[* 9] (1876),Aristoteles (Universitätsaula in Königsberg), ging aber dann zum histor.
Genre über, zu
welchem schon seine Edeldame in der Werkstatt eines Bildhauers das Grabdenkmal ihres Gatten betrachtend
(1868; Museum in Königsberg) gehört. Nach längerm Aufenthalte in
Frankfurt
[* 10] a. M. und in
München
[* 11] nach
Berlin
[* 12] übergesiedelt,
wo er Professor an der
Akademie wurde, vollendete er dort 1888 sein bedeutendstes
Bild:
Yorks Ansprache an die ostpreuß.
Stände (Sitzungssaal
des ostpreuß. Provinziallandtags in Königsberg). Sein
Christus am Kreuz
[* 13] (1891) erregte durch realistische
Kraft
[* 14] Aufsehen.
heißt ein Mädchen oder eine
Witwe von der Zeit der
Verlobung (s. d.) an bis zur Schließung der
Ehe. Im Mittelhochdeutschen
bezeichnete Braut die junge Frau am Hochzeitstage, die Neuvermählte, wie noch jetzt das entsprechende
engl. Wort bride. Im ältern deutschen
Rechte soll noch der
Brautkauf üblich gewesen sein, welcher dahin erklärt wird, daß
der
Vater oder Vormund ein
Lösegeld für Entlassung der Braut aus der
Vormundschaft oder Gewalt erhielt. Indessen wird auch dasjenige,
was an den Herrn einer Leibeigenen zu zahlen war, wenn diese geheiratet wurde,
Brautkauf oder
Brautlösung
genannt.
Die Eltern pflegen der Braut
vor derHochzeit eine
Ausstattung (s. d.) zu geben. Dasjenige, was zur Tragung der Lasten der
Ehe von
ihnen mitgegeben wird, heißt in manchen Gegenden Brautgabe oder Brautschatz. Diesem Brautschatze entsprechend giebt dann
der Verlobte eine Widerlage, welche der Braut zufallen soll, wenn sie
Witwe wird; außerdem pflegte er am
Tage nach der
Hochzeit eine Morgengabe als Geschenk zu geben. Den
Töchtern regierender Häuser gab vielfach das Land einen
im Wege der
Steuer aufzubringenden Betrag, welcher Brautsteuer (auch Prinzessinnensteuer) genannt wurde. - Brautgeschenke
heißen Geschenke, welche Verlobte einander mit Rücksicht auf das Verlöbnis machen (sponsalitia largitas).
Das geltende
Recht enthält Vorschriften, welche über deren Rückgabe oder Nichtrückgabe für den Fall bestimmen, daß das
Verlöbnis durch den
Tod oder die Schuld eines
Teiles aufgelöst wird; vgl. z. B.
Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 112, 122,
123, 132; Sächs.
Bürgerl. Gesetzb. §§. 1583-1587;
Code civil Art. 1088; Österr.
Bürgerl. Gesetzb.
§. 1247.
Schon früh wurde es ziemlich allgemein
Sitte, daß der Bräutigam der Braut zur
Verlobung öffentlich den Brautring als
Sinnbild
ehelicher
Treue ansteckte (vgl. Hofmann,
Über den
Verlobungs- und den
Trauring,
Wien
[* 15] 1870), worauf Umarmung und Brautkuß folgten.
Bei derHochzeit, wozu und Bräutigam ihre beiderseitigen Verwandten und Freunde durch Hochzeitbitter
einluden, führte der
Brautführer oder Brautmann den Brautzug, in dem sich auch die Brautjungfern, deren Zahl oft 20 überstieg,
befanden.
Die Braut erschien dabei in ältester Zeit in langem, losem
Haar,
[* 16] dem Zeichen der bewahrten Reinheit, später mit dem
Brautkranz von
Blumen oder Myrten oder der Brautkrone (im 18. Jahrh. noch sehr üblich) und dem Brautschleier.
Die
Farbe des Schleiers war die weiße, später auch die rote; er deutete nach
Ambrosius auf die eheliche Schamhaftigkeit,
und der heil.
Augustin will, daß die Schleier nicht so fein seien, daß sie gleichsam nur als
Netze auf dem
Kopf erscheinen.
Schon die
Juden bekränzten den Bräutigam, die Griechen und
Römer
[* 17] beide Brautleute.
In der griech.
Kirche bekränzt der Priester mit dem geweihten
Kranze beide und heftet ihn bei der zweiten
Ehe wenigstens auf
die Schulter der Verlobten, während die russ.
Kirche den
Kranz nur bei der ersten Vermählung gestattet.
Beim Brautzuge wie beim Zusammengeben des Paares erschollen nach alter
Sitte die Brautgesänge, wofür die
Kirche, seitdem sie
ihre Mitwirkung bei der Hochzeitsfeier gesichert hatte, die Brautmesse bei der kirchlichen
Trauung einführte.
Letztere geschah in mittelalterlichen
Zeiten häufig unter einer
Thür an der Nordseite der
Kirche, die
deshalb die Brautthür genannt und mit plastischen Kunstwerken, meist den klugen und thörichten
Jungfrauen (wie an der Sebald-
und Lorenzerkirche in
Nürnberg,
[* 18] Martinikirche in
Braunschweig,
[* 19] Jakobikirche in Rothenburg
[* 20]
a. d.
Tauber), geziert wurde. Nach
der Zusammengebung wurde im Hause der ein Mittagsmahl eingenommen und amAbend die Braut durch die Brautmutter,
die Eltern oder Vormünder unter
Begleitung der Gäste in die Brautkammer geführt und
¶
mehr
hier, nachdem sie den Brautkranz mit der Brauthaube vertauscht hatte, dem Bräutigam übergeben; denn das Ehebett mußte öffentlich
beschritten werden, sollte die Ehe gültig sein. Manchmal gab dem im Bett
[* 22] liegenden Paare der Geistliche den Brautsegen. Nach
einer Weile kehrten dann Brautführer und Gäste zurück und brachten dem jungen Paare einen Trunk, oder
wenn es am nächsten Morgen geschah, ein Frühstück, Brauthuhn, und legten der Braut neue Kleider vor das Bett.
Damit hatte dann die Braut das eheliche Leben begonnen. In betreff des Brautstandes haben sich eine Menge Gebräuche
und Sitten erhalten, die bei verschiedenen Völkern abweichen. So findet sich in Gebirgsgegenden, z. B.
in den Alpen,
[* 23] vornehmlich aber in Altrußland noch die Brautschau. Hier wird jede zum 15. oder 16. Jahre herangereifte Jungfrau
bis zur ersten Woche der großen Fastenzeit vor Ostern in ihrer Wohnung zurückgehalten, dann aber am Sonntag bräutlich geschmückt
zur Kirche gebracht und den heiratslustigen Jünglingen durch Vermittelung einer Freiwerberin (Swacha)
förmlich zur Brautschau ausgestellt. Findet sie keinen Werber, so wiederholt sich dieses nach Jahresfrist, wenn sie sich
nicht zur Braut Christi, d. i. zur Nonne erklärt.