Begleitadressen zu gewöhnlichen
Paketen,
Ablieferungsscheine zu Wertpaketen und Einschreibpaketen; alle übrigen Postsendungen
nur gegen
Bestellgebühr (s. d.). Eine Abholung der Postsendungen findet nur statt:
bei Sendungen mit höherer Wertangabe oder von größerm Gewicht, zu deren Bestellung sich die Post nicht verpflichtet hat;
wenn der Empfänger erklärt hat, seine Postsendungen von der Postanstalt abholen zu lassen;
bei den
in der
Aufschrift mit dem Vermerk «postlagernd» versehenen Sendungen.
Die
Aushändigung gewöhnlicher Briefsendungen und gewöhnlicher
Pakete geschieht ohne Empfangsbescheinigung; über Einschreibsendungen und Wertsendungen hat der Empfänger ein Empfangsanerkenntnis
auszustellen; Nachnahmesendungen werden nur gegen
Zahlung des Nachnahmebetrags ausgehändigt (s. Nachnahme). Die Bestellung der Wertsendungen
mit mehr als 300 M. oder der
Ablieferungsscheine zu solchen erfolgt stets an den Empfänger oder dessen
Bevollmächtigten; Einschreibsendungen, Postanweisungen bis zum Betrage von je 300 M., Wertbriefe und Wertpakete bis 300 M.
können auch an ein erwachsenes Familienmitglied des Empfängers oder dessen Bevollmächtigten ausgehändigt werden; gewöhnliche
Briefsendungen sowie
Begleitadressen zu gewöhnlichen
Paketen und die
Pakete selbst, ferner
Anlagen zu Postaufträgen,
sofern der einzuziehende Betrag sogleich berichtigt wird, dürfen auch an einen Haus- oder Geschäftsbeamten, einen sonstigen
Angehörigen oder einen Dienstboten des Empfängers, an den Hauswirt oder an den Wohnungsgeber oder an den Thürhüter
des Hauses und zwar gegebenen Falls in der bezeichneten Reihenfolge abgegeben werden.
Soll eine Sendung
nur an den
Adressaten selbst ausgehändigt werden, so muß sie mit dem Vermerk «Eigenhändig»
auf der
Adresse versehen sein.
die Behandlung der Tiergeschichten des
«Physiologus» (s. d.) in altfranz.
Sprache.
[* 2] Das älteste bekannte Bestiaire verfaßte um 1120 Philippe de Thaon, ein anglonormann. Priester
(hg. von Wright, «Popular treatises on science written during the middle ages»,
Lond. 1841). Aus dem 13. Jahrh. stammen die Bestiaire des
Gervaise (hg. von P.
Meyer,
«Romania I.») und des
Guillaume (hg. von Hippeau, «Le
[* 3] Bestiaire divin
etc.»,
Caen 1852, und Fr. Mann, Heilbronn
[* 4] 1888),
aus dem 14. Jahrh. der «Bestiaire d'amour»
des Richard de Fournival (hg. von Hippeau, Par. 1860),
der die früher nur geistlich gedeuteten Tiergestalten für spitzfindige,
auf die weltliche
Minne sich beziehende Deutungen verwandte. -
Bestimmung, im logischen Sprachgebrauch jede Setzung einer begrifflichen
Identität (s. d.); eine Bestimmung
kann daher jedes
Merkmal (s. d.) heißen, sofern dadurch ein
Identisches am Gegenstande gesetzt ist. Vollständig bestimmt
ist ein Objekt, wenn alle Bestimmungen daran getroffen sind, deren es fähig ist, unbestimmt, solange
es entweder noch gar nicht oder nicht erschöpfend bestimmt ist. Nähere Bestimmung
(Determination) heißt eine solche, welche
einen Schritt näher zur vollen Bestimmtheit des Objekts bedeutet, d. h. die dem
Umfang nach engere, dem
Inhalt nach reichere,
konkretere Bestimmung;Begriffsbestimmung
(Definition) die vollständige Angabe dessen, was in einem
Begriff
gedacht werden soll.
Bestimmend heißt auch das Ausschlaggebende, das, wonach ein anderes sich richten muß, z. B.
Bestimmungsgründe des Willens sind die
Gründe, welche uns bestimmen, so und nicht anders zu wollen. Im gewöhnlichen Sprachgebrauch
hat Bestimmung mehr die Bedeutung dessen, wozu ein Ding bestimmt, oder worauf es abgezweckt ist, also
des Zwecks. Indem man die
Absicht, zu der ein Ding da ist, auf die Natur oder das
Schicksal zurückführt, spricht man von
Naturbestimmung, Schicksalsbestimmung.
der
Hafen, wohin das Schiff
[* 5] bestimmt ist. Derselbe kann im voraus in dem Frachtvertrage,
dem
Konnossement (s. d.) oder der
Chartepartie (s. d.) fest bestimmt sein; die Bestimmung kann aber auch innerhalb
gewisser Grenzen
[* 6] der
Order des
Befrachters (s. d.) überlassen sein, so daß der Schiffer in einem zunächst
von ihm anzulaufenden
OrderhafenAufgabe des Bestimmungshafen erhält. Im B. ist über
Unfälle, welche sich auf derReise
ereignet haben, Verklarung (s. d.) abzulegen (Handelsgesetzbuch Art. 490). Dort,
oder wenn der Bestimmungshafen nicht erreicht wird, in dem
Hafen, wo die
Reise endet, erfolgt im Fall der
Haverei (s. d.) die Feststellung
und Verteilung der Schäden (Art. 729).
der Ort, wohin die von auswärts gesendete Ware bestimmt ist. Derselbe ist gewöhnlich nicht der Erfüllungsort;
denn der auswärtige Verkäufer erfüllt seine
Verbindlichkeit regelmäßig damit, daß er die Ware dem
Frachtführer zum
Transport an den
Käufer übergiebt. Der Bestimmungsort fällt häufig zusammen mit dem Ablieferungsort (s.
Ablieferung), so wenn der
Käufer die von auswärts gesendete Ware auf Lager
[* 7] nimmt, von dem Ort seiner
Niederlassung aus weiter
versendet, dieselbe zur Fabrikation verwendet, sie verzehrt.
Der Bestimmungsort kann aber auch ein anderer sein als der Ablieferungsort. So z. B.
wenn der thüring. Fabrikant und Verkäufer die Ware an einen
HamburgerSpediteur zu liefern hat, von welchem sie an den
Käufer
in
Japan
[* 8] versendet wird. Ist der
Spediteur der Bevollmächtigte des Käufers, so ist die Ware auch in
Hamburg
[* 9] (an dem Ablieferungsort), nicht in
Japan (am Bestimmungsort) auf ihre Empfangbarkeit zu untersuchen (Handelsgesetzbuch Art. 347), wenn
nichts anderes ausgemacht ist oder aus den Umständen erhellt, z. B. die Ware ist schon in
Thüringen für den Seetransport, etwa in verlöteten Kisten verpackt.
bei den
Gramineen
[* 10] das Hervortreten von Seitentrieben neben dem aus dem Samenkorn erwachsenen
Haupttriebe, was zur Folge hat, daß aus einem Samenkorn eine größere Anzahl von
Halmen entstehen kann. Die Seitentriebe
erzeugen ebenso wie der Haupttrieb
Blüten und Samen,
[* 11] und hierauf beruht die große
Fruchtbarkeit der
Gramineen. Je weiter voneinander
entfernt die Samenkörner in den
Boden gebracht werden, desto stärker ist die Bestockung eines jeden einzelnen,
und umgekehrt. Während die Bestockung beim Anbau der
Körnerfrüchte bis zu einem gewissen
Grade¶
mehr
erwünscht und notwendig ist, ist ein Übermaß wieder schädlich, da die Samen der Seitentriebe sich später ausbilden als
die des Haupttriebes, was eine ungleichmäßige Reifung derselben zur Folge hat. Die Bestockung des Roggens findet
bei seiner verhältnismäßig frühen Aussaat im Herbst und raschen Entwicklung im Frühjahr vorzugsweise im Herbst statt,
die des Winterweizens im Frühjahr.