ausgedehntestem Dampfbetrieb, 600
Arbeiter beschäftigt. Jährlich vollendet werden ungefähr 3000 Flügel und
Pianinos je
zur Hälfte, 1891 waren im ganzen 35000
Instrumente geliefert. Die Fabrik exportiert nach allen Weltgegenden und ist an allen
bedeutenden Plätzen vertreten. Blüthner, dessen
Instrumente sich durch edlen
Ton und sorgfältige
Arbeit auszeichnen, hat mannigfache
Verbesserungen erreicht; 1856 erhielt er eine neue Repetitionsmechanik patentiert; berühmt sind namentlich
seine sog.
Aliquotflügel, bei denen zu jedem
Ton ein in der höhern Oktave gestimmter
ChorSaiten sympathetisch mitklingt. Mit
H. Gretschel gab ein «Lehrbuch des Pianofortebaues in seiner Geschichte,
Technik und
Theorie» (Lpz. 1872; 2. Aufl., Weim.
1886) heraus.
oder
Blut spucken (Haemoptysis oder Haemoptoe), eine aus den
Atmungsorganen erfolgende
Blutung, meist eine
Lungenblutung (Pneumorrhagia). Die
Kranken bekommen ein Gefühl von Wärme
[* 2] im
Kehlkopf
[* 3] und in den Luftröhren, mit kitzelndem
Reiz zum
Husten, welcher kurz und stoßweise erfolgt, und mit ihm wird in den gelindern Fällen einiges
Blut oder blutstreifiger
Schleim ausgeworfen (Blutspeien).
In den heftigern Fällen aber (im gemeinen Leben meist
Blutsturz genannt)
entsteht zuerst ein Gefühl von Druck auf der
Brust.
Plötzlich ist dem
Kranken, als würde über dem
Brustbeine eine warme Flüssigkeit ergossen und stiege
vollends in die Höhe, worauf stoßweise unter
Husten eine größere oder geringere Menge gewöhnlich hellroten, schaumigen,
mit Luftblasen gemengten
Blutes meist ohne große Anstrengung ausgeworfen wird oder hervorstürzt. Wird das
Blut nicht nach
außen geworfen, sondern ergießt sich in das
Innere der
Lungen, so erfolgt Anfüllung der Lungenzellchen
(Lungenschlagfluß,
hämoptoischer
Infarkt).
War der Blutverlust stark, und kehrt, wie nicht selten, der
Anfall wieder, so gesellen sich die Zeichen der Blutleere oder
Verblutung hinzu. Bluthusten findet sich am häufigsten in den Blütejahren, zwischen dem 15. bis 35. Jahre, und
zwar nach mechan. Verletzungen, wie z. B. Eindringen fremder
Körper in die Luftröhre, Erschütterungen der
Brust, heftigen Hustenanfällen, ferner bei hochgradiger
Blutüberfüllung der Luftröhrenschleimhaut im Verlaufe von Luftröhrenkatarrhen,
Lungenentzündungen und organischen Herzfehlern,
endlich im Verlaufe der
Lungenschwindsucht infolge der
Erweichung und eiterigen Schmelzung des Lungengewebes.
Übrigens wird bisweilen eine
Lungenblutung vorgetäuscht durch das Bersten eines erweiterten
Blutgefäßes bei chronischen
Nasen- und Rachenkatarrhen oder durch eine
Magenblutung. (S.
Blutbrechen.)
In dem letztgenannten Falle ist
das entleerte
Blut gewöhnlich dunkelrot und mit Speiseresten vermischt, während bei
Lungenblutungen schaumiges und hellrotes
Blut ausgeworfen wird. In schweren Fällen kann der
Tod während des
Anfalls durch
Verblutung, Erstickung oder, nach öfterer
Wiederholung, durch Erschöpfung erfolgen; aber auch anscheinend leichte
Grade von Bluthusten erfordern wegen
der Gefahr häufiger Rückfälle eine genaue und sorgsame Überwachung.
Die Hauptbedingung der Behandlung ist während des
Anfalls die unbedingte Ruhe des ganzen Körpers und des
Herzens insbesondere
sowie die Abhaltung eines heftigen
Blutandrangs von den
Lungen. Man bringe daher den
Kranken mit
Vermeidung jeder
stärkern
Bewegung in eine mehr sitzende
Lage, verbiete ihm das Sprechen und löse alle die
Brust und den
Bauch
[* 4] beengenden Kleidungsstücke.
Ist ein
Arzt nicht gleich zu erlangen, so giebt man bei starker
Blutung 1-2 Theelöffel voll Kochsalz und läßt den
Kranken
etwas kühles Wasser trinken, alle heißen oder aufregenden Getränke aber, als
Kaffee,
Thee,
Wein u. s. w.,
streng vermeiden, außer im Falle einer lange anhaltenden
Ohnmacht.
Der
Arzt sucht dann, gemäß der zu
Grunde liegenden
Ursachen, dem Blutstrome eine andere
Richtung zu geben, zu welchem Zwecke
man entweder auf den
Darmkanal durch Abführmittel und scharfe
Klystiere, oder auf dieHaut
[* 5] durch Senfpflaster,
heiße, reizende Fuß- und Handbäder u. s. w. wirkt. Um die erhöhte Herzthätigkeit zu
beschwichtigen und zugleich die
Bildung eines festen, das geborstene
Blutgefäß verschließenden Pfropfes zu begünstigen,
werden mehrere
Tage hindurch Eisumschläge auf die
Brust gelegt, während die Füße warm eingehüllt werden.
Außerdem dienen verschiedene, namentlich
beruhigende Mittel, wie
Ipecacuanha, Digitalis, Blausäuremittel,
Mutterkorn,
Atropin,
Morphium und
Opiate u. s. w., teils um den
Husten zu mildern (welcher sehr leicht wieder zur
BlutungAnlaß
giebt), teils um den
Herzschlag und auch das Gemüt zu beruhigen. Auch versucht man vermittelst
Inhalation
[* 6] direkt auf die blutende
Stelle einzuwirken, indem man blutstillende Flüssigkeiten (Lösungen von Gerbsäure, Eisenchlorid,
Alaun)
[* 7] mittels eines
Inhalationsapparates in einen feinen Nebel zerstäubt und letztern vom Patienten einatmen läßt. Zur
Nachkur sollen derartige
Kranke womöglich auf längere Zeit in ein mildes südl.
Klima
[* 8] oder in ein geschütztes Höhenklima
übersiedeln, ihre
Atmungsorgane durch angemessene
Bewegung im
Freien vorsichtig kräftigen und nur ganz allmählich
zu ihrer frühern Lebensweise zurückkehren. (S.
Lungenschwindsucht.)
Hand
[* 9]nimmtnichtErbe, ein Rechtssprichwort, welches dem fries.
Rechte entstammen soll. Es sollte damit ausgedrückt
werden, daß derjenige, welcher den
Tod des
Erblassers verschuldet hatte, sein gesetzliches
Erbrecht gegenüber denselben eingebüßt
habe.
In den meisten geltenden
Rechten ist aus einem derartigen Verschulden ein Erbunwürdigkeitsgrund
geworden, s. Erbunwürdigkeit. Im
Preuß.
Allg. Landr. 1,12, §.599 findet man insofern einen Nachklang des
Satzes, als nur
in diesen Falle die Erbunwürdigkeit kraft des Gesetzes eintreten soll.
erhält man, wenn man
Blut eintrocknet und den
Rückstand im verschlossenen
Tiegel allmählich
bis zur Rotglut erhitzt.
Man bediente sich namentlich früher derselben neben der
Knochenkohle vielfach wegen ihrer bedeutenden
Absorptionskraft zum Entfärben von Flüssigkeiten.
oder
Dyskrasie kann man im
Grunde jede abnorme Beschaffenheit desBlutes nennen. Die
Lehre
[* 12] von den
Dyskrasien (Krasenlehre) spielte früher deshalb eine große Rolle, weil man der
Ansicht war, daß es sog. primäre,
d. h. nicht von anderweiten
Störungen des Organismus abzuleitende
Krankheiten des
Blutes gäbe, welche nun ihrerseits allerlei
Erkrankungen der
¶
mehr
verschiedensten Organe zur Folge haben könnten (Lehre der sog. Humoralpathologie). So sollte es z. B. eine
zu Entzündungen disponierende krankhafte Blutmischung oder Krase (die hyperinotische), eine Krebskrase, d. h.
eine die Entwicklung von Krebsgeschwülsten veranlassende Blutmischung u. s. w. geben. Es ist
das unbestrittene Verdienst Virchows, durch die Begründung der Cellularpathologie (s. d.) nachgewiesen zu
haben, daß es höchst wahrscheinlich keinerlei selbständige Blutkrankheit giebt, sondern daß dieselben lediglich
die Folge anderweiter Krankheiten, insbesondere gewisser primärer Veränderungen der Gewebe
[* 14] und Organe sind (Lehre der sog.
Solidarpathologie).
Demgemäß sind sog. Dyskrasien entweder 1) die Folge von Störungen der blutbereitenden oder blutreinigenden Organe, d. h.
eines mangelhaften Ersatzes der im Laufe des Stoffwechsels verbrauchten Blutbestandteile, oder einer mangelhaften
Ausscheidung der durch das Blut wandernden Auswurfsstoffe des Stoffwechsels der verschiedenen Organe. So erklärt sich z. B.
die Anämie und Hydrämie aus ungenügendem Ersatz des verbrauchten Blutplasmas und der zu Grunde gegangenen Blutkörperchen,
die Leukämie aus der mangelhaften Neubildung roter Blutkörperchen, während die weißen übermäßig
an Zahl zunehmen, die Urämie aus mangelhafter Ausscheidung und Anhäufung von Harnbestandteilen im Blute wegen Krankheiten
des Harnapparats u. s. w.;
2) sind die Dyskrasien die Folge davon, daß von außen oder von einem bestimmten kranken Teile her Stoffe ins Blut geführt
werden, welche auf andere Organe nachteilig wirken. So hat die Aufnahme des Pockenkontagiums ins Blut einen
Pockenausschlag, die Aufnahme von Krebssaft aus einer Krebsgeschwulst krebsige Neubildung in entfernten Organen, die Resorption
von Eiter und faulenden Substanzen aus einem an der Oberfläche oder im Innern des Körpers gelegenen Eiter- oder Jaucheherd
die sog. Eitervergiftung des Blutes mit ihren gefahrdrohenden Einwirkungen auf lebenswichtige Organe zur
Folge u. a. m. Endlich 3) entsteht die Dyskrasie durch Aufnahme von Stoffen ins Blut, die die roten Blutkörperchen unfähig machen,
dem Organismus die nötigen Dienste
[* 15] zu leisten, d. h. insbesondere die Aufnahme und Verwendung des Sauerstoffs zu besorgen,
wie z. B. bei Einatmung von Kohlenoxydgas und andern irrespirabeln Gasen. In allen Fällen also zeigt sich,
daß das Blut nicht ursprünglich und selbständig aus sich selbst erkrankt, sondern erst durch Krankheit anderer Organe und
Gewebe des Körpers oder durch Aufnahme schädlicher Stoffe abnorm verändert wird. (S. Krankheit.)