Berapp,
s. Abputz. ^[= Putz oder Bewurf, bei Gebäuden der Überzug von Kalkmörtel, Cement, Gips oder Lehm, womit ...]
s. Abputz. ^[= Putz oder Bewurf, bei Gebäuden der Überzug von Kalkmörtel, Cement, Gips oder Lehm, womit ...]
(amtlich The Haidarábád Assigned Districts, d.h. die vom Staate Haidarabad [den Briten] angewiesenen Distrikte), Landschaft des nördl. Dekan in der Provinz Centralindien, grenzt im N. an Narbada, im O. an Ragpur, beides Divisionen der Centralprovinzen, im S. an das Gebiet des Nisam von Haidarabad und im W. an den Distrikt Khandesch der Präsidentschaft Bombay [* 2] uud nimmt mit 45 712 qkm einen Teil der sich zwischen dem Satpuragebirge im N. und dem Adschantagebirge im S. ausbreitenden, sich von 400 bis 1000 m über die See erhebenden Hochebene ein.
Von zahlreichen Nebenarmen des Purna, eines Nebenflusses des Tapti, durchströmt, ist Berar gut bewässert, fruchtbar und namentlich für die Kultur der Baumwollpflanze, die 35 Proz. der Bodenkultur in Anspruch nimmt, ganz besonders geeignet. Auch Weizen, Hirse, [* 3] Ölsaaten, Tabak [* 4] und Ricinuspflanzen werden mit großem Erfolge angebaut. In der Nähe des Wardhaflusses im Wun-Bezirke sind Kohlenlager, im O. reiche Eisenadern. hat (1891) 2 897 491 E., darunter 2 531 791 (oder fast 88 Proz.) Hindu, 207 681 (7 Proz.) Mohammedaner, 18 952 Dschain, 1359 Christen, 177 Sikh und 412 Parsen sowie uncivilisierte Angehörige ureingeborener Stämme (Bhil, Gond, Korku u. s. w.); größtenteils sind letztere vom Hindutum aufgesogen und zählen alles in allem über 200000 Seelen.
Die Zunahme der Bevölkerung [* 5] seit 1881 beträgt 8,4 Proz. Die Zahl der Schulen betrug 1890 im ganzen 1183, die der Zöglinge 47000. Im nördl. Teile ist die Sprache [* 6] ein Gemisch aus Hindi, dem Gond und dem Mahrattischen. Das letztere wird im ganzen Lande, und zwar hauptsächlich in den Städten gesprochen, während im SO. das Telugu und im O. das Urija vorherrscht. Das Gond, welches keine Schriftzeichen besitzt, wird von jedem verstanden. Die Provinz Berar zerfällt in die 6 Distrikte: Akola, Buldana, Baßim, Amraoti, Ilitschpur und Wun.
Hauptstadt ist das am Purna gelegene Ilitschpur (engl. Ellischpur), wo bis 1850 der Nawwab von Ilitschpur, ein Vasall des Nisam von Haidarabad, seinen Sitz hatte. Wichtiger als Ilitschpur in merkantiler Beziehung und als Hauptstapelplatz für die in in so großer Menge erzeugte Baumwolle [* 7] ist Amraoti (engl. Umrawuttee) an dem von Bhußawal nach Nagpur führenden Zweige der großen Eisenbahn zwischen Bombay und Allababad. Berar wird im Namen des Vicekönigs von Britisch-Indien durch einen Oberkommissar, der zugleich Resident bei dem Nisam ist, verwaltet.
Geschichte. In älterer Zeit (1351-1529) machte Berar unter der mohammed. Herrscherfamilie Bahmani einen Teil des Reichs Dekan aus, gelangte später zur Selbständigkeit, wurde aber 1596 von Akbar dem Reiche Dehli unterworfen. Bei dem Verfall von Dehli nach dem Tode von Aurangseb 1707 kam an den Nisam von Haidarabad, wurde aber bald nachher von den Mahratten besetzt. Als das Mahrattenreich 1740 sich auflöste, entstand aus verschiedenen Teilen desselben, worunter auch Berar war, unter der Dynastie Bhonßla, deren Gründer Schahdschi Bhonßla war, das Reich der östl. Mahratten mit der Hauptstadt Nagpur.
Daher wurde der Name Nagpur neben dem von Berar für dieses Reich gebräuchlich. Der dritte Fürst dieser Dynastie, Ragbudschi II., ließ sich 1803 mit dem Mahrattenfürsten Daulat Rao Sindhia in eine Koalition gegen die Engländer ein, infolge deren er bei dem Friedensschlusse von 1804 die Landschaft Katak in Orissa an die Englisch-Ostindische Compagnie, das eigentliche aber an den Nisam von Haidarabad abtreten mußte. Sein Nachfolger Appa-Sahib verband sich mit dem Peschwa der Mahratten gegen die Engländer und mußte, durch die letztern besiegt, diesen die Hälfte seines Gebietes abtreten.
Letzteres fiel den Engländern zu, als der Radscha Raghudschi III. ohne männliche Erben gestorben war. Der größte Teil des frühern Reichs Nagpur, mit Ausnahme des eigentlichen Berar, gehört gegenwärtig zu den Centralprovinzen. Das eigentliche Berar, welches der Radscha von Nagpur 1803 an den Nisam von Haidarabad hatte abtreten müssen, wurde nebst den Distrikten Raitschur-Doab und Dharaßeo von dem Nisam 1853 den Engländern überwiesen. Daher der jetzige offizielle Name «angewiesene Distrikte».
(Barat), in das Türkische und Persische aufgenommenes arab. Wort, bedeutet Diplom, überhaupt ein namens des Souveräns ausgestelltes Schriftstück, das seinem Inhaber gewisse Rechte und Privilegien sichert. So wurden früher durch Berat bevorzugten christl. Unterthanen der Pforte Exemtionen von der Kleiderordnung und andere Freiheiten gewährt;
nach dem Dokument hießen die Inhaber Beratly.
Auch die fremden in der Türkei [* 8] accreditierten Konsularbeamten werden abweichend von der Regel außer mit dem Exequatur der Pforte mit einem internationaler Geltung entbehrenden großherrlichen Berat versehen.
befestigte Hauptstadt eines Sandschaks im europ.-türk. Wilajet Jannina in Unteralbanien, am Osum, romantisch zwischen Oliven- und Weinpflanzungen gelegen, hat 12000 E., darunter ein Drittel Griechen;
dabei ein verfallenes türk. Kastell.
Kinder, in manchen Rechten Bezeichnung derjenigen Kinder, die bei Lebzeiten der Eltern durch eine an sie erfolgte Leistung (Beratung) abgefunden werden und deshalb später die Eltern nicht mitbeerben. Die Beratung ist dann eine Art der Erbteilung im voraus; sie kommt meist nur dort vor, wo Eheleute in allgemeiner Gütergemeinschaft leben. Nach einigen derjenigen Rechte, welche ¶
die allgemeine Gütergemeinschaft regeln, wird das durch Abschichtung von dem überlebenden der Ehegatten abgefundene Kind auch des Erbrechts gegenüber dem Abschichtenden verlustig, sog. Totteilung. -
Vgl. Motive zum Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs IV, 482, 483.