an der
Spitze in einer ununterbrochenen Flamme
[* 2] verbrennt, und ersetzen, wenn es auf 1, höchstens 2 Seemeilen Sichtweite ankommt,
die kostspieligern, weil Mannschaft erfordernden
Feuerschiffe (s. d.). Die
Glockenbojen tragen in ihrem
Gerüst eine oder mehrere
Glocken, die infolge der schaukelnden
Bewegung der
Boje ununterbrochen läuten; bei den
Heulbojen befindet sich
im Innern eine ebenfalls durch die
Bewegung der See fortwährend ertönende Signalpfeife.
Glocken- und
Heulbojen gestatten daher
auch bei Nebel eine Orientierung. Zur Kennzeichnung von
Untiefen im Fahrwasser, von Wracks und Quarantänebezirken dienen
stumpfe
Tonnen
[* 1]
(Fig. 7), Kugeltonnen
[* 1]
(Fig. 8) und Faßtonnen
[* 1]
(Fig.
9) mit verschiedenen Bezeichnungen. Die Betonnung wird auf den Seekarten eingetragen, so daß
der Seefahrer beim Passieren einer
Tonne genau den Ort kennt, an welchem er sich befindet; deshalb sind gleichartige
Tonnen
noch mit Nummern versehen.
[* 3] (der Wörter), s.
Accent. -
SchwebendeBetonung nennt man in der mittelhochdeutschen Verslehre eine fast nur am Anfang
des Verses statthafte, einen
Widerspruch zwischen metrischem und sprachlichem
Ton verwischende Betonungsweise,
die es unter Umständen ermöglicht, daß die höchstbetonteSilbe des Wortes metrisch auf die Lenkung (den
Auftakt), die folgende
minderbetonte auf
die Hebung fällt.
Auch im Neuhochdeutschen giebt es diese Betonung, so bei
Uhland: «Hufschlág und Róssesschnauben
und dumpfer Waffenklang» im ersten Worte.
ein besonders im Mittelalter zur Verrichtung der Hausandacht benutztes Gerät, bestehend aus einem Schemel
zum Knien und einem Pult zum
Auflegen der
Hände und der Gebetbücher;
es wurde vor Marien- oder Heiligenbildern in Schlaf-
und Arbeitszimmern aufgestellt.
Mit der
Heiligenverehrung verschwand das Betpult aus den meisten prot.
Ländern,
während sie in kath.
Kirchen noch heute vielfach im Gebrauch sind.
Nach dem Unfallversicherungsgesetz vom sind die Genossenschaften befugt, durch
Beauftragte,
oder, auf Verlangen des
Betriebsunternehmers, durch besonders ernannte Sachverständige die Befolgung
der zur Verhütung von
Unfällen erlassenen Vorschriften zu überwachen und von den Einrichtungen der Betriebe Kenntnis zu
nehmen. Zu diesem Zwecke ist den genannten
Personen der Zutritt zu den Betriebsstätten während der Betriebszeit zu gestatten
(§§. 82, 83). Der Gefahr, daß bei dieser Gelegenheit Betriebsgeheimnis verletzt und dadurch
Geschäftsinteressen geschädigt werden, ist durch Strafvorschriften vorgebeugt. Es wird nach §§. 107, 108 ein leichterer
und ein schwererer Fall unterschieden, und es werden die Mitglieder der Vorstände der Genossenschaften, deren
Beauftragte
und die ernannten Sachverständigen bestraft: a. wenn sie unbefugt Betriebsgeheimnis offenbaren, welche kraft
ihres
Amtes oder
Auftrages zu ihrer Kenntnis gelangt sind, auf
Antrag des
Betriebsunternehmers mit Geldstrafe bis zu 1500 M.
oder mit Gefängnis bis zu 3
Monaten;
betriebsgeheimnis wenn sie solche Betriebsgeheimnis absichtlich zum Nachteil des
Betriebsunternehmers offenbaren, oder
wenn sie geheimgehaltene Betriebseinrichtungen oder Betriebsweisen, welche kraft ihres
Amtes oderAuftrages
zu ihrer Kenntnis gelangt sind, so lange als diese Betriebsgeheimnis
sind, nachahmen, mit Gefängnis bis zu 5 Jahren
und fakultativem Ehrverlust.
Thun sie das, um sich oder einem andern einen Vermögensvorteil zu verschaffen, so kann neben
der Gefängnisstrafe auf Geldstrafe bis zu 3000 M. erkannt werden.
in dem volkswirtschaftlichen Sprachgebrauch gewöhnlich gleichbedeutend mit umlaufendem
Kapital, dem Gegensatz zu dem stehenden oder
Anlagekapital (s. d.). Unter Betriebskapital versteht man dasjenige
Kapital, das bei der Produktion gewöhnlich seine Form verändert (Rohstoffe,
Kohlen, Waren,
Geld), um in anderer Gestalt mit
Gewinn zurückzufließen und dann denselben
Kreislauf
[* 4] wieder zu beginnen. Der
Teil der fertigen Produkte,
der gewöhnlich auf Lager
[* 5] vorrätig bleibt, gehört wegen des steten Wechsels seiner
Bestandteile ebenfalls zum Betriebskapital. In einem
Handelsgeschäft bildet der Warenvorrat den Hauptteil des und des
Kapitals überhaupt, da im
Handel das
stehende Kapital eine
weit geringere Bedeutung hat als in der Fabrikation und der
Landwirtschaft.
Für das Gedeihen eines jeden Unternehmens ist es von Wichtigkeit, daß das und das
Anlagekapital zu einander
in richtigem Verhältnisse stehen, daß also z. B. bei einer großen Fabrikanlage das erstere
hinreicht, um die volle Ausnutzung der vorhandenen
Maschinen, Baulichkeiten u. s. w. zu ermöglichen. Eine häufige Ergänzung
des Betriebskapital wird fürIndustrie und
Handel in dem kurzfristigen Wechsel- und Bankkredit gesucht. Das kann in
Handelskrisen, in denen diese Kredite gekündigt werden, den Ruin des
Geschäftes herbeiführen.
Bei der
Landwirtschaft allerdings sind häufig schon längere Kredite erforderlich. Übrigens wird nach dem gewöhnlichen
Sprachgebrauch oft das ganze landwirtschaftliche Inventar als Betriebskapital bezeichnet, obwohl es
teilweise, wie Geräte und Zugvieh, zum stehenden
Kapital gehört. Namentlich wird in diesem weitern
Sinne von dem Betriebskapital eines
Pachters gesprochen. Während in der Privatwirtschaft das
Geld zeitweise immer wieder als Hauptform des Betriebskapital erscheint, muß
dasselbe, wenn man die
Volkswirtschaft als Ganzes betrachtet, zum stehenden
Kapital derselben gerechnet werden,
es sei denn, daß es im auswärtigen
Handel verwendet wird.
Wirtschaftsklasse, in der Forstwirtschaft die Gesamtheit aller einer und derselben Altersstufenordnung
zugewiesenen Waldflächen. Die Verschiedenheit der Betriebsarten, der Holzarten,
Umtriebe, des
Standortes, unter Umständen
auch das Vorhandensein von Reallasten (z. B. Viehweide) können die
Bildung verschiedener in einemRevier
bedingen. Strenggenommen sind dann für jede Betriebsklasse die
Arbeiten der Ertragsregelung getrennt zu behandeln, doch kann man nicht
selten den
Mangel an
Fläche einer
Altersklasse (s. d.) in der einen Betriebsklasse durch den entsprechenden
Überschuß in der andern decken, soweit dies das Streben nach Herstellung des normalen Altersklassenverhältnisses in jeder
einzelnen Betriebsklasse zuläßt. Die einzelnen
Teile einer Betriebsklasse können räumlich getrennt sein, immerhin bleibt es
aber wünschenswert, dieselben durch die Waldeinteilung (s. d.) thunlichst zusammenzufassen
und abzurunden.
landwirtschaftliche, die
Lehre
[* 6] von der Organisation (s.
Betriebsorganisation) und Leitung des landwirtschaftlichen
Betriebes (Wirtschaftsdirektion).