daß der
Staat an der
Erhaltung dieses religiösen Gefühls im
Volke keinen Anteil nehme, dasselbe vielmehr als etwas Gleichgültiges
betrachte. Nach §. 166 des
Deutschen Strafgesetzbuchs wird derjenige, welcher dadurch, daß er öffentlich in beschimpfenden
Ausdrücken Gott lästert, ein
Ärgernis giebt, mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft. Mit dem
Ausdrucke
«beschimpfen» hat ein stärkerer
Grad der
Beleidigung, eine grobe, durch Roheit des
Ausdrucks gekennzeichnete Bekundung der
Verachtung bezeichnet und mit den Worten
«Ärgernis geben» festgestellt werden sollen, daß wirklich dem religiösen Gefühl
durch den beschimpfenden
Ausdruck ein Anstoß gegeben sein muß, und daß es nicht genüge, daß die öffentliche
Lästerung objektiv so beschaffen, daß sie
Ärgernis zu erregen geeignet sei. Übrigens ist Grundlage des Deliktes der Gottesbegriff,
wie er in den konkreten Bekenntnissen der christl.
Kirchen und der andern mit Korporationsrechten im
DeutschenReich bestehenden
Religionsgesellschaften niedergelegt ist, nicht aber der
Begriff der Gottheit in der weitesten
Abstraktion.
Das geltende Österr.
Strafgesetz von 1852 straft denjenigen, welcher durch Reden, Handlungen, in Druckwerken
oder verbreiteten
Schriften Gott lästert, mit Kerker von 6
Monaten bis schweren Kerker von 10 Jahren (§§. 122a, 123, 124),
und der Strafgesetzentwurf von 1889 die öffentliche Gotteslästerung mit Zuchthaus oder Gefängnis bis zu 3 Jahren.
die
Abschnitte über Hermeneutik und Kritik, Paläographie, Buchwesen und Handschriftenkunde in dem «Handbuch
der klassischen Altertumswissenschaft», Bd. 1 (Nördl.
1885). Auch lieferte er
Ausgaben verschiedener attischer Redner und erklärende Schulausgaben mehrerer
Biographien Plutarchs.
In Europa
[* 13] kennt man drei Bläßgans, welche wohl auseinander gehalten werden müssen: Die eigentliche
Bläßgans (Anser albifronsL.), die Mittelgans (Anser intermedius
Naumann) und die Zwerggans (Anser erythropusL.), die sich namentlich
durch ihre
Größe unterscheiden. Bei allen dreien ist die Oberseite dunkelbraun, die Flügel sind schwärzlich,
die Unterseite hellbraungrau mit dunklen Flecken, die
Stirn weiß, der Schnabel rotgelb mit weißer Kuppe, doch weisen die
drei
Arten in den letzten beiden Punkten bestimmte
Abweichungen voneinander auf. Sie brüten im hohen Norden,
[* 14] gelangen aber
im Winter öfters an die deutschen
Küsten, seltener in das
Binnenland.
In den zoolog. Gärten findet sich
in der Regel nur
die erste Art, die an der holländ.
Küste gefangen und von Rotterdamer Händlern für 25 M. das Paar verkauft
wird. Die beiden andern
Arten sind selten und dementsprechend teuer. Als Futter giebt man Gerste
[* 15] und Gras.
^[]
in der
Physiologie der Bildungsstoff oder
die Flüssigkeit, woraus die festern
Bestandteile des Organismus entstehen, der ernährende
Teil der tierischen Säfte, der
den Geweben die zum Wachstum nötigen
Stoffe zuführt.
(grch.),
Keimhaut. In einem frühen
Stadium der
Entwicklung der meisten
Tiere bildet der
Keim eine einfache,
blasenartige,
Haut,
[* 16] die aus einer einzigen Schicht sich polyedrisch gegeneinander abflachender hoher Zellen
besteht und als Blastodérm die Keimhöhle oder das
Blastocölom umhüllt.
Knospenstrahler, eine paläozoische, vorzugsweise aus dem amerik.
Kohlenkalk bekannte Ordnung der Seelilien
oder Crinoideen, welche einen aus wenigen Kalktäfelchen zusammengesetzten, höchstens zolllangen pentagonalen
Kelch von Becherform,und
statt der
Arme fünf vom Scheitel ausstrahlende Felder besitzt;
die bekannteste Gattung ist Pentremites.
(S. vorstehende
[* 1]
Figur eines Pentremites floralesRöm.,
a von oben, b von der Seite gesehen.) ^[Abb. Blastoideen]
1) Bezirkshauptmannschaft in
Böhmen,
[* 17] hat 680,77 qkm und (1890) 50091 E., 7641 Häuser, 10561 Wohnparteien in 88 Gemeinden
mit 154 Ortschaften, 1880: 52598 (25229 männl., 27369 weibl.) E., darunter 51919 Katholiken
und 670 Israeliten, und umfaßt die Gerichtsbezirke und Březnic (Břesnitz). – 2) Stadt und Sitz der Bezirkshauptmannschaft
Blatna, nordwestlich von Pisek, in flacher, von Hügeln gesäumter Gegend, hat (1890) 2973, als Gemeinde 3078 czech.
E., Post,
Telegraph,
[* 18]
Bezirksgericht (339 qkm, 52 Gemeinden, 84 Ortschaften, 26952 E.), eine got.
Kirche (von 1444), ein in den letzten Jahren erneuertes Schloß auf einer
Insel in einem großen
Teiche, mit merkwürdigen Bauresten
(14. Jahrh.), einer Kapelle und einer wertvollen
Bilder- und Büchersammlung; 1 Zucker-, 1 Schuhwaren-, 2 Perlmutterfabriken, 3
Brauereien, 3 Spiritusbrennereien
und
Landwirtschaft. Eine steinerne
Brücke
[* 19] verbindet das Schloß mit der Stadt, eine hölzerne Zugbrücke
mit dem anstoßenden Part, der wegen seiner 5‒700
¶
Blatt
* 20 Seite 53.86a.
Blatno - Blatt (botani
* 23 Seite 53.87.
Blatt
[* 21] 1. Ganzrandig. 2. Gesägt 3. Gezähnt. 4. Gekerbt. 5. Ausgeschweift. 6. Buchtig. 7. Ausgefressen. 8. Doppelt gesägt. 9. Lineal. 10. Lanzettlich. 11. Spatelförmig. 12. Herzförmig. 13. Nierenförmig. 14. Eiförmig. 15. Umgekehrt
eiförmig. 16. Pfeilförmig. 17. Spießförmig. 18. Schildförmig. 19. Schrotsägeförmig. 20. Dreilappig. 21. a Fiederförmig,
b Handförmig, c Fußförmig,
d Leierförmig geteilt. 22. Paarig gefiedert. 23. Unpaarig gefiedert. 24. Dreizählig. 25. Handförmig. 26. Fußförmig.
27.–29. Doppelt zusammengesetzt. 30. 31. Nebenblätter. 32. Blattscheide. 33. Blatttute. 34. Querschnitt durch das Blatt einer
Buche; a Spaltöffnung, p Palissadenparenchym, s Schwammparenchym, o und u obere und untere Epidermis.
[* 22]
¶
mehr
Jahre alten Eichen und Kiefern berühmt ist und sorgfältig, pflegte Treibhäuser und Damwild enthält.