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Thuner- und Brienzersee, in der Interlaken (s. d.) liegt, mit schönen Wiesen und Nußbaumanpflanzungen.
Thuner- und Brienzersee, in der Interlaken (s. d.) liegt, mit schönen Wiesen und Nußbaumanpflanzungen.
Friedr. Christian Karl von, evang. Theolog, geb. zu Haus Mark bei Tecklenburg als Sohn des damaligen Landrats, spätern preuß. Ministers Ernst von Bodelschwingh-Velmede (s. d.), studierte in Berlin [* 3] Philosophie und Naturwissenschaften, widmete sich dann seit 1852 aus Gesundheitsrücksichten der Landwirtschaft, entschloß sich aber noch 1854 zum Studium der Theologie, dem er seitdem in Basel, [* 4] Erlangen [* 5] und Berlin oblag. 1858 wurde er Hilfs geistlicher, später Pastor der Kirche Augsburgischer Konfession in Paris, [* 6] 1864 Pfarrer zu Dellwig in Westfalen; [* 7] die Feldzüge von 1864,1866 und 1870 führten ihn als Feldgeistlichen auf den Kriegsschauplatz. 1872 that sich ihm mit seiner Berufung nach Bielefeld [* 8] als Pastor der Anstalt für Epileptische und des entstehenden westfäl. Diakonissenwerks das Arbeitsgebiet der Innern Mission auf, auf dem er, Begeisterung und praktisches Geschick in sich vereinigend, eine hervorragende Wirksamkeit entfaltet. Die Bielefelder Anstalten sind unter seiner Leitung in überraschender Weise gewachsen; ferner schuf er die deutschen Arbeiterkolonien (s. d.), deren erste, Wilhelmsdorf, 1882 in der Nähe Bielefelds eröffnet wurde, und ähnliche Einrichtungen (s. Bielefeld).
Karl von, preuß. Finanzminister, geb. zu Haus Heyde in Westfalen, studierte in Berlin Jurisprudenz und Staatswissenschaften, übernahm 1835 als Kreisdeputierter das Landratsamt und war 1837-44 Landrat in Hamm, [* 9] wurde dann zum Oberregierungsrat zu Minden, [* 10] 1845 zum Regierungsvicepräsidenten in Münster [* 11] und 1849 zum Regierungspräsidenten in Arnsberg [* 12] ernannt. Im Juli 1851 trat er als Finanzminister in das Ministerium Manteuffel ein und verblieb in dieser Stellung bis zum Beginn der neuen Ära (Nov. 1858). Im Sept. 1862 wurde er von neuem in das Kabinett Bismarck als Finanzminister berufen, wollte jedoch 1866 die Verantwortung für die Beschaffung der zum Kriege erforderlichen Geldmittel nicht übernehmen und legte deshalb im Juni desselben Jahres sein Amt nieder. Bodelschwingh war nach 1866 Mitglied des preuß. Abgeordnetenhauses und gehörte 1867 dem Norddeutschen und 1871 dem Deutschen Reichstage an. Er vertrat den Wahlkreis Herford-Halle und gehörte zur konservativen Fraktion. Bodelschwingh starb zu Berlin
Ernst von, preuß. Staatsmann, Bruder des vorigen, geb. zu Velmede bei Hamm in der Grafschaft Mark, bezog 1812 die Universität Berlin, um die Rechtswissenschaft zu studieren, trat aber 1813 als freiwilliger Jäger in das Detachement des 8. Infanterieregiments, ward bald Sekondelieutenant und erhielt für seine Tapferkeit in der Schlacht bei Lützen [* 13] das Eiserne Kreuz [* 14] zweiter, nach der Schlacht bei Leipzig [* 15] das erster Klasse. Eine schwere Verwundung in der Brust, die er bei Freiburg [* 16] a. d. U. erhielt, fesselte ihn 8 Monate ans Krankenlager, sodaß er 1814 den Abschied nahm und sich in Göttingen [* 17] und Berlin wieder seinen Studien widmete.
Doch nahm er am Feldzuge von 1815 wieder teil. Er trat 1817 in den Staatsdienst, ward 1822 Landrat des Kreises Tecklenburg in Westfalen, 1831 Oberregierungsrat in Köln, [* 18] im November desselben Jahres Präsident der Regierung in Trier, [* 19] 1834 Oberpräsident der Rheinprovinz, [* 20] welchen Posten er bis 1842 bekleidete. Die Popularität, die er sich in dieser Stellung zu erwerben wußte, veranlaßte Friedrich Wilhelm IV., ihn als Staats- und Finanzminister in das Kabinett zu berufen. Im Frühjahr 1844 wurde an der Stelle des Grafen von Alvensleben zum Kabinettsminister, 1845 nach dem Austritt des Grafen Arnim-Boitzenburg zum Minister des Innern ernannt. 1847 verteidigte er im Vereinigten [* 21] Landtage als Landtagskommissar die Sache der Regierung mit Geschick und Beredsamkeit, riet aber andererseits dem Könige schon vor der Revolution zur Aufhebung der Censur und zur Anbahnung einer Verfassung. Da die öffentliche Meinung gegen ihn war, reichte er seine Entlassung ein, blieb indes noch bis zum 19. im Amte (die Maßregel der Zurückziehung der Truppen an diesem Tage kann ihm nicht, wie geschehen ist, zur Last gelegt werden). Bodelschwingh-Velmede wurde 1849 zum Abgeordneten in die Zweite Kammer gewählt, war vom Sept. 1849 bis März 1850 Präsident des Verwaltungsrats der Union, gehörte auch der nach dem octroyierten Wahlgesetz gewählten Kammer und später dem Erfurter Parlament an, wo er die Unionspolitik des preuß. Ministeriums unterstützte. In der Landtagssession von 1850 bis 1851 stand er an der Spitze der Centrumspartei, welche die Politik der Regierung zwar keineswegs billigte, ihr aber doch die Mittel zur Führung der Verwaltung gewährte, um nicht ein Ministerium der Linken aufkommen zu lassen. 1852 zum Regierungspräsidenten in Arnsberg ernannt, starb Bodelschwingh-Velmede auf einer Dienstreise zu Medebach.
die oberste, durch Verwitterung zerteilte Erdschicht, gleichviel von welcher Abstammung. Pflanzenboden kann man jedes Erdreich nennen, auf welchem Gewächse fortkommen, Ackerboden aber nur solches, welches bearbeitungsfähig und dadurch geeignet ist, landwirtschaftliche Kulturpflanzen zu tragen. Nur in letzterm Sinne ist der landwirtschaftliche Boden zu verstehen. Entstanden ist der Boden durch Zerkleinerung fester Felsarten, welche zum kleinern Teil durch vulkanische, meist durch neptunische Einflüsse entsteht; chem.-physik.
Kräfte vollenden in der Verwitterung das Werk bis zur feinsten Zerteilung. Die Bodenbildung geht noch jeden Tag vor sich; es lagern sich dabei entweder die Verwitterungsteile auf dem Urgesteine ab, dem sie angehören, oder sie werden fortgeschwemmt und oft weit entfernt von ihrer Stätte abgelagert. Die erstern Boden werden Grundschutt, Primitiv- oder Verwitterungsboden, die letztern Flutschutt oder Schwemmboden genannt; letztere bedecken die größere Region.
Nach den Gemengverhältnissen oder den mechan. Bestandteilen erscheinen die Verwitterungsgesteine als Staub, Mehl, [* 22] Mulm, Sand, Lehm, Löß, Erde, Grand, Grus (Gries), Kies, Nieren, Gerölle, Geschiebe, Steine bis zu den dazwischen sich vorfindenden erratischen Blöcken. Die organischen Reste im B. stehen quantitativ hinter den mineralischen Bestandteilen weit zurück, nur die eigentlichen Humusbodenarten, wie Moor und Torf, machen davon eine Ausnahme. Die chemischen Bestandteile des Boden sind trotz der wechselnden Verhältnisse überall dieselben. Sie sind a.. unorganische: Kieselerde, Thonerde, Kalk, Magnesia, Kali, Natron, Eisen, [* 23] Mangan;
daran schließen sich, mit jenen verbunden: Chlor, Kohlensäure, Schwefelsäure, [* 24] Phosphorsäure, Ammoniak und teils als chem., teils als mechan. ¶
Bestandteil das Wasser; d. organische: Humussäure, Ulminsäure, Quellsäure, Geinsäure, Quellsalzsäure. Die unorganischen Bodenbestandteile bilden die Nahrung der Pflanzen und sind in deren Asche nachzuweisen. Dem Landwirt ist nur die oberste lose Erdrinde als Werkstätte der Kultur wichtig. Er unterscheidet zwei Schichten derselben: Ackerkrume (s. d.) und Untergrund. Je nach der Verteilung und örtlichen Lage unterscheidet man: Marsch-(Niederungs-) und Höhe-(Geest-)boden;
Gebirgs- und Heideboden;
Aueboden (der Flußthäler), Lehneboden (an den Abhängen, Lehnen), Torf- und Moorboden, Klei-(zäher Thon-)boden u. s. w.
Hinsichtlich seiner physikalischen Verhältnisse kommen bei der landwirtschaftlichen Verwertung des in Betracht: Dichtigkeit und specifisches Gewicht;
Absorptionsfähigkeit für Pflanzennährstoffe, Adhäsionskraft oder Zusammenhang seiner Einzelteile, in Verbindung mit der Fähigkeit des Durchlassens der Feuchtigkeit und der Kapillarität;
Austrocknungsvermögen;
Einsaugungsfähigkeit bezüglich der Feuchtigkeit und der Gase; [* 26]
Wärmekapacität und Wärmehaltungsvermögen.
Die Klassifikation des Boden vom landwirtschaftlichen Gesichtspunkte aus ist bisher nach verschiedenen Principien geschehen; nach den in die Augen fallenden mechan. Bestandteilen (Thon, Lehm, Kalk, Sand u. s. w.); nach den auf dem Boden gebauten Nutzpflanzen (Weizen, Gerste, [* 27] Klee u. s. w.); nach den wildwachsenden Pflanzen; nach dem geognostisch-Mineralog. Ursprünge und Bestände. Die Klassifizierung nach den Nutzgewächsen ist für die heutige Kultur nicht mehr passend, da durch richtige Melioration ein Boden für die verschiedensten Früchte geeignet gemacht, z. B. ein bisher nicht kleefähiger Boden durch Kalk- oder Mergeldüngung in einen kleefähigen umgewandelt werden kann.
Die wildwachsenden Pflanzen geben nur in Gebirgsgegenden einen sichern Anhalt [* 28] für die Beschaffenheit des Boden. Die erstgenannte Methode nach den mechan. Gemengteilen, welche schon Thaer anwandte, gewährt in landwirtschaftlicher Hinsicht die sicherste Grundlage für die Klassifikation, da von der mechan. Mischung des V., welche wieder die physik. Beschaffenheit desselben bestimmt, von dem prävalierenden Bestandteile, die Fruchtbarkeit in erster Linie abhängig ist, während der Ursprung des Boden, sein Mineralog. Bestand, wenn auch von Wichtigkeit, doch erst in zweiter Linie in Betracht kommt. Man teilt danach den ein in: 1) Thon-, 2) Lehm-, 3) Sand-, 4) Kalk-, 5) Mergel-, 6) Humus-, 7) Schuttboden. (S. auch Ackerbau, Bodenbearbeitung, Bodenerschöpfung, Melioration.)
Litteratur. Bennigsen-Förder, Erforschung der Ackerkrume (Berl. 1861);
Fallou, Pedologie oder Bodenkunde (Hauptwerk, Dresd. 1862);
Senft, Die Humus-, Marsch-, Torf- und Limonitbildungen zur Erzeugung neuer Erdrindelagen (Lpz. 1862);
Girard, Grundlagen der Bodenkunde (Halle [* 29] 1867);
Fallou, Anfangsgründe der Bodenkunde (2. Aufl., Dresd. 1865);
Rochet, Étude sur le sol (Bordeaux [* 30] 1866);
Godefroy, Cours de géologie agricole (Par. 1867);
Wilckens, Bodenkunde und Geologie [* 31] (Berl. 1867);
Orth, Beiträge zur Bodenuntersuchung u.s.w. (ebd. 1868);
Meugy, Leçons de géologie appliquée à l'agricultues (Troyes 1868);
Higgins, Earth, ist physical condition (Lond. 1869);
I. C. I. Müller, Zwanzig kurze, populäre Briefe über den Boden (Schwäbisch-Hall 1869);
Gras, Traité de géologie agronomique (Lyon [* 32] 1870);
Purgold, Geognosie und Landwirtschaft (Prag [* 33] 1872);
Gasparin, AGROLOGIE (Par. 1872);
Burat, Applications de la géologie à l'agriculture (ebd. 1872);
Detmer, Die naturwissenschaftlichen Grundlagen der allgemeinen landwirtschaftlichen Bodenkunde (Lpz. 1876);
Senft, Lehrbuch der Gesteins- und Bodenkunde (2. Aufl., Berl. 1877);
Fesca, Die agronomische Bodenuntersuchung und Kartierung (ebd. 1879);
Wildt, Katechismus der Agrikulturchemie (6. Aufl., nach Hamm neu bearbeitet, Lpz. 1884);
Hosäus und Weidenhammer, Grundriß der landwirtschaftlichen Mineralogie und Bodenkunde (4. Aufl., ebd. 1885);
Dafert, Kleines Lehrbuch der Bodenkunde (Bonn [* 34] 1885);
Nowacki, Praktische Bodenkunde (2. Aufl., Verl. 1892).
Bodenraum, der Raum eines Hauses unmittelbar unter dem Dach, [* 35] der zumeist als Aufbewahrungsort für außer Gebrauch gestellte Einrichtungsgegenstände oder zum Trocknen der Wäsche (Wäscheboden) u. dgl. benutzt wird.