«Der praktische Verstand und die
Marburger Lichtfreunde» (Darmst. 1847) u. s. w.,
zeigte er sich als Vorkämpfer dieser
Richtungen. Die Grundzüge seiner
Anschauungen entwickelte er in den «Untersuchungen
über Wesen, Geschichte und Kritik der
Religion» (in den «Jahrbüchern für Wissenschaft und Leben»,
Darmst. 1849). Wegen einer am
Geburtstage des Kurfürsten zu Gunsten des Deutschkatholicismus gehaltenen
akademischen Rede wurde Bayrhoffer 1846 von seiner Professur suspendiert. Seit Nov. 1848 Mitglied des kurhess.
Landtags, schloß er sich der radikalen Partei an. Während der Session vom 26. Aug. bis war er Präsident der Kammer.
Später ging er nach
Amerika,
[* 3] wo er bis 1866 in Green-County in Wisconsin als Farmer und dann wesentlich
von schriftstellerischen
Arbeiten lebte. Er starb zu
Jordan in Wisconsin.
Eisenbahnen.Von den in
Bayern
[* 4] belegenen normalspurigen Eisenbahnen 5735,80 km) entfallen 4907,48
auf bayr., 8,13 km auf württemb. Staatsbahnen,
[* 5] 5,34 km auf meining.
Bahnen, 811,85 ^[schlecht lesbar]
km auf Privatbahnen in eigener
Verwaltung. Von den 50,75 km Schmalspurbahnen gehören 5,17 dem bayr.
Staate. Außerdem sind
über 218 km Anschlußbahnen für nicht öffentlichen Verkehr vorhanden. Die Staatsbahnen 4968,67 km) stehen
unter der
Generaldirektion der Königlich
[* 6] Bayr. Staatseisenbahnen zu
München
[* 7] und umfassen die Linien im
Donau- und Maingebiet des Königreichs.
Hypotheken-undWechselbank, die älteste Hypothekenbank auf
Aktien, mit dem Sitze in
München und einer Subdirektion
in
Berlin.
[* 14] Sie erhielt ihre
Konzession auf 99 Jahre ihr jetzigem
Statut wurde von der Generalversammlung
vom genehmigt. Das Aktienkapital betrug zunächst 10 Mill.
Fl. süddeutsch (7
Fl. = 12 M.); es wurde 1851 auf 20 Mill.
Fl. = 34285714M. 30
Pf. in
Aktien zu 500
Fl. = 857⅐ M. und 1893 um weitere 5 Mill. M. erhöht. Sie besaß
früher auch das Notenprivileg, trat dieses aber infolge des Bankgesetzes vom an die
Bayrische Notenbank (s. d.)
ab; es verblieben ihr der
Bodenkredit, die Lebens- und die
Feuerversicherung und die sonstigen Bankgeschäfte, mit
Ausschluß
der Zeitprämien- und Warengeschäfte, die sie für eigene
Rechnung überhaupt nicht, und für fremde
nur dann machen darf, wenn damit keine Kreditgewährung verbunden ist.
Die Mannigfaltigkeit der Geschäftszweige dieser
Bank hat sich
für den Betrieb durchaus nicht als störend erwiesen. Den
Bodenkredit pflegt die
Bank innerhalb des Königreichs
Bayern;
sie darf 15mal soviel Pfandbriefe zu diesem Zwecke begeben, als
ihr Aktienkapital und die Specialreserve des Pfandbriefgeschäfts zusammen beträgt;
die Pfandbriefe
tragen teils 4 Proz., teils 3½ Proz. und gelten in
Bayern als pupillarisch sicher;
Ende 1893 gab es zu 4 Proz. für 191722500
und zu 3½ Proz. für 382642200 M. Die Dividenden der Bankaktien betrugen 1865–72: 8 ⅖, 8 ⅕, 7 ⅘,
8, 8 ⅖, 8 ⅘, 9 ⅖, 9 ⅘;
die
Bank besitzt 6 Filialen und eine große Anzahl
Agenturen in Bavern.
Sie darf bis 70 Mill. M.
Noten in
Umlauf setzen, wovon 32 Mill. M. durch Barvorrat
nicht gedeckt zu sein brauchen; diese
Noten werden in
Bayern auch von den Staatskassen in
Zahlung genommen. 1883 führte die
Bank einen verzinslichen
Giroverkehr bei ihren Filialen ein. Die Rentabilität der
Aktien betrug 1876–93: 8, 8, 9, 9, 10,
10, 10, 10, 10, 9½, 7, 7, 7, 7, 9, 9, 7, 7 Proz. Gehandelt werden sie in
München.
Erbfolgekrieg, der zwischen
Preußen
[* 15] und
Sachsen
[* 16] einerseits und
Österreich
[* 17] andererseits über die Frage der
Erbfolge in
Bayern von 1778 bis 1779 geführte
Krieg. Als mit dem
Tode des Kurfürsten Maximilian Ⅲ.
Joseph
von
Bayern, die bayr. (Wilhelminische) Linie der Wittelsbacher ausstarb, gingen die
Rechte aufBayern an die Pfälzer
(Rudolfinische) Linie über, welcher der verstorbene Kurfürst schon 1774 durch einen geheimen
Vertrag den Mitbesitz des
Landes übertragen hatte.
Kurfürst
KarlTheodor von der Pfalz, dem so die Erbfolge in
Bayern zustand, hatte keine legitimen Nachkommen.
Um seinen zahlreichen natürlichen
Kindern vom
Kaiser Rangerhöhungen und andere
Vorteile zu verschaffen, entschloß er sich,
mit
Joseph Ⅱ. im Jan. 1778 einen
Vertrag zu unterzeichnen, wonach neben einigen kleinern Gebieten ganz
Niederbayern an
Österreich
abgetreten werden sollte. Eine solche Vergrößerung der habsburgischen Macht, die das südl.
Deutschland gänzlich an das Kaiserhaus zu fesseln drohte, wollte
Friedrich d. Gr. nicht zulassen, zumal da
Preußens
[* 18] Erbansprüche
auf
Ansbach
[* 19] und
Bayreuth
[* 20] gefährdet erschienen.
Als sein Gesandter,
Graf Görtz, beim Kurfürsten nichts auszurichten vermochte, bestimmte der König den nächsten erbberechtigten
Agnaten der kurfürstl. Familie,
HerzogKarl von Zweibrücken,
[* 21] gegen die
TeilungBayerns Einspruch zu erheben.
Zugleich ließ
Friedrich in
Wien
[* 22] darauf dringen, daß
Österreich seine
Ansprüche dem
Reichstage zur Prüfung vorlege und bis
zur
Entscheidung die schon besetzten
TeileBayerns räume.
KaiserJoseph war gewillt, sich mit Waffengewalt in dem
BesitzNiederbayerns
zu behaupten, während Maria
Theresia, die selbst die österr.
Ansprüche für «verjährt und wenig bewiesen»
erklärte, den
Krieg zu vermeiden wünschte. Doch die Unterhandlungen mit
Preußen zerschlugen sich; Anfang Juli 1778 rückten
die preuß.
Truppen unter
¶
mehr
König Friedrich und Prinz Heinrich in Böhmen
[* 24] ein. Ihnen schloß sich der Kurfürst von Sachsen an, der als Sohn der einzigen
Tochter Maximilian Josephs auf die Allodialhinterlassenschaft Forderungen erhob. Die Feindseligkeiten beschränkten sich im
Verlaufe des J. 1778 auf strategische Bewegungen und unbedeutende Plänkeleien, und der Eintritt des Winters unterbrach
vollends diese «bewaffnete Unterhandlung», indem die preuß.
TruppenBöhmen verließen und sich nach Sachsen und Schlesien
[* 25] in die Winterquartiere zurückzogen.
Kurfürst KarlTheodor schaute alle dem fast teilnahmlos zu. Die Verhandlungen vor dem Reichstage und in Wien blieben lange erfolglos.
Erst als die Kaiserin Katharina vonRußland im Dez. 1778 ihre Beteiligung am Kriege gegen Österreich in
Aussicht stellte, zeigte sich Maria Theresia einer Vermittelung geneigt. Friedrich Ⅱ., damit einverstanden, forderte für
sich nur die Anerkennung seines Erbanspruchs auf Ansbach und Bayreuth, und so kam in Teschen ein Friedensschluß zu
stande, dessen Hauptbestimmungen außer der Anerkennung jener preuß. Forderung folgende waren: KarlTheodor
erhielt ganz Bayern mit Ausnahme des Innviertels, das an Österreich fiel;
die AnsprücheSachsens wurden durch Anerkennung seiner
Landeshoheit über die Schönburgschen Herrschaften und 6 Mill. Fl., die von KarlTheodor zu zahlen waren, abgekauft;
Mecklenburg
[* 26] erhielt statt der beanspruchten Landgrafschaft Leuchtenberg das unbeschränkte Privilegium de non appellando.
Ausdrücklich ward festgesetzt, daß die nächste erbberechtigte Linie die des HerzogsKarl von Zweibrücken sei, wodurch die
Vergrößerungspläne Österreichs in Bayern auf alle Fälle beseitigt schienen. Der Friede von Teschen wurde von Rußland und
Frankreich garantiert. –
Vgl. Reimann, Geschichte des Bayrischer Erbfolgekrieg (Lpz. 1869);
ders., Neuere Geschichte des
preuß. Staates, Bd. 2 (Gotha
[* 27] 1888);