Nassau auf
Grund vieler Gesetze und Verordnungen aus dem 18. und 19. Jahrh. (ausgenommen sind die
Waldungen der Stadt
Frankfurt);
[* 2]
3) in den hohenzollernschen
Landen im ehemaligen Fürstentum Sigmaringen (Verordnungen von 1822, 1827 und 1848), im ehemaligen
Fürstentum Hechingen (Verordnungen von 1837 und 1848). Übrigens unterliegen in
Preußen
[* 3] diese Waldungen
nur einer mehr oder weniger weitgehenden Oberaufsicht des
Staates. Vollständig beförstert werden die Gemeindewaldungen ferner
in
Baden
[* 4] (Gesetz von 1833 und Vollzugsverordnung von 1855), in Hessen
[* 5] (Instruktion von 1837), in
Braunschweig
[* 6] (Gesetz von 1861),
in Waldeck
[* 7] (Forstordnung von 1853), in
Tirol-Vorarlberg (Gesetz von 1856). Einer sehr weitgehenden Oberaufsicht, jedoch
nicht vollen Beförsterung, unterstehen die Gemeindewaldungen in
Württemberg
[* 8] (Gesetz von 1875). Auch in
Frankreich ist die Beförsterung wenigstens
für die größern Gemeindewaldungen eingeführt
(Codeforestier), ähnlich in
Belgien.
[* 9]
Privatwaldungen unterliegen in
Deutschland
[* 10] nicht mehr einer eigentlichen Beförsterung. Es war dies früher der Fall in
Württemberg auf
Grund einer Forstordnung von 1614, die aber niemals streng angewendet worden ist; nach dem jetzt
geltenden Forstpolizeigesetz vom findet nur noch eine zeitliche, aber weitgehende
Beschränkung einer Privatwaldwirtschaft
dann statt, wenn letztere den Fortbestand des
Waldes gefährdet. Auch in
Baden kann nach dem zum Forstgesetze (1833) erlassenen
Nachtrage vom ein Privatwald, dessen
Besitzer nicht den forstpolizeigesetzlichen Bestimmungen
entsprechend wirtschaftet, vielleicht sogar den
Wald zerstört oder gefährdet, auf mindestens 10 Jahre unter Beförsterung gestellt
werden. Im allgemeinen hat sich die neuere Gesetzgebung mehr der Gewährung einer größern
Freiheit in der Bewirtschaftung
der Privat-, selbst auch der Gemeinde- und Korporationswaldungen zugeneigt, indem sie sich darauf beschränkt,
mit mehr oder weniger
Strenge Waldzerstörung zu verbieten, den Wiederanbau abgetriebener
Flächen
(Blößen) zu gebieten, Waldrodungen
von der Bewilligung der Forstpolizeibehörden abhängig zu machen,
Teilung der Waldungen zu verbieten oder wenigstens zu beschränken,
endlich die Schutzwaldungen in Hochgebirgen durch Verbot kahler
Abtriebe u.s.w. zu schützen. So z.B.
das Österr. Forstgesetz vom das
Bad.
[* 11] Forstgesetz vom und Nachtrag dazu vom das Bayr. Forstgesetz
vom (neu redigiert 1879), das Württemb. Forstpolizeigesetz vom (S. Forstpolizei.)
im Seefrachtvertrage derjenige, welcher entweder von dem
Verfrachter (s. d.) behufs
Beförderung von
Gütern
ein ganzes Seeschiff, einen verhältnismäßigen
Teil oder einen bestimmten Raum desselben mietet oder mit dem
Verfrachter
über die
Beförderung einzelner
Güter (Stückgüter) einen
Vertrag schließt.
Daß der Befrachter selbst die zu befördernden
Güter
dem Schiffer überliefert, also zugleich der
Ablader ist, ist nicht erforderlich. (S.
Ablader.)
Orden
[* 14] derafrikanischen,Orden der Republik
Liberia.
[* 15] Er wurde durch die Gesetzgebende Versammlung
für diplomat.
Dienste
[* 16] und für Bemühungen um Abschaffung der
Sklaverei gestiftet und besteht aus einem fünfspitzigen
Stern
mit einem Kreuz
[* 17] im Mittelfeld, an dem ein Afrikaner
und eine Afrikanerin entfesselt knien;
Sachen,Sachen, welche unter besondern gesetzlichen Schutz gestellt sind, so daß Diebstahl oder
Verletzung härter bestraft wird als bei andern Sachen, z.B. dem Gottesdienst gewidmete Sachen, welche
aus einem zum Gottesdienst bestimmten
Gebäude gestohlen werden (Reichsstrafgesetzb. §. 243),
Gräber, Grabmäler, öffentliche
Denkmäler,
Brücken
[* 18] u.s.w. (§§. 168, 304, 305) oder so daß ein Verweilen wider Verbot in den befriedeten Räumen bestraft
wird, wie es bei Wohnung und Geschäftsräumen der Fall ist (§. 123).
(lat. in bannum missio), im Mittelalter die Zwangsvollstreckung in Grundstücke,
wenn der wegen Geldschuld Verklagte entweder ungehorsam ausblieb oder rechtskräftig verurteilt war.
Ursprünglich erfolgte
die
Beschlagnahme mit der Maßgabe, daß das Grundstück, wenn es der Schuldner nicht binnen Jahr undTag
auslöste, konfisciert wurde.
Später erfolgte die Zwangsversteigerung.
Das
Wahrzeichen des auf das Grundstück gelegten
Bannes
war ein Strohwisch, ein aufgesteckter Handschuh oder ein Kreuz.
[* 19] in den beiden organischen
Reichen die
Erweckung des weiblichen
Keims zu weiterer Ausbildung durch Vermischung
mit dem männlichen Zeugungsstoffe.
1) ImTierreiche ist die Fortpflanzung durch mit männlichem Samen
[* 20] befruchtete
Eier
[* 21] die Regel.
Bedingungen
der Befruchtung sind: die Gegenwart zweier verschiedener Zeugungsstoffe,
Eier und Samen, und die materielle
Vereinigung beider, sei
es innerhalb, sei es außerhalb des weiblichen Organismus. Die Elemente des Samens (Samenkörperchen, ihrer tierähnlichen
Beweglichkeit wegen ehemals als
Samentierchen bezeichnet) dringen
bis in das
Ei
[* 22] selbst ein, und der Eintritt
in dasselbe geschieht entweder durch dessen schwammige Hülle, durch welche sich die Samenfäden einbohren, wie z.B. bei
den Froscheiern, oder durch besondere Öffnungen der äußern Eihülle, die man Mikropylen genannt hat
(Insekten,
[* 23] Echinodermen
u.s.w.).
Der
Kern der reifen
Eizelle (das
Keimbläschen) teilt sich
vor der in zwei ungleich große Hälften: die
größere tritt mit Dottersubstanz zusammen als
Richtungskörperchen oder Polzelle aus dem
Ei. Der kleinere
Teil bleibt als
sog. Eikern oder
Pronucleus im
Ei zurück. Mit diesem Rest verschmilzt ein einziges Fädchen des eingedrungenen männlichen
Samens und bildet so einen neuenKern (Furchungskern,Metanucleus), der
Pronucleus regeneriert also durch
Aufnahme des männlichen Zeugungsstoffes, und von ihm geht unter Teilungserscheinung die
Furchung des befruchteten
Eies aus.
Befruchtung
* 25 Seite 52.633.
Bevor der nach dem Eindringen zu einem runden Körper veränderte Samenfaden mit dem
Pronucleus verschmilzt, bildet sich in der
Dottermasse eine sog.
Strahlenfigur (s. Zelle).
[* 24] DieEier reifen bei allen
Tieren unabhängig von der Befruchtung, tritt
aber dieselbe nicht zur rechten Zeit ein, so entwickelt sich das
Ei in der Regel nicht weiter, sondern geht zu
Grunde. Bei
denjenigen
Tieren, bei welchen die Befruchtung im Innern des weiblichen Organismus vor sich geht, sind besondere Begattungsorgane
vorhanden, häufig von sehr verwickeltem
Bau; bei denen, wo die Befruchtung
¶
mehr
erst nach der Ausstoßung der Eier stattfindet, fehlen dieselben gewöhnlich ganz. Bei vielen im Wasser lebenden Tieren, wie
z. B. Muscheln,
[* 26] ist die Befruchtung ganz dem Zufalle überlassen. Die männlichen
Tiere stoßen ihren Samen in das Wasser aus, der durch die Strömungen zu den Eiern gelangt. Nicht minder große Verschiedenheiten
herrschen hinsichtlich der Zeit, zu der die Befruchtung stattfinden kann. Manche Tiere, wie z. B. viele Insekten,
die Männchen der Rädertiere, bestehen in vollkommenem Zustande nur für die Befruchtung, sie nehmen keine Nahrung zu sich, und ihre
Lebensdauer ist sehr kurz. Bei andern entwickeln sich die Befruchtungsstoffe nur zu bestimmten Zeiten, meist
im Frühjahr; andere sind stets während eines gewissen Alters zur Begattung befähigt.
Bei Tieren, bei welchen äußerliche Befruchtung stattfindet, wie z. B. bei den meisten
Fischen, hat man neuerdings zu Züchtungszwecken die künstliche Befruchtung angewendet (s.
Fischzucht). Bei Amphibien (Fröschen), selbst bei Säugetieren hatte (durch Einspritzung
[* 27] des männlichen Zeugungsstoffes
in die weiblichen Geschlechtsteile) schon Spallanzani künstliche Befruchtung bewerkstelligt. - Nach der Lehre
[* 28] der
Ovisten sollte das Ei, nach der Lehre der Spermatiker der Samen oder der Samenfäden die materielle Grundlage des sich entwickelnden
Embryos bilden. Die vereinigten Teilchen beider Eltern im Furchungskern sind nach Ansicht der modernen Wissenschaft die materiellen
Träger
[* 29] der gemischten Vererbung der Charaktere beider Eltern auf die Nachkommen.
2) Im Pflanzenreiche beruht der Vorgang der Befruchtung ebenso wie im Tierreiche im allgemeinen darauf, daß sich der Inhalt einer männlichen
Zelle mit dem einer weiblichen Zelle, der sog. Eizelle, entweder direkt oder durch Diosmose vermischt. Das letztere findet
statt bei sämtlichen Phanerogamen, wo die Fortpflanzungszellen bei der Befruchtung geschlossene Membranen besitzen;
die direkte Vermengung dagegen ist nur dann möglich, wenn die männlichen und weiblichen Befruchtungszellen nicht mit Zellmembranen
umgeben sind oder wenn diese Membranen vor dem Befruchtungsakte durch Zerreißen oder Auflösen entfernt werden. Diese Art
der Befruchtung ist bei den meisten Kryptogamen vorhanden, bei denen überhaupt eine Sexualität genau bekannt
ist.
Bei denPhanerogamen werden die Pollenkörner,
[* 30] die in den Staubfäden gebildet werden, als die männlichen, die Samenknospen
(s. d.), die entweder wie bei den Angiospermen (s. d.) von einem Fruchtknoten umhüllt sind oder wie bei den Gymnospermen (s. d.)
keine derartige Umhüllung besitzen, als die weiblichen Organe bezeichnet (s.
Generationswechsel). Innerhalb der Samenknospe, am Scheitel des Eikerns, entsteht der Embryosack
[* 31] in der Weise, daß sich eine
Zelle des Eikerngewebes bedeutend vergrößert.
In demEmbryosack bildet sich sodann durch sog. freie Zellbildung (s.
Zelle) die weibliche Fortpflanzungszelle, die Eizelle. Außer der Eizelle bilden sich im Embryosack ebenfalls
durch freie Zellbildung noch einige andere Zellen, zwei
am Scheitel, neben oder über der Eizelle liegend, und zwei am Grunde
desselben; die erstern führen, weil sie bei dem Befruchtungsakte mitwirken, den NamenSynergiden oder Gehilfinnen, die beiden
letztern werden gewöhnlich nach ihrer Stellung als Antipoden bezeichnet, sie spielen bei der Befruchtung selbst
keine Rolle.
Der eigentliche Vorgang der Befruchtung ist folgender: Nachdem der in den Antheren oder Staubbeuteln gebildete Pollen seine Reife erlangt
hat, springen die erstern auf, und die Pollenkörner können durch Vermittelung äußerer Einwirkungen, z. B.
durch den Wind, durch Insekten, auch durch die Hand
[* 32] des Menschen (s. Bestäubung), auf die Narben der die
Samenknospen einschließenden Fruchtknoten gelangen. Hier keimen sie unter dem Einfluß der von der Narbe abgesonderten zuckerhaltigen
Feuchtigkeit, indem die innere Haut
[* 33] durch Öffnungen der äußern (s. Pollen) in Form von zarten plasmareichen Schläuchen
heraustritt; die so gebildeten Pollenschläuche dringen in die Narbe ein und von da durch das Gewebe
[* 34] des Griffels hindurch bis in die Fruchtknotenhöhlung; hier angelangt, wachsen sie in die Mikropyle hinein und legen sich
an den Scheitel des Embryosackes an (s. nebenstehende
[* 25]
Figur, m Mikropyle, e Embryosack).
Durch dieses Anlegen wird die Befruchtung bewirkt, indem der Inhalt des Pollenschlauchs vermutlich durch Diosmose
sich mit demjenigen der Eizelle, und zwar durch Vermittelung der Synergiden, vermischt. Nach der Befruchtung wächst die Eizelle allmählich
zum Embryo (s.d.) heran. Bei den Gymnospermen ist der Vorgang der Befruchtung insofern ein anderer, als die Pollenkörner direkt auf
die Samenknospen zu liegen kommen und hier nur einen kurzen Schlauch bis zum Embryosack treiben. Außerdem
ist noch die Ausbildung des Embryosackes und der hier zu mehrern vorhandenen Eizellen, die in Verbindung mit ihren Synergiden
Corpuscula oder, wegen ihrer Ähnlichkeit
[* 35] mit den weiblichen Organen der höhern Kryptogamen, auch Archegonien genannt werden,
eine wesentlich andere als bei den Angiospermen. (S. Gymnospermen.)
Bei denKryptogamen führen die weiblichen Zellen ebenfalls den NamenEizellen, die männlichen dagegen heißen Spermatozoiden.
Die Eizellen liegen bei den höhern Kryptogamen, den Farnkräutern, Schachtelhalmen u. s. w. und bei den Moosen im Innern von
besondern Zellkörpern, die man als Archegonien bezeichnet. Die Spermatozoiden werden ebenfalls in bestimmten
Zellen oder Zellkörpern gebildet, aus denen sie bei der Reife ausschlüpfen, um sodann vermittelst einer oder mehrerer haarähnlicher
Gebilde, der Cilien, äußerst lebhaft im Wasser hcrumzuschwärmen. Auch die Archegonien öffnen sich bei der Reife und gestatten
so den Spermatozoidcn direkt bis zur Eizelle zu gelangen und sich mit derselben zu vermischen. Die Befruchtung dieser
Pflanzen kann nur bei Zugegensein von Wasser in tropfbar flüssiger Form vor sich gehen, da die Spermatozoidcn nur unter
dieser Bedingung zu den Eizellen gelangen können. Das Resultat
¶