feinem Quarzsand und
Glimmer, führt häufig Schwefelkies und Reste bituminösen Holzes. Als charakteristische Versteinerungen
aus ihr sind kleine
Taschenkrebse, Coeloma balticaSchl., und große Hummern, Hoploparia Klebsii Nœd., beschrieben worden.
Grotte (ital. Grotta azzurra), eine
Höhle auf der Nordseite der ital.
InselCapri,
[* 2] 54 m lang, 30 m breit,
bis 13 m hoch, wurde 1826 angeblich von den Malern Ernst Fries und
August Kopisch wieder entdeckt. Der Eingang ist kaum 1 m
hoch, sodaß man nur bei ruhigem Wetter
[* 3] schwimmend oder im
Nachen liegend in die
Grotte gelangen kann. Diese besitzt innen
stets ruhiges, bis auf den 15 m tiefen weißen
Boden durchsichtiges Wasser und eine gemäßigte
Temperatur,
erhält bloß aus der gewundenen Öffnung des Eingangs etwas Licht
[* 4] und erscheint für den Eintretenden anfangs finster, bis
sich das
Auge
[* 5] an das geheimnisvolle Halbdunkel gewöhnt hat, um das magische lasurblaue Licht zu genießen, das alle Gegenstände
des mit Stalaktiten bedeckten Innern überströmt.
Alle ins Wasser getauchten Gegenstände glänzen wie
Silber. Noch finden sich Reste einer alten
Treppe,
[* 6] durch welche die
Grotte vielleicht mit der Villa Damecuta des
Tiberius in
Verbindung stand. Eine ähnliche befindet sich auf der
InselBusi (s. d.).
oder
Bläuen,
Verfahren, das durch Zusatz einer geringen Menge eines blauen Farbstoffs andere, namentlich gelbe
Farbstoffe, die gewissen
Stoffen anhängen, schwer zu beseitigen sind und deren Aussehen unschön machen, zu verdecken bezweckt;
so werden z. B. weiße Gewebe
[* 9] von
Seide,
[* 10]
Wolle, Leinen,
Baumwolle,
[* 11] Kleidungsstücke,
Wäsche, Papier, Zucker
[* 12] gebläut.
Der Zusatz der blauen
Farbe soll immer so bemessen sein, daß diese nicht selbst vortritt, sondern nur gerade den gelblichen
Ton aufhebt. Als Material verwendet man vorzugsweise
Ultramarin, aus dem die sog. Waschkugeln geformt werden; die Benutzung
des
Ultramarins zum Blauen des Zuckers ist durch die
Verfügung des Reichs-Gesundheitsamtes gestattet und fällt
daher nicht unter die
Verfälschung von Nahrungsmitteln.
Kette des nördl. Schweizerjuras, südwestlich von Basel,
[* 14] nördlich von dem bernischen Städtchen
Laufen an der
Birs, erstreckt sich zwischen dem
Birsig und der
Birs 12 km von W. nach O. Der westl.
Teil, der
Brunnenberg, erhebt
sich zu 878 m, der mittlere, der eigentliche Blauenberg, zu 836 m. Südöstlich von
ihrem zusammenhängenden, dicht bewaldeten Kamme schiebt sich der
Eggberg (689 m) mit seinen ruinengekrönten Vorbergen bis
dicht an die
Birs vor und bildet mit der gegenüberliegenden Jurakette die malerische
Klus von Pfeffingen, durch welche die
Birs in ihre unterste Thalstufe hinaustritt. Nach
W. läßt sich die
Kette des Blauenberg unter wechselnden
Namen
(Rämel,
Glaßberg u. s. w.) der elsäss.-schweiz. Grenze nach
bis Lützel verfolgen. Überall trägt er den Charakter eines langgestreckten, einförmigen bewaldeten Bergzugs mit hochgelegenen
Dörfern, Berghöfen und Burgruinen.
Montag, ursprünglich der Montag vor Anfang der Fasten, vom
Volke so genannt von der in der
Kirche mit diesem
Tage beginnenden blauen (violetten)
Bekleidung des
Altars. Weil dieser
Tag gewöhnlich zur Nachfeier der Festlichkeiten
des letzten
Sonntags vor den Fasten benutzt wurde, übertrug man die Bezeichnung figürlich auf jeden Montag, den man zum
Feiertag machte, d. h. an dem man nicht arbeitete. Eine andere Erklärung
leitet blau vom althochdeutschen bliuwan (bleuen, prügeln) ab. Danach wäre der Fastnachtsmontag der Prügelmontag, an dem
besonders viele Schlägereien vorkamen. Gegen den Blauer Montag wurden vom 12. Jahrh.
bis jetzt viele vergebliche Verbote erlassen.
Andere Bezeichnungen sind «Guter Montag» (jetzt noch am Oberrhein)
und «Hirsenmontag»
(Schweiz).
[* 15]
Kreuz,
[* 17]Verein zurBekämpfung der
Trunksucht und zur
Beförderung der Mäßigkeit, wurde im
Anschluß an den
Kongreß zur
Hebung
[* 18] der Sittlichkeit in Genf
[* 19] von PfarrerL. L. Rochat begründet, von Pfarrer Bouvet in der deutschen
Schweiz verbreitet und von danach
Deutschland
[* 20] übertragen. 1888 zählte man 167 organisierte und 41 Hilfsvereine;
in
Deutschland (1889) finden sich 27
Vereine, davon 3 in
Berlin,
[* 21] 10 in Rheinland-Westfalen. Das Blaues Kreuz verpflichtet Trinker und
Schwache zu gänzlicher Enthaltung von allen geistigen Getränken.
Die Mitglieder müssen ihr Gelübde schriftlich einreichen, vorbehalten bleibt nur der
Wein beim Abendmahlsgenuß und auf
ärztliche Verordnung.
Junge Leute unter 16 Jahren, die das Gelübde unterschreiben, bilden den Hoffnungsbund,
die Hilfskomitees leisten
Beistand zur
Aufrichtung der Gefallenen und ermuntern die Gefährdeten zum Eintritt in den
Verein,
der 1886 die in La Chaux de
Fonds beschlossenen internationalen
Statuten annahm. Er ist politisch und kirchlich neutral, wenn
er auch das religiös-erziehlicheMoment stark betont. Durch Vorträge, Hausbesuche, Schriftenverbreitung,
Vorbild der Mitglieder, Gründung von Kaffeehallen sucht er auf weitere
Kreise
[* 22] zu wirken. Vereinsorgane sind: «Der Illustrierte
Arbeiterfreund» und «Der
Kalender des Blaues Kreuz» (Bern,
[* 23] seit 1883). -
Vgl. Martius, Das
Rote und das Blaues Kreuz (Lpz. 1887);
ders., Die jetzigen
deutschen Mäßigkeitsbestrebungen (Gütersloh 1888).
Renke, Gangfisch,
Balchen,
Albock(Coregonus WartmanniBl.), eine Renkenart, die sich durch die gestreckte
und senkrecht
¶
mehr
abgestutzte Schnauze, die sehr wenig verlängerte Oberkinnlade, sehr dünne hinfällige Zähne
[* 25] auf der Innenseite der Zwischenkiefer,
feine Zähne auf der Zunge, einen langgestreckten Körper und dünnen Schwanzstiel von den übrigen Arten unterscheidet. Der
sehr geschätzte Tafelfisch, der bis 80 cm Länge und 3 kg Schwere erreicht, bewohnt alle größern Seen
des Mittelgebirges auf der Nordseite der Alpen,
[* 26] fehlt aber im Königs- und Schliersee, hält sich meist in der Tiefe auf, nährt
sich von kleinen Wassertieren, laicht im November und Dezember im seichten Wasser und wird dann in großen Mengen gefangen.
Am Bodensee heißt er im ersten Jahre Heuerling, im zweiten Stuben, im dritten Gangfisch; er wird von dort
aus, gesalzen und geräuchert wie Bücklinge, in den Handel gebracht.