sich später unter die
Grafen von
Barcelona.
[* 2]
In den Albigenserkriegen wurde Beziers die Hauptstadt Rogers, des Neffen
Raimunds Ⅵ.
von
Toulouse,
[* 3] aber von dem Kreuzheere unter dem Legaten
Milo und Cistercienserabt
Arnold erstürmt, wobei angeblich 7000 E.
in der Magdalenenkirche verbrannt und 20000 ermordet wurden. Im Frieden von 1229 kamen die
Länder des
Vicegrafen von Beziers, Carcassone und
Albi, an die
KroneFrankreich. Im 16. Jahrh. war ein Hauptort der Hugenotten. Die Festungswerke
wurden 1632 geschleift.
auch
Generalbaßschrift, Signatur oder
Tabulatur, die Andeutung des harmonischen
Inhalts eines Tonstücks
mit Hilfe von
Zahlen und andern Zeichen über oder unter den
Noten des
Basso continuo (s. d.) behufs der
Begleitung auf Tasteninstrumenten
(Klavier und Orgel). Das Wesen der Bezifferung beruht darauf, daß man den
Accord als Zusammenhang
eines Baßtons mit bestimmten Intervallen denkt. Der Baßton ist als
Note gegeben, die dazu gehörigen Intervalle werden in
Form vonZiffern mitgeteilt.
Das
Verfahren datiert aus einer Zeit, die den
Begriff des
Dreiklangs im
SinneRameaus (s. d.) noch nicht kannte. Es ist mechanisch,
aber sehr praktisch, eine vorzügliche Art musikalischer
Stenographie. Obgleich die moderne
Harmonielehre auf andern Grundlagen
fußt, hat sie deshalb die alte und auch die Benennung derAccorde, die aus der Bezifferung hervorging, beibehalten.
(S.
Begleitung und
Generalbaß.) –
Beim elementaren Singunterricht werden mitunter
Ziffern gebraucht, um die Notenkenntnis
zu umgehen.
(spr. besihg, auch Bezique), ein im 18. Jahrh.
am franz.
Hofe sehr beliebtes
Kartenspiel, das später außer Gebrauch kam, jedoch um 1870 in England wieder aufgenommen
wurde und jetzt auch in
Deutschland
[* 4] verbreitet ist. Am zweckmäßigsten wird Bézigue von zwei
Personen gespielt und zwar mit zwei
untereinandergemischten Piquetspielen. Jeder
Spieler erhält zunächst 8 Karten; die folgende Karte wird offen hingelegt und
bezeichnet die Trumpffarbe. Nach jedem
Stich nimmt jeder
Spieler eine von den noch nicht verteilten Karten.
Wer in seinen Karten gleichzeitig die Piquedame und den Carreaububen besitzt, sagt an und legt dafür 40 an; wer 2 Piquedamen
und 2 Carreaububen gleichzeitig besitzt, legt für double Bézique 500, den bei diesem
Spiele höchsten Gewinn, an. Auch andere
Kartenzusammenstellungen bringen dem
Besitzer besondern Gewinn, und zwar Sequens 250, 4
Asse 100, 4 Könige
80, 4 Königinnen 60, 4
Buben 40, König mit Königin in der Trumpffarbe 40 und in jeder andern
Farbe 20, 7 Trümpfe 10, jedes
As mit der Zehn 10, der letzte
Stich 10, Trumpfsieben, wenn ausgespielt oder zum Eintauschen des aufgelegten Trumpfes verwendet,
ebenfalls 10. Zum
Anlegen der Zahlenwerte bedient man sich gewöhnlich kleiner Täfelchen, Béziqueregister genannt, die durch
Stellung dreier Zeiger auf uhrartig eingeteilten Zifferblättern den Betrag des Gewinns nach Zehnern, Hundertern und
Tausendern bezeichnen. Auf der Rückseite dieser Täfelchen, deren jeder
Spieler eins bedarf, ist eine Übersicht der Werte
der verschiedenen gewinnbringenden Kartenzusammenstellungen angebracht.
in wörtlicher Bedeutung das von einer Kreislinie Umschlossene, ein bestimmtes Gebiet, z. B.
Stadtbezirk, Jagdbezirk. Bei der polit.
Einteilung desStaates wird der
Ausdruck Bezirk mehrfach für ein bestimmtes
Verwaltungs-
oder Gerichtsgebiet gebraucht.
Während in der jetzigen
Deutschen Gerichtsverfassung das Wort Bezirk eine technische Bedeutung
nicht mehr hat, ist dasselbe die eigentliche Bezeichnung für die mittlern Verwaltungseinheiten in fast
allen
StaatenDeutschlands.
[* 5] – In
Preußen
[* 6] wurde die heutige Organisation der Bezirk (Regierungsbezirke) durch die Steinsche Gesetzgebung
von 1808 geschaffen: an die
Stelle der
Kriegs- und Domänenkammern traten die heutigen Bezirksregierungen.
Auch bei den territorialen Neuerwerbungen der spätern Zeit wurde diese Einrichtung überall durchgeführt,
so daß sie heute in der ganzen Monarchie besteht; die Zahl der Bezirk beträgt 35. Ursprünglich waren die Regierungen
kollegial organisiert und in mehrere (zuletzt drei)
Abteilungen gegliedert, welche in der Hauptsache als selbständige
Behörden
arbeiteten. Das Verhältnis besteht jetzt noch für die zweite, die
Kirchen- und Schul-, sowie die dritte,
die
Abteilung für direkte
Steuern,
Domänen und Forsten; dagegen ist für
die erste, die Polizeiabteilung, die Kollegialverfassung
aufgehoben und durch das
Präfektursystem ersetzt worden, wonach hier der Regierungspräsident allein entscheidet, und auch
die Aufhebung der zweiten
Abteilung ist beabsichtigt.
Eine kommunale Organisation der Bezirk, wie der
Kreise
[* 7] und
Provinzen besteht in
Preußen nicht. (Rechtsquellen:
Verordnung vom Gesetz vom (S. auch
Bezirksausschuß.)
– In
Sachsen
[* 8] entspricht der Bezirk
(Amtshauptmannschaft) dem preuß.
Kreise, sowohl als
Staatsverwaltungs- wie
als Kommunalbezirk; derselbe ist eine Schöpfung der neuesten Zeit unter den Kreishauptmannschaften und wird verwaltet durch
besoldete Staatsbeamte, die Amtshauptleute, welchen Bezirksversammlungen und
Bezirksausschüsse als Selbstverwaltungsorgane
zur Seite stehen. In
Württemberg
[* 9] besteht eine analoge Einrichtung in den Oberamtsbezirken, in
Bayern
[* 10] und
Baden
[* 11] in den Bezirksämtern;
diese Organisationen dienen aber lediglich der
Staatsverwaltung, ohne daß Selbstverwaltungselemente beteiligt
wären. Dagegen sind die drei elsaß-lothringischen Bezirk (Oberelsaß,
Unterelsaß, Lothringen) mehr den preuß. Regierungsbezirken
verwandt, unterscheiden sich jedoch von diesen durch die gewählten
Bezirkstage, welche auf dem Gesetz vom 28. Pluviose Ⅷ.
beruhen und eine ziemlich ausgedehnte Kompetenz (besonders in finanziellen und Steuersachen) neben dem
Bezirkspräsidenten des
Staates haben.
In militärischer Hinsicht wird das Gebiet des
DeutschenReichs in 19 Armeekorpsbezirke eingeteilt (s.
Deutsches Heerwesen);
jeder Armeekorpsbezirk bildet einen besondern Ersatzbezirk, das Großherzogtum Hessen
[* 12] einen für sich. Jeder Ersatzbezirk
zerfällt in 4, das Großherzogtum Hessen in 2 Brigadebezirke; jeder der letztern besteht aus 4‒6 Landwehrbezirken,
früher Landwehr-Bataillonsbezirke genannt. Diese sind in Rücksicht auf die Ersatzangelegenheiten in Aushebungsbezirke eingeteilt,
deren
Umfang und
Größe von der
Einteilung in Civilverwaltungbezirke abhängt.
In denStaaten mit Kreiseinteilung bildet in der
Regel jeder
Kreis
[* 13] einen Aushebungsbezirk, in den andern
Staaten werden die Aushebungsbezirke dergestalt gebildet, daß sie
in der Regel nicht weniger als 30000 und nicht mehr als 70000 E. umfassen. Jedem Landwehrbezirke ist
ein
Stabsoffizier als
Bezirkscommandeur (s. d.) vorgesetzt.
¶