einrückte, Kriegsdienste. Er war 1828 Oberst eines
Regiments und kämpfte gegen
DomMiguel, bis er auf Madeira
[* 2] der Übermacht
unterlag. Als
Dom Pedro 1832 in
Portugal
[* 3] landete, war Bomfim einer der ersten, die sich unter seine Fahne stellten. Er zeichnete
sich als
General im
Kriege gegen den
Usurpator aus, stand auch als konstitutionell Gesinnter in den innern
Kämpfen der nächsten Jahre auf seiten der Königin. Nachdem er im Sept. 1837 den absolutistischen
Aufstand in Gemeinschaft
mit Bandeira niedergeschlagen hatte, übernahm er im
Kabinett des letztern das Kriegsministerium.
Von den Absolutisten und Radikalen angefeindet, sah er sich jedoch 1841 veranlaßt, sein
Portefeuille
niederzulegen. Nach dem
Siege der Absolutisten im Jan. 1842 beschränkte sich Bomfim mit seinen Parteigenossen anfangs auf die
parlamentarische Opposition. Als jedoch das Ministerium
Costa-Cabral die Cortes auflöste, begann er zu Gunsten
der Verfassung
von 1837 den offenen Kampf gegen die Regierung, sah sich aber genötigt, zu kapitulieren und
nach
Spanien zu flüchten.
Später beteiligte sich an der
Erhebung gegen das Ministerium Saldanha, stellte sich an die
Spitze des aufständischen Landvolks
in den
Provinzen, schlug die königl.
Truppen im Nov. 1846 bei Marcella, unterlag aber 22. Dez. gegen Saldanha bei
Torres-Vedras
und wurde durch ein Kriegsgericht zur Deportation nach
Afrika
[* 4] verurteilt. Die
Amnestie vom Mai 1847 öffnete
ihm die Rückkehr nach
Portugal. Ende 1848 beteiligte er sich nochmals an den polit. Kämpfen, zog sich aber seitdem vom öffentlichen
Schauplatz zurück und starb
oder Zalt-Bommel, Stadt in der niederländ.
Provinz Geldern, 15 km nordnordwestlich von
Herzogenbusch, links der Waal, in welcher hier noch Ebbe und
Flut der Nordsee bemerkbar sind, und an der Linie
Bortel-Utrecht
der Niederländ. Staatsbahnen,
[* 5] hat (1890) 3978 E., Post,
Telegraph,
[* 6] ein schönes Rathaus, eine reform.
Kirche mit vorzüglicher
Orgel, Freskomalereien und hohem
Turm
[* 7] sowie etwas
Industrie. - Ehemals war Bommel eine sehr starke Festung,
[* 8] die 1598 von den
Spaniern unter
Mendoza vergeblich belagert, 1672 aber von den
Franzosen nach tapferer Gegenwehr genommen wurde.
Die nach der Stadt benannte, 26 km lange und bis 9 km breite, fruchtbare und weidereiche
Insel, Bommeler Waard (Werder), wird
dadurch gebildet, daß sich die Maas, nachdem sie 7 km oberhalb Bommel mittels des Sanct-Andrieskanals
die Waal berührt hat, in einem nach
Süden gewandten
Bogen
[* 9] über
Crevecoeur fließt und dann erst, 19 km unterhalb der Stadt,
bei der Festung Woudrichem oder Woerkum, mit der Waal vereinigt. An der Westspitze des Werders liegt
das Schloß oder
Fort Loevenstein, berühmt als Gefängnis (1619) der Pensionäre
Hugo Grotius von Rotterdam
[* 10] und Hogerbeets
von
Leiden,
[* 11] an der Ostspitze die St. Andriesschanze, welche die
Spanier zu Ende des 16. Jahrh. als Trutz-Bommel erbauten. Die
Schanze wurde von den
Franzosen unter Delmas bestürmt und erst 27. Dez. der ganze Werder erobert.
Letzterer war im Dez. 1813 von den
Franzosen stark befestigt, mußte aber vor dem preuß.
General von
Bülow geräumt werden.
Majo-Bomokandi, linker Nebenfluß des
Uelle im centralafrik.
Gebiet der
Niam-Niam, zwischen 3 und 4° nördl.
Br. und 26 und 29° östl. L. von Greenwich, nimmt links
mehrere Zuflüsse
auf und ist sehr wasserreich. An seinem Oberlaufe wohnen
Monbuttu.
Das Gebiet des Bomokandi wurde von
Junker und
Casati erforscht.
1)
Kreis
[* 12] (Landratsamt in Wollstein) im preuß. Reg.-Bez.
Posen,
[* 13] hat 1036,41 qkm, (1890) 58 714 E., 6
Städte, 108 Landgemeinden
und 39 Gutsbezirke. - 2) Bomst, poln. Babimost, Stadt im
Kreis Bomst, 12 km südsüdwestlich von
Bentschen, in 60 m
Höhe, an der kanalisierten Faulen
Obra und zwischen Seen, an der Linie
Guben-Bentschen-Posen
(Märkisch-PosenerBahn) der
Preuß.
Staatsbahnen, hat (1890) 2141 E., darunter 972
Evangelische und 90 Israeliten, Post,
Telegraph, 2 kath., 1 evang.
Kirche,
Synagoge, Rathaus und kath. Hospital; Spiritusbrennereien,
Wein-, Hopfen- und Obstbau, Schuhfabrikation und Pferdehandel.
Entscheidungen des Reichsgerichts Bd. 8, Nr. 8. Bon du
trésor, Schatzscheine, heißen in
Frankreich die seit 1824 (als bons royaux) in Gebrauch gekommenen, übertragbaren und verzinslichen,
eine Zahlungsfrist von 3, 6 und 12
Monaten vorbehaltenden
Anweisungen auf den öffentlichen Schatz, mit denen
bei augenblicklichem Geldmangel
Verbindlichkeiten des
Staates berichtigt oder
Vorschüsse bei der
Bank erhoben werden. Sie lauten
auf den Inhaber und sollen sichere, aber noch ausstehende Jahreseinnahmen für den Fall eines ungewöhnlichen Bedarfs sofort
verfügbar machen.
Die Bon du trésor, welche zu der schwebenden oder Flottierenden Schuld (s. d.)
des
Staates gerechnet werden, unterscheiden sich von den gewöhnlichen Staatsanleihescheinen, abgesehen
von der Form ihrer
Ausstellung, teils durch die kürzere Einlösungsfrist, teils durch den Umstand, daß sie nicht zur
Deckung
eines eingestandenen Deficits bestimmt sind. Das Budgetgesetz bestimmt jedes Jahr den zulässigen Betrag der Emission (früher
250, jetzt 400 Mill.
Frs.), den Zinsfuß aber regelt der Finanzminister nach der
Lage des Geldmarkts. Auch
in England besteht der Brauch, durch Schatzscheine
(Exchequer Bills, s. d.,
ExchequerBonds und Treasury
Bills) Staatseinkünfte
vorwegzunehmen, ebenso in
Rußland (sog.
Serien), in den
Niederlanden, in
Belgien
[* 16] und im
DeutschenReiche, wo z. B. durch das
Budget
für 1891/92 die zulässige Emission von «Schatzanweisungen»
auf 100 Mill. M. festgestellt wurde.
auch Tamasii-no-matsuri oder
Tama-matsuri, das Laternenfest, welches in
Japan
[* 17] den 13., 14., 15. und 17.
Tag des
siebenten
Monats gefeiert wird. Es ist eine Art
Totenfest, an welchem den
Ahnentafeln der Verstorbenen Opfer dargebracht werden. 30
Tage
vor und nach dem 15. wird jeden
Abend eine Papierlaterne vor dem Hause angezündet.