und ein neues
Theater.
[* 2] Die altertümlich und schlecht gebaute Stadt besitzt eine großartige, aber unvollendete got.
Kathedrale, 1225 begonnen, mit 13 schön geschmückten Kapellen und prachtvollem
Chor, die
Kirche St. Etienne mit
Glasmalereien
und die
Kirche der
Basse-Œuvre, eins der ältesten und merkwürdigsten
GebäudeFrankreichs. Der alte Bischofspalast von 1500 ist
jetzt Justizpalast, und die Stadtwälle sind in schöne, schattige Promenaden verwandelt. Beauvais ist eine bedeutende
Fabrik- und Handelsstadt.
Sie besitzt eine große, 1664 von Colbert begründete
Tapeten-
(Gobelins-) Fabrik, Fabriken für
Woll- und Baumwollwaren aller
Art, für Knöpfe und
Bürsten, außerdem
Spinnereien, Wollkämmereien,
Bleichen, Färbereien, viele
Töpfereien und Steingutfabriken.
Der Handel ist sehr lebhaft, besonders in Getreide,
[* 3]
Wein und Manufakturen. In der Nähe der Stadt sind zwei kalte Mineralquellen.
– Beauvais, eine sehr alte Stadt der
Bellovaker in
GalliaBelgica, hieß bei den
Römern Caesaromagus, dann Bellovacum und im Mittelalter
Belvacus und Belloaca; 845, 1034, 1114, 1119 oder 1120, 1124 und 1161 wurden hier
Konzile gehalten. In der
Umgegend von Beauvais brach im März 1358 der
Bauernkrieg (Jacquerie) aus. 1433 wurde es von den Engländern, 1472 von
Karl dem Kühnen
von
Burgund belagert, es wurde zuerst gerettet durch die heldenmütige Aufopferung des
Jean Lignière, das zweite
Mal durch
die Bürgerinnen unter der Heldin
Jeanne Hachette (1851 ward der letztern eine Bronzestatue errichtet),
denen zu Ehren noch jetzt alljährlich 14. Okt. ein Fest gefeiert wird.
(spr. bowŏahr), häufiger Ortsname in
Frankreich. Beauvoir-sur-Mer, Hauptstadt des Kantons Beauvoir (137,50 qkm, 4 Gemeinden, 8119 E.)
imArrondissement Sables-d'Olonne des franz. Depart.
Vendée, hat (1891) 781, als Gemeinde 2507 E., einen
kleinen
Hafen, ein Gestüt, Salzgewinnung
[* 4] sowie Holzhandel. In der Nähe sind alte Grabhügel und Ruinen eines Schlosses.
Beauvoir lag früher unmittelbar am
Meere, der
Insel Noirmoutier gegenüber, jetzt 4 km davon entfernt, am Endpunkte des zumMeere
führenden
Kanals de la Cahouette, der Schiffe
[* 5] von 80 t Gehalt trägt.
(engl., spr. bihwr), Gewebe,
[* 6] s.
Biber. ^[= # (Castor L.), eine Gattung der Säugetiere aus der Ordnung der Nager, welche sich durch den horizonta ...]
die zeichnerische
Darstellung einer Stadt, eines Stadtteiles oder einzelner Straßenanlagen, nach welcher
die Grenzlinien
(Baufluchten) und die Bauart neuer
Gebäude vorher festgestellt oder der Umbau alter
Straßen
systematisch geregelt wird.
BeimEntwurf eines Bebauungsplan sind sowohl praktische als künstlerische Grundsätze maßgebend. Nach der
praktischen Seite ist zunächst darauf zu achten, daß der Bebauungsplan den örtlichen Verkehrsverhältnissen entspricht.
Es müssen also die Grundzüge aller bestehenden Verkehrslinien festgelegt werden
(Straßen,
Straßenbahnen, Eisenbahnen,
Kanäle),
zugleich aber die in Zukunft hinzukommenden thunlichst in Betracht gezogen werden.
Die sich somit ergebende
Grundgestalt des Bebauungsplan wird durch Zwischenstraßen weiter geteilt werden müssen,
bis zur Bebauung geeignete
Baublöcke entstehen, die ihrerseits wieder in einzelne Grundstücke zu zerlegen sind. Die
Breite
[* 8] der
Straße wird sich nach dem zu erwartenden Verkehr zu richten haben. Im allgemeinen zieht man bei
modernen Bebauungsplan gerade
Straßen vor, weil diese rechtwinklige
Baublöcke bieten und die kürzeste Linie zwischen zwei Punkten darstellen.
Ihr Nachteil ist, daß sie wegen des Staubtreibens und scharfer
Winde
[* 9] ungesund sind, und daß sie künstlerisch unschön wirken.
Während im 18. Jahrh. eine allgemeine Vorliebe für gerade
Straßen bestand, und diese in unserm Jahrhundert
zur fast allein herrschenden Anlageform geworden sind, mehren sich jetzt die
Stimmen für krumme
Straßen, die dem
Auge
[* 10] ein
wechselndes
Bild bieten, wohnlicher und gesünder sind. Der angenehme Anblick alter
Städte und Stadtteile beruht im wesentlichen
auf den wechselnden Biegungen derStraßen. Besondere Wichtigkeit für den Bebauungsplan haben die Straßenkreuzungen,
bei denen die mühelose Abwicklung des Verkehrs einerseits, andererseits die künstlerische Wirkung besonders in Betracht
kommt, ebenso die Plätze, deren Gestalt und
Größe nach dem jeweiligen Bedürfnis zu bemessen ist.
Denn sie dienen entweder zur Verbesserung der Luft (durch
Springbrunnen, Gartenanlagen) oder zur Erleichterung
des Verkehrs (als erweiterte Straßenkreuzungen) oder als Versammlungsstätten (für Märkte, Promenaden, festliche
Aufzüge)
[* 11] oder endlich als Vorraum für Monumente (Bauten,
Denkmale u. s. w.). In allen
Ländern mit starkem Wachstum der
Städte hat
sich die
Aufstellung von Bebauungsplan nötig gemacht. Während früher die nüchterne Aufteilung des
Baulandes in
Rechtecke (wie
in
Mannheim,
[* 12]
Berlin,
[* 13] Neuyork
[* 14] und vielen amerik.
Städten) das Übliche war, hat man erkannt, daß dies nicht nur unpraktisch
sei (wegen des Fehlens der Diagonalen), sondern daß es im höchsten
Grade ermüdend für den Benutzer wirke.
Man ist daher immer mehr zu gemischten
Systemen übergegangen, bei denen die geschickte Ausnutzung örtlicher
Unregelmäßigkeiten zu malerischer Wirkung sich als besonders vorteilhaft erwies. Ebenso ist man von zu langen
Straßen abgekommen
und hat erkannt, daß es zur Schaffung eines reichen Stadtbildes nötig sei, den geraden
Straßen ein deutlich sichtbares
Ziel zu geben. Jedenfalls ist demnach bei
Anlage eines Bebauungsplan zu erwägen, daß für Monumentalbauten,
Denkmale,
Kirchenu. dgl., selbst wenn zur Zeit ein Bedürfnis noch nicht vorliegt, vorsorglich
geeignete Plätze aufgespart werden. In dieser
Richtung sind die
Pariser Straßenanlagen maßgebend gewesen. –
Außer dieser
Planung in der Ebene kommen noch die Steigungsverhältnisse in Frage, da der Bebauungsplan alsbald die Entwässerung
der
Straßen, die
Kanalisation und die Entfernung der Fäkalien, ferner die
Beleuchtung,
[* 15] die
Anlage von Bedürfnisanstalten
in Betracht zu ziehen hat.
Auch die
Anlage der Fahrbahnen, Pflasterungen, Reitwege, Fußwege ist alsbald zu erwägen. Mit der Herstellung eines unterirdischen
Kanalsystems, um
Regen- und Wirtschaftswasser abzuführen, sowie mit der Zuleitung von reinem Wasser ist in
den Bebauungsplan entweder sofort vorzugehen oder wenigstens dafür
Sorge zu tragen, daß derartigen Einrichtungen später keine Hindernisse
entgegenstehen. Auf größere Schwierigkeiten stößt die Beseitigung von Übelständen, die in der Planlosigkeit älterer
Städteanlagen ihren
Grund¶
mehr
haben, dafern nicht zur Durchführung eines städtischen Expropriationsgesetzes und zur Niederreißung ganzer Straßen außerordentliche
Mittel verfügbar sind, wie in Paris
[* 17] unter Napoleon Ⅲ. und der dritten Republik (Anlage der Rue de Rivoli, der Boulevards de
Sébastopol, St. Germain und der äußern Boulevards, der Avenue de l'Opéra und anderer großen Straßen),
in London
[* 18] (die großartigen Embankment genannten Uferstraßen an der Themse, die Straßenüberführung Holborn-Viadukt und viele
andere), in Wien
[* 19] (Anlage der Ringstraße, Straßendurchbrüche in der innern Stadt), in Berlin (Kaiser-Wilhelmstraße, Neue Friedrichstraße),
in Dresden
[* 20] (König-Johannstraße), in Straßburg,
[* 21] Hannover
[* 22] u. a. deutschen Städten, besonders großartig aber in Italien:
[* 23] so
in Rom
[* 24] (Via Nazionale, Durchbruch vom Corso zur Engelsburg, Tiberregulierung), in Florenz
[* 25] (Abbruch des Mercato
vecchio), in Mailand
[* 26] (Freilegung des Domes), Neapel
[* 27] (Abbruch der von der Cholera betroffenen Stadtteile).
In den meisten Fällen wird man sich bei Anlage von Bebauungsplan für alte Stadtteile damit begnügen müssen, die Baufluchten festzustellen
und bei Neubauten deren Einhaltung anzuordnen. Nach und nach kann auf diesem Wege eine bessere Bauordnung
eingeführt werden (Kärntnerstraße in Wien, Hohestraße in Köln
[* 28] u. a.). Die Aufstellung eines Bebauungsplan kann nur in den seltensten
Fällen durch einen Privatmann geschehen. Meist ist sie Sache der Gemeinden, die im Einvernehmen mit dem Staate die Straßen
anlegen und die Bauordnungen aufstellen.
Von großem Werte ist, daß sie dann auch im Besitz der anliegenden Baugrundstücke sind, deren steigender Wert die Kosten
der Neuanlagen vielfach deckt. Dies ist namentlich der Fall, wo durch Auflassung von Festungsringen Stadterweiterungen stattfinden
Wien, Magdeburg,
[* 29] Straßburg, Mainz,
[* 30] Köln u. a.). Den Besitzern der einzelnen Grundstücke werden
dann im allgemeinen Interesse bestimmte Beschränkungen auferlegt, die oft durch besondere Lokalstatute verschärft werden,
um neuen Straßen gewisse Vorrechte zu sichern, wie Vorgärten, nicht zu hohe Häuser u. s. w. –