der völkerrechtlich zum Gebiete des erstern gehört, wie dem Besatzungsrecht, welches die
Türkei
[* 2] in
Belgrad
[* 3] bis 1862 ausübte, kann also
eine solche Befugnis nur noch vorübergehend, wie zur Vollziehung des
Frankfurter Friedens 1871 von
Frankreich an das
Deutsche Reich,
[* 4] eingeräumt werden.
Küstenfluß in der span.
Provinz Santander (Altcastilien), entspringt am Südabhange der
Sierra de Isar nördlich von Reinosa, durchbricht das
Cantabrische Gebirge und ergießt sich, nachdem er bei Torrelavega den
Saja von W. aufgenommen hat, durch die Ria de
San Martin de la
Arena de Suances in den Golf von
Biscaya.
Alexander Andrejewitsch, Fürst, russ. Staatsmann, geb. in
Kleinrußland, begleitete als Sekretär
[* 5] den Feldmarschall Rumjanzow auf dessen Feldzügen gegen die
Türken, wurde dann bei
der Reichskanzlei angestellt und 1780
Staatssekretär im Kollegium des
Auswärtigen. Seitdem, und noch mehr seit Panins
Tode,
1783, genoß er das ganze Vertrauen der Kaiserin
Katharina II. Von
Joseph II. wurde er 1784 zum deutschen
Reichsgrafen erhoben. Um mit der
Pforte die Friedensunterhandlungen, die Potemkin abgebrochen, fortzusetzen, sandte ihn
Katharina 1791 nach
Jassy, und Besborodko schloß den Frieden zu ihrer Zufriedenheit ab. Nach der Rückkehr stieg sein Ansehen immer mehr;
doch verdrängte ihn später der Günstling
Platon Subow, ohne daß er geradezu in
Ungnade fiel. Nach
Pauls
I. Thronbesteigung ward er zum Reichskanzler und in den Fürstenstand erhoben und 1798 beauftragt, ein
Bündnis zwischen
Rußland
und England gegen
Frankreich zu schließen. Er starb unvermählt in
Petersburg.
[* 6] Besborodko war ein großer Kunstliebhaber
und sammelte eine bedeutende Gemäldegalerie. -
Vgl. Grigorowitsch, Der Kanzler Fürst Besborodko 12 Bde.,
Petersb. 1879-81).
Sein
Bruder und
Erbe,
Graf Ilja Andrejewitsch Besborodko, Generallieutnant unter
KaiserPaul, gest. 1814, stiftete nach dem Willen des
Erblassers große
Summen zu Unterrichtszwecken, u. a. Zur
Begründung des Lyceums (eröffnet 1820), jetzt Historisch-philologischen
Instituts in
Njeshin.
s. Sachbeschädigung und Lex Aquilia. - Im Militärstrafgesetzbuch
(§. 137) ist Zerstörung und Preisgeben von Dienstgegenständen als militär.
Vergehen unter
Strafe gestellt.
eine Gruppe von Nervenleiden, bei denen die betreffenden Krankheitserscheinungen sich nur
bei der Ausführung ganz bestimmter, mit der Berufsthätigkeit der
Kranken zusammenhängender
Bewegungen einstellen, während
die gröbere Kraftleistung und der Gebrauch derselben
Muskeln
[* 7] zu andern
Bewegungen in der Regel ohne
Anstand
von statten gehen. Gewöhnlich handelt es sich um Muskelkrämpfe oder um Lähmungszustände. Das bekannteste
Beispiel einer
derartigen
Neurose ist der Schreibkrampf (s. d.); ähnliche Muskelkrämpfe finden sich
gelegentlich bei
Klavier- und Violinspielern, bei Telegraphisten, bei
Tambouren, bei Schneidern und Schustern,
bei Melkern u. a. Das
Leiden
[* 8] ist gewöhnlich hartnäckig; die Behandlung erfordert vor allem länger fortgesetzte vollständige
Arbeitsenthaltung sowie sachkundige Anwendung der Massage und Elektricität.
auch
Deckhengste, die zur Zucht benutzten Hengste. Man unterscheidet: Hauptbeschäler, welche in
Staatsgestüten
für die in
denselben befindlichen Stuten zur Verwendung gelangen;
Landbeschäler, welche in vom
Staate
unterhaltenen Hengstdepots oder Beschälanstalten für die Stuten des
Landes gehalten werden, und Privatbeschäler, welche
im
Besitz von Privaten für deren eigene oder fremde Stuten bestimmt sind, in welch letzterm Falle sie in den meisten
Staaten
einer Körung, d. h. einer Untersuchung durch Sachverständige, unterworfen werden (s.
Körordnungen).
Gesundheit und regelmäßiger
Bau, namentlich
Freiheit von sog. Erbfehlern, sind
Bedingungen für jeden Beschäler, während
Größe, Form und notwendige Rasse sich nach der Dualität der zu deckenden Stuten und demnächst nach den gewünschten
Eigenschaften der zu erzielenden Produkte richten müssen.
oder Beschälkrankheit, auch Zuchtlähme und Schankerseuche, inFrankreich Dourine
genannt, eine ausschließlich durch den Beschälakt sich verbreitende chronische
Infektionskrankheit der
Pferde.
[* 9] Sie besteht
in einer
Entzündung und Verschwärung der
Geschlechtsteile mit nachfolgender Erkrankung des Rückenmarks
(Lähmungen) und der
Haut
[* 10] (Quaddeln, die als Thalerflecke bezeichnet werden). Die Krankheitsdauer beträgt ½-1 Jahr, die Sterblichkeitsziffer 70 Proz.
In
Deutschland
[* 11] herrschte die in manchen Jahren in großer
Ausdehnung,
[* 12] ist aber seit Einführung des Reichs-Viehseuchengesetzes
fast ganz erloschen. Behandlung ziemlich aussichtslos; bei Hengsten erzielte man durch Kastration nicht selten
Heilung.
der
Pflanzen. Eine große Zahl der in Kultur befindlichen Zierpflanzen, besonders die
Farne
[* 13] und andere Waldpflanzen,
bedürfen zum guten Gedeihen mehr oder weniger schattige
Standorte oder eine künstliche Beschattung bei sonniger Witterung
im
Sommer. In Gewächshäusern müssen fast alle
Pflanzen mit wenigen Ausnahmen (Sukkulenten und
Kakteen)
[* 14] im
Sommer bei hellem
Wetter
[* 15] von früh 9 bis nachmittags 3
Uhr
[* 16] beschattet werden, weil sie sonst unter dem hellen
Glase verbrennen
oder durch übermäßige Temperatursteigerung leiden würden.
Die billigste Beschattungsmethode ist das
Bestreichen der äußern Glasflächen mit
Kalkmilch (Weißkalk oder Schlämmkreide,
mit
Milch und Wasser verdünnt), der etwas braune und schwarze
Farbe zugesetzt ist. Viel praktischer, jedoch auch meist teurer
ist die Beschattung mit besondern Schattendecken,
Gittern aus Holzstäben oder Brettern. Gewächshäuser, die im
Winter mit schmalen Brettern gedeckt werden, um sie während der Nacht gegen Kälte zu schützen, können mit diesen Deckläden
auch beschattet werden.
Eine gleichmäßigere Beschattung wird jedoch durch besonders angefertigte Vorrichtungen erzielt. Am zweckmäßigsten
sind
Decken zum
Auf- und Abrollen aus geflochtenem Rohr oder Holzstäben, gewebtem Holzdraht, durch Drahtösen
verbundene dünne Holzplatten, oder Leinwand. Iassy
Alle aus Gewächshäusern
ins Freie gebrachten
Pflanzen müssen in der ersten
Zeit gegen die
Sonne
[* 17] geschützt und nach und nach dagegen abgehärtet werden. Dies geschieht dadurch, daß man sie etwa 8
Tage
auf einen Platz stellt, der gegen die Mittagssonne geschützt ist. Für
Topfpflanzen, die während des
Sommers im
Freien dauernd Schatten
[* 18] verlangen, werden besondere mit Holzstangen bedeckte oder mit abnehmbaren Holzgittern zu
bedeckende
Gerüste hergestellt.
Pflanzen, die auch den Winter über im
Freien aushalten,
¶
mehr
pflanzt man an Stellen mit natürlichem Schatten, auf der Nordseite hoher Gebäude oder unter Bäumen.