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Oberbefehl des Prinzen Karl von Bayern [* 2] eine selbständige Stellung einnehmen, von Österreich [* 3] aber ihre Weisungen empfangen sollte.
Der Landtag wurde auf den 23. Mai einberufen. Ein außerordentlicher Militärkredit von 31512000 Fl. wurde am 18. Juni bewilligt. Trotz des Oberbefehls des Prinzen Karl handelte das 8. Korps unter dem Prinzen von Hessen [* 4] meist nach dessen Absichten und erleichterte so den Preußen [* 5] ihre Aufgabe. Am 3. Juli fiel bei Königgrätz [* 6] die Entscheidung. (S. Deutscher Krieg von 1866.) Ende Juli lag Bayern ungeschützt einer preuß. Invasion offen.
Nach der Schlacht von Königgrätz bot Bismarck den süddeutschen Staaten Frieden und Bündnis an. Am 21. Juli berieten die süddeutschen Minister über den Gesamtrücktritt von dem Bündnis mit Österreich. Die Stimmung im Lande war in vollster Verwirrung. Da kam die Kunde, daß Verhandlungen in Nikolsburg begonnen seien. Von der Pfordten eilte sogleich nach Nikolsburg. Die Dinge lagen sehr ungünstig für Bayern, doch erlangte es am 28. Juli den Eintritt in den Waffenstillstand. Derselbe trat am 2. Aug. in Wirksamkeit und führte am 22. Aug. zum Frieden. Die Bedingungen Preußens [* 7] hatten sich geändert in dem Augenblick, da Bismarck die Bereitwilligkeit B.s zu einem Schutz- und Trutzbündnis erkannte. Von der Pfordten versprach als Deutscher Waffenhilfe gegen die auswärtigen Feinde (Frankreich). Der Abschluß dieses Bündnisses kam erst im März 1867 zur Kenntnis des Landes.
In dem Frieden trat an Preußen 10 Quadratmeilen seines Gebietes, die im Spessart und Rhöngebirge gelegenen Bezirke Orb und Gersfeld, mit 32976 E. ab und versprach die Zahlung von 30 Mill. Fl. Kriegsentschädigung. Im Kriegsfalle sollten die bayr. Truppen unter preuß. Oberbefehl stehen. Am 27. Aug. trat der Landtag wieder zusammen und genehmigte den Friedensvertrag und die Kreditforderung von 30 Mill. Die Zweite Kammer setzte hinzu, die Regierung möge «die Einigung Deutschlands [* 8] unter Mitwirkung eines freigewählten und mit den erforderlichen Befugnissen ausgestatteten Parlaments» erstreben.
Die mobile Armee wurde am 2. Sept. aufgelöst, von der Pfordten reichte am 10. Dez. seine Entlassung ein, die er am 29. erhielt. An die Stelle Pfistermeisters trat der frühere Kabinettssekretär und Appellationsgerichtsrat Lutz als Chef in das königl. Kabinett. Freiherr von Pechmann übernahm das Ministerium des Innern, Franz von Gresser das des Kultus und Gustav Schlör das des Handels. Als Minister des Auswärtigen und des königl. Hauses trat am 31. Dez. Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst ein. Schon in der Ersten Kammer hatte sich Hohenlohe für den Anschluß B.s an Preußen entschieden ausgesprochen, doch sah auch er sich als Minister gezwungen, der Gegenströmung nachzugeben.
Am trat der Landtag wieder zusammen. Die bayr. Fortschrittspartei brachte sofort einen Antrag auf Anschluß B.s an den Norddeutschen Bund ein. Hohenlohe gab dagegen am 19. und 23. Jan. eine Erklärung ab des Inhalts, daß Bayern keinem staatlichen Bunde unter dem Protektorate einer fremden Macht (Frankreichs oder Österreichs) beitreten werde, die Regierung erstrebe aber ein Bündnis mit Preußen, welches Bayern gegen bestimmte Garantie der Souveränität des Königs für den Fall eines Krieges gegen das Ausland der Führung Preußens unterstelle.
Natürlich bedürfe es dazu der Erhöhung und Organisation der Wehrkraft. Am 12. Febr. wurde ein hierauf bezüglicher Entwurf vorgelegt, und am 13. stellte die Zweite Kammer den Antrag auf Vorlage eines freisinnigen Schulgesetzes. Am 23. März wurde der Landtag vertagt. Anfang Februar fanden in Stuttgart [* 9] auf Anregung Hohenlohes Konferenzen der süddeutschen Regierungen statt, welche die Erhöhung der Wehrkräfte unter einer den Principien der preuß. nachgebildeten Wehrverfassung beschlossen.
Allgemeine Wehrpflicht, Aufhebung der Stellvertretung, Einteilung in aktives Heer, Reserve und Landwehr war das Programm. Am 27. April trat Lutz als Justizminister an von Bomhards Stelle. Die Ministerkonferenzen, die in Berlin [* 10] eröffnet wurden, sollten der Wiederherstellung des Zollvereins ihre Arbeit widmen. Bismarck schlug vor, ein gemeinschaftliches Organ der beteiligten Regierungen für die Zollgesetzgebung zu bilden und demgemäß süddeutsche Vertreter zum Zollbundesrat und Norddeutschen Parlament zu senden.
Hohenlohe behielt sich seine Entschließung vor. Graf Taufkirchen ging am 14. Juni nach Berlin, um für Bayern bessere Bedingungen zu erlangen. Das liberum Veto, d. h. das Recht der Verwerfung unangenehmer Beschlüsse, wurde ihm nicht zugestanden, wohl aber sechs Stimmen statt der anfänglichen vier im Zollbundesrat und zur Vertretung des deutschen Volks ein selbständiges Zollparlament. Am 8. Juli wurden die neuen Zollvereinsverträge unterzeichnet. Am versammelte sich der Landtag wieder, und am 8. Okt. legte Hohenlohe den neuen Zollvertrag vor.
Die Zweite Kammer genehmigte die Zollvereinsverträge 22. Okt. 1867, in der Reichsratskammer aber beschloß der Ausschuß erst am 31. Okt. die bedingungslose Genehmigung der Verträge. Der Wehrgesetzentwurf und ein Teil der Socialgesetze (Gewerbegesetz) gingen durch, bei dem vorgelegten Schulgesetze aber kam es von ultramontaner Seite zu heftiger Bewegung. Die 1867 von Frankreich angeregte luxemb. Frage erregte die Gemüter in Süddeutschland. Hohenlohe schickte den Grafen Taufkirchen nach Wien, [* 11] um zu sondieren, wie sich die österr. Regierung zu einem preuß.-franz. Kriege stellen würde. Auch Bismarck gab seine Geneigtheit zu erkennen, mit Österreich in Allianz zu treten. Das aber ward von Beust abgelehnt, und so blieb die bayr. Vermittelung resultatlos.
Bei den erstenZollparlamentswahlen1868 gelang es den Ultramontanen in 26 Wahlkreisen von 48 durchzudringen. Die neue Heeresformation wurde in diesem Jahre durchgeführt: zwei Armeekorps von je zwei Divisionen mit dem Kommando in München [* 12] und Würzburg. [* 13] Das Schulgesetz wurde in der Zweiten Kammer angenommen, fiel aber in der Ersten, da die in klerikalem Sinne vorgeschlagenen 63 «Verbesserungen» von der Zweiten Kammer größtenteils abgelehnt wurden. Die freisinnige Gemeindegesetzgebung wurde vollendet, eine neue Civilprozeßordnung mit Öffentlichkeit und Mündlichkeit und eine neue Ordnung des Militärstrafrechts und des Strafverfahrens eingeführt. Am 28. April wurde der Landtag geschlossen und zum Mai Neuwahlen angeordnet.
In Rom [* 14] rüstete man zum Konzil. Fürst Hohenlohe, der Bayern nicht zum «deutschen Kirchenstaat» gemacht sehen wollte, fragte in einer Cirkulardepesche vom bei den verschiedenen europ. Mächten an, ob man nicht gemeinschaftlich zu einer ¶
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Verwahrung oder Protestation schreiten wolle. Die vorgeschlagene Konferenz lehnten die europ. Regierungen ab. Ebensowenig fand Hohenlohe bei den süddeutschen Staaten und Preußen Anklang. Zuletzt ließ er sich von den Fakultäten der Universitäten München und Würzburg Gutachten über gewisse kirchenrechtliche und dogmatische Fragen einsenden und übergab diese der Öffentlichkeit. Dadurch aber hatte er es bei den Ultramontanen, die sich dann auch bald Patrioten nannten, vollkommen verdorben. So geschah es, daß bei den Neuwahlen 80 Ultramontane gegen 74 Liberale erschienen.
Tags darauf, am bot das Ministerium seine Entlassung an. Ludwig gewährte sie nur den Ministern des Innern und des Kultus, Hörmann und Gresser; das Ministerium des Innern übernahm Braun, das des Kultus Lutz zu seinem Justizministerium. Der neue Landtag, am eröffnet, zeigte bald, daß keine Versöhnung zu erzielen sei. Die Reichsratskammer drückte ihr Mißtrauen gegen das Ministerium in offener Weise aus und machte ihm Vorwürfe wegen seiner Hinneigung zum Norddeutschen Bund.
Sieben anwesende Prinzen, darunter die Oheime des Königs, Luitpold und Adalbert, Prinz Otto, der Bruder des Königs, stimmten diesem Adreßentwurfe zu. Der König aber ließ dem Präsidenten des Reichsrats melden, er werde weder eine Deputation empfangen, noch die Adresse annehmen. Der Zweiten Kammer erging es ähnlich. Darauf gab Hohenlohe am 15. Febr. seine Entlassung ein, und der König genehmigte das Gesuch am 7. März in der anerkennendsten Form. Nachfolger Hohenlohes ward Graf Bray. Am 30. März entwickelte er sein Programm, das eigentlich keins war: Haltung der Verträge und Wahrung der Unabhängigkeit und freien Selbstbestimmung B.s. Jene standen dieser im Wege. Er wollte die augenblickliche Lage B.s und Deutschlands festhalten und verlegte Bayern mit diesem Plane den Weg gedeihlicher Fortentwicklung.
Als in die erregten Kammerverhandlungen über die Reduktion der Ausgaben für das Heer die franz. Kriegserklärung hineinplatzte, beantragte der Ausschuß der Zweiten Kammer unter der Führung Jörgs, den vom Kriegsminister geforderten Kredit nur für bewaffnete Neutralität zu bewilligen. Das bedeutete Bruch der Verträge. Schon am 10. Juli hatte die Regierung der franz. Regierung die Mitteilung zukommen lassen, Bayern werde sich von dem übrigen Deutschland [* 16] nicht trennen. Am 16. Juli gab der König den Befehl zur Mobilmachung der Armee. Am 17. ehrte das Volk diesen Entschluß seines Herrschers durch eine großartige Huldigung. Am 19. wurde jener Antrag von dem Kammerausschuß mit 89 gegen 58 Stimmen verworfen und der Kredit zum Kriege bewilligt.
Dieser Beschluß wurde am 20. Juli von der Kammer der Reichsräte einstimmig angenommen. An demselben 20. Juli noch wurde in Berlin der Beitritt B.s zum Kriege gegen Frankreich mitgeteilt, und die Antwort König Wilhelms enthielt nebst freudigem Dank die Nachricht, daß die bayr. Truppen der Dritten Armee unter der Führung seines Sohnes, des Kronprinzen Friedrich, zugeteilt seien. Am 27. wurde der Kronprinz in München mit allgemeinem Enthusiasmus empfangen. Im Deutsch-Französischen Kriege (s. d.) schlugen sich die Bayern in den Kämpfen bei Weißenburg [* 17] und Wörth, [* 18] bei Bazeille und Sedan, [* 19] vor Paris [* 20] und Orléans [* 21] mit großer Tapferkeit. ^[]
Der Krieg mußte über B.s künftige Stellung zum Norddeutschen Bunde entscheiden, und noch während desselben wurden die Verhandlungen darüber begonnen. Die bayr. Regierung stellte darauf bezügliche Anträge in Berlin und bat, einen Bevollmächtigten nach München zu schicken. Delbrück, der Präsident des Bundeskanzleramtes, reiste von Versailles [* 22] über München nach Berlin. Auch diesmal hielt Bismarck an der bisherigen Politik fest, die Initiative Bayern zu überlassen.
Bray, Lutz und Pranckh reisten am 20. Okt. nach Versailles. Die Verhandlungen mit Baden [* 23] und Hessen kamen zum Abschluß, auch Württemberg [* 24] stand auf dem Punkte abzuschließen. Bayern hielt Württemberg noch zurück, und endlich am 23. Nov. schlossen beide Staaten gleichfalls ab. Bayern reservierte sich in der getroffenen Vereinbarung seine eigene Diplomatie, die Verwaltung des Heerwesens, der Post, Telegraphen [* 25] und Bahnen, seine besondere Bier- und Branntweinsteuer und blieb von den Bestimmungen der neuen deutschen Bundesverfassung über Heimats- und Niederlassungsverhältnisse unberührt; im Bundesrat wurde ein diplomat. Ausschuß aus den Bevollmächtigten der Königreiche Bayern, Sachsen [* 26] und Württemberg unter dem Vorsitz B.s gebildet, und das Veto von 14 Stimmen (die Anzahl dieser drei Staaten) sollte genügen, jede Verfassungsänderung zu hindern. Der Reichstag genehmigte trotz der vielfach beklagten Ausnahmebestimmungen diesen Vertrag am 9. Dez. mit 195 gegen 32 Stimmen.
Schon am richtete König Ludwig Ⅱ. an sämtliche deutsche Fürsten und die Senate der drei Freien Städte ein Schreiben mit der Anfrage, ob sie einverstanden wären, wenn mit der Präsidialmacht des Bundes der Titel eines Deutschen Kaisers verbunden würde. Gleichzeitig ließ er durch den Prinzen Luitpold im Hauptquartier zu Versailles dem Könige von Preußen ein Schreiben überreichen, worin er den Wunsch aussprach, daß die dem Bundespräsidium zustehenden Rechte durch Wiederherstellung eines Deutschen Reichs und der Deutschen Kaiserwürde ausgeübt werden sollte.
Wie sehr Bayern zwischen zwei Stimmungen hin und her geworfen wurde, zeigte sich in den zehntägigen Verhandlungen der Zweiten Kammer über die Verträge von Versailles. Trotzdem die Reichsratskammer dieselben bereits am 31. Dez. mit 37 gegen 3 Stimmen genehmigt hatte, stellte der Ausschuß der Zweiten Kammer einen Gegenantrag, der jedoch am 21. Jan. von 102 gegen 48 Stimmen (Zweidrittelmehrheit war erforderlich) verworfen wurde. Die Minister von Lutz und von Pranckh reisten nach Berlin, wo am die Verträge über den Beitritt B.s zum Deutschen Reiche im Bundeskanzleramt ratifiziert wurden. Der Militärkredit von 41 Mill. ging mit 146 gegen 4 Stimmen durch. Die Landtagssession schloß am 18. Febr.1871. Bei der Kaiserproklamation in Versailles 18. Jan. war Bayern durch die Prinzen Otto, Luitpold und Leopold vertreten.
8) Bayern als Glied [* 27] des Deutschen Reichs unter Ludwig Ⅱ. 1871–86. Zum waren die Wahlen zum ersten Reichstag angesetzt. Die Klerikalen erlangten dabei nur 18 Stimmen gegen 30 Liberale. Auch auf religiösem Gebiete kam es damals zu Kämpfen, die deutlich bezeugten, daß ein anderer Geist im bayr. Volke nach Herrschaft rang. Doch auch hier erfochten sich die «Patrioten» ihre Reservatrechte. Die Beschlüsse des Vatikanischen Konzils vom gaben den Anstoß zu diesem Kampfe. Am ¶