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den Schild [* 2] gelegten Schnallengurt die Devise: «Immota fides» («Unerschütterliche Treue»);
das Ganze wird von zwei goldenen, gekrönten Löwen [* 3] gehalten.
Auf dem Spruchband: «Nec aspera terrent». Die Landesfarben sind blau und gelb.
[* 1] ^[Abb.]
Finanzen. Das ordentliche Staatsbudget auf das Finanzjahr vom 1. April 1893/94 beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf 13 170000 M. Zu den Einnahmen liefern die direkten Steuern nur die Summe von 1 760000 M., während der Ertrag der indirekten Steuern einschließlich des Anteils an den gemeinschaftlichen Reichszöllen 3 993 700 M. ausmacht. An Matrikularbeiträgen zahlte Braunschweig [* 4] 2 906000 M. Außer dem Staatsbudget besteht ein Etat des Kloster- und Studienfonds, dessen Einkünfte (1. April 1893/94 2 289000 M.) zu Kultus- und Unterrichtszwecken verwandt werden. Die Landesschuld beläuft sich (ausschließlich eines 1869 kontrahierten Prämienanlehens von nominell 30 Mill. M., welches bis 1924 durch Annuitäten von 1 219 740 M. zu tilgen ist) auf 27 394 200 M. An Aktivkapitalien waren beim Staatshaushalt 19 578 550 M., beim Kammerkapitalfonds 2 472000 M. und beim Klosterkapitalfonds 20 462 200 M. vorhanden.
Geistige Kultur. Das Schul- und Bildungswesen des Landes steht auf einer hohen Stufe. Die Leitung und Beaufsichtigung der staatlichen höhern Unterrichtsanstalten - mit Ausnahme der technischen Hochschule in Braunschweig, die dem Staatsministerium unmittelbar unterstellt ist - wird durch die Oberschulkommission in Braunschweig ausgeübt. 1891 waren vorhanden: 423 Volksschulen mit 1050 Lehrern und 67 200 Schulkindern, 12 unter Oberaufsicht des Konsistoriums stehende Privatschulanstalten, unter denen die Mädchenschule nebst Lehrerinnenseminar des Fräulein Vorwerk in Wolfenbüttel [* 5] besonders hervorzuheben ist;
6 Gymnasien mit (1893) 1765 Schülern, 1 Realgymnasium in Braunschweig, 1 städtische Oberrealschule in Braunschweig, 1 Realgymnasium (ohne Prima) in Gandersheim, 1 höhere und 1 mittlere Töchterschule in Braunschweig, 1 höhere Bürgerschule in Wolfenbüttel, 1 höhere Mädchenschule in Helmstedt, 1 Schule für Zuckerindustrie, 1 Droguistenakademie, 1 Handelsschule und 1 städtische Gewerbeschule in Braunschweig;
2 Schullehrerseminare und Präparandenanstalten in und Wolfenbüttel, 1 Predigerseminar zu Wolfenbüttel, 1 technische Hochschule (Carolo-Wilhelmina) in Braunschweig mit 40 Professoren und Lehrern und 312 Studirenden und Hörern;
1 Baugewerkschule mit 1000 Schülern zu Holzminden, 1 Landwirtschaftliche Schule und 1 Haushaltungsschule für Töchter bäuerlicher Besitzer (seit 1893) zu Helmstedt-Marienberg, 1 Ackerbauschule in Holzminden;
die berühmte herzogt.
Bibliothek zu Wolfenbüttel (300000 Bände und 10000 Handschriften), das herzogl. Museum zu Braunschweig. Seit der Aufhebung der Universität Helmstedt (durch die westfäl. Regierung 1809) werden die akademischen Stipendien und Freitische an braunschw. Studierende der Universität Göttingen [* 6] erteilt.
Unter den zahlreichen Wohlthätigkeitsanstalten sind hervorzuheben: die Landesirrenanstalt zu Königslutter, die Idiotenanstalt Neu-Erkerode in Sickte, das herzogl. Krankenhaus, [* 7] das Große Waisenhaus, die Diakonissenanstalt Marienstift zu und das Krankenhaus zu Marienberg bei Helmstedt. Landesstrafanstalten befinden sich in Wolfenbüttel (Zellengefängnis) und Braunschweig, eine Erziehungsanstalt für verwahrloste Kinder in Bevern (Wilhelmstift).
Heerwesen. Nach der Errichtung des Norddeutschen Bundes traten die braunschw. Truppen unter preuß. Militärverwaltung, bildeten jedoch ein selbständiges Kontingent und behielten ihre abweichende Bekleidung bei. Am Deutsch-Französischen Kriege von 1870 und 1871 nahmen Infanterie und Artillerie im Verbände des 10. Armeekorps, das Husarenregiment in der 5. Kavalleriedivision teil.
Nach der am mit Preußen [* 8] abgeschlossenen und vom braunschw. Landtage 24. März einstimmig genehmigten Militärkonvention verzichtet Braunschweig auf die Stellung eines selbständigen Militärkontingents; die vorhandenen Truppen blieben bestehen, wurden jedoch in den Verband [* 9] des preuß. Heers übernommen und können vom Kaiser unbeschränkt außerhalb der braunschw. Landesgrenzen verlegt werden. Alle Militärhoheitsrechte gingen auf den König von Preußen über, und die Truppen stehen in allen dienstlichen Beziehungen unter den preuß. Kommandobehörden, behielten jedoch ihre bisherigen Fahnen und Standarten, die Offiziere auch ihre bisherige Bewaffnung; Offiziere, Portepee-Fähnriche, Ärzte und Beamte leisten dem König von Preußen den Fahneneid.
Die Truppen stehen unter preuß. Militärgerichtsbarkeit, das Begnadigungsrecht übt der König von Preußen aus. Der Regent besitzt die Befugnisse eines kommandierenden Generals über alle im Herzogtum stehenden Truppen, kann dieselben zu polizeilichen Zwecken heranziehen, den Garnisondienst ordnen und die Uniform seiner Adjutanten bestimmen. Alle Offiziere haben auf Grund ihres Patents die preuß. Staatsangehörigkeit erworben. Die Kasernen, Wachen und Schilderhäuser behielten die bisherigen Wappen [* 10] und braunschw.
Farben, die Garnisoneinrichtungen blieben im Besitz der Garnison. Diese Konvention ist in Kraft [* 11] getreten und kann erst 2 Jahre nach erfolgter Kündigung, die nicht vor dem erfolgen darf, aufgehoben werden. Verwaltung und Unterhalt der Truppen sowie die finanziellen Leistungen des Herzogtums regeln sich nach den Reichsgesetzen. Durch die Militärkonvention ist den braunschw. Offizieren die Aussicht erschlossen, in höhere Stellungen aufzurücken. Das braunschw. Infanterieregiment Nr. 92 hat inzwischen preuß. Uniform mit geringfügigen Abänderungen am Helmbeschlage erhalten, die braunschw. Batterie erhielt die preuß. Uniformierung ohne Abänderung und das braunschw. Husarenregiment Nr. 17 hat seine bisherige Uniform fast unverändert behalten; nur die Gradabzeichen und die Kopfbedeckung wurden nach den für preuß. Husaren vorgeschriebenen Mustern geändert.
Geschichte. Alles Land, das zu dem gegenwärtigen Herzogtum Braunschweig gehört, war in der frühesten Zeit ein Teil des Sachsenlandes, welches Karl d. Gr. sich unterwarf, und gehörte später den Herzögen von Sachsen. [* 12] Als Heinrich der Löwe 1180 die sächs. Herzogswürde verlor, behielt er seine braunschw., northeimischen, supplinburgischen, billingschen Allodialbesitzungen. Nach seinem Tode 1195 beherrschten seine Söhne, Heinrich, Otto und Wilhelm, das ¶
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welfische Erbe gemeinschaftlich, bis sie es 1203 teilten. Heinrich, der Pfalzgraf, erhielt Hannover [* 14] mit dem Lande westlich der Leine von dieser Stadt bis Göttingen, den westl. Teil des Lüneburgischen und die nördl. Gegenden (einschließlich Dithmarschen);
Otto, der 1108 zum deutschen König (Otto IV., s. d.) gewählt worden war, das eigentliche Braunschweig mit der Umgegend bis zur Leine und den Unterharz;
Wilhelm den östl. Teil des Lüneburgischen mit der Stadt Lüneburg, [* 15] den Oberharz u. s. w. Wilhelm starb 1213 und hinterließ einen einzigen Sohn, Otto (s. d.) das Kind;
Kaiser Otto IV. starb 1218 kinderlos;
Heinrich (gest. 1227) hatte nur zwei Töchter.
Otto das Kind, der einzige Stammhalter des welfischen Hauses, wurde in heftige Kämpfe verwickelt, da die beiden Töchter Heinrichs ihre Erbansprüche an Kaiser Friedrich II. verkauft hatten, der auch sofort die Stadt an sich zu bringen suchte. Den Streit zu endigen, gab Otto 1235 das Schloß zu Lüneburg mit seiner Herrschaft dem Kaiser und dieser es dem Reich als «Eigen». Die Stadt und deren Zubehör, wie die Lüneburgischen Lande erhielt Otto als erbliches Herzogtum und wurde Reichsfürst.
Seit dieser Zeit gab Otto sich der Sorge um das Wohl seiner Unterthanen hin, gründete Städte und Schlösser und erteilte den Bürgern von und Lüneburg große Freiheiten. Er starb 1252; das Herzogtum kam an seine Söhne Albrecht und Johann. Diese regierten gemeinschaftlich bis 1267, wo sie auf dem Fürstentage zu Quedlinburg [* 16] in der Weise teilten, daß Johann das Herzogtum Lüneburg, die Stadt Hannover nebst einigen Schlössern, Albrecht (s. d.) das Herzogtum Braunschweig, das Land zwischen Teister und Leine (Calenberg), das Fürstentum Oberwald (Göttingen) mit dem Weserdistrikt und Harz erhielt. Die Stadt Braunschweig blieb beiden Brüdern gemeinschaftlich. Albrecht residierte auf der Burg Dankwarderode zu Braunschweig, Johann zu Lüneburg; jener begründete die ältere Braunschweigische, dieser die ältere Lüneburger [* 17] Linie.
I. Das ältere Haus Braunschweig Albrecht, der Große (Longus) genannt, der eine Stütze des Landfriedens in Nordwestdeutschland war, starb 1279, und es erfolgte nun durch seine drei Söhne eine neue Teilung des Landes. Der älteste Sohn, Heinrich, erhielt Grubenhagen; Albrecht der Feiste das Land Oberwald mit den Städten Göttingen und Münden; der dritte, Wilhelm, die Burgen [* 18] und Wolfenbüttel, Asseburg u. s. w.
1) Die Linie Grubenhagen erhielt sich bis 1596. Nach mehrmaligen Teilungen ihres Erbes kam Philipp I. 1526 wieder zur alleinigen Regierung und trat 1534 der Reformation bei. Sein ältester Sohn und Nachfolger, Ernst, trat dem Schmalkaldischen Bunde bei, wurde mit dem Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen bei Mühlberg 1547 gefangen, aber bald ausgewechselt, und kam 1551 zur Regierung. Ernst, ein vorzüglicher Regent, starb kinderlos; ihm folgten seine Brüder, Wolfgang und Philipp II. Als mit letzterm 1596 die Grubenhagensche Linie erlosch, wurde das Land von Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel in Besitz genommen (s. unten), jedoch später (1616) nach einem reichsgerichtlichen Erkenntnis an die Cellesche Linie abgetreten.
2) Die von Albrecht dem Feisten gestiftete Linie Göttingen verschmolz 1292, als dessen Bruder Wilhelm, der Stifter der Linie Wolfenbüttel, starb, auf einige Zeit mit der Wolfenbütteler Linie; diese Vereinigung dauerte aber nur bis zum Tode Ottos des Milden 1344, des ältesten Sohnes Albrechts des Feisten, denn Ottos Brüder, Ernst und Magnus, teilten das Land abermals; Ernst erhielt Göttingen, Magnus Wolfenbüttel. Als 1367 Herzog Ernst starb, folgte ihm sein Sohn Otto der Quade (Malus), dessen Regierung eine Kette von Fehden und Kämpfen war. Er starb 1394 und hinterließ einen einzigen Sohn, Otto den Einäugigen (Cocles), der nach dem Tode seines Vormundes, des trefflichen Friedrich von Braunschweig (gest. 1400), sich als Schützer der Städte und ihrer aufblühenden Macht zeigte, aber, durch Krankheit bewogen, 1450 seine sämtlichen Besitzungen, mit Ausnahme der Stadt und des Gerichts Uslar und des Schlosses zu Münden, an Wilhelm den Siegreichen von Calenberg abtrat. Mit Otto erlosch 1463 die ältere Linie Göttingen.
3) Die dritte, von Albrechts d. Gr. Sohn Wilhelm gestiftete Linie Wolfenbüttel verschmolz 1292 mit der Linie Göttingen, bis sie 1344 durch Magnus I. den Frommen wiederhergestellt wurde. Er hatte durch seine Vermählung mit Sophie, der Tochter Heinrichs, des brandenb. Markgrafen von Landsberg, [* 19] 1327 beträchtliche Besitzungen zur Mitgift erhalten und dadurch eine ungewöhnliche Macht erlangt, lebte aber im Zwist mit seinem Sohne Magnus II. und starb 1369. Magnus II. oder mit der Kette (Torquatus) nahm, als in demselben Jahre mit Wilhelm die ältere Lüneburger Linie ausstarb, die ihm von diesem nicht lange zuvor (1355) überwiesene Erbschaft in Anspruch (s. unten).
Hierüber kam es mit Sachsen-Wittenberg zu dem großen Lüneburger Erbfolgekrieqe. Magnus II. ließ alle kaiserl. Befehle unberücksichtigt, wurde deshalb geächtet und fiel 1373 in der Schlacht bei Leveste am Deister. Die Sachsen-Wittenberger waren nun im Besitz des Lüneburgischen. Nach dem Tode Albrechts von Sachsen verglich sich jedoch dessen Oheim und Erbe Wenzel mit den beiden ältesten Söhnen von Magnus II., Friedrich und Bernhard, die er mit seinen Töchtern vermählte.
Friedrich begnügte sich mit Braunschweig-Wolfenbüttel; Bernhard sollte auf Wenzel im Lüneburgischen folgen. Doch kam es hierüber zu einem Zwiste, in welchem Heinrich, der jüngste Sohn Magnus' II., und Friedrich, von der Stadt Braunschweig unterstützt, gegen die Lüneburger zogen, bei Winsen a. d. Aller siegten (1388) und Bernhard zwangen, den jüngern Bruder Heinrich zum Miterben im Lüneburgischen zuzulassen. Als Friedrich, den eine Partei nach König Wenzels Tode zum Kaiser bestimmte, bei Fritzlar ermordet war (1400), herrschten seine Brüder Bernhard und Heinrich über die Lande Braunschweig-Wolfenbüttel und Lüneburg gemeinschaftlich. Durch die Teilung 1409 erhielt Bernhard das braunschw., Heinrich das lüneburg. Land. Doch Heinrichs Söhne, Wilhelm und Heinrich, nötigten 1428 den Oheim zu einem Tausch ihrer Lande und wurden so Gründer des mittlern Hauses Braunschweig, Bernhard aber Stifter des mittlern Hauses Lüneburg. Im J. 1409 (1428) wurde Calenberg (Hannover) vom Lüneburgischen getrennt und zu Braunschweig-Wolfenbüttel gelegt.
II. In der von Albrechts d. Gr. Bruder, Johann, 1267 gestifteten ältern Lüneburger Linie folgte nach des Stifters Tode 1277 dessen Sohn, Otto der Strenge, der sein Land durch Ankäufe vergrößerte und 1330 starb. Diesem folgten wieder seine zwei Söhne, Otto und Wilhelm, die biss 1352, wo Otto kinderlos starb, gemeinschaftlich regierten. Wilhelm hatte nur zwei Töchter, von denen die eine an des ¶