(Zugtrompeten) an; hier und bei den Hörnern gebrauchte man aber lieber den Krummbogen, d. h.
ein im
Kreis
[* 2] gebogenes
StückRöhre, das, in das
Instrument eingeschaltet, dessen Stimmung um so tiefer macht, je größer die
Länge des Einsatzstücks ist. Somit konnte man durch Einschalten von zwölf verschieden langen Krummbögen dasselbeInstrument
für alle zwölf Stimmungen der chromatischen
Tonleiter gebrauchen. Solche
Hörner und Trompeten nannte man
Inventionshörner
und Inventionstrompeten.
Die Anwendung der Krummbögen war schon im 17. Jahrh. gebräuchlich. Um 1800 beseitigte man
die umständlichen Krummbögen dadurch, daß man das bei Holzblasinstrumenten schon angewendete Princip der
Tonlöcher und
Klappen auf dieBlechinstrumente übernahm. Blasinstrumente mit Kesselmundstück wurden schon früher nicht nur von
Blech, sondern auch von Holz,
[* 3]
Horn u. s. w. gefertigt. Aus letztern
Stoffen war der
Zinken (s. d.) mit
Tonlöchern. Als man nun
die
Tonlöcher auf die
Blechinstrumente übertrug, brachte man
Klappen (s. d.) an, um jene decken zu können. An deren
Stelle traten im zweiten Jahrzehnt des 19. Jahrh. die
Ventile, eine Erfindung
Stölzels, der sie zuerst am Waldhorn
anbrachte.
Dadurch ward es möglich, die Reihe der chromatischen
Töne innerhalb des natürlichen
Umfangs der Blechblasinstrumente auszuführen,
freilich auf Kosten des schmetternden
Klanges, der den Naturtönen dieser
Instrumente eigen ist. Derartige Blechblasinstrumente
sind außer
Ventiltrompeten und -Hörnern noch
Cornet à pistons,
Tuba,
[* 4]
Bombardon u. s. w. Holzinstrumente
mit messingenem Kesselmundstück sind außer den
Zinken der dem Baßzinken nächst verwandte
Serpent, das
Englisch-Baßhorn,
die Ophikleide (auch von
Blech) u. a. Im 19. Jahrh. wurden bezüglich dieser, vornehmlich
in den Militärkapellen gebrauchten Blasinstrumente die mannigfachsten Versuche gemacht, deren Ergebnisse
aber, wie Helikon,
Bathyphon, Euphon, Phonikon u. s. w. vorübergehende Erscheinungen geblieben sind.
Blasĭus, der
Heilige,
Bischof von Sebaste in Kappadocien, ward 316 unter Licinius hingerichtet.
Weil er einen
Knaben, der eine
Gräte verschluckt hatte, vor dem Ersticken gerettet haben soll, wird er als einer der
VierzehnNothelfer gegen Halsweh angerufen.
Der 3. Febr. ist sein Gedächtnistag.
Ernst,Chirurg, geb. zu
Berlin,
[* 5] studierte daselbst 1818-22 auf dem
Friedrich-Wilhelms-InstitutMedizin,
war dann ein Jahr
Unterarzt am Charitékrankenhause, hierauf 4 Jahre Militärarzt und habilitierte sich 1828 in
Halle
[* 6] als Privatdocent
der
Chirurgie. Er wurde 1830 außerord. Professor, 1831 interimistisch, 1834 definitiv zum Direktor der
chirurg. Klinik und in letzterm Jahre gleichzeitig zum ord. Professor der
Chirurgie ernannt. Nachdem Blasius 1867 von der Direktion
der Klinik zurückgetreten war, gab er einen «Schlußbericht über die chirurgisch-augenärztliche
Klinik an der
Universität zu
Halle»
(Halle 1868) heraus. Er starb inHalle.
Sein Hauptwerk ist das «Handbuch der
Akiurgie» (3 Bde.,
Halle 1830-32; 2. Aufl. 1839-42),
zu dem er einen
Atlas,
[* 7] «Akiurgische
Abbildungen» (Berl. 1831-33; 2. Aufl., ebd. 1841-44) mit
Text fügte. Ein
Auszug daraus ist das «Lehrbuch der
Akiurgie»
(Halle
1835; 2. Aufl. 1846). Er schrieb ferner «Handwörterbuch
der gesamtenChirurgie und
Augenheilkunde» (4 Bde, Berl. 1836-38),
«Der Schrägschnitt, eine neue Amputationsmethode»
(ebd. 1838),
die «Beiträge zur
praktischen
Chirurgie» (ebd. 1848) und die
«Neuen Beiträge» (Lpz. 1857).
Joh. Heinr., Zoolog, geb. zu
Eckerbach im Regierungsbezirk Köln,
[* 8] gest. zu
Braunschweig,
[* 9] war Professor am dortigen Carolinum,
schrieb eine «Fauna der Wirbeltiere
Deutschlands»
[* 10] (Bd. 1, enthaltend «Die
Säugetiere», Braunschw. 1857) und mit Keyserling «Die
Wirbeltiere Europas» (Bd. 1, ebd. 1840).
(spr.-watz), Milivoje Petrović, serb. Offizier und Staatsmann, geb. 1826 zu
Blasnava im
Kreis Kragujevac, trat in den Militärdienst und befand sich 1848 zum Zwecke seiner weitern
Ausbildung in
Berlin, als der
Ausbruch der ungar. Revolution ihn zur Rückkehr und zum Eintritt in das Freiwilligenkorps
des
Generals Knićanin (s. d.) bewog. Zum Major und
Oberstlieutenant befördert, befehligte er die serb.
Artillerie bis zu Ende
des Feldzugs, begab sich dann nach
Wien,
[* 11] wo er an der Polytechnischen Schule studierte, hierauf nach
Paris
[* 12] und später in die
Artillerieschule zu Metz.
[* 13]
Nach
Serbien
[* 14] zurückgekehrt, wurde er
Chef der militär.
Abteilung im Ministerium des Innern und schuf die Militärakademie
zu
Belgrad,
[* 15] die Kanonengießerei und Gewehrfabrik zu Kragujevac sowie die Pulvermühlen zu Stragare. Mit der Thronbesteigung
des Fürsten
Milosch Obrenowitsch (1858) endete die öffentliche Thätigkeit B.s auf einige Zeit, bis
er von
Michael Obrenowitsch 1862 zum Oberst und Direktor sämtlicher Waffenfabriken und 1865 zum Kriegsminister ernannt wurde.
In letzterer
Stellung führte Blasnavac die Reorganisation des stehenden Nationalheers durch. Nach Ermordung des Fürsten
Michael 1868 proklamierte
Blasnavac Milan Obrenowitsch zum Fürsten und trat an die
Spitze der Regentschaft. Nach der Großjährigkeit
Milans 1872 wurde Blasnavac Ministerpräsident und Kriegsminister, als welcher er starb.
(vom frz. blason, «Wappenschild»)
heißt, die heraldische Bildersprache übersetzen.
MittelsBlasonierung (Wappenbeschreibung) werden die in
Farben entworfenen
Wappen
[* 16] so beschrieben, daß jeder Heraldiker das betreffende Wappen auf das genaueste bildlich wiedergeben
kann.
Den
Ausdruck Blasonieren findet man schon im Mittelalter als «plaßniren»,
Hauptwort «Plaßnirung», franz. blasonner,
blason oder blasonnement, altengl. to blazon.
(grch.), Gotteslästerung. Wer Gott lästert, der beleidigt - nach der ältern,
in der 77. Novelle des Corpus juris vertretenen
Auffassung - Gott, reizt ihn zum Zorn und macht, daß er allerlei
Landplagen, Hungersnot,
Erdbeben,
[* 17]
Pestilenz sendet. Zur
Sühne des erzürnten
Gottes muß der Gotteslästerer gestraft werden.
Auf einem ähnlichen Standpunkte steht noch die Peinliche Halsgerichtsordnung
(Carolina). Sie verfügt Bestrafung: «So einer
Gott zumißt, daß (sic) Gott nicht bequem ist, oder mit seinen Worten Gott, das ihm zustehet, abschneidet,
der Allmächtigkeit
Gottes, seine
HeiligeMutter, die
Jungfrau Maria, schändet.» - Die neuere Gesetzgebung vertritt nicht mehr
die
Auffassung, als könne Gott durch menschliche Handlungen verletzt werden und bedürfe darum der Sicherung durch menschliche
Strafen wie eine beleidigte irdische
Person. Sie nimmt aber an, jede Gotteslästerung enthalte eine Verletzung
des religiösen Gefühls anderer, und dies Gefühl dürfe schon darum auf den Schutz des Gesetzes
Anspruch machen, damit nicht
die Meinung aufkomme,
¶
mehr
daß der Staat an der Erhaltung dieses religiösen Gefühls im Volke keinen Anteil nehme, dasselbe vielmehr als etwas Gleichgültiges
betrachte. Nach §. 166 des Deutschen Strafgesetzbuchs wird derjenige, welcher dadurch, daß er öffentlich in beschimpfenden
Ausdrücken Gott lästert, ein Ärgernis giebt, mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft. Mit dem Ausdrucke
«beschimpfen» hat ein stärkerer Grad der Beleidigung, eine grobe, durch Roheit des Ausdrucks gekennzeichnete Bekundung der
Verachtung bezeichnet und mit den Worten «Ärgernis geben» festgestellt werden sollen, daß wirklich dem religiösen Gefühl
durch den beschimpfenden Ausdruck ein Anstoß gegeben sein muß, und daß es nicht genüge, daß die öffentliche
Lästerung objektiv so beschaffen, daß sie Ärgernis zu erregen geeignet sei. Übrigens ist Grundlage des Deliktes der Gottesbegriff,
wie er in den konkreten Bekenntnissen der christl. Kirchen und der andern mit Korporationsrechten im DeutschenReich bestehenden
Religionsgesellschaften niedergelegt ist, nicht aber der Begriff der Gottheit in der weitesten Abstraktion.
Das geltende Österr. Strafgesetz von 1852 straft denjenigen, welcher durch Reden, Handlungen, in Druckwerken
oder verbreiteten Schriften Gott lästert, mit Kerker von 6 Monaten bis schweren Kerker von 10 Jahren (§§. 122a, 123, 124),
und der Strafgesetzentwurf von 1889 die öffentliche Gotteslästerung mit Zuchthaus oder Gefängnis bis zu 3 Jahren.