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Abgeordnetenhause des Reichsrats an die Polen anschlossen und erst als sog. Autonomisten, dann als Föderalisten der konstitutionellen Centralisation, wie sie das Ministerium Schmerling anstrebte, entgegenarbeiteten. (S. Österreichisch-Ungarische Monarchie.) Zugleich entwickelte die czech. Tagespresse in Böhmen [* 2] selbst eine wütende Agitation gegen das Deutschtum. Als sie erkannten, daß sie nicht im stande seien, eine slaw. Majorität im Abgeordnetenhause zu stande zu bringen, verließen sie dasselbe unter Protest (1863) und verlegten ihre ganze parlamentarische Thätigkeit in den Landtag.
Große Hoffnung knüpften sie an den Sturz des Ministeriums Schmerling und den Antritt des föderalistisch gesinnten Ministeriums Belcredi das die Verfassung sistierte und einen «außerordentlichen Reichsrat» einberief. An dem energischen Widerstande der Deutschböhmen und an dem Ausfalle des Krieges von 1866 scheiterten Belcredis Pläne, der mit Beginn 1867 das Staatsruder an Beust übergeben mußte. Als dieser in verfassungsmäßige Bahnen einlenkte, den Ausgleich mit Ungarn [* 3] abschloß und das sog. Bürgerministerium eingesetzt wurde, steigerte sich die Opposition der enttäuschten Czechen ins Maßlose.
Sie verweigerten die Wahlen in den Reichsrat, zogen dagegen demonstrativ zur ethnogr. Ausstellung nach Moskau, [* 4] veranstalteten erregte Volksversammlungen (Tabors) und verließen endlich auch den Landtag, dem sie ihre staatsrechtlichen und nationalen Forderungen in der sog. «Deklaration» vorlegten (Aug. 1868). Ihre Aussichten besserten sich erst, als das Bürgerministerium im Frühjahr 1870 wegen innerer Uneinigkeit seine Entlassung nahm und der ausgleichsfreundliche Potocki, nach ihm im Febr. 1871 aber das Ministerium Hohenwart kam, das die weitgehendsten Forderungen, wie sie in den «Fundamentalartikeln» niedergelegt waren, zu erfüllen sich bereit zeigte.
Doch auch diesmal mußte dem heftigen Widerstande der vereinigten Deutschösterreicher und der Einsprache der Ungarn Rechnung getragen werden. Die Sanktion der Fundamentalartikel wurde nicht gewährt, Hohenwart entlassen und das verfassungstreue Ministerium Auersperg eingesetzt (1871). Hierauf zogen sich die Czechen vollständig auf die passive Opposition zurück. Die Energie in der Verwaltung des Statthalters Koller und die Einführung der direkten Reichsratswahlen (1873) lähmten ihre Thatkraft vollends.
Nach mehrjähriger Passivität mußten jedoch die czech. Abgeordneten, gedrängt von ihrem eigenen Volke, besonders den Jungczechen, in den Vertretungskörpern, die sie verlassen hatten, wieder erscheinen. Sie beschickten zuerst (1878) den böhm. Landtag, in welchem sie sich allerdings anfangs in der Minderheit befanden, aber auch den Reichsrat (1879), seitdem durch die Ernennung des Ministeriums Taaffe wenigstens ihre nächstliegenden Wünsche (czech. Universität, Sprachenverordnung, Abänderung der Wahlordnung) Aussicht auf Erfüllung erlangt hatten. Seitdem standen sich die beiden Nationalitäten in Böhmen schroffer denn je gegenüber, und wie hochgradig die Erhitzung der Gemüter auf czech. Seite geworden war, zeigten die Excesse in Kuchelbad bei Prag [* 5] (Juni 1881) gegen Studenten deutscher Nationalität, wodurch auch eine erhöhte nationale Bewegung unter den Deutschböhmen hervorgerufen wurde.
Seit 1883 gelang es den Czechen, mit Hilfe der Feudalen auch die Mehrheit im böhm. Landtage zu erringen. Ebenso wurden die bis dahin deutschen Handelskammern von Prag und Budweis durch oktroyierte Wahlordnungen czechisiert und der slaw. Vorstoß ins deutsche Sprachgebiet mit immer größerm Erfolg betrieben. Der Sprachenverordnung von 1880, vermöge der auch in rein deutschen Bezirken nur Beamte mit der Kenntnis beider Landessprachen (also meist Czechen) zur Anstellung gelangen dürfen, folgte 1886 eine zweite, die die Czechisierung des Oberlandesgerichts und die Verdrängung der internen deutschen Amtssprache notwendig nach sich ziehen mußte.
Die im Reichsrate wie im Landtage in der Minderheit befindlichen Deutschen kämpften vergeblich gegen die immer weiter schreitende Slawisierung des Landes an. Ihre Anträge auf Aufhebung der Sprachenverordnungen und auf Durchführung einer administrativen Trennung des Landes nach Sprachengebieten wurden konsequent verworfen, obwohl gerade sie geeignet gewesen wären, die schwer geschädigte Ruhe und Ordnung im Lande wiederherzustellen. Eine tiefgehende Beunruhigung bemächtigte sich des deutsch-böhm. Volks in dem ihm aufgedrungenen Kampfe um die eigene Existenz.
Als ein von den deutschen Abgeordneten im Landtage eingebrachter Antrag zur Schlichtung der schroffen nationalen Gegensätze durch die nationale Abgrenzung der Bezirke nicht einmal einer Kommissionsverhandlung zugewiesen, sondern von der czechisch-feudalen Mehrheit bei der ersten Lesung abgewiesen wurde, verließen die Deutsch-Böhmen den Landtag mit der Erklärung, denselben erst dann wieder zu besuchen, wenn ihnen Bürgschaften für die sachliche Erwägung ihrer Wünsche und Anträge geboten sein würden.
Auch das Zerwürfnis der czech. Parteien wurde immer größer. Die Haltung der Altczechen im Reichsrate, besonders ihre Unterstützung der gegen das liberale Schulgesetz gerichteten Anträge, verminderten ihre Popularität im Lande und verschafften den Jungczechen immer mehr Anhänger. Bei den Landtagswahlen im Sommer 1889 setzten diese so viele (42) Kandidaten durch, daß sie bei der Fernhaltung der deutschen Abgeordneten in der Kurie der Landgemeinden die Mehrheit erhielten und dadurch auch in den Landesausschuß gelangten.
Aber die Furcht vor der steigenden Bedeutung dieser Partei veranlaßte die Regierung, durch Einberufung von Vertrauensmännern der Deutschen, Altczechen und Großgrundbesitzer Anfang Jan. 1890 Ausgleichsverhandlungen zu veranlassen, die in Wien [* 6] stattfanden und nach zweiwöchigen Beratungen zum Ziele führten. Ihre Ergebnisse wurden von den verschiedenen Parteien, mit Ausnahme der Jungczechen, angenommen. Es wurden dabei die meisten Forderungen der Deutschen, die Errichtung einer eigenen deutschen Sektion im Landesschulrat und im Landeskulturrat, wie die nationale Abgrenzung der Gerichtsbezirke und die Errichtung eines deutschen Senats beim Oberlandesgericht in Prag, bewilligt und zugestanden, daß bei 15 von den 41 Ratsstellen vom Erfordernisse der Kenntnis der czech.
Sprache [* 7] Abstand genommen werden solle. Auch eine Revision der Sprachenverordnung von 1880 wurde nach Durchführung der nationalen Abgrenzung der Gerichtssprengel in Aussicht gestellt, ebenso für die Wahlen des Großgrundbesitzes in den Landtag die Teilung desselben in mehrere Wahlkörper nach territorialer Abgrenzung, wie dies bei den Wahlen für den Reichsrat schon der Fall ist. An die Stelle der bisherigen, besonders für die Wahlen der Landesausschußmitglieder ¶
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wichtigen Kurien (des Großgrundbesitzes, der städtischen und Landbezirke) sollen unter Fortbestand der Kurie des Großgrundbesitzes zwei neue Kurien treten: die der Abgeordneten der czech. und die der deutschen Wahlbezirke, und jede der drei Kurien sollte ein Vetorecht erhalten bei Beschlüssen über Änderungen der Landesordnungen und der Landtagswahlordnung sowie über Fragen, die den Gebrauch der Sprachen im öffentlichen Leben, bei autonomen Behörden und bei gewissen vom Landtage abhängigen Bildungsanstalten betreffen. Auch wurden Vereinbarungen über Errichtung und Erhaltung von Minoritätsschulen in gemischtsprachigen Gemeinden getroffen.
Von den Vorlagen, welche demgemäß dem böhm. Landtage, an dessen Sitzungen sich die deutschen Abgeordneten nach vierjährigem Fernbleiben wieder beteiligten, bei dessen Zusammentritt (19. Mai) unterbreitet wurden, wurde nur die über die Teilung des Landesschulrats nach nationalen Gesichtspunkten 3. Juni angenommen. Auch auf dem nächsten Landtage, im Nov. 1890, wurden nur 16 Paragraphen des Gesetzes über die Teilung des Landeskulturrats angenommen, und das Stimmverhältnis zeigte, daß überhaupt keine Aussicht war, die übrigen Ausgleichsvorlagen zur Annahme zu bringen, da bei letztern die Verfassung berührenden Gesetzen die Gegenwart von drei Vierteln aller Abgeordneten erforderlich war. Bis zum Jan. 1891, wo in einer neuen Landtagssession der Rest des Gesetzes über den Landeskulturrat zur Annahme gebracht wurde, waren die Freunde des Ausgleichs noch mehr zusammengeschmolzen. Hatten schon die Verhandlungen über die Ausgleichsvorlagen eine Abbröckelung von der altczech. Partei zur Folge gehabt, so führten die im März stattfindenden Reichsratswahlen geradezu zur Vernichtung derselben. Während die Deutschen alle ihre Mandate behaupteten und einen Wahlbezirk gewannen, drang von den Altczechen in den Landgemeinden gar keiner, in den Städten nur einer durch. Selbst der Führer der Altczechen, Rieger, kam nur in die engere Wahl. Infolgedessen faßten die Altczechen den Beschluß, sich bei den engern Wahlen und den Wahlen der Handelskammern gar nicht mehr zu beteiligen, sodaß Böhmen im Reichsrate nur noch durch Jungczechen, Feudale und Deutsche [* 9] vertreten war. Auch bei der Landesausstellung 1891 waren die Jungczechen tonangebend. Russische [* 10] und franz. Gäste wurden in Prag in demonstrativer Weise empfangen und mit ihnen als Feinden der Deutschen Verbrüderungsfeste gefeiert. Der Kaiser, der die Ausstellung besuchte, legte seinen Wunsch nach Herstellung des Friedens in Böhmen bei verschiedenen Gelegenheiten an den Tag und ignorierte die Jungczechen vollständig. Die Altczechen suchten den letzten Rest ihres immer mehr schwindenden Einflusses im Lande dadurch zu retten, daß sie sich ebenfalls gegen den Ausgleich erklärten, wenn sie auch ihren Wortbruch noch einigermaßen zu verschleiern suchten, indem sie als Vorbedingung weiterer Beratung «die volle Durchführung der Gleichberechtigung beider Landessprachen», d. h. die Anerkennung des Czechischen als Amtssprache forderten. Da auch der feudale Großgrundbesitz, mit dessen Hilfe wenigstens die nur eine einfache Majorität erfordernde nationale Abgrenzung der Gerichtsbezirke hätte durchgebracht werden können, den konservativen Altczechen zuliebe seinem Worte untreu wurde, so gelang es, die Vertagung der im März 1892 von der Regierung im Landtag eingebrachten Ausgleichsvorlagen durchzusetzen. Die Regierung beschloß nun, am Ausgleich festhaltend, in der Abgrenzung der Gerichtsbezirke auf administrativem Wege vorzuschreiten und veröffentlichte nach Schluß des Landtags zunächst eine Verordnung, die Errichtung eines deutschen Bezirksgerichts in Weckelsdorf betreffend. Der von den Jungczechen im österr. Abgeordnetenhaus gestellte Antrag, den Justizminister Schönborn deswegen in Anklagezustand zu versetzen, wurde 5. Mai mit großer Mehrheit abgelehnt. Auch in der kurzen Landtagssession im Sept. 1892 machte der Ausgleich keine Fortschritte. In dem zusammengetretenen Landtag hatte die Regierung wieder Vorlagen auf Errichtung eines deutschen Kreisgerichts in Trautenau und dreier neuer Bezirksgerichte eingebracht. Als erstere Vorlage entgegen dem Verlangen der Jungczechen 17. Mai auf die Tagesordnung gesetzt wurde, verhinderten sie durch Lärm und Gewaltthätigkeiten die Beratung. Infolge dieser Vorgänge wurde der Landtag, noch vor Erledigung des Budgets, geschlossen. Aufrührerische Straßenkrawalle (besonders am Vorabend des kaiserl. Geburtstages, 17. Aug.) und vielfache andere Ausschreitungen in Prag, die von dem revolutionären czech. Geheimbund «Omladina» (s. d.) ausgingen, veranlaßten 13. Sept. die Verhängung des Ausnahmezustandes über Prag und Umgebung. 76 Mitglieder der «Omladina», mit der auch die Jungczechen Beziehungen unterhalten hatten, wurden vor Gericht gestellt und nach lärmenden Verhandlungen 21. Febr. größtenteils zu Freiheitsstrafen verurteilt. Inzwischen war nach dem Rücktritt des Grafen Taaffe das Koalitionsministerium unter Fürst Windischgrätz gebildet worden das alle großen polit. Fragen ruhen zu lassen beschloß, infolgedes zunächst auch von der weitern Betreibung der nationalen Abgrenzung in Böhmen abgesehen wurde.
Litteratur. Außer den zahlreichen Publikationen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen (wie: Deutsche Chroniken aus Böhmen, 3 Bde., Prag 1879-84), der Gesellschaft der Wissenschaften in Prag, des Landesarchivs und des Böhm.
Museums vgl.: Pelzel, Geschichte der Böhmen (4. Aufl., 2 Bde., ebd. 1817);
Palacky, Geschichte von Böhmen (5 Bde. in 10 Abteil., ebd. 1845-74);
Gindely, Staré paměti dějin českých (Monumenta historiae bohemica, 4 Bde., ebd. 1864-67);
Tomek, Geschichte B.s (2 Bde., ebd. 1864-65);
Schlesinger, Geschichte B.s (2. Aufl., ebd. 1870);
Regesta diplomatica nec non epistolaria Bohemiae et Moraviae (4 Tle. in 21 Bdn., ebd. 1855-92);
Menger, Der böhm. Ausgleich (Stuttg. 1891).