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Bojar ward nach dem Alter der Familien im Dienste [* 2] des Staates bemessen. (S. Mestnitschestwo.) Die Stellung der Bojar war nie erblich, wenn auch gewöhnlich nur Söhne von Bojar diese Stellung erlangten. In der Gefolgschaft (s. Drushina) der Fürsten im 10. bis 12. Jahrh. spielen die Bojar eine sehr bedeutende Rolle. Als die Fürsten ansässig und Grundeigentümer wurden, wurden ihre es auch. Ihre Besitzungen bilden die ausgeprägteste Form des Eigentums an Grund und Boden. Daher heißt noch in späterer Zeit alles in Privatbesitz befindliche Land bojárskaja zemljá., selbst wenn es nicht Bojar, sondern niedern Dienstleuten gehörte, und die Sklaven hießen bojárzkije ljúdi, auch wenn sie nicht Bojar gehörten.
In den einzelnen russ. Fürstentümern bildete die Gesamtheit der Bojar den Landesverwaltungsrat des Fürsten. (S. Duma.) In Moskau [* 3] leiteten unter den ersten Fürsten die erfahrenen Bojar die moskauische Politik. Da die moskauischen Großfürsten als Oberstatthalter der Mongolenchane die führende Macht unter den russ. Fürsten waren, so zogen sich die vornehmsten Bojarenfamilien aus den übrigen Fürstentümern nach Moskau und trugen dadurch wesentlich zur Stärkung Moskaus bei.
Erst Iwan III. suchte sich vom Einfluß der Bojar unabhängig zu machen, ebenso sein Sohn Wassilij III. Während der Unmündigkeit von dessen Sohn, Iwan IV. dem Schrecklichen, wo die Regierung ganz in den Händen der Bojar war, überboten sich diese gegenseitig in Kabale und Willkürwirtschaft und pflanzten in die Seele des jungen Zaren jene blutdürstigen Triebe, die sich später so entsetzlich gegen sie kehrten, als er ihre Macht vernichtete und die reine Despotie durchführte.
Übrigens hatten die Bojar nie irgend ein festes bestimmtes Recht beansprucht, sondern stets die absolute Macht des Großfürsten und Zaren in den Vordergrund gestellt, freilich sollte der absolute Zar nach ihrem Rat regieren. Nach dem Sturze des ersten falschen Demetrius wurde der Bojar Fürst Wassilij Schuijskij von den und ihrem Anhange zum Zaren ausgerufen. In seinem Manifest verpflichtete er sich eidlich, die Regierung nach gemeinsamem Rate zu führen. Nach seinem Sturze übernahmen sieben Bojar die Regierung, ließen sich huldigen und boten Wladislaw, dem Sohne Sigismunds III. von Polen, die Zarenwürde an. Die Wahlkapitulation kam zu stande, und Moskau erhielt eine poln. Besatzung.
Mit der Verjagung der Polen hatte auch das Bojarenregiment ein Ende; die Heerführer beriefen einen Landestag. Der von diesem erwählte Zar Michael Romanow soll den Bojar gegenüber die Verpflichtung übernommen haben, niemand ohne Urteil und Recht zum Tode zu verurteilen oder seiner Güter zu berauben, die Regierung durch den Bojarenrat führen und nichts ohne Wissen desselben vornehmen zu wollen. Seinem Sohne Alexei ist eine solche Verpflichtung bei seiner Thronbesteigung von niemand abverlangt worden; er war eben geborener Zar. Unter ihm kam es auf, daß der Zar oft nur einzelne Bojar zu Beratungen berief und die wichtigsten Sachen allein entschied, sodaß die Bojaren-Duma an Bedeutung verlor. Peter d. Gr. hob mit den alten Dienstklassen (s. Dienstleute) die Bojarenwürde dadurch auf, daß er keine Bojar mehr ernannte. Am starb der letzte russische Bojar, Fürst Iwan Jurjewitsch Trubezkoi.
Bei den Rumänen der Donaufürstentümer führte die Benennung Bojar im frühern Mittelalter eine Art meist militär. Dienstadels, doch schon zu Anfang des 15. Jahrh. bedeutet dieser Titel ein bestimmtes Staatsamt. Eine Anzahl von 14 bis 16 Bojar bildete den Rat der Regierung. Diese mußten den Fürsten überall begleiten und Stellvertreter auf ihren Posten hinterlassen. Im Kriege waren die Bojar Anführer des Heers. Zur Zeit des militär. Verfalls der Fürstentümer (17. und 18. Jahrh.) wurden die Civilbeamten ebenfalls Bojar genannt. Diese waren aber Bojarensöhne, die als Großgrundbesitzer unentgeltlich Staatsdienste übernehmen mußten und dadurch auch den Adel in der Familie erhielten; erblich war der Bojarentitel indessen nie.