Zeitschriften. «Zeitschrift fürBerg-, Hütten- und Salinenwesen im preuß.
Staate», hg. im Ministerium der öffentlichen
Arbeiten
(Berlin);
[* 4] «Zeitschrift für Bergrecht», hg.
von Brassert
(Bonn).
bergrecht
Österreich.
[* 5] Bearbeitungen des
Allgemeinen Österr. Berggesetzes vom G. von Gränzenstein
(Wien
[* 6] 1854), F.
Stamm
(Prag
[* 7] 1855); O. Frhr. von Hingenau, Handbuch der Bergrechtskunde
(Wien 1855), G. Wenzel (ebd. 1855); K.von Scheuchenstuel,
Motive zum Österr. Berggesetz (ebd. 1855), R. Manger
(Prag 1857, 1801);
Franz Schneider, Lehrbuch des
Bergrecht (3. Aufl., 2. Abdr., ebd. 1872);
Haberer und Zechner, Handbuch des österreichischen Bergrecht
(Wien 1884);
Leuthold, Das österreichische
in seinen Grundzügen (Lpz. 1887).
czech. Hory Kašperké, königl. Bergstadt in der österr. Bezirkshauptmannschaft
Schüttenhofen in
Böhmen,
[* 8] hat (1890) 2446 E. (98Czechen), Post,
Telegraph,
[* 9]
Bezirksgericht (14 Gemeinden, 76 Ortschaften, 16 869 E.),
eine staatliche Fachschule für Holzindustrie sowie Feldwirtschaft und Viehzucht.
[* 10] Die Stadt, ursprünglich eine deutsche
Kolonie«Reichenstein», hat drei
Kirchen, davon die Nikolauskirche aus dem J. 1332, ein Rathaus (1539) und eine
Brauerei.
Auf dem nahen Schloßberge (890 m) die Ruinen der von
Karl IV. 1356 gebauten, 1655 auf
Befehl der Regierung
zerstörten königl.
Burg Karlsberg (czech. Kašperk). Bergreichenstein
war in der Mitte des 14. Jahrh. der Mittelpunkt einer bedeutenden
Montanindustrie. Unter König
Johann waren 300 Quickmühlen zur
Goldgewinnung
[* 11] im
Gange. Außerdem fand man
Saphire, Granate und
andere
Edelsteine.
[* 12] Von König
Johann (1310-46) erhielt die Stadt ihre ersten
Freiheiten.
Karl IV. bewilligte
ihr die Handelsstraße durch den
Böhmerwald (1366), die noch jetzt unter dem
Namen«Goldener
[* 13]
Steg» bekannt ist.
Kaiser Maximilian
II. verlieh ihr das Stadtwappen (1572);
Rudolf II. erhob sie (1584) zur Königl. Bergstadt. Im Dreißigjährigen
Kriege gerieten
die Werke ins
Stocken und wurden seither nicht mehr aufgenommen.
auch Bergreihen und Bergreigen, Lieder, die von
Bergleuten und für
Bergleute gedichtet sind, bergmännische
Volkslieder. Sie sind weltlichen oder geistlichen
Inhalts und schildern Freuden und
Leiden
[* 14] des
Bergbaues meist lyrisch, zuweilen
auch episch und an bestimmte Ereignisse anknüpfend; der Grundton ist gläubiges Gottvertrauen. Doch
heißen auch von
Bergleuten ohne
Bezug auf ihren
Beruf gedichtete Lieder; so wird Bergreien geradezu ein
Ausdruck für
Volkslied im allgemeinen.
Die
Heimat der Bergreien ist das
Erzgebirge (mit den Bergstädten
Schneeberg,
Annaberg,
[* 15] Joachimsthal u. a.) und
Thüringen. Dort erschien
die erste Sammlung «Etliche geistlich und weltlich Bergkreien»
(Zwickau
[* 16] 1531); eine
vermehrte Ausg. dieser Lieder (Nürnb. um
1534) gab Schade als «Bergreien, eine Liedersammlung des 16. Jahrh.»
(Weim. 1854", ein anderes Liederbuch des 16. Jahrh. Meier («Bergreihen»,
Halle
[* 17] 1894) neu heraus. Ein berühmtes Liederbuch von Knaust: «Gassenhauer, Reuter- und Bergliedlein» (Frankf. 1571),
enthielt
christl. Umdichtungen der ersten
Volkslieder. Die sorgfältigste Sammlung alter Bergreien ist von R. Köhler,
«Alte Bergmannslieder» (Wenn. 1858). Neuere Sammlungen teils altüberlieferter, teils neugedichteter Bergmannslieder:
«Sächsische Bergreien» (hg. von M.
Döring, 2 Hefte,
Grimma
[* 18] 1839-40; neue Ausg.,
Freiberg
[* 19] 1845);
(OvismontanaCuv.) oder
Bighorn (d. h. Dickhorn),
Name des einzigen amerik. Wildschafes; es findet sich
im Felsengebirge und in Kalifornien vom 68. bis 40.° nördl.
Br. Die
Hörner sind sehr stark und dick, dabei fast kreisförmig
gebogen; das Vließ ist unten heller, oben dunkler graubraun und wird bei alten
Tieren fast weiß. Die Länge beträgt 1,10-1,13
m, die Höhe des Widerristes 1-1,3
m (s.Tafel: Schafe
[* 21] II,
[* 1]
Fig. 3). Das
Tier scheint nur eine Lokalrasse
des Wildschafes zu sein, das in verschiedenen Rassen die
Gebirge der
Alten Welt bewohnt. Am nächsten verwandt ist das Wildschaf
Kamtschatkas, der
Kurilen und
Alëuten (Ovis nivicola Ensch.).
ein uraltes, aus dem 13. Jahrh. stammendesBerggericht,
vor welchem wichtige Bergrechtsfälle zum
Spruch kamen (Bergprozeß) und bergrechtliche Fragen erledigt wurden (Bergurteil
von
Bergrechts wegen).
Die alten Schöppenstühle zu
Freiberg,
Clausthal,
[* 22] Joachimsthal spielten noch im 18. Jahrh. eine Rolle,
machten aber später geordneten Berggerichten Platz.
Lehranstalten niederer Ordnung, die bestimmt sind, junge, körperlich kräftige und befähigteMänner
aus dem
Arbeiterstande zu Unteraufsehern,
Steigern,
Obersteigern und
Werkmeistern für den
Erz- und Kohlenbergbau heranzubilden.
Der Unterricht zielt meist nur auf die Praxis hin; außer in der Bergbaukunst und der niedern Markscheidekunst wird im Zeichnen,
in der niedern Mathematik, Geometrie, Mineralogie und Physik sowie in der
Buch- und Rechnungsführung unterrichtet.
Die Bergschüler haben neben dem Unterricht, der ihnen frei gewährt wird, gegen Löhnung auf einer Grube als wirkliche Bergarbeiter
ihre Schichten zu verfahren. Es giebt daher Bergschulen nur an solchen Orten, wo
Bergbau in unmittelbarer Nähe betrieben wird. Die
für die Bergschulen nötige Vorbildung können sich die jungen
Arbeiter in
Bergvorschulen (gewissermaßen bergmännischen
Fortbildungsschulen) oder durch Privatfleiß erwerben; übrigens wird nicht mehr verlangt, als die
Bürgerschule giebt.
ein pechschwarzes oder bläulichschwarzes, undurchsichtiges, sehr weiches und mildes thonartiges Mineral,
das sich fettig anfühlt, nicht abfärbt, aber wie
schwarze Kreide schreibt und an der
Zunge klebt. Es findet
sich bei Olkusz in
Polen,
¶
mehr
Bilin in Böhmen, auch bei Waltershausen in Thüringen, hier in 15 cm mächtigen Lagern zwischen Lehm und Thon und wird unter dem
NamenBockseife zum Waschen grober Zeuge benutzt. Die meiste Bergseife ist wohl nur ein von Bitumen oder Kohle gefärbter fetter eisenhaltiger
Letten oder Thon.