«Die chirurg. Behandlung
von Hirnkrankheiten» (2. Aufl., ebd. 1889),
«Anleitende Vorlesungen für den Operationskursus an der
Leiche» (mit Rochs, 2. Aufl.,
ebd. 1892). Auch gab er
«Arbeiten aus der chirurg. Klinik der königl.
UniversitätBerlin»
[* 4] (3
Tle., ebd.
1886-88) heraus. Mit
Billroth und
Gurlt giebt er das von Langenbeck begründete
«Archiv für klinische
Chirurgie», mit König
und
Richter das
«Chirurgische Centralblatt», sowie mit
Erb und
Winckel die von,
Volkmann begründete «Sammlung klinischer Vorträge»
heraus.
Gustav
Adolf, elsäss. Politiker, geb. in
Straßburg,
[* 5] wurde
Kaufmann in seiner Vaterstadt und beteiligte
sich 1850 an der Gründung der noch bestehenden ersten
Bank-Kommanditgesellschaft in
Straßburg, in deren
Aufsichtsrat er seit 20 Jahren
den Vorsitz führt. Dem elsäss.
Handel und
Gewerbe leistete er durch Gründung und Unterstützung zahlreicher
gemeinnütziger Einrichtungen die wesentlichsten Dienste.
[* 6] 1848-78 war er Mitglied der
Straßburger Handelskammer.
Auf
Grund seiner
Schriften über Eisenbahnwesen («Qu'est ce que le chemin de fer etc.»,
1860; «L'état directeur des chemins de fer français», 1861) wurde Bergmann 1875 in
die Enquetekommission für ein einheitliches Tarifsystem auf den deutschen
Bahnen berufen, die sein vereinfachtes
System befürwortete.
Vgl. B.s
Schrift «Zur
Enquete über ein einheitliches Tarifsystem auf den deutschen
Bahnen» (Berl. 1876).
1877 wurde er als Hauptvertreter der
Autonomisten in den
DeutschenReichstag gewählt, wo er mit
Varnbüler zur Verteidigung
eines gemäßigten Schutzzollsystems eine freie wirtschaftliche
Kommission gründete. Auch die Schöpfung
des
Volkswirtschaftsrats erfolgte auf seine Anregung.
Bei denWahlen 1878 unterlag er der Protestpartei, wurde jedoch nach Einsetzung
der Statthalterschaft in den
Staatsrat des
Reichslandes berufen. Er schrieb noch: «Die zukünftigen Zollverträge auf
der Grundlage autonomer
Tarife der industriellen
Länder des europ. Kontinents» (Straßb. 1879) u. a.
Julius,Philosoph, geb. zu Opherdike in Westfalen,
[* 7] besuchte das Gymnasium zu
Duisburg,
[* 8] studierte in Göttingen
[* 9] und
Berlin Mathematik und
Philosophie, wurde 1872 als ord. Professor der
Philosophie nach
Königsberg
[* 10] und 1875 nach
Marburg
[* 11] berufen.
Außer zahlreichen
Abhandlungen in den von ihm 1868 begründeten und bis 1872 redigierten
«Philos. Monatsheften» sind folgende
Schriften von ihm hervorzuheben: «Grundlinien einer
Theorie des
Bewußtseins»
(Berl. 1870),
«Geschichte der
Philosophie» (Bd. 1
u. 2,
ebd. 1892-94). Er ist jetzt der bedeutendste
Vertreter einer idealistischen, der
Lehre J. G.
Fichtes nahe stehenden Erkenntnistheorie
und
Metaphysik.
oder Montmilch (irrtümlich auch Mondmilch geschrieben), ein kreideähnliches, zart
anzufühlendes Mineral, das aus feinen, locker verbundenen Kalkteilchen besteht;
es findet sich namentlich in
Höhlen und
Klüften der Kalksteingebirge (z. B. am
Pilatus in der
Schweiz)
[* 12] und erscheint entweder als besonderer Niederschlag aus
Calciumcarbonat
führenden
Gewässern oder als Zersetzungsprodukt anderer kalkhaltiger
Mineralien.
[* 13]
oder nur
Berg (Montagne), in der ersten
Französischen Revolution im Nationalkonvent die Gruppe der radikalsten
Revolutionsmänner, weil sie auf den höher gelegenen
Bänken des Versammlungssaals ihre Sitze genommen hatte. Zu den Mitgliedern
des
Bergs (Montagnards) gehörten vornehmlich
Danton, Marat, Robespierre,
Saint-Just und Collot d'Herbois.
Der Bergpartei entgegen stand die Partei der Ebene (Plaine) oder der
Girondisten, welche die ebengelegenen Sitzplätze im
Fond des
Saals innehatten. Nach dem Falle der
Gironde nannte man die Ebene auch den Sumpf
(Marais); er vereinigte alle die Persönlichkeiten
und Parteitrümmer, die nicht selbständig stimmten, sondern unter der Herrschaft des
Bergs und seiner
Häupter handelten. Nach dem
Sturze der Schreckensmänner verloren die Reste der Bergpartei ihre Bedeutung. Auch die Radikalen in der
Nationalversammlung von 1848 nannten sich Bergpartei. -
Vgl. Claretie, Les derniers Montagnards (Par. 1874).
die von den
Bergbehörden ausgeübte polizeiliche
Aufsicht über den
Bergbau.
[* 15] Dieselbe erstreckt sich auf
die Sicherheit der Grubenbaue, die Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der
Arbeiter und die
Kontrolle über Innehaltung
der für das Verhältnis vonArbeitgebern und
Arbeitern erlassenen allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen,
den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs, den Schutz gegen gemeinschädliche
Einwirkungen des
Bergbaues, den Schutz des Eigentums gegen unerlaubte Mineralgewinnungen. Den Oberbergämtern steht die Befugnis
zu, Polizeiverordnungen zu erlassen.
die vom Evangelium des Matthäus
Kap. 5-7 mitgeteilte Rede
Jesu, so genannt, weil sie
(Matth. 5,1). auf einem
Berge gehalten wurde. Nach derselben Angabe war eine große Menge
Volks zugegen, womit indessen ihr
Inhalt, der zum größten
Teil nur an die
Jünger gerichtet sein kann, im
Widerspruch steht. Matthäus teilt sie als erste
Probe
der öffentlichen Lehrthätigkeit Jesu mit, gewissermaßen als die feierliche Einführung seiner Predigt
vom Himmelreich. Trotz der wohlgeordneten Gruppierung des
¶
mehr
Stoffs ist die Rede schwerlich so gehalten, sondern kommt in der vorliegenden Gestalt auf Rechnung des Evangelisten, der nach
seiner auch sonst (Kap. 13; 18; 21-25) zu beobachtenden Weise größere Redegruppen zu einem künstlerischen Ganzen zusammenfügte.
Bei Lukas (Kap. 6,20-49) findet sich die in weit kürzerer Gestalt, während der übrige Stoff an verschiedenen
Stellen zerstreut ist, und überdies in einer eigentümlichen Fassung. -
Vgl. Tholuck, Die Bergrede Christi ausgelegt (5. Aufl., 2. Abdr.,
Gotha
[* 17] 1872)- Achelis, Die Bergpredigt (Bielefeld
[* 18] 1875);