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verwendet und das Beizen nur 10 Stunden lang vornimmt. Früher wurde zum Beizen meistens dünnflüssiger Ätzkalk angewendet, woher der Ausdruck Kalken des Getreides für Beizen stammt. –
Vgl. Kühn, Die Krankheiten der Kulturgewächse (Berl. 1859).
verwendet und das Beizen nur 10 Stunden lang vornimmt. Früher wurde zum Beizen meistens dünnflüssiger Ätzkalk angewendet, woher der Ausdruck Kalken des Getreides für Beizen stammt. –
Vgl. Kühn, Die Krankheiten der Kulturgewächse (Berl. 1859).
der zur Falkenbeize (s. Beize) benutzte Falke, der Wanderfalke (Falco peregrinus Gm.).
türk. Titel, s. Beg. ^[= Bei (d. h. Herr), bei den Türken ein dem Namen angehängter Titel, der den Söhnen der ...]
(spr. behscha, die Pax Julia der Römer), [* 2] Hauptstadt des Distrikts Beja (10871 qkm mit [1890] 160899 E.) in der portug. Provinz Alemtejo, in fruchtbarer, aber baumloser Umgebung, an der Hauptlinie und der Zweiglinie Beja-Faro (161 km) der Südostbahn, 29 km von Serpa, ist Bischofssitz und hat Überreste einer Wasserleitung [* 3] aus röm. Zeit, Post, Telegraph, [* 4] Kastell, alte Kathedrale und 3 andere Kirchen, Hospital und jährlich 2 Messen, (1890) 9779 E.;
Ackerbau und Viehzucht, [* 5] Gerberei und Fayencefabrikation.
Bejapore, s. Bidschapur. ^[= (Bedschapur, engl. Be[e]japoor oder Bijapur, im Sanskrit widschajapura, "Siegesstadt" ...]
(spr. bechahr), befestigte Bezirksstadt in der span. Provinz Salamanca, auf einem steil abfallenden Plateau am Fluß Cuerpo de Hombre, hat hohe Mauern, enge und schmutzige Straßen, eine Industrieschule, mehrere Kirchen, eine halb verfallene Stammburg der Herzöge von und (1887) 12120 E.; Gerbereien, Wollhandel und Tuchfabrikation, die etwa 8000 Menschen beschäftigt.
Von Béjar kommen die besten der in ganz Spanien [* 6] berühmten «Schinken von Estremadura». Bei Béjar wurden 1813 die Franzosen von den Engländern geschlagen, und 1868 trug es durch seine heldenmütige Verteidigung gegen die königl. Truppen zum Gelingen der Revolution bei. In der Nähe liegt die Schwefeltherme Baños de Béjar (s. Baños).
verderbt aus Biaß (im Sanskrit Wipasa), Fluß des Pandschab (s. d. und Hydaspes).
Bejasiten, verderbte Aussprache für Ibâdhiten (s. d.). ^[= die besondere Art und Weise, wie die Laute und ihre Verbindungen beim Sprechen hervorgebracht ...]
türk. Münze, s. Jirmilik.
türk. Münze, s. Beschlik. ^[= im Türkischen soviel wie Fünfer, d.h. eine Silbermünze von 5 Gurusch oder türk. Piastern. ...]
s. Begna. ^[= (Bœgna), der wichtigste Quellstrom der Drammenelv in Norwegen, entspringt auf dem Hardanger ...]
(El-Beka'a), s. Cölesyrien.
amtliche. Die amtliche Bekanntmachung durch den Druck ist heutzutage das einfachste Mittel, durch das Gesetze, Erlasse, Anordnungen der Obrigkeit, zu Bekanntmachung bestimmte richterliche Urteile bekannt werden. Diese Art der Veröffentlichung ist deshalb vielfach reichsgesetzlich und landesgesetzlich vorgeschrieben: Sache des Publikums ist es, sich mit dem, was auf diesem Wege veröffentlicht ist, bekannt zu machen: dergestalt, daß der Einzelne mit der Entschuldigung, eine amtliche Bekanntmachung sei ihm unbekannt geblieben, entweder überhaupt nicht oder nur unter besondern Umständen gehört wird.
Vorgeschrieben ist allgemein die Bekanntmachung für Reichs- und Landesgesetze in besondern Gesetzblättern, so daß ein Gesetz (s. d.) erst von da ab gilt, wo es bekannt gemacht ist. Die öffentlichen Bekanntmachung der Behörden erfolgen in öffentlichen Blättern, über deren Auswahl besondere Bestimmungen bestehen. Nach §. 11 des Preßgesetzes vom ist der verantwortliche Redacteur einer periodischen Druckschrift, welche Anzeigen aufnimmt, verpflichtet, die ihm von öffentlichen Behörden mitgeteilten Bekanntmachung auf deren Verlangen gegen Bezahlung in eine der beiden nächsten Nummern des Blattes aufzunehmen. Im weitesten Umfang vorgeschrieben sind die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handelsregister durch das Gericht, insonderheit für die kaufmännischen Firmen deren Änderung, Erlöschung oder Änderung der Inhaber.
Ist die Bekanntmachung einer Änderung nicht erfolgt, so kann der, bei welchem jene Thatsachen eingetreten sind, dieselben einem Dritten nur entgegensetzen, wenn er beweist, daß sie demselben bekannt waren. Umgekehrt muß ein Dritter die bekannt gemachte Änderung oder das Erlöschen gegen sich gelten lassen, sofern nicht die Umstände die Annahme begründen, daß er die Thatsachen nicht gekannt habe oder nicht habe kennen müssen (Handelsgesetzbuch Art. 25). Gleiche Bestimmungen gelten für Bekanntmachung erteilter Prokura und deren Erlöschung (Art. 46), der Offenen Handelsgesellschaften und ihrer Veränderungen (Art. 87, 115, 129), der Liquidatoren und deren Abberufung (Art. 135), der Kommanditgesellschaften und der Aktiengesellschaften.
Entsprechende Bestimmungen bestehen für die Eintragungen in das Genossenschaftsregister nach dem Gesetz vom in die Eintragsrolle für gewisse Schriftwerke (§. 39 des Gesetzes vom von Warenzeichen in das Handelsregister, der Erfinderpatente u. a. Außerdem wendet sich die öffentliche Bekanntmachung der Behörde an unbekannte Personen bei Aufgeboten (s. d.), an bekannte Personen, deren Aufenthalt unbekannt ist, in öffentlichen Zustellungen und Ladungen.
Derartige Bekanntmachung erfolgen auch durch Anschlag (s. d.). Im allgemeinen Interesse werden bekannt gemacht Entmündigungen und Konkurseröffnungen, wie der Name eines ernannten Konkursverwalters, Vermögensbeschlagnahmen, die Verkehrsbeschränkungen wegen Seuchen. Öffentlich bekannt gemacht wird die Ernennung von Beamten. Die Veröffentlichung von gerichtlichen Urteilen in Strafsachen erfolgt zur Warnung oder zur Genugthuung, namentlich in Ehrenkränkungssachen. Die vorgeschriebenen Bekanntmachung von Auktionen und Subhastationen verfolgen u. a. auch den Zweck von Annoncen (s. d.). Vielfache Vorschriften über Bekanntmachung der Aktiengesellschaften finden sich in dem Handelsgesetzbuch, für die Berufsgenossenschaften, Alters- und Invaliditätsversicherung, Unfallversicherung in den neuern socialpolit. Gesetzen.
Im Konkursverfahren haben die von der Deutschen Konkursordnung (§. 68) vorgeschriebenen mancherlei Bekanntmachung durch mindestens einmalige Einrückung in dasjenige Blatt [* 7] zu erfolgen, das zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachung des Gerichts bestimmt ist. Das Konkursgericht kann jedoch weitere Bekanntmachung anordnen. Die öffentliche Bekanntmachung gilt auch dann als Zustellung an alle Beteiligte, wenn das Gesetz neben derselben eine besondere Zustellung vorschreibt. Letztere kann nach §. 69 durch Aufgabe zur Post (s. Zustellung) bewirkt werden. Nach der Österr. Konkursordnung (§. 254) hat die im Wege der Veröffentlichung vorgeschriebene «Verständigung der Beteiligten» in der Regel durch einmalige Einrückung der Verfügung in die zu gerichtlichen Bekanntmachung bestimmten Zeitungsblätter zu erfolgen, welche auch genügt, wenn Verständigung der einzelnen Beteiligten vorgeschrieben ist.
Gattung der Schnepfen, s. Becasssinen.
(spr. bihk), Charles Tilstone, engl. Reisender und Geograph, geb. zu London, [* 8] war zuerst Kaufmann, trat nachher als Student der Rechte in Lincoln's Inn ein, entsagte indes auch sehr bald der jurist. Laufbahn, um sich vorzugsweise histor., ethnogr. und philol. Studien zuzuwenden, als deren Frucht er die «Origines biblicae, or researches in primeval history» (Bd. 1, Lond. 1834) ¶
veröffentlichte. Da dieses vom Standpunkte der strengsten Buchstabengläubigkeit aus verfaßte Werk namentlich in Deutschland [* 10] scharfe Kritiken erfuhr, so schrieb in Leipzig, [* 11] wo er 1837 und 1838 die Geschäfte des engl. Konsulats vertrat, seine «Verteidigung gegen Dr. Paulus» (Lpz. 1836). Im Frühjahr 1837 reiste er mit Moore nach Palästina [* 12] und machte die ersten Messungen über die Einsenkung des Toten Meers, 1840‒43 ging er von Tedschura nach Schoa in Südabessinien, hielt sich ein Jahr in der Provinz Godscham auf und reiste über Massaua [* 13] zurück. Die Resultate seiner Forschungen während dieser großen Reise wurden in dem «Journal of the Geographical Society», dem «Bulletin de la Sociéte de géographie» und der Schrift «Abyssinia. A Statement of facts» (Lond. 1846) veröffentlicht. Nachdem er von seiner Reise zurückgekehrt war, erregte Beke unter anderm durch die Schriften «Essay on the Nile and its tributaries» (Lond. 1847),
«On the sources of the Nile in the Mountains of the Moon» (ebd. 1848),
«On the sources of the Nile» (ebd. 1849) sowie durch sein «Mémoire justificatif en réhabilitation des pères Paez et Lobo» (Par. 1848) unter den Geographen Aufsehen. Mit Antoine d'Abbadie wurde er in einen Streit verwickelt, indem er in den Schriften «A letter to M. Daussy» (Lond. 1850) und «An inquiry into A. d'Abbadie's journey to Kaffa» (ebd. 1851) den Beweis zu führen suchte, daß die Reise des letztern zur Entdeckung der Nilquellen (1843‒44) erdichtet sei. Doch hat sich B.s Beschuldigung nicht als richtig erwiesen. Außer andern verdienstvollen Abhandlungen ist noch seine Arbeit «On the geographical distributions of languages in Abyssinia» (Edinb. 1849) anzuführen. In den «Sources of the Nile, with the history of Nilotic discovery» (Lond. 1860) stellte er die Ergebnisse seiner Untersuchungen über diesen Gegenstand zusammen, nachdem er 1848 eine Expedition unter Bialloblotzki über Sansibar [* 14] nach den Nilquellen ausgeschickt hatte, die aber in Sansibar scheiterte.
Von 1849 bis 1853 bekleidete Beke die Stelle eines Sekretärs bei der National Association for the protection of British industry and capital, gab während dieser Zeit unter anderm Gerrit De Veers «True description of three voyages by the North-East towards Cathay and China, [* 15] undertaken by the Dutch in the years 1594, 1595 and 1596» für die Hakluyt Society heraus (Lond. 1853), lebte dann längere Zeit auf der Insel Mauritius, reiste 1861 mit seiner Gattin nach Damaskus, suchte in der Umgegend das Harran der Patriarchen auf und verfolgte den Weg, den Jakob auf der Flucht von dort nach dem Gelobten Lande eingeschlagen haben soll.
Ein Buch über diese Reise, «Jacob's flight» (Lond. 1864), schrieb seine Gattin; er selbst gab nur einen längern Bericht in dem Journal der Londoner Geographischen Gesellschaft (Bd. 32, 1862). Nach Ausbruch des Konflikts mit Abessinien 1865 erbot er sich zur Befreiung der Gefangenen, reiste auch nach dem Roten Meer, die engl. Regierung nahm aber seine Dienste [* 16] nicht an. Dies gab die Veranlassung zu seinen: Buch «The British captives in Abyssinia» (Lond. 1867). Später besuchte er noch den Dschebelen-Nur im Osten des Golfs von Akaba, den er irrtümlich für den Sinai der Israeliten hielt («A few words with Bishop Colenso on the subject of the exodus of the Israelites, and the position of Mount Sinai», Lond. 1862; «Discoveries of Sinai in Arabia and Midian», ebd. 1878). Beke starb in London. ^[]