kämpften sie als Leichtbewaffnete vor der Front oder auf den Flügeln der Massenordnung. In den Heeren der Perser und Karthager
erschienen viel auch die Hunnen und Mongolen führten den Bogen. Im Mittelalter wurden die englischen Bogenschützen berühmt, die durch
ihre hervorragenden Leistungen dem Fußvolk, das eine Zeit lang vor der Reiterei zurückgetreten war,
die ihm gebührende Stellung wiedererrangen; ein guter engl. Bogner schoß 12 Pfeile in der Minute und fehlte auf 200 Schritt
selten das Ziel.
Außer den Engländern zeichneten sich auch die Flanderer und Burgunder als gute Bogenschützen aus und waren den Franzosen, die an Stelle
des Bogens die Armbrust angenommen hatten, im Schützengefecht überlegen, da die Armbrust mit dem Bogen
an Schießgeschwindigkeit sich nicht messen konnte. Während der Feuerschütze der damaligen Zeit einen Schuß abzugeben
vermochte, entsandte ein Armbrustschütze 3 Bolzen, ein Bogenschütze aber 36 Pfeile. Die englischen Bogenschützen, die ihre 1 m langen
Pfeile noch auf 200 Schritte mit Sicherheit schossen, hatten ein so hohes Selbstgefühl und ihre Waffen
hatten sich so berühmt gemacht, daß der Widerstand gegen Einführung der Feuerwaffen nirgends größer war als in England.
So kam es, daß die englischen Bogenschützen noch zu Anfang des 17. Jahrh, als regelmäßige Truppe vorkamen, während sie
auf dem Festlande bereits seit dem Anfang des 16. Jahrh. verschwunden waren. In Deutschland verdrängte die Armbrust den Langbogen
schon im 14. Jahrh. Als Sport hat sich das Bogenschießen mit dem sog. Flitzbogen bis heute erhalten. In ganz besondern
Ehren steht es als Kunst in bestimmten Kreisen Englands, Frankreichs, Belgiens und der Schweiz (z. B. in
Bern,
Genf,
Lausanne, Vevey, Morges). Die «Wohladlige Gesellschaft der Bogenschützen von
Bern"
führt ihre Gründung auf 1266 zurück. (S. Archers.)
s. Arkade. Man bezeichnet unter auch die in der Renaissancebaukunst beliebte, von den Römern entlehnte
Verbindung von Säulen oder Pilastern mit einer im Bogen überdeckten Öffnung. Als Zusatz zur Lehre von den
Säulenordnungen (s. d.) hat man daher auch eine Lehre der Bogenstellung aufgestellt, nach der die Abmessungen der Gewände der Bogenöffnung,
der Kämpfer, Archivolten, Zwickel u. s. w. nach genauen Maßverhältnissen festgestellt werden. Die moderne Architektur stellt
an Stelle dieser Lehre das individuelle Empfinden des Künstlers, wobei dann freiere und für den jeweiligen
Zweck dienlichere Verhältnisse gefunden werden, Mißbildungen jedoch nicht ausgeschlossen sind.
Bogenführung, bezeichnet beim Spiele von Streichinstrumenten die Kunst der Tongebung. Die Reinheit der
Töne ist von der Applikatur (dem Aufsatz des Fingers auf die Saite) abhängig, ihr Klang von der Führung
des Bogens. Der Bogenstrich ist daher für den ausdrucksvollen Vortrag auf Streichinstrumenten von der größten Wichtigkeit und kennzeichnet
den Meister. Es giebt zwei Hauptstricharten: hinsichtlich der Tonverbindung Legato (s. d.) und Staccato (s. d.);
hinsichtlich
der technischen Behandlung Hinaufstrich (durch ^[img] oder ^[img] angedeutet) und Herunterstrich ( ^[img] oder ^[img]). -
Vgl. Kroß, Die Kunst der Bogenführung (Heilbr. 1892).
(artill.), Züge, deren Sohle im Querschnitt durch einen Bogen gebildet wird.
Dieser Bogen ist bei fast allen
neuern Kanonen konzentrisch der eigentlichen Seelenwand.
Liegt er
excentrisch, so spricht man auch von Sägezügen (s. d.).
Erik, dän. Belletrist, geb. 17. Jan. 1822 zu
Kopenhagen, wandte sich nach einer sehr bewegten Jugend, in der er sich nacheinander als Volksschullehrer, Küster, Schauspieler
und Porträtzeichner versucht hatte, 1850 («Die Neujahrsnacht») der Dramatik
zu und gewann hier bald die Gunst des Publikums. Von B.s gegen 150 Schwanken und Possen, die in Dänemark
und zum Teil auch in Schweden und Norwegen zur Aufführung kamen (als «Dramatiske Arbeider», 7 Bde.,
1858-71 und «Utvalgte dramatiske Arbeider», 3 Bde.,
1885-86 gesammelt),
sind hervorzuheben: «Huldrebakken» (1852),
«Et enfoldigt Pigebarn» (1853),
«Kalifen paa Eventyr» (1857),
«En Caprice» (1858),
«Geniet fra Odsherred» (1859). Seine Originalität ist nicht groß,
er ist aber stark im epigrammatischen Couplet und seine Charaktere sind klar und scharf gezeichnet. Von dichterischer Selbständigkeit
zeugen auch «Digte» (1855 und 1879),
die von Witz und Humor sprudelnden «Hundrede Viser» (1862 u. ö.)
und «Tredive Viser til de Hundrede» (1866). Von seinen durch dieselben Eigenschaften ausgezeichneten Prosaschriften sind zu
erwähnen: «Syv Forelœsninger» (1860; 6. Aufl. 1891; deutsch
als «Humoristische Vorlesungen» in Reclams «Universalbibliothek»),
«Otte nye Forelœsninger» (1874). «Jonas Tvœrmoses Ærgrelser»
(1863-75; 3. Aufl. 1877),
«Eventyr» (1872),
«Udvalgte Fortœrllinger» (2 Bde.,
1876),
«Dit og Dat. Feuiltetones» (25 Bde., 1860-86),
«Mester Oles Prœdiken» (12. Aufl. 1877). 1855-60
war Bögh Direktor des Kasinotheaters in Kopenhagen: 1860 übernahm er die Leitung des «Folkets
Avis», für den er die Plaudereien «Dit og Dat» lieferte, trat 1877 zu den «Dagens Nyheder» über (bis
1885) und ward 1881 Censor am Nationaltheater. Seine letzte Arbeit ist «Billeder paa Vers og Prosa» (Kopenh. 1891).
(türk. Boghaz, Bogas), soviel wie Meerenge, oft in türk.-geogr. Namen, z.B. Boghas Hissari,
die Schlösser an der Meerenge der Dardanellen, Boghas Itschi, die Straße von Konstantinopel.-
Boghas heißt auch ein der Schiffahrt gefährlicher Wirbel im Nil bei Rosette, welcher dadurch entsteht, daß der Sand abwechselnd
von den Meereswellen und vom Strom aufgespült wird.
(engl., spr. bogghedd-) oder Bituminit, eine eigentümliche zwischen Asphalt und Brandschiefer stehende,
dickschieferige Mineralmasse von schwärzlichbrauner bis leberbrauner Farbe, schneidbar, wenig glänzend, an scharfen Kanten
rötlichbraun durchscheinend, vom spec. Gewicht 1,248. Sie enthält 60-65 Proz. Kohlenstoff, über 9 Wasserstoff, 4-5,5 Sauerstoff
und 18-24 Asche, ist sehr leicht entzündbar, brennt mit weißer Flamme und starkem Rauch und liefert vortreffliches
Leuchtgas. Man kennt diese Substanz, die sich, auch ihrer mikroskopischen Struktur nach, kaum als eine Steinkohle in der eigentlichen
Bedeutung betrachten läßt, sondern vielleicht mehr zu den Harzen gehört, u. a. aus den schott.
Steinkohlenablagerungen von Torbane Hill und Bathgate, auch bei Pilsen in Böhmen, wo sie Flöze von bis 60 cm
Mächtigkeit bildet, sowie bei Murajewinsk im russ. Gouvernement Rjäsan.
(spr. -schitsch), Balthasar, slaw. Jurist, geb. 1840 in
Ragusa vecchia (in Dalmatien), studierte in Wien, München, Berlin und Paris, trat 1863 in österr. Dienste, wurde 1869 Professor
der Geschichte des slaw. Rechts in Odessa und erhielt 1672 den
mehr
Auftrag zur Bearbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuchs für Montenegro. Dort brachte er ein Jahr zu und war 1877 Mitglied
der Provisorischen Regierung in Bulgarien. Bogisic lebt meist in Paris und machte es sich besonders zur Aufgabe, das Gewohnheitsrecht
der Südslawen zu erforschen, schrieb dazu eine «Anweisung zum Sammeln von Rechtsgebräuchen, die im Volke
leben» («Naputak etc.», 1.-3. Aufl.,
Agram 1866),
die er in 4000 Exemplaren in den südslaw. Ländern verbreitete und gab das so erlangte Material heraus in «Zbornik
sadašnih pravnih običaja u južnih Slavena» («Sammlung der Rechtsgebräuche bei den Südslawen»,
Agram 1874; vgl. Demelić, Le droit coutumier des Slaves méridionaux
d'après les recherches de M. Bogišić, Par. 1876). Das zweite Hauptwerk B.s ist das «Bürgerliche Gesetzbuch für Montenegro»
(«Opšti imovinski Zakonih za knjaževinu Crnu Goru», Cetinje 1888, gedruckt
bei G. Chamerot in Paris),
das 25. März (6. April) 1888 veröffentlicht wurde und 1. (13.) Juli desselben Jahres in Kraft trat.
Die bei der Arbeit befolgten Grundsätze hat Bogisic dargelegt in «Quelques mots
sur les principes et la méthode suivis dans la codification du droit civil au Montenegro» (Par. 1888) und in «Die Fachausdrücke
in der Gesetzgebung» (russisch, Petersb. 1890).
Vgl. Dickel, Über das neue Bürgerliche Gesetzbuch für Montenegro und die
Bedeutung seiner Grundsätze für die Kodifikation im allgemeinen (Marburg 1889; französisch, Par. 1890);
Dareste, Le nouveau
code civil du Montenegro (Par. 1888);
die russ. Arbeiten von Spasowicz (im «Europäischen Boten», Jahrg. 1889, 2. Heft) und
Hube («Zakonnik Černogorii», Petersb.
1889).
Bogisic schrieb u. a. noch: «Aperçu des travaux sur le droit coutumier en Russie» (Par. 1879),
«De la forme dite inokosna de la famille rurale chez les Serbes et les Croates» (ebd. 1884);
auch gab er heraus: «Pisani zakoni
na slovenskom jugu» («Geschriebene Gesetze im slaw.
Süden», Agram 1872),
«Norodni pjesme iz straijih najviše primorskih zapisa» («Serbisch-kroatische
Volkslieder aus dem 17. und 18. Jahrh.», 1. Bd.,
Belgrad 1878).