mehr
hatte Döllinger sich bereits gegen das Unfehlbarkeitsdogma öffentlich ausgesprochen, am 24. Juli erklärten sich 44 Professoren und Docenten der Münchener Universität gegen dasselbe; am 9. Aug. erließ die Regierung das Verbot der Veröffentlichung der Konzilsbeschlüsse ohne vorherige Einholung staatlicher Genehmigung. Die Bischöfe kümmerten sich um das Verbot nicht, sie protestierten dagegen, und der Erzbischof von Bamberg [* 2] bedrohte, als ihm die nachgesuchte Erlaubnis zur Veröffentlichung verweigert wurde, die Gegner der Konzilsbeschlüsse mit dem Kirchenbann.
Von den theol. Professoren der Universität verlangte der Erzbischof von München [* 3] die Unterzeichnung eines Reverses, worin sie sich für Anerkennung der Konzilsbeschlüsse aussprechen sollten. Sechs gehorchten, drei verweigerten die Unterschrift: Döllinger, Friedrich, Silbernagel. Der akademische Senat gab den sechs einen Verweis und protestierte gegen das Vorgehen des Erzbischofs. Dieser versuchte indes Döllinger auf seine Seite zu ziehen. Das gelang nicht, und so wurden Döllinger und Friedrich am mit dem Großen Banne belegt.
Die Universität erwählte darauf Döllinger zum Rektor und nahm Friedrich in den Senat auf. Als am 5. Mai eine Adresse mit 12000 Unterschriften den König bat, dem Unfehlbarkeitsdogma mit allen Mitteln entgegenzuarbeiten, schien bei Ludwig Ⅱ. bereits ein Umschlag der anfangs begeisterten Stimmung für das Vorgehen Döllingers eingetreten zu sein. Die Regierung trat den Bischöfen nicht entgegen, die immer kühner das Haupt erhoben. Erst als damit auch die Warnungen des Ministers von Lutz immer mehr Boden fanden, nahm Graf Bray, der die Bischöfe möglichst ungestört walten lassen wollte, am 22. Juli seine Entlassung.
Das Ministerium setzte sich neu zusammen: Graf Hegnenberg-Dux übernahm das Ministerium des königl. Hauses und des Auswärtigen, dazu den Vorsitz im Ministerrat, Pfeufer das Innere, Ministerialrat Fäustle die Justiz;
Lutz behielt den Kultus, Pranckh den Krieg und Pfretzschner die Finanzen;
das Handelsministerium wurde aufgelöst.
Vom 22. bis 24. Sept. tagte der erste Altkatholikenkongreß in München. Doch wurde immer deutlicher, daß man in Bayern [* 4] die Initiative aufgab und sich der Kirche gegenüber auf defensive Maßregeln beschränkte. Der Vorschlag, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat gesetzlich neu zu regeln, fand keinen Anklang. Ebenso sahen sich die Altkatholiken in der Hoffnung direkter Unterstützung durch die Regierung getäuscht. Die Bitte um Überlassung einer der Stadtkirchen wurde vom Kultusminister abgeschlagen, Bischof Reinkens nicht als Bischof für Bayern anerkannt.
Im Sept. 1871 trat der Landtag wieder zusammen. Auf die Interpellation an das Gesamtministerium betreffs seiner Stellung zu der kirchlichen Frage antwortete von Lutz 14. Okt., daß er im Konkordate von 1818 keine Schranke der Gesetzgebung erblicke und allen kath. Staatsangehörigen, die das Unfehlbarkeitsdogma nicht anerkennen wollten, staatlichen Schutz verspreche, namentlich das religiöse Erziehungsrecht der Eltern diesem Dogma gegenüber anerkennen und alle Eingriffe in die Rechte des Staates mit den verfassungsmäßigen Mitteln abwehren werde.
Für die Abänderung der kirchlichen Gesetzgebung, auf die Lutz hingewiesen hatte, fand er in Bayern keinen Boden, und so appellierte er denn an den Reichstag. Am 29. April ging der Landtag auseinander, nachdem er die Gesandtschaftsfrage erledigt hatte. Nur in Petersburg, [* 5] Wien, [* 6] Rom, [* 7] im Vatikan, [* 8] in Bern, [* 9] Stuttgart [* 10] und Dresden [* 11] sollten fortan noch bayr. Gesandtschaften beibehalten werden. Indessen war im Reichstag am 28. Nov. auf die Initiative des Ministers von Lutz der sog. Kanzelparagraph angenommen worden, infolgedessen den Geistlichen die Agitation von der Kanzel herab gegen Staatsgesetze untersagt wurde. Am starb der Ministerpräsident Graf Hegnenberg-Dux, 24. Sept. übernahm Finanzminister von Pfretzschner das Auswärtige und das Präsidium, von Berr erhielt die Finanzen, die übrigen Minister blieben in ihrem Amte. ^[]
Das Reichsgesetz wegen Ausweisung der Jesuiten und der Redemptoristen (Juni 1873) wurde von Bayern genehmigt. Dem Reichsgesetz über Einführung der obligatorischen Civilehe und Beurkundung des Personenstandes vom J. 1875 stimmte Minister Fäustle im Bundesrat gleichfalls zu. Andere schon bestehende Reichsgesetze nahm Bayern mit Aufgabe seiner Reservatstellung gleich in der ersten Session des Reichstags an, so: das Gesetz über Freizügigkeit, über Erwerbung und Verlust der Staatsangehörigkeit, über Einführung der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung, über gegenseitige Gewährung der Rechtshilfe und das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes;
sodann 1872 das Gesetz über deutsche Gewerbeordnung, 1873 das Gesetz über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, 1875 das deutsche Quartiergesetz.
Auch die Schulreform, die seit 1869 geruht hatte, wurde wieder in Angriff genommen. Fachmännisch gebildete Kreis- und Bezirksschulinspektoren wurden durch die Landräte in den einzelnen Kreisen eingeführt. Im Sept. 1873 erschien eine Verordnung über Vermehrung der Volksschulen und Umwandlung der konfessionell getrennten in konfessionell gemischte Volksschulen. Statt die Kammer zu befragen, sollten die Gemeinden über Verwirklichung dieser Maßregel entscheiden.
Alle Erziehungsanstalten, auch die Seminarien, wurden unter staatliche Oberaufsicht gestellt und so für eine bessere und freiere Zukunft vorgesorgt. Bei den Reichstagswahlen vom siegten die Klerikalen in 32, die Liberalen nur in 16 Wahlbezirken; doch entstand bald Zwiespalt in der Patriotenpartei selbst. Am war der Landtag wieder eröffnet worden. Der Antrag, daß das Reich auf dem ganzen Gebiete des bürgerlichen Rechts zuständig sein solle, auch in den Einzelstaaten, wurde am 8. Nov. angenommen, der der Reichsgesetzgebung in Bayern Eingang verschaffte. Der Anteil B.s an den Kriegskontributionsgeldern betrug 157323921 Fl. 10¼ Kr. Der größte Teil wurde auf Tilgung von Anleihen verwendet, von den übrigen 27 Mill. forderte der Kriegsminister von Pranckh 24 Mill. für militär. Zwecke. Als die Kammer darauf nicht einging, nahm von Pranckh seine Entlassung; an seine Stelle trat am von Maillinger, der Kommandant des 2. Armeekorps. Der Schluß des Landtage erfolgte
Zu den neuen Landtagswahlen erließ die Regierung eine neue Wahlkreiseinteilung und erhöhte die Zahl der Abgeordneten von 154 auf 156. Trotz aller Agitation erlangten die Ultramontanen am nur eine Mehrheit von 2 Stimmen, 79 gegen 77 Liberale. Am 28. Sept. wurden die Sitzungen ohne Thronrede eröffnet und der klerikale ¶
mehr
Freiherr von Ow zum Präsidenten gewählt. Gleich bei der Beratung der Adresse an den König fielen so heftige Reden und Angriffe, daß das Ministerium nach Annahme des Entwurfs durch die Mehrheit der Kammer sich veranlaßt sah, insgesamt ein Entlassungsgesuch einzureichen. Ludwig Ⅱ. aber verweigerte die Annahme der Kammeradresse, sprach dem Ministerium in einem Handschreiben sein Vertrauen und seine Zufriedenheit aus und ordnete 21. Okt. die Vertagung der Kammer an. Am trat der Landtag wieder zusammen.
Als die Ultramontanen es durchsetzten, daß eine Reihe von freisinnigen Wahlen für ungültig erklärt wurde, wurden alle liberalen Abgeordneten mit großer Majorität wiedergewählt. Bei den Reichstagswahlen vom errangen die Klerikalen 31, die Liberalen 17 Sitze. Vom 2. bis 14. Juli fand eine Sitzung des Landtags statt, der dann am 28. Sept. wieder eröffnet wurde. Der liberale Antrag auf Aufhebung der außerdeutschen Gesandtschaften wurde von den Klerikalen wieder abgelehnt. An die Stelle des von den Ultramontanen fortwährend gehemmten Finanzministers von Berr trat am 26. Nov. Ministerialdirektor von Riedel. Am wurde der Gesetzentwurf über Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofs genehmigt. Am 21. Febr. wurde der Landtag vertagt.
Nachdem Pius Ⅸ. gestorben und der Nuntius Bianchi durch von Masella ersetzt worden war, kam es 1878 zur Wiederbesetzung der erledigten Bistümer: Dr. Stein wurde Bischof von Würzburg, [* 13] Domprediger Ehrler Bischof von Speyer, [* 14] Dompropst Dr. Steichele in Augsburg [* 15] Erzbischof von München-Freising. Leo ⅩⅢ. bestätigte die Ernennung derselben. Bei der Reichstagswahl vom wurden 31 Klerikale und 17 Liberale gewählt. München-Stadt ging den Liberalen verloren. Auch bei den Gemeinderatswahlen zeigte sich das Anwachsen der klerikalen Macht. Zum wurden die Reichsjustizgesetze in Bayern eingeführt. Im Juli 1879 wurde der Landtag wieder eröffnet und zur Minderung des Deficits von 25 Mill. die Erhöhung der Malzsteuer von 5 auf 6 M. pro Hektoliter bis beschlossen.
Die am eröffnete Internationale Kunstausstellung in München zeigte, daß man dem innern Leben und den idealen Gütern wieder größere Aufmerksamkeit zuwendete. 1880 tagte der Landtag vom 7. Jan. bis 21. Febr. und vom 13. Juli bis 2. Aug. Der Etat beherrschte die Verhandlungen. Am trat an die Stelle des kränklichen Ministers von Pfretzschner Freiherr von Crailsheim, [* 16] den Vorsitz im Staatsministerium übernahm Kultusminister von Lutz. Am 24.und 25. Aug. wurde das Fest zur Feier der 700jährigen Regierung der Wittelsbacher begangen.
Der am wieder eröffnete Landtag genehmigte die Gesetze über Einkommensteuer, über Grund- und Haussteuer und über Gewerbesteuer. Parallel [* 17] mit der Agitation des Centrums im Reiche auf Wiedereroberung der Schule für die Kirche wurde trotz des Widerspruchs des Ministers von Lutz der Antrag auf Beseitigung des siebenten Schuljahrs am 6. April in der Kammer angenommen. Schon am 8. März war ein neues Wahlgesetz zu stande gekommen, das die geheime Abstimmung einführte, das Verhältnis von einem Abgeordneten auf 31500 Seelen festsetzte, das indirekte Wahlsystem beibehielt und die Zahl der Wahlkreise von 47 auf 63 erhöhte.
Bei den Neuwahlen vom 21. Juli erhielten die Klerikalen 87 (auch München-Stadt), die Konservativen 3, die Liberalen 69 Sitze. Am 24. Juni war an Pfeufers Stelle der Regierungspräsident von Oberbayern, Freiherr von Feilitzsch, als Minister des Innern getreten. Am 8. Mai starb Freiherr von Stauffenberg, der Präsident des Reichsrats, und an seine Stelle erhob der König den Freiherrn von Franckenstein, einen Führer des Centrums. Der Landtag wurde am 28. Sept. eröffnet. Freiherr von Ow blieb Präsident der Zweiten Kammer.
Die klerikale Kammermehrheit fand in der Reichsratskammer ein Gegengewicht. Hier wurden die dort angenommenen Anträge auf Aufhebung der Simultanschulen und der obligatorischen Civilehe sowie der Antrag Schels gegen Einführung des Tabaksmonopols im Dez. 1881, Jan., März, April 1882 abgelehnt. Auch lehnte der Reichsrat den wieder eingebrachten Antrag auf Aufhebung des siebenten Schuljahrs und den die Tegernseer Erklärung betreffenden am 18. April ab. (Durch die Tegernseer Erklärung vom wurde die Geltung des Konkordats als Staatsgesetz, wie schon im Religionsedikt, anerkannt und den Behörden aufgetragen, sich nach den Bestimmungen desselben zu richten.) Am 29. April schloß Prinz Luitpold den Landtag.
Die klerikale Mehrheit des Münchener Magistrats richtete ihren Angriff gegen die Altkatholiken und die Simultanschulen. Erstern wurde die seit 1871 eingeräumte Nikolaikirche am entzogen. Mit Einwilligung des Kultusministers wurden zwei der noch bestehenden vier Simultanschulen in kath. Schulen verwandelt. Am trat der Landtag wieder zusammen. In den Finanzen zeigte sich statt des frühern Deficits ein Überschuß von 4 Mill. M. Die Budgetverhandlungen beschäftigten fast ausschließlich den Landtag. König Ludwig erwies seine Zustimmung zu der Politik des Ministers Lutz durch Erhebung desselben in den erblichen Freiherrenstand
Die reaktionäre Strömung zeigte sich im Landtage offen in dem Antrag Keßlers auf Revision der Gesetze über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt, in dem Antrag Rittlers betreffs Errichtung einer kath. Geschichtsprofessur, in dem weitern Antrag, den Geschichtsunterricht an Gymnasien nach Konfessionen [* 18] zu trennen; jene beiden wurden im Reichsrat genehmigt, der letztere abgelehnt. Die Erhöhung des Malzaufschlags wurde auch für diese Finanzperiode bewilligt, die Reorganisation des bayr. Forstwesens genehmigt, ebenso das Finanzgesetz, welches die Einnahmen und Ausgaben auf 234462573 M. feststellte. Am wurde der Landtag geschlossen. Die Reichstagswahl vom 28. Okt. gab den Klerikalen 34, den Nationalliberalen 9, den Deutschfreisinnigen 3, den Socialdemokraten 2 Sitze. Am trat Kriegsminister von Maillinger zurück und wurde durch Generallieutenant von Heinleth ersetzt.
Im J. 1886 wurde wenige Tage nach dem Schlusse des Landtags (26. Mai) das Land durch das tragische Ende König Ludwigs Ⅱ. in furchtbare Aufregung versetzt. Der Wahnsinn hatte diesen reich veranlagten Geist umnachtet, und das Mitgefühl sprach sich in allen Ländern der Welt in rückhaltloser Weise aus. Die Kabinettskasse war mit einer Schuld von 13½ Mill. M. belastet. Die Agnaten des königl. Hauses und verschiedene auswärtige Fürsten weigerten sich, aus ihrem Vermögen Hilfe ¶