dichtere Baumkronen zu erhalten. Sind diese Gewächse Frühjahrsblüher (Akazien, Callistemon, Azaleen), so geschieht das Beschneiden erst
nach Beendigung der Blütezeit. Dieser allgemeine Frühjahrsschnitt an Topfpflanzen wird größtenteils während des Verpflanzens
der Gewächse vorgenommen. Der Schnitt ist stets mit scharfen Instrumenten (Messer, Gehölzschere, Baumsäge) auszuführen,
und es dürfen nur glatte Schnittwunden hinterlassen werden, weshalb auch die vermittelst der Säge verursachten
Wunden nachträglich mit dem Messer glattzuschneiden sind. Alle bedeutendern Schnittflächen sind mit Baumwachs zu verstreichen,
da sie andernfalls schwer überwallen und leicht durch Eindringen von Nässe in das Holz zu Faulstellen Veranlassung geben.
(grch. peritome; lat. circumcisio;
hebr. mila), die bei verschiedenen Völkern noch jetzt herrschende Sitte, die Vorhaut des männlichen Gliedes (s. Geschlechtsorgane)
ab- oder einzuschneiden. Diese Körperverstümmelung fand sich im Altertum besonders in Äthiopien (nach Herodots Bericht),
Ägypten und den an dieses angrenzenden asiat. Landschaften und wird noch jetzt von Juden, Kopten, christl. Abessiniern und
Mohammedanern, außerdem von sehr vielen afrik., von amerik. und austral.
Völkerschaften geübt. Durch den Islam ging sie von den Arabern, die sie auf Ismael zurückführten, zu Türken, Persern und
Indern über. Bei den Ägyptern geschah sie im 14. Lebensjahre (nach
1 Mos. 17, 25),. wohl nur im Priester- und Kriegerstande,
bei den Völkern des Islams erfolgt sie zwischen 6. und 15., meist aber im 13.; die Juden vollziehen sie am achten Tage nach
der Geburt. Doch scheint sie zur Zeit des alten Israels beim Eintritt der Mannesreife vorgenommen worden zu sein.
Für die jüngste litterar. Schicht des Pentateuchs ist die Beschneidung das Symbol des von Gott mit Abraham geschlossenen
Bundes
(1 Mos. 24, 4). Durch sie wird der «Beschnittene» in den Bund Gottes mit Israel aufgenommen
(3 Mos. 12, 3). Sie ist bei
Strafe der Ausrottung anbefohlen und soll am achten Tage erfolgen. Dies ist die Grundlage der Geltung der
Beschneidung für Glaubensgenossen, Knechte, Schutzverwandte im Judentum. In Zeiten ritueller Gleichgültigkeit oder Freisinnigkeit (s.
Reformjudentum) kam sie in Wegfall.
Jeder Jude, nötigenfalls auch eine Frau, darf sie verrichten; sie geschieht in der Regel mit feierlichem Ritus von eigens
darin geübten Männern, genannt Mohel, d. i. Beschneider. An einigen Orten ist ein Wundarzt zugegen.
Dieser seltsame Gebrauch hat sicher nichts mit diätetischen Rücksichten (Reinlichkeit u. a.)
zu thun, die dem höchsten Altertum, in das er zurückreicht, völlig fremd sind, sondern wurzelt wie die meisten traditionellen
Körperverstümmelungen in religiösen Anschauungen der Vorzeit, wie denn die Beschneidung noch jetzt bei vielen wilden Völkern die
Aufnahme unter die waffen-, heirats- und kultfähigen Männer des Stammes bedeutet.
Wohl zu unterscheiden sind von der Beschneidung der Knaben die Operationen an den weiblichen Geschlechtsteilen, besonders der Klitoris,
die in vielen, namentlich mohammed. Ländern herkömmlich sind und vielfach gleichfalls Beschneidung benannt werden. – An die Stelle
der Beschneidung ist in der christl. Kirche die Taufe getreten. Die Beschneidung Christi (Beschneidungsfest, festum circumcisionis)
wurde nach
Luk. 2, 21. bereits gegen Ende des 4. Jahrh. im Abendlande am 2. Jan. kirchlich gefeiert, ursprünglich als
Buß- und
Fasttag, später als Freudenfest. – Über die Verbreitung der Beschneidung vgl. H. Ploß, Das Kind in Brauch und
Sitte der Völker (2. Aufl., 2 Bde., Berl.
1882); ders., Geschichtliches und Ethnologisches über Knabenbeschneidung (Lpz. 1885).
Wer infolge seines Lebenswandels die Unbescholtenheit verscherzt (z. B.
Vagabunden und öffentliche Dirnen), wer wegen gemeiner Vergehen auch ohne Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft
ist, wird von der Obrigkeit wie von der Gesellschaft anders angesehen als ein Unbescholtener. Bei der
Übertragung einer Vormundschaft, einer Pflegschaft, einer Konkursverwaltung, bei der Prüfung der Glaubwürdigkeit des Zeugnisses,
bei der Auswahl zum Geschworenen oder Schöffen, bei der Frage, ob der von den Eltern verweigerte Ehekonsens richterlich zu
ergänzen ist, ob eine Person aus einer Genossenschaft ausgestoßen, von der Börse ausgeschlossen werden
darf, in eine Innung aufzunehmen ist, kommt noch jetzt die in Betracht. Die Römer faßten derartige Fälle zusammen mit der
Bezeichnung infamia facti oder turpitudo (S. auch Anrüchigkeit und Ehre.)
Unterthanenverstand, meist ironisch gebrauchter Ausdruck, herzuleiten aus einem Erlaß des preuß. Ministers
von Rochow vom worin folgender Satz vorkommt: «Es ziemt dem Unterthanen nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes
an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen.»
Die Beschränkungen des Eigentümers in der Verfügung über sein Grundstück bestehen teils
im Interesse der Nachbarn (s. Legalservituten), teils in allgemeinem Interesse.
Dahin gehören die Beschränkungen der Waldeigentümer
zur Erhaltung der Forsten (s. Forstpolizei und Waldgenossenschaften), die baupolizeilichen Beschränkungen (s.
Baupolizei), die Rayonbeschräntungen (s. Festungsrayon), die Deichlasten (s.
Deich), die Zwangspflicht zur Bildung von Wassergenossenschaften (s. Wasserrecht), die sich aus dem Bergrecht
(s. Bergwerkseigentum 4) ergebenden Beschränkungen, die Unterwerfung unter die Enteignung (s. d.).
im weitesten Sinne die sprachliche Darstellung eines Gegenstandes durch Angabe mehrerer Merkmale. Sie giebt
das Eigentümliche seiner Erscheinung, versinnlicht, individualisiert ihn, während die Erklärung abstrakt ist, den Gegenstand
generalisiert. Gegenstand der Beschreibung kann jedes wirkliche oder als wirklich gedachte Ding
sein (s. Erzählung); doch gehören vorzugsweise die Werke der Natur und Kunst sowie körperliche
und geistige Zustände und Charaktere hierher.
Die Beschreibung muß treu und anschaulich sein, d. h. sie darf nur vorhandene Züge
bieten und muß diese zu einem Bilde gestalten, das die wirkliche Anschauung ersetzt. Da die Beschreibung gewöhnlich
belehren oder auf die Phantasie wirken soll, so hat man sie in Lehrbeschreibung oder Beschreibung schlechtweg und in Schilderung eingeteilt.
Die poetische Beschreibung oder Schilderung will durch Zusammenfassung mannigfaltiger, die Phantasie anregender Merkmale das Gefühl auf
eine bestimmte Weise erregen, und löst ihre Aufgabe um so sicherer, je lebendiger sie individualisiert.
Ein Gedicht, dessen Zweck die ästhetische Beschreibung eines Ganzen ist, heißt ein beschreibendes, im engern Sinne eins, das einen
Naturgegenstand behandelt. Die
mehr
malerisch-beschreibende Poesie, eine untergeordnete Gattung, hat sich vornehmlich bei den Engländern ausgebildet. Durch den
Einfluß der engl. Litteratur beherrschte sie von der Mitte des 17. bis zur Mitte des 18. Jahrh.
ganz Europa; Lessings «Laokoon» machte ihrer Vorrangsstellung ein Ende.
In den Wissenschaften heißt Beschreibung die genaue Darlegung eines beobachteten Thatbestandes; beschreibende (deskriptive)
Wissenschaft eine solche, die über die Beschreibung des Thatbefundes nicht hinausgeht. Ihr steht gegenüber die erklärende
Wissenschaft oder Theorie, welche die Thatsachen auch erklären, d. h. auf ihr Gesetz bringen will.