auszeichnen. Die Vorderzehen sind am
Grunde miteinander verwachsen, bilden so eine breite
Sohle und sind mit scharfen, langen
Sichelkrallen bewaffnet. Sie leben von
Insekten,
[* 2] die sie meist im Fluge fangen, nisten in Erdhöhlen und legen 5-7 glänzend
weiße
Eier.
[* 3] In Europa
[* 4] lebt nur eine im
Sommer erscheinende Art, derBienen- oder Immenwolf
(MeropsapaisterL., s.
Tafel: Kuckucksvögel II,
[* 1]
Fig. 1), mit weißer
Stirn, einem blauen
Streif über dem
Auge,
[* 5] einem schwarzen, blau umsäumten,
darunter hochgelbem
Kinn und
Kehle, meerblauer
Brust und
Bauch,
[* 6] zimmetbrauner Schulter, grünblauen Handschwingen, zimmetbraunen
Armschwingen, blaugrünem
Schwanz. Er nistet nur ausnahmsweise auf der Nordseite derAlpen
[* 7] und Pyrenäen,
ist ein lebhafter, nach
Falken- oder Schwalbenart fliegender,
Insekten jagender
Vogel und scheint die stechenden
Wespen, Hummeln
und
Bienen zu bevorzugen, die er, ohne ihnen den
Giftstachel abzubeißen, hinabschlingt. Im südl. Europa wird der
Vogel als
Bienenfeind gehaßt, verfolgt und gegessen. Im Käfig hält er sich oft mehrere Jahre, ist aber sehr
anspruchsvoll, da er sich an Ersatzfutter nur schwer gewöhnt und auch große Nahrungsmengen verlangt. Das Paar wird mit
60-100 M. bezahlt.
1) Trichodes aparius Herbst, Immenkäfer,
Bienenwolf, ein zu den
Buntkäfern (s. d.) gehöriger deutscher
Käfer
[* 9] von
8-15
mm Länge, dunkel stahlblau, stark behaart, Flügeldecken siegellackrot mit blauschwarzen Endspitzen und zwei ebensolchen
Querbinden. Es giebt noch 2 oder 3 nahe Verwandte. Sie leben von Blütensaft und auch von
Insekten, ob wirklich auch von
Bienen
ist zweifelhaft.
2)
Sitarismuralis Forst.,
[* 10] zu den
Blasenkäfern (s. d.) gehörig, 5-9mm lang, Flügeldecken hinten spitz zusammenlaufend, schwarz
mit roten Schultern. Larven bei echten Bienenarten schmarotzend.
(BraulacoecaNitzsch), eine auf der Honigbiene schmarotzende blinde, flügellose, noch nicht 1½
mm lange,
bräunlich rostfarbene Lausfliege (s. d. und
Tafel:
Biene und
Bienenzucht,
[* 11] Fig. 16).
Man findet sie gewöhnlich
am Rücken des
Bruststücks der
Bienen, besonders bei den Königinnen.
Nur wenn sie sehr zahlreich auftritt, veranlaßt sie
merklichen Schaden.
Man muß dann möglichst häufig den
Boden der
Bienenstöcke reinigen, um die hier liegenden
Puppen zu entfernen.
Bienenlaus nennt man auch die Larven des Maiwurms (s. d.).
auch
Honig- oder Wachsmotte
(Tinea s.
GalleriacereanaL. s. melonellaL. s. cerella Hb.,
s.
Tafel:
Biene und
Bienenzucht, Fig. 4), eine von den Bienenzüchtern sehr gefürchtete Mottenart, zur Gruppe der
Kleinschmetterlinge (Microlepidoptera) gehörig. Der aschgraue, am ockergelben Innenrand mit purpurbraunen, schwarzgefleckten
Längsstreifen versehene Oberflügel und einfarbig hellgraue Unterflügel trägt einen schwarzbraunen
Haarschopf mit weißer
Spitze auf dem Rücken.
Der Falter dringt nachts in die
Bienenstöcke, um hier seine
Eier abzulegen. Die Raupe wird durch Verzehren und Verspinnen
der Waben schädlich, da sie dieselben mit ihren
Jungen vielfach durchbohrt und ein Ausfließen des
Honigs veranlaßt.
Tritt
sie in Menge auf, so kann ihre Belästigung der
Bienen so weit gehen, daß diese den
Stock verlassen. In
ihren verschiedenen Entwicklungszuständen scheint
sie sich nicht an bestimmte
Zeiten zu binden,
da man in den befallenen
Bienenstöcken
vom Juni bis Oktober Raupen,
Puppen und
Schmetterlinge
[* 12] zugleich antrifft. Sie überwintert als
Puppe und
macht mehrere Generationen durch, deren jede etwa 3 Wochen in
Anspruch nimmt.
die Rechtsgrundsätze, welche in polizeilicher und privatrechtlicher Hinsicht in Ansehung der
Bienenzucht
bestehen. In letzterer Hinsicht sind folgende Eigentümlichkeiten zu erwähnen: Es liegt in der Natur der
Bienen, daß periodisch infolge der im
Stocke erfolgten Aufzucht junger
Brut ein Bienenhaufe den Entschluß zur
Auswanderung
und
Begründung einer neuen
Kolonie faßt. Nach den Vorschriften über das Eigentum an wilden
Tieren würde das bestehende Eigentum
mit dem Verlassen des Grundstücks verloren sein.
Die Gesetzgebungen geben ein
Recht der Verfolgung auf andere Grundstücke. Ferner kommen gesetzliche Vorschriften
vor, welche zur Lösung der Eigentumsfrage bei vermischten
Schwärmen dienen.
Endlich werden die infolge nachlässig betriebener
Zucht ausgezogenen Bettel- und Hungerschwärme, welche besetzte Bienenwohnungen sich zu erobern suchen (hierbei werden förmliche
Schlachten
[* 13] geliefert), vielfach für herrenlos erklärt und dem Eigentümer der erobertenBienenwohnung
zugesprochen. -
auch Immenwolf genannt
(MeropsapiasterL.), Vogelart aus der Familie der
Bienenfresser (s. d.). - Bienenwolf,
bunter (Philantus pictus Fab., s.
Tafel:
Biene undBienenzucht, Fig. 9), ein etwa 10-12
mm langes
Insekt aus der Familie der
Grabwespen (s. d.);
auch ein
Käfer (Trichodes ariarius Herbst) heißt gelegentlich so (s.
Bienenkäfer).
Christian Gottlob, Jurist, geb. zu Zörbig, studierte in Wittenberg
[* 14] und
Leipzig,
[* 15] habilitierte sich 1776 an
letzterer
Universität, wurde 1790 ord. Professor in der Juristenfakultät, dann auch
Hof- und Oberhofgerichtsrat
und starb Die
Bahn zu einer deutschen Rechtsgeschichte brach er durch seine «Commentarii
de origine et progressu legum juriumque
Germaniae» (2 Bde., Lpz.
1787-95). Wichtig sind sein «Systema processus judicarii et communis et
Saxonici» (ebd. 1796; 4. Aufl. von Siebdrat und Krug, 2 Bde.,
Berl. 1834-35) und seine «Queastiones» und «Interpretationes
et responsa», als akademische
Schriften erschienen und samt den übrigen
Abhandlungen nach seinem
Tode als «Opuscula academica»
(2 Bde., Lpz. 1830) herausgegeben.
Sein Sohn,
FriedrichAugust Biener, geb. inLeipzig, studierte in
Leipzig und Göttingen
[* 16] Rechtswissenschaft
und wurde 1810 Professor an der
UniversitätBerlin.
[* 17] 1834 nahm er wegen Kränklichkeit seine Entlassung und wandte sich nach
Dresden,
[* 18] wo er starb. Einen großen
Teil seines Vermögens hinterließ er seiner Vaterstadt zu einer Blindenstiftung.
Biener schrieb: «Geschichte der Novellen Justinians» (Berl.
1824),
«Beiträge zu der Geschichte des
Inquisitionsprozesses und der Geschwornengerichte» (Lpz. 1827),
die mit
Heimbach herausgegebenen
«Beiträge zur Revision des
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