oder
Waden angebracht werden, nicht auf dem
Gesicht,
[* 2] «das nach dem Ideal der Schönheit himmlisch gebildet und gegen solchen
Unglimpf zu schützen sei». Auch das kanonische
Recht kennt das Brandmarken, und in
Frankreich war bis 1832 der Galeerensträfling
mit dem
FeuermaleT. F.
(travaux forcés) gezeichnet. In
Deutschland
[* 3] ist diese Strafschärfung nie gemeinrechtlich
gewesen und besteht überhaupt nicht mehr.
sind vom
Grunde aus selbständig zwischen zwei
Gebäuden aufgeführte, durchaus massive
Mauern von solcher
Stärke
[* 4] und Beschaffenheit, daß sie die Fortpflanzung eines
Feuers von einem zum andern verhindern können. Die an Nachbargrenzen
anstoßenden Rückwände der
Gebäude sowie die gemeinschaftlichen Giebel
(Kommunmauern) werden in der
Regel als Brandmauern aufgeführt und dürfen keinerlei das Durchschlagen der Flammen ermöglichende Öffnungen enthalten.
Bei zusammenhängenden Gebäudekomplexen, z. B. von Fabrikräumen, Werkstätten,
Verbindung von Wohngebäuden mit Fabriklokalen
u. s. w., ist es ratsam, die einzelnen Gebäudeteile durch Brandmauern zu trennen,
die nur wenige, mit feuersicherm Verschlusse versehene Öffnungen für den nötigen Verkehr erhalten.
Auch ist es zweckmäßig, die Brandmauern zusammenstoßender
Gebäude, deren Dächer in einer Flucht liegen, über die letztern hinaus
um eine gewisse Höhe aufzuführen und feuersicher abzudecken
(Brandgiebel).
Über dieStärke und sonstigen Verhältnisse der
Brandmauern geben die verschiedenen Baupolizeiordnungen genaue Vorschriften.
Offiziere der Landsknechtszeit, denen in Feindesland die Ausschreibung und Eintreibung der
Brandschatzungen
und das Niederbrennen der Ortschaften übertragen wurde.
Sie hatten stets zur Unterstützung bei der Ausführung ihrer
Aufträge
leichte Reiter und Schützen zu Fuß
(Brandknechte) bei sich.
Brenzöle,Brenzliche Öle, sind ölige Flüssigkeiten, die als Zersetzungsprodukte
bei der trocknen
Destillation
[* 5] organischer
Substanzen auftreten. Sie sind meist Gemenge einer ganzen Anzahl von verschiedenen
Körpern, unter denen
Kohlenwasserstoffe, teils der Fettsäurereihe, teils der aromatischen Reihe angehörig, von den flüchtigsten
anfangend und mit den bei höchster
Temperatur destillierenden endigend, vorherrschen. Es gehört hierher der Holz-,
Braunkohlen-,
Steinkohlenteer, dasBernsteinöl
(Oleum succini), das
Tieröl
(Oleum animale foetidum). Die Brandöle sind vielfach
Rohmaterialien für wichtige Industriezweige, z. B. der
Braunkohlenteer für die Gewinnung von Petroleum,
Solaröl und Paraffin.
[* 6]
andByfhottles,Doppelstadt in der engl.
Grafschaft Durham, 5 km im
SW. von Durham inmitten eines Kohlenreviers,
hat (1891) 14 239 E., Kohlenindustrie und Ziegeleien.
(holocaustum, hebr. kâlil, 'ôlâ), bei den Israeliten und ähnlich wohl
auch bei andern semit. Völkern die
feierlichere Art der blutigen Opfer, bei der alle opferbaren
Teile des
Tieres der Flamme
[* 7] des
Altars übergeben wurden (s. Schlachtopfer).
Daß das in außerordentlichen Fällen im alten Israel
gebrachte
Menschenopfer gleichfalls ein Brandopfer war, wird durch 1 Mose 22, 2:
Richter 11,31;
2Kön. 3,27. und
Jer. 19, 5. bewiesen.
Nach den histor.
Büchern des Alten
Testaments ist das Brandopfer von
Tieren in älterer Zeit eine seltener vorkommende Opferart gewesen
und gewöhnlich nur inVerbindung mit Schlachtopfern bei großen Opferfesten, z. B. aus
Anlaß eines
Sieges,
einer Thronbesteigung
u. dgl., gebracht worden.
Aus
2Kön. 16, 15. geht hervor, daß in vorexilischer Zeit im Salomonischen
Tempel
[* 8] täglich am Morgen ein Brandopfer stattgefunden
hat.
Gleiches setzt
Ezech. 46, 13. fg. voraus. Durch
Steigerung dieses alten Brauchs hat sich die im
Judentum
geltende Vorschrift des Gesetzes entwickelt, am Morgen und gegen
Abend je ein einjähriges Lamm als Brandopfer für die Gemeinde zu
opfern. An Sabbathen kommen noch zwei Lämmer hinzu, an Neumonden und großen Festen
Stiere,
Widder und eine größere Anzahl
Lämmer, vgl. 4 Mose, 28
u. 29. Zu Christi Zeit fand das gegen
Abend zu bringende Opfer um 3
Uhr
[* 9] nachmittags
statt. Auch im griechischen und dem nahe verwandten römischen
Kultus spielen Brandopfer eine große Rolle.
auch
Brandgrubengräber, german. Begräbnisstätten von kreisrunder Form,
mit etwa ½ m Durchmesser, bestehend aus kesselförmigen Vertiefungen, in denen die Reste verbrannter
Menschengebeine nebst Waffen,
[* 10] Schmuck und Geräten ohne
Urne
[* 11] oder
Sarg einfach in schwarze Erde gebettet sind.
Sie stammen
aus dem ältern Eisenzeitalter, also den ersten Jahrhunderten n. ^[richtig:
v.]
Chr., und finden sich zahlreich in
Skandinavien
und
Deutschland.
Nach skandinav. Volksglauben hausen in ihnen die «Unterirdischen».
-
Vgl. Friedel, Die Brandpletter von Wilhelmsau (Berl. 1887).
flüssiges Leinölliniment, Linimentum contra combustiones, ist ein gut durchgeschütteltes Gemisch von
gleichen
Teilen Kalkwasser und Leinöl oder von schwacher Silbernitratlösung mit Leinöl, das beim Aufstreichen
auf frische
Brandwunden deren
Heilung befördert.
Die Brandsalbe ist nicht offizinell.
Häufig wird auch die
Bleisalbe (s. d.) als Brandsalbe bezeichnet.
dunkelbraune bis pechschwarze, mit blauer, stark rußender Flamme und schwefligharzigem
Geruch brennende Schieferarten, die verschiedenen Formationen angeboren, so dem Rotliegenden (Salhausen brandschiefer
Oschatz
[* 13] in
Sachsen,
[* 14] Hohenelbe in
Böhmen,
[* 15] Oslawan in Mähren, Erbendorf
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