auffangen, virtuelle nicht. Da jeder Gegenstand als aus Punkten zusammengesetzt angesehen werden kann, so läßt sich das
Zustandekommen optischer Bild von Gegenständen auf die Konstruktion der optischen Punktbilder zurückführen. Die
optischen Bild können aufrecht oder verkehrt sein. (S.
Spiegel,
[* 2] Hohlspiegel,
[* 3] Linse
[* 4] und
Optische Instrumente.)
im allgemeinen jede zur Erläuterung des
Textes mit Bildern, insbesondere mit Miniaturen oder Federzeichnungen
geschmückte
Bibel,
[* 8] im besondern aber eine Folge von bildlichen
Darstellungen der Begebenheiten des Alten
und
NeuenTestaments, die, um gewissermaßen den
Text zu ersetzen, mit kurzen erläuternden Bibelstellen versehen waren. Solche
großartig ausgestatteten Bilderbibel aus dem 13.-16. Jahrh. giebt es in den
Bibliotheken zu
Wien,
[* 9]
Prag,
[* 10]
Paris.
[* 11] Mit der Erfindung des
Bilddrucks, insbesondere des Holzschnittes, wurde das Illustrieren der
Bibel bald vielfach beliebt.
Berühmt waren namentlich im 16. Jahrh, die Historiarum veteris instrumenti icones von H. Holbein
[* 12]
(Lyon
[* 13] 1538
u. 1547), die
Bilderbibel von
TobiasStimmer
(Bas. 1576), von de Bry (Frankf. 1597); im 17. Jahrh. die lateinische Bilderbibel von de Bry (Mainz
[* 14] 1609), Piscators
«Theatrum biblicum» (1650),
und
Weigels«Biblia ectypa» (1695); im 18. Jahrh. die
Amsterdamer Bilderbibel mit Kupferstichen
von Mortier (1700) und Hoet (1706),
ferner die Bilderbibel von F. de Sacy, mit 300 Kupfern von Marillier und Monsiau (12 Bde.,
Par. 1789-1804). Aus neuerer Zeit sind zu nennen die Bilderbibel von Schnorr von
Carolsfeld und die von Doré.
Eine
«Bibel mit Bildern der
Meister christl. Kunst» giebt seit 1892
(Stuttgart)
[* 15] Pfleiderer heraus. -
Vgl.
Muther, Die ältesten
deutschen Bilderbibel
(Münch. 1883).
und
Bilderverehrung, Ikonolatrie, Idololatrie. Bilderdienst kommt in der Religionsgeschichte in den verschiedensten
Formen vor. Wie die rohen
Völker den Unterschied von beseelten und unbeseelten Wesen noch gar nicht kennen,
so sind auch die von ihnen verehrten Dinge für ihre
Auffassung wirklich
Götter und nicht bloße
Bilder derselben. Erst wenn
fortgeschrittene
Beobachtung den Unterschied von
Geist und Körper zum
Bewußtsein gebracht hat, wird auch die Gottheit als
Geist gedacht.
Daß jedoch auch in denjenigenReligionen, welche die Gottheit als unsichtbar-geistiges Wesen
auffassen,
Bilder derselben allgemein gebräuchlich sind, hat seinen psychol.
Grund darin, daß der Fromme besonders im
Kultus
das Bedürfnis hat, das Göttliche sich näher zu bringen, als es durch abstraktes
Denken möglich ist, daß er es anschauen
und in dieser
Anschauung förmlich ergreifen will.
Entschieden allen Bilderdienst und alle
Darstellung der Gottheit in Bildern haben die
Religionen des Zoroaster,
Moses und Mohammed
verworfen. Auch das
Christentum verwarf jeden Bilderdienst und jede bildliche
Darstellung des Göttlichen. Der einzige Bilderschmuck
beschränkte sich auf eine Reihe von
Symbolen, die an Trinkgefäßen, Siegelringen, Gräbern u. s. w. angebracht wurden.
Das Kreuz,
[* 16] der gute Hirte, der
Widder, das Lamm, die Fische
[* 17] (s.
Ichthys) und die Fischer, das Schiff,
[* 18] die
Palme,
[* 19] die
Lyra,
[* 20] der
Phönix, Hahn,
[* 21]
Anker,
[* 22] besonders die
Taube als sinnbildliche Bezeichnung der Nähe und
Wirksamkeit des heiligen
Geistes, setzten sich allmählich fest.
Gnostische Sekten des 2. und 3. Jahrh., die Karpokratianer, Ophiten, Basilidianer
stellten als Gegenstände erlösender
AndachtChristusbilder an ihren geweihten Versammlungsorten auf, und die
Synode zu Elvira
(305) mußte bereits die Ausnahme von Bildern in die
Kirchen verbieten. Seitdem die christl.
Religion im Anfang des 4. Jahrh.
Staatsreligion geworden war, begünstigte die zunehmende Veräußerlichung auch den Bilderdienst. Zuerst
brachte man
Bilder der Märtyrer und der
Heiligen in die
Kirchen, bald folgten
Bilder Christi und
Gottes. In der orient.
Kirche
war es bereits im 6. Jahrh.
Sitte, vor den Bildern sich niederzuwerfen, und im
Abendlande stellte
Gregor, d. Gr. den
Satz auf,
die
Bilder seien die
Bücher der
Armen und Ungebildeten, aus welchen sie, die nicht lesen könnten, die
heilige Geschichte kennen lernten. Im 8. Jahrh, ist der Bilderdienst mit dem gesamten kirchlichen Leben bereits aufs tiefste
verwachsen.
Im 8. und 9. Jahrh, brach aber ein heftiger Kampf, der sog.
Bilderstreit, über die Berechtigung der
Bilderverehrung aus. Die
Bilderfreunde oder Ikonolatrer (Iconolatrae, auch Idololatrae [Götzendiener] von den Gegnern genannt)
behaupteten die Berechtigung, unter
Berufung auf die göttliche Herrlichkeit der im
Bilde Verehrten, und wiesen den Vorwurf
der Abgötterei durch die Bemerkung ab, daß der Götzendienst sich auf unwirkliche oder dämonische Wesen bezogen habe,
die
Bilderverehrung wahrhaft gottgeweihte Persönlichkeiten treffe.
Die
Bilderfeinde oder Ikonoklasten (Iconomachi,
Iconocaustae, Bilderverbrenner, Christusankläger von den
Gegnern genannt) sahen in dieser Verehrung offene Abgötterei, Ableugnung der Gottheit Christi, und in dem physischen und
polit. Unglück des
Staates göttliche
Strafe für diesen angeblichen Rückfall ins
Heidentum. Anfangs wurde der Streit nur
theoretisch geführt, praktisch dagegen wurde er, als
KaiserLeo III. der Isaurier (717-741), um den
Juden
und Mohammedanern den
Übertritt zur christl.
Kirche zu erleichtern, 726 das Niederwerfen vor den Bildern verbot, 730 die Entfernung
oder Übertünchung der Kirchenbilder forderte. Er erregte dadurch einen gewaltigen
Sturm, denn die Verehrung der
Bilder hatte
im
Volke bereits tiefeWurzel
[* 23] geschlagen.
Papst
Gregor III. hielt 732 eine
Synode, welche die
Bilderverehrung billigte,
Johannes von Damaskus, der unter Mohammed. Schutze
zu
Jerusalem
[* 24] lebte, schrieb für dieselbe. Dennoch ließ
KaiserKonstantin V. Kopronymos (741-775) eine
Synode zu
Konstantinopel
[* 25] 754 bestimmen,
das
Abendmahl sei das einzig rechtmäßige
Bild Christi, der Bilderdienst dagegen durch die
Schrift und
die
Väter verdammt. Infolgedessen wurden die Heiligenbilder aus
Kirchen und Häusern gewaltsam entfernt, die bilderfreundlichen
Mönche grausam verfolgt und eine dadurch erregte Verschwörung mit aller
Strenge unterdrückt.
Dagegen verdammte eine röm.
Synode 769 die
Bilderfeinde.
Leo IV. der Chazar (775-780) hielt das Bilderverbot mit Gewalt aufrecht,
aber seine Gemahlin Irene gewährte als Vormünderin (780-802)
Konstantins VI. zuerst Duldung des Bilderdienstes,
bis die siebente ökumenische
Synode zu
Nicäa 787 denselben feierlich sanktionierte. Wenn auch Gott allein
Anbetung und Gottesdienst
gebühre, so sei doch den Bildern Christi und der
Jungfrau, der Engel und der
Heiligen durch
Weihrauch- und Lichtspenden,
durch
Küssen¶
mehr
und Kniebeugen Verehrung zu erweisen. Allein diese Entscheidung wurde durch den energischen BilderfeindLeo V. den Armenier
(813-820) auf einer Synode zu Konstantinopel (815) den Mönchen und ihrem fanatischen Führer, Theodorus Studita, zum Trotze
wieder aufgehoben, und auch Theophilus (829-842) erließ strenge Maßregeln gegen die Bilderverehrung. Dagegen erneuerte und
bestätigte die Kaiserin Theodora als Vormünderin Michaels III. (842-867) die Beschlüsse von 787 auf einer
Synode zu Konstantinopel 842, und 19. Febr. gleichen Jahres wurden die Bilder feierlich in die Kirchen zurückgeführt, welcher
Tag seitdem in der griech. Kirche als Fest der Orthodoxie gefeiert wird.
Auch die lat. Kirche schloß sich der zu Nicäa aufgestellten Theorie an, obschon die frank. Kirche in den
«LibriCarolini» (bestätigt auf den Synoden zu Frankfurt
[* 27] 794 und Paris 825) jeden Bilderdienst für Abgötterei erklärte und
die Bilder nur zur Ausschmückung der Gotteshäuser und zur Beförderung der Andacht wollte gelten lassen. So bestimmte denn
auch die Kirchenversammlung zu Trient,
[* 28] die Bilder Christi, der Gottesgebärerin und der Heiligen sollten
in der Kirche beibehalten und ihnen die schuldige Ehrfurcht und Verehrung erwiesen werden. Der Protestantismus verwarf allerdings
den Dienst der Heiligen und Bilder; allein Luther mit der luth. Kirche erklärte die Bilder als kirchlichen Schmuck für Adiaphora
(gleichgültig) und ließ die Bilder meist in den Kirchen, während die reform. Kirche sie beseitigt hat.
Über die Bilderstürmer während der Reformation s. Reformation. -
Vgl. F. C. Schlosser, Geschichte der bilderstürmenden Kaiser
(Frankf. 1812);