vorkommt. Es wurden von deutschen Gerichten 1887 abgeurteilt wegen Beleidigung 58929
Personen, verurteilt 44084,
d. i. auf 100000 strafmündige
E. 177 und 132. Die Beleidigung ist auch dasjenige Delikt, welches von jeher eine besondere strafrechtliche Behandlung
erfahren hat, freilich bei den verschiedenen Völkern und zu verschiedenen
Zeiten eine recht verschiedene.
Während das röm.
Recht, dem der german.
Begriff der Ehre fremd blieb, neben der Bestrafung von Schmähschriften hauptsächlich
nur eine Klage auf Geldentschädigung kannte, wurde nach deutschem
Recht, entsprechend der in
Bezug auf die Ehre starken Empfindlichkeit
der
Germanen, andere Genugthuung gewährt:
Abbitte (s. d.),
Widerruf, Ehrenerklärung, und soweit das Gesetz
nicht genügend schien (auch die Peinliche Gerichtsordnung
[Carolina] bedroht nur die Schmähschriften mit peinlicher
Strafe),
machte sich die
Fehde geltend, als deren letzter
Ausläufer noch heute der Zweikampf in
Übung ist.
Das Österr.
Strafgesetz von 1852, welches zur Zeit noch in Geltung ist, bestraft die ungegründete Beschuldigung wegen eines
Verbrechens,
Vergehens oder einer
Übertretung und wegen anderer unehrenhafter oder unsittlicher Handlungen,
ingleichen die Veröffentlichung von ehrenrührigen, wenn auch wahren
Thatsachen des Privat- und Familienlebens, andere öffentliche
Schmähungen, öffentliche
Beschimpfungen und Vorwürfe wegen einer ausgestandenen oder erlassenen
Strafe, auf
Antrag regelmäßig
und (abgesehen von besondern Erschwerungs- und Milderungsgründen) mit
Arrest von einem bis zu sechs
Monaten
(§. 493). Der Österr. Strafgesetzentwurf von 1889 hat ähnliche Bestimmungen und Gefängnisstrafe bis sechs
Monate oder
Geldstrafe bis 500
Fl., und bei in einer Druckschrift ein Jahr oder 1000
Fl.
Verleumdung (s. d.) wird in diesem Falle bis 2000
Fl.
bestraft. (S. auch Majestätsbeleidigung.)
kalkige, spitzkonische, oft fingerförmig oder zapfenartig gestaltete und deshalb vom
Volke als Donnerkeile
oder
Teufelsfinger bezeichnete Reste gewisser, jetzt ausgestorbener
Tintenfische. Es sind unsern Sepienschulpen analoge Kalkausscheidungen
innerhalb des Mantels der genannten Meeresbewohner. Abgesehen von ihrer auffälligen Gestalt, ist ihre
radialstrahlige Zusammensetzung aus lauter rechtwinklig auf der Längenachse stehenden Kalkfasern ein untrügliches
Kennzeichen
für diese organischen Reste.
Während das untere Ende derselben in eine
Spitze ausläuft, ist das obere abgestumpft und trägt meist eine spitzkonische
Vertiefung (die Alveolarhöhle), in der eine kegelförmige
Röhre (die
Alveole) steckt, die durch uhrglasähnliche
Scheidewände in eine Anzahl flachcylindrischer
Luftkammern geteilt ist. Um diese
Alveole legt sich ein nur
in seltenen Fällen
erhaltenes zartes
Blatt
[* 3] und breitet sich nach oben zu dem eigentlichen hornigen Schulp aus, wie ihn in ähnlicher Form der
lebende Loligo besitzt. Die Abbildung zeigt den Belemnites hastatus. Die Belemnitentiere lebten während
der Jura- und Kreideperiode. ^[Abb.: Belemniten] ^[]
Staatsbahnen,
[* 5] hat mitKis-Belényes
(1890) 3682 E., Magyaren und Rumänen, von denen erstere sich zur reform., letztere teils zur
griech.-kath., teils zur griech.-orient.
Kirche bekennen, Post, königl. Gerichtshof,
Bezirksgericht, Reste eines alten Schlosses
am Markte, ein rumänisches griech.-kath. Obergymnasium;
[* 8] Die Einführung von Licht
[* 9] in Baulichkeiten kann als natürliche und als künstliche
Beleuchtung erfolgen. Die erstere steht in enger
Verbindung mit der Zuführung von Luft und Sonnenwärme, bildet also eins der wichtigsten
Probleme der
Baukunst
[* 10] und daher auch ein Hauptgebiet der Bauordnungen. Direkte Beleuchtung eines Raumes nennt man die, welche
durch Fenster (s. d.) geschieht. Meist sind diese an den
Wänden, oft auch an der
Decke
[* 11] angebracht. Die richtige
Größe der Fenster für einen Wohnraum ist bedingt von der
Lage des
Hauses (ob freistehend, eingebaut, in enger
Straße, ob nach Norden
[* 12] gelegen), von der
Größe des Raumes und von der Verwendung
desselben.
Auch die
Lage der Fenster ist von Bedeutung: hoch an der
Wand gelegene erleuchten mehr die hintern, tief
gelegene die vordern
Teile des Raumes. In der Regel soll die lichte Weite der Fenster ein Fünftel bis ein Siebentel der Grundfläche
des zu erleuchtenden Raumes betragen, doch wird namentlich an Zinshäusern dieser
Ansatz überschritten, da
mehrfensterige Zimmer gewöhnlich höhere Mietergebnisse bringen. Bei Schulen rechnet man 0,1‒0,2 qm Fensteröffnung pro
Kopf. In vielen Räumen, namentlich zur
Arbeit bestimmten, wird Oberlicht (s. d.) von Bedeutung sein.
Indirektes (mittelbares) Licht nennt man solches, welches erst aus einem Raume mit direktem Licht in einen zweiten fällt,
oder auch solches, welches aus engen
Höfen
(Lichtschachten) entnommen wird. Diese sind bei einer Grundfläche
von 2 bis 5 qm in höhern Bauten fast nur als Ventilationsrohre zu betrachten und als Lichtquelle selbst für untergeordnete
Räume möglichst zu vermeiden. – Sehr wichtig ist die in für öffentliche Sammlungen (namentlich solche für Kunstwerke)
bestimmten
Gebäuden und in
Ateliers (s. d.). Es kommt hierbei darauf an, daß die
Sonne
[* 13] nicht direkt durch
die Fenster oder Oberlichter in den Raum scheint oder durch
Vorhänge¶
mehr
u. dgl. abgehalten werden kann, daß das Licht stark, gleichmäßig und frei
von farbigen Reflexen ist.
Zur künstlichen Beleuchtung freier oder geschlossener Räume sind gegenwärtig für den dauernden Betrieb folgende
Beleuchtungsarten in Gebrauch: a. durch Kerzen, beleuchtung durch Öle
[* 15] (vegetabilische und mineralische), c. durch Gas, d. durch elektrisches
Licht. Eine Vergleichung dieser Beleuchtungsarten in ökonomischer und hygieinischer Beziehung giebt die
nachstehende Tabelle, zu deren Erklärung folgendes vorausgeschickt sei. Eine Beleuchtung ist um so vorteilhafter:
1) je billiger sie ist, 2) je weniger sie die Luft verschlechtert, 3) je weniger feuergefährlich sie
ist, 4) je leichter und einfacher der Betrieb ist. Behufs Kostenvergleichung sind in der Tabelle für
jede Beleuchtungsart die zur Erzeugung einer Lichtmenge von 100 Normalkerzen erforderlichen Beträge angegeben. In gesundheitlicher
Beziehung haben alle Flammen der Kerzen-, Öl- und Gasbeleuchtung die Eigenschaft, der Luft Sauerstoff, der für unsere Atmung
notwendig ist, zu entziehen und dafür schädliche Verbrennungsprodukte zu liefern.
Außer event. Rußbildung, die aber durch richtige Behandlung der Brenner immer zu vermeiden ist, werden hauptsächlich Kohlensäure
und Wasserdampf erzeugt, deren Mengen in Kubikmeter bei 0° und für 100 Kerzen pro Stunde angegeben sind. Die dabei verbrauchten
Sauerstoffmengen lassen sich leicht berechnen, da 1 cbm Kohlensäure 1440 g und 1 kg Wasser 890 g Sauerstoff
zu ihrer Bildung erfordern. Die Verschlechterung der Luft durch Sauerstoffentziehung ist gering gegen die durch Kohlensäureentwicklung.
Ein einziger Gaszweilochbrenner produziert so viel Kohlensäure wie 7-8 erwachsene Menschen durch ihre Ausatmungen. Es ist
daher höchst vorteilhaft, die Verbrennungsprodukte durch Rohre nach außen zu führen, wie dies beim
Regenerativbrenner der Fall ist, der deshalb in hygieinischer Beziehung mit dem elektrischen Licht konkurriert, bei welchem,
und zwar beim Glühlicht
[* 16] gar keine, beim Bogenlicht
[* 17] sehr unbedeutende Mengen Verbrennungsprodukte und zwar nur Kohlensäure
entwickelt werden.
Der neben Kohlensäure bei den genannten Beleuchtungsarten sich bildende heiße Wasserdampf macht die Luft schwül.
Weitere schädliche Verbrennungsprodukte sind: das giftige Kohlenoxyd, das bei zu klein als auch bei zu groß brennenden (rauschenden)
Gasflammen auftritt, durch Anwendung von Lampencylindern aber fast vermieden wird;
schweflige Säure, die bei Verbrennung
von schwefelhaltigen Ölen und Gasarten entsteht, für die Atmung giftig wirkt und Silberwaren schwarz anlaufen läßt;
ein
Teil der schwefligen Säure bildet sich, mit Wasserdampf zusammentretend, zu Schwefelsäure
[* 18] um, welche Gardinen, Möbel-
und Kleiderstoffe zerfrißt, die von schwefliger Säure allein nur gebleicht werden;
sehr schädlich für die Atmung sind
auch Akroleïndämpfe, die sich bei schlecht brennenden Öllampen und glimmenden Dochten bilden. - Die von einer Lichtquelle
entwickelte Wärme
[* 19] wird in der Regel ebenfalls als unangenehme Beigabe betrachtet.
Kerzen-, Öl- und Gasflammen
(außer den Regenerativbrennern) erhitzen die Luft direkt durch ihre heißen Verbrennungsprodukte und liefern außerdem noch
strahlende Wärme, während bei elektrischem Licht nur letztere auftritt und zwar in weit geringerm Maße, obgleich die Temperatur
des elektrischen Bogens 2000 bis 4000° beträgt. Pettenkofer fand im
Münchener
Hoftheater, daß bei leerem Hause und Gasbeleuchtung die Temperatur im dritten Rang im ganzen um 9,2°, bei elektrischem
Licht nur um 0,9° stieg; bei vollem Hause stieg sie bei Gas um 7,4°, bei elektrischem Licht um 4,2°. Der Kohlensäuregehalt
stieg bei besetztem Hause und Gas von 0,4 Promille bis 2,3 Promille, bei elektrischem Licht von 0,4 Promille
auf 1,8 Promille; bei leerem Hanse und Gasbeleuchtung von 0,4 Promille auf 2,0 Promille, bei elektrischem Licht ergab sich keine
Zunahme. In der Tabelle ist für jede Beleuchtungsart die gesamte pro 100 Kerzen und Stunde entwickelte
Wärmemenge in Kalorien angegeben. Bei Arbeitslampen ist die strahlende Wärme besonders lästig; die Konstruktionen von Schuster
undBaer («hygieinische Normallampe») sowie das Gasglühlicht
[* 20] von von Auer, Fahnehjelm u. s. w. bezeichnen einen erheblichen
Fortschritt in dieser Beziehung.
Betreffs Feuergefährlichkeit ist am ungünstigsten die Gasbeleuchtung wegen der Explodierbarkeit des aus defekten Leitungen
entweichenden Gases, ferner die Mineralöllampen, die ebenfalls explodieren können, gegenwärtig jedoch weniger leicht, da
alle zur Beleuchtung benutzten Erdöle amtlich auf ihren Entflammungspunkt geprüft werden (s. Abelscher Apparat); in zweiter
Linie sind alle frei brennenden Flammen feuergefährlich, insofern sich brennbare Körper an ihnen entzünden können, was
bei elektrischem Licht gänzlich ausgeschlossen ist.
Bezüglich der Bedienung sind am unbequemsten die Öllampen wegen der notwendigen öftern Reinigung, des Aufgießens von Öl,
des Einziehens neuer Dochte und des unbequemen Ansteckens und Auslöschens. Dem gegenüber ist die Leichtigkeit der Bedienung
von Gasbrennern bekannt; nur Regenerativbrenner und Gasglühlicht erfordern einige Aufmerksamkeit. Bei elektrischem Licht
geschieht das Anzünden und Auslöschen einfach dadurch, daß der Strom in die betreffende Leitung ein-
und ausgeschaltet wird, was für viele Lampen
[* 21] zugleich von einer Centralstelle aus geschehen kann. Außerdem läßt sich gewöhnlich
jede Lampe
[* 22] für sich ein- und ausschalten und zwar durch einen unweit der Lampe selbst angebrachten Schaltwirbel, dem
man sinnreicherweise die äußerliche Gestalt und Bewegungsart der Gashähne gegeben hat, um die im Publikum bekannte Bedienungsweise
des Gaslichts auf das elektrische Glühlicht zu übertragen.
Die den verschiedenen Beleuchtungsarten angehörenden Lichtquellen haben verschiedene Lichtstärke, die sich bei jedem Leuchtstoff
durch geeignete Konstruktion der Brenner und Lampen regulieren und zu einem Maximum steigern läßt. Im
Erdölrundbrenner wird mit derselben Ölmenge dreimal soviel Licht erzeugt als im Erdölflachbrenner. Noch größer sind
die Unterschiede beim Gaslicht, indem das im Regenerativbrenner verbrannte Gas fast sechsmal soviel Licht spendet als das
im Zweilochbrenner verbrannte, wobei allerdings dazukommt, daß größere Brenner derselben Konstruktion eine mehr als
verhältnismäßig größere Lichtstärke erzeugen. Die Messung der Lichtstärke geschieht mittels des Photometers (s. d.) durch
Vergleichung mit einer Normalkerze (s. d.). Es haben: gewöhnliche Gasschnitt- und Zweilochbrenner 12-14 Kerzen, Argandbrenner
15-18, kleine Siemensbrenner für Innenbeleuchtung 260-750, große für Außenbeleuchtung 2000-4000;