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Gemälden sind zu nennen: Lesbia, Mignon und Die heil. Cäcilie. Bertrand starb 1887 in Paris. [* 2]
Gemälden sind zu nennen: Lesbia, Mignon und Die heil. Cäcilie. Bertrand starb 1887 in Paris. [* 2]
(spr. -tráng), Joseph Louis François, franz. Mathematiker, Bruder von Alexandre Bertrand, geb. zu Paris, konnte als Zögling des Lycée St. Louis sein Examen für die Polytechnische Schule schon mit 11 Jahren machen, wo er mit 17 Jahren als Erster aufgenommen wurde. Nachdem er in den Lyceen St. Louis und Napoléon, an der höhern Normalschule sowie an der Polytechnischen Schule angestellt worden war, wurde er Biots Suppleant am Collège de France und folgte demselben 1862 als wirklicher Professor der mathem.
Physik. Schon 1856 wurde er Mitglied der Akademie der Wissenschaften, deren ständiger Sekretär [* 3] er seit 1874 war; die Französische Akademie wählte ihn 1884 als Mitglied. Er schrieb seit 1848 Lehrbücher der Arithmetik, Algebra, der Infinitesimalrechnung, außerdem aber sehr wichtige Schriften im Bereich der Mechanik und der mathem. Physik, der Funktionen- und Zahlentheorie, namentlich im «Journal des mathématiques» und im «Bulletin de l’Académie des sciences»; so «Théorie des phénomènes capillaires», «De la propagation du son» u. s. w. Ferner «Les fondateurs de l’astronomie moderne» (1.‒4. Aufl., Par. 1865),
«La théorie de la lune d’Aboul-Wefa» (ebd. 1873),
«Thermodynamique» (ebd. 1887),
«Calcul des probabilités» (1888). Als Sekretär der Akademie gab er die Lebensbeschreibungen einer Anzahl von Akademikern heraus; auch das Werk «L’Académie des sciences et les académiciens de 1666 à 1793» (Par. 1868). Der zweite Band [* 4] seines «Calcul intégral», an dem er jahrelang gearbeitet hatte, ging im Mai 1871 bei dem Brande der Commune zu Grunde.
de Born, s. Born, ^[= # Bertran(d) de, Vicomte d'Hautefort, Troubadour, geb. um 1140 auf dem Stammschlosse B. in Perigord, ...] Bertran(d) de.
Dorf und Badeort im Kreis [* 5] Cochem des preuß. Reg.-Bez. Koblenz, [* 6] in 165 m Höhe, in einem reichbewaldeten, von 250 m hohen Bergen [* 7] eng eingeschlossenen Thale, welches der dem linken Moselzufluß Alf zuströmende Üßbach durchschneidet, an der Linie Koblenz-Trier (Bahnhof Bullay 11 km), hat (1890) 386 kath. E., Post, Telegraph, [* 8] kath. Pfarrkirche. Die beiden warmen Chlornatrium, schwefelsaures und kohlensaures Natron, schwefelsauren Kalk u. s. w. enthaltenden Quellen (Garten- und Bergquelle, 31,5° C.) entspringen an der südwestl.
Seite des Thals am Fuße der interessanten Facherhöhle (oder des Palmbergs), versorgen das nahe Kurhaus, Armenbad und den Trinkbrunnen und sind besonders wirksam gegen Nervenkrankheiten, Rheumatismus und Gicht, chronischen Magenkatarrh, Menstruationsstörungen, Haut- und Drüsenkrankheiten. Die Therme ist die stärkste aller warmen Glaubersalzquellen Deutschlands, [* 9] woher wohl auch der Beiname «Das milde Karlsbad» für Bertrich entstanden ist. – Die Römer [* 10] kannten bereits die Heilkraft dieser Quellen. Zweckmäßige Einrichtungen trafen erst die Erzbischöfe von Trier, [* 11] unter deren Herrschaft der Ort 1392 kam; 1456 wurden die ersten Badeeinrichtungen hergestellt. Das meiste that Erzbischof Clemens Wenzeslaus, der 1770 das Kurhaus bauen ließ. Seit 1815 ist das Bad [* 12] im Besitz des preuß. Staates und steht unter der Verwaltung der königl. Regierung zu Koblenz. Die Umgegend zeigt vulkanische Bildungen. –
Friedr. Justin, Schriftsteller und Buchhändler, geb. zu Weimar, [* 13] studierte seit 1765 zu Jena [* 14] Theologie, dann die Rechte und wurde 1769 Erzieher der Söhne des auch als Dichter bekannten Freiherrn L. H. Bachoff von Echt auf Dobitschen bei Altenburg, [* 15] der ihn für das Studium der span. und portug. Litteratur gewann. 1772 erschienen B.s «Wiegenliederchen» (anonym, Altenb.),
denen das Trauerspiel «Elfriede» (Weim. 1775),
das Monodrama «Polyxena» (Gotha [* 16] 1775) u. a. folgten. Seit 1773 in Weimar ansässig, half er Wieland bei der Leitung des «Mercur», wurde 1775 weimar. Kabinettssekretär, 1776 herzogl. Rat und 1785 Legationsrat. Er starb Außer andern Übertragungen aus dem Französischen und Spanischen veröffentlichte Bertuch eine Bearbeitung von Cervantes’ «Don Quixote» mit der Fortsetzung von Avellaneda (6 Bde., Lpz. 1775‒76) und gab mit Seckendorf und Zanthier das «Magazin der span. und portug. Litteratur» (3 Bde., Dessau [* 17] 1780‒83) heraus.
Mit Wieland und Schütz entwarf er den Plan zur «Jenaischen allgemeinen Litteraturzeitung», die 1785 ins Leben trat und für Deutschlands litterar. Entwicklung von großer Bedeutung wurde. 1786 gründete Bertuch mit Kraus das «Journal des Luxus und der Moden», das erste deutsche Modenblatt, das bis 1827 erschien und für die Geschichte der Sitte und Kultur im Zeitalter der Revolution und Napoleons Beachtung verdient; 1790 die «Blaue Bibliothek aller Nationen» (12 Bde., Gotha 1790‒1800) und das seinerzeit in vielen tausend Exemplaren verbreitete «Bilderbuch für Kinder» (190 Hefte, Weim. 1790‒1822). Zu Herstellung und Vertrieb dieser Unternehmungen begründete Bertuch 1791 das «Landesindustriecomptoir», das mit seinen Zweiganstalten ein Mittelpunkt für Schriftsteller und Künstler wurde. In dem «Geographischen Institut» erschienen u. a. die «Geogr. Ephemeriden», die Bertuch mit von Zach, dann mit Gaspari, Ehrmann u. a. (1798‒1824) herausgab. Das auf B.s Nachlaß beruhende Bertuch-Froriepsche (Familien-) Archiv zu Weimar ist reich an wertvollen Briefen, die meist L. Geiger 1881‒84 in Zeitschriften veröffentlichte.
s. Beschreien. ^[= oder berufen, alter Ausdruck für das Herbeirufen geisterhafter Wesen. Man pflegte den Geist ...]
s. Erigeron. ^[= L., Pflanzengattung aus der Familie der Kompositen (s. d.); man kennt gegen 100 Arten, die in ...]
im weitern Sinne eine jede Vereinigung von Personen, die demselben Berufe oder derselben Gruppe von Berufen angehören, behufs Förderung wesentlicher, mit dem Berufe zusammenhängender Interessen. So die Gilden, Innungen und Zünfte, die Knappschaften, die Gewerkvereine, die freien Unternehmerverbände, die Vereine von Ärzten, Rechtsanwälten, Lehrern, Künstlern, Schriftstellern u. s. w. zum Schutz ihrer Rechte, zur Wahrung der Berufsehre und Wohlfahrt. Solche freiwillige Berufsvereine haben sich besonders in neuester Zeit außerordentlich zahlreich in allen Kulturländern, am meisten in England und Deutschland, [* 18] gebildet und eine immer wachsende Bedeutung erlangt; sie erwiesen sich als notwendig für die Ergänzung des Individualismus, der den wirtschaftlichen Bestrebungen und den socialen Aufgaben der Neuzeit für sich allein nicht gewachsen ist.
Berufsgenossenschaft im engern technischen Sinne sind die im Deutschen Reiche auf Grund der Unfallversicherungsgesetze als Träger [* 19] der Unfallversicherung neu geschaffenen korporativen Verbände der Unternehmer eines Zweigs oder mehrerer verwandter Berufszweige (s. Arbeiterversicherung). Sie sind den alten Knappschaften des Bergbaues nachgebildet, jedoch mit sehr erheblichen Abweichungen der ¶
Organisation und unter Beschränkung ihrer Zwecke auf eine reichsrechtliche Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft sind für bestimmte Bezirke (teils das ganze Reich, teils einzelne Teile desselben) gebildet und umfassen innerhalb desselben alle Betriebe derjenigen Berufszweige, für die sie errichtet sind. Nur gewisse fiskalische Betriebe, sowie kommunale Regiebaubetriebe bleiben unter Umständen außerhalb der und haben dann die Unfallversicherung durch besondere Ausführungsbehörden (s. d.) durchzuführen.
In der Bestimmung, daß die Berufsgenossenschaft alle Betriebe umfassen, liegt ihr Zwangscharakter; jeder beitragspflichtige Unternehmer ist kraft Gesetzes Mitglied derjenigen Berufsgenossenschaft, welche für den betreffenden Bezirk und Berufszweig des Unternehmers errichtet worden ist. Die Bildung und Abgrenzung der Berufsgenossenschaft ist teils unmittelbar durch Gesetz, teils in Ausführung der Gesetze durch Beschlüsse der Beteiligten, die der Genehmigung des Bundesrats bedürfen, erfolgt.
Gliederung. Die nicht lediglich handwerksmäßig betriebene Industrie hat sich auf Grund von §. 2 des Unfallversicherungsgesetzes vom in 55 Berufsgenossenschaft gegliedert; dazu treten die auf Grund des Ausdehnungsgesetzes vom in gleicher Weise errichteten 2 Eisenbahn-, 3 Binnenschiffahrts-, 1 Fuhrwerks-, 1 Speditions-, Speicherei- und Kellerei-Berufsgenossenschaft. Zu diesen 62 Berufsgenossenschaft kommen die durch das Bauunfall- und Seeunfallversicherungsgesetz (vgl. Gesetze vom 11. und errichtete Tiefbau-Berufsgenossenschaft und See-Berufsgenossenschaft, sowie 48 Land- ^[richtig: land-] und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaften (s. d.), welche gemäß §§. 18 und 110 des landwirtschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes vom teils durch die Landesgesetzgebung, teils durch den Bundesrat errichtet worden sind. Insgesamt giebt es also jetzt 112 Berufsgenossenschaft. Für die Berufsgenossenschaft ist amtlich eine bestimmte Reihenfolge mit fortlaufenden Nummern festgesetzt; die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft haben dabei ihre eigenen Nummern und unterscheiden sich von den übrigen durch ein vorgesetztes L.
Alphabetische vom Reichsversicherungsamt aufgestellte Verzeichnisse ergeben für die industriellen Berufsgenossenschaft diejenigen Berufszweige, welche den einzelnen Berufsgenossenschaft angehören; sie sind in den «Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamtes» (Ⅰ, 254; Ⅱ, 134, 204; Ⅲ, 132, 296) abgedruckt. Über die Organisation dieser Berufsgenossenschaft bestehen anderweite Veröffentlichungen des Reichsversicherungsamtes.
Vgl. Amtliche Nachrichten, Ⅶ, 291; Ⅹ, 201.
Umfang der einzelnen Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschaft umfassen begrifflich nicht die sämtlichen in ihren örtlichen Bezirken vorhandenen Betriebe aller Art, sondern nur die der betreffenden Gruppe angehörenden unfallversicherungspflichtigen Betriebe und Betriebszweige, außerdem aber auch die Nebenbetriebe der betreffenden Unternehmer, auch wenn diese Nebenbetriebe, sofern sie selbständig wären, zu einer andern Berufsgenossenschaft gehören würden. Je nach der Dichtigkeit, in welcher der betreffende Berufszweig in den einzelnen Gegenden des Deutschen Reichs sich findet, und je nach dem Umfange des Berufszweigs selbst sind denn auch die Bezirke der Berufsgenossenschaft verschieden.
Die land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft schließen sich durchweg an die Verwaltungseinteilung der einzelnen Bundesstaaten an und umfassen die einzelnen Provinzen der größern, sowie die ganzen Staatsgebiete der kleinern Bundesstaaten; sie beschränken sich im allgemeinen auf das Gebiet je eines Bundesstaates, und nur an einzelne preußische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sind auch Staatsgebiete benachbarter kleiner Bundesstaaten angeschlossen. Von den übrigen Berufsgenossenschaft umfassen 28 das ganze Reich, 24 das Gebiet oder Gebietsteile mehrerer Bundesstaaten und nur 12 beschränken sich auf das Gebiet je eines einzigen Bundesstaates (davon 6 auf Preußen, [* 21] 2 auf Bayern, [* 22] 2 auf Sachsen, [* 23] 1 auf Württemberg, [* 24] 1 auf Elsaß-Lothringen). [* 25]
Eine Folge dieser Einteilung ist nicht nur, daß die Zahl der zu den einzelnen Berufsgenossenschaft vereinigten Betriebsunternehmer und die Zahl der von denselben beschäftigten versicherten Personen überaus verschieden ist (so u. a. bei der Müllerei-Berufsgenossenschaft, der Rheinisch-Westfälischen Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft, der Brennerei-Berufsgenossenschaft), sondern auch, daß die Bezirke der einzelnen Berufsgenossenschaft sich nicht miteinander decken, sondern einander kreuzen, und daß an jedem Orte Deutschlands so viel Berufsgenossenschaft arbeiten, als Gruppen von Berufszweigen an diesem Orte vertreten sind.
Insbesondere sind in großen Städten eine ganze Reihe von einzelnen Berufsgenossenschaft thätig. Wird hierdurch die Verwaltung immerhin erschwert, so ergiebt sich doch aus der Gruppierung nach Berufszweigen der große unverkennbare Vorteil, daß die durch ihren Beruf einander nahe stehenden Unternehmer nun auch ihre socialpolit. Interessen gemeinsam wahrnehmen; sie bietet insbesondere auch Vorteile für den Erlaß zweckdienlicher Unfallverhütungsvorschriften, welche, weil von den Interessenten selbst erlassen, den schwierigen Mittelweg zwischen zu großer Strenge und zu geringen Anforderungen innehalten.
Organisation. Die Berufsgenossenschaft sind jurist. Personen mit Selbstverwaltung. Letztere ist bei den land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, wenn auch nicht beseitigt, so doch zurückgedrängt, insofern nämlich die laufende Verwaltung dieser Berufsgenossenschaft von der Genossenschaftsverwaltung oder durch Landesgesetz an Organe der ständischen Selbstverwaltung oder an andere Beamte übertragen werden darf; doch dürfen einzelne wichtige Angelegenheiten, insbesondere die Beschlußfassung über das Statut und über Abänderungen desselben, der selbständigen rechtskräftigen Entschließung der Mitglieder der Berufsgenossenschaft nicht entzogen werden (§§. 26, 110 des landwirtschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes vom Die Berufsgenossenschaft können nach örtlichen Bezirken in Sektionen eingeteilt werden,wodurch eine Decentralisation herbeigeführt wird.
Ihre Organe sind die Genossenschaftsversammlung, die auch aus Delegierten bestehen kann, ferner der Genossenschaftsvorstand, die Sektionsversammlung und der Sektionsvorstand, örtliche Vertrauensmänner sowie beamtete Beauftragte (s. d.). Mit Ausnahme dieser Beauftragten fungieren die übrigen Organe in unbesoldetem Ehrenamte, doch darf ihnen Entschädigung für Zeitverlust gewährt werden. Für die Besorgung des innern Geschäftsgangs können besoldete Bureau-, Kanzlei- und sonstige Beamte angestellt werden, zu denen auch die sog. Geschäftsführer gehören (s. unten).
Wenn auch von dem Zwange zur Teilnahme an den Geschäften der in erster Linie der Arbeitgeber berührt wird, so beteiligen sich doch auch die Arbeitnehmer an einzelnen Aufgaben der Berufsgenossenschaft, insbesondere an der Wahl der Beisitzer der Schiedsgerichte, an den Unfalluntersuchungen und an den Beratungen über Unfallverhütungsvorschriften.
Die Aufgabe der Berufsgenossenschaft besteht in der Durchführung der Unfallversicherung; in Erfüllung dieser Aufgabe sind sie an die gesetzlichen Bestimmungen und an die Vorschriften ihres Statuts gebunden, welches ¶