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sofort nach und bestimmte die Einkünfte des Ordens zur Ausstattung der Schulen. Die Ehe des Kurfürsten blieb kinderlos. Den österr. Plänen zuvorzukommen, schloß er auf Grund der alten Satzungen von Pavia 1766 einen neuen Hausvertrag mit Karl Theodor, Kurfürsten von der Pfalz, zu dem 1774 auch Karl August von Pfalz-Zweibrücken als nächster Erbe des kinderlosen Karl Theodor, eingeladen wurde. Max Joseph starb an den Blattern 30. Dez. 1777. Mit ihm erlosch die bayr. Linie der Wittelsbacher.
Karl Theodor (1777–99) ward Herr von Pfalz-Bayern, und München die Hauptstadt der wieder vereinigten Lande. Die Ansprüche Kaiser Josephs Ⅱ. auf Teile von Bayern erkannte er an, aber Friedrich Ⅱ. von Preußen war entschlossen, die verbrieften Rechte der Zweibrückener Linie gegen Habsburg zu verteidigen. So entbrannte der Bayrische Erbfolgekrieg (s. d.), der mit dem Teschener Frieden (13. Mai 1779) sein Ende fand. Mit Ausnahme des Innviertels (s. Inn), das an Österreich kam, blieb ganz Bayern mit der Pfalz vereinigt. Die achte Kurwürde erlosch. Die fernere Regierungszeit Karl Theodors gewährt ein trübes Bild. Die Regungen neuen Lebens unter Max Ⅲ. Joseph erstarben abermals unter dem immer despotischer sich gestaltenden Regiment des von religiösen und polit. Fanatikern und Dunkelmännern umgebenen Herzogs. Einem abermaligen Aufleben des Plans, Bayern gegen die Niederlande auszutauschen, trat Friedrich d. Gr. 1785 mit der Errichtung des Fürstenbundes entgegen. Als mit Karl Theodors Tode, 16. Febr. 1799, die Neuburg-Sulzbacher Linie der Wittelsbacher erlosch, atmete Bayern auf. Es folgte als Kurfürst Maximilian Ⅳ. Joseph von Pfalz-Zweibrücken (1799–1825).
In dem Besitzergreifungspatent vom 16. Febr. 1799 bestätigte Max Joseph dem Lande die alten hergebrachten Rechte, Freiheiten und Privilegien. Mit Unterstützung des ihm vertrauenden Volks machte er der bisherigen Mißwirtschaft ein Ende. Stellenkauf und Anwartschaften wurden beseitigt, tüchtige Männer zur Leitung der Geschäfte berufen, die Behörden vereinfacht, der öffentliche Unterricht durch alle Stufen gefördert. Duldung in Glaubenssachen war das erste Gebot, Gewerbe und Ackerbau wurden gehoben, der Verkehr erleichtert, Erpressungen abgeschafft, das Heerwesen reformiert, und dies alles zu einer Zeit, da dem ganzen Staate von Feindeshand der Untergang drohte. Der zweite Koalitionskrieg gegen Frankreich 1798–1802 zog in ernste Mitleidenschaft. General Kray, der Führer der Verbündeten, wich vor den Franzosen zurück, die 27. Juni 1800 München besetzten, 7. Juli Landshut erstürmten und in der Schlacht bei Hohenlinden 3. Dez. den letzten Widerstand niederwarfen. Am 9. Febr. 1801 kam es zum Friedensschluß in Lunéville, in welchem Bayern die schon besetzten pfälz. Lande an Frankreich abtreten mußte. Von Österreichs Freundschaft war nichts zu hoffen, alles aber von seinen Gelüsten nach bayr. Gebiete zu fürchten, während sich sein Schutz als trügerisch erwies. So lenkte ein und schloß 24. Aug. 1801 mit Frankreich einen Abtretungs- und Entschädigungsvertrag, wodurch es im Reichsdeputationshauptschlusse vom 25. Febr. 1803 für die verlorenen Länder erhielt: die Hochstifter Würzburg, Bamberg, Freising, Augsburg, Teile von Passau und Eichstätt, die Propstei Kempten, zwölf Abteien, viele geistliche Rechte und Einkünfte in Augsburg und 17 Reichsstädte und Reichsdörfer, darunter Ulm, Nördlingen, Memmingen, Kempten, Schweinfurt (etwa 290 Quadratmeilen mit 854000 Seelen). Der Grund zu einem neuen Staatswesen war gelegt, da die beiden Hauptursachen, die Städtearmut des Landes und die Selbständigkeit der kirchlichen Territorien, teilweise hinweggeräumt waren, woran einst die Neugründung des Wittelsbachschen Staates unter Ludwig Ⅰ. und Otto Ⅱ. gescheitert war. – Als 1805 der Krieg zwischen Österreich und Napoleon wieder ausbrach, schwankte Max Joseph bis zum letzten Augenblick, gab dem Fürsten Schwarzenberg Mitte September die Zusage des Beitritts zur Koalition; als aber dann Montgelas (s. d.) dem entgegentrat und um seine Entlassung bat, verließ Max Joseph plötzlich München, eilte nach Würzburg und erfüllte also den schon 24. Aug. 1805 mit Frankreich abgeschlossenen Allianzvertrag. Die bayr. Truppen vereinigten sich in Franken mit der franz. Armee, mit der sie dann siegreich gegen Österreich kämpften. Schon 26. Dez. erzwang Napoleon den Frieden zu Preßburg, durch den Bayern die Königswürde mit voller Souveränität erhielt und gegen Abtretung des Fürstentums Würzburg die gefürstete Grafschaft Tirol mit den Bistümern Brixen und Trient, Vorarlberg, die Grafschaft Burgau, Teile von Eichstätt und Passau, die Reichsstädte Augsburg und Lindau, die Grafschaften Hohenems und Königsegg, die Herrschaften Tettnang und Argen.
4) Bayern als Königreich unter Maximilian Joseph 1806–25. Am 1. Jan. 1806 nahm der Kurfürst den Königstitel an. Durch den Vertrag Preußens mit Napoleon zu Schönbrunn 15. Dez. 1805 kam die Markgrafschaft Ansbach an Bayern Napoleon wollte ein starkes Bayern, um es für seine Pläne gebrauchen zu können. Da sah sich Montgelas gezwungen, die Politik der freien Hand aufzugeben; Bayern mußte dem Rheinbunde beitreten (12. Juli 1806). Durch die Rheinbundsakte erhielt Bayern die Reichsstadt Nürnberg mit Gebiet sowie die Besitzungen einer großen Anzahl reichsständischer Fürsten und Grafen, dann der Reichsritterschaft in Franken und Schwaben innerhalb seiner neuen Grenzen und übernahm dafür die Verpflichtung, dem franz. Kaiser in Kriegsfällen ein Kontingent von 30000 Mann zu stellen. Im Kriege Preußens gegen Napoleon 1806–7 folgten die bayr. Truppen den franz. Befehlen, und Kronprinz Ludwig (Ludwig Ⅰ.) führte das bayr. Kontingent selbst in der Schlacht bei Pultusk 26. Dez. gegen die mit Preußen verbündeten Russen.
In dieser Zeit hatte Montgelas aber die Ordnung im Innern nicht aus den Augen gelassen. Trotz der massenhaften Einziehung der Kirchengüter hatte sich das furchtbare Deficit infolge der Kriege fortwährend vermehrt. Der Stand der Staatsschuld erreichte die Höhe von fast 100 Mill. Fl. Montgelas begab sich trotzdem an die Arbeit, auf allen Gebieten nachzuholen, was seit fast 200 Jahren versäumt worden war. Am 1. Mai 1808 wurde eine neue Staatsverfassung eingeführt, die in ihrem ganzen Wesen den bureaukratischen Ursprung verriet. Das Reich wurde in 15 möglichst gleichförmige Kreise geteilt, Leibeigenschaft, Steuerbefreiung des Adels und Konfiskationen wurden abgeschafft, Unabhängigkeit der Gerichte zugesichert, Gewissens- und Preßfreiheit verkündigt und zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten sowie als oberste beratende Behörde ein Geheimer Rat bestellt. Ein dem Könige verantwortliches, fünfgliedriges Ministerium leitete den Staat; an der Spitze eines Kreises stand
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ein Generalkreiskommissar und ein Direktor mit 3-5 Kreisräten, für die Finanzverwaltung wurden Kreisfinanzdirektionen mit einem Direktor und mehrern Räten vorgesehen. Auch für eine Volksvertretung sollte gesorgt werden. Ferner wurde eine neue Justizorganisation durch Edikt vom 24. Juli 1808 eingeführt: ein Oberappellationsgericht in München, neun Kreisgerichte und eine verhältnismäßige Zahl von Stadt- und Landgerichten. Die Kriminaljustiz wurde den Patrimonialgerichten entzogen und den Landgerichten die Untersuchung, den Appellationsgerichten die Entscheidung übertragen. An der Einführung des Code civil wurde gearbeitet, aber diese Arbeit blieb unvollendet. Auf den heftigsten Widerspruch stieß Montgelas, als er Bayern aus mönchischem Quietismus auf eine der Bildung und dem Geiste des Jahrhunderts entsprechende Höhe zu heben versuchte. Dies zeigte sich namentlich, als 1809 die Tiroler sich für Österreich erhoben und dort der Aufstand gegen die Religionsräuber von der Kanzel herab gepredigt wurde. Am 9. April traf die Kriegserklärung Österreichs in München ein. Am 16. April erzwangen die Österreicher bei Landshut den Übergang über die Isar, und am nämlichen Tage wurde München besetzt. Napoleon eilte herbei. In den Treffen bei Hausen und Dinzling, Abensberg, Landshut, Eggmühl und Regensburg wurden in den Tagen vom 19. bis 23. April die Österreicher zurückgeworfen, die nach Böhmen abzogen. (S. Französisch-Österreichischer Krieg von 1809.) Auch der Tiroler Aufstand wurde endlich niedergeschlagen, nachdem das Volk durch Österreich dem Sieger preisgegeben worden war. Durch den Wiener Frieden 14. Okt. 1809 erhielt Bayern als Belohnung das Fürstentum Regensburg, die Markgrafschaft Bayreuth, Salzburg und Berchtesgaden, das Inn- und einen Teil des Hausruckviertels. Dagegen trat es Südtirol an Italien, Ulm an Württemberg, einen Teil Frankens mit Schweinfurt an das Großherzogtum Würzburg ab; im ganzen gewann es ungefähr 140 Quadratmeilen mit etwa 300000 Seelen. Seine Finanznot aber verschlimmerte sich durch diesen Zuwachs nur, denn auf den gewonnenen Gebieten lasteten beträchtliche Schulden, so daß sich die Staatsschuld abermals von 76 Mill. Fl. bis über 102 Mill. vermehrte. Man begann endlich die Schwere des franz. «Schutzes» zu fühlen. Die Anhänger des Kronprinzen Ludwig, dem die franz. Gewaltherrschaft in tiefster Seele verhaßt war, mehrten sich, wenngleich Montgelas an dem Bunde mit Napoleon festhielt. Als 1812 der russ. Krieg ausbrach, stellte Bayern noch einmal seine 30000 Mann unter Wrede (s. d.). Nur wenige sahen die Heimat wieder. Trotzdem folgte Max Joseph der Aufforderung Napoleons zu weitern Rüstungen für den Krieg 1813. Allein die schwierige Lage des Kaisers wurde bald offenbar, und es zeigte sich, daß derselbe außer stande war, der übernommenen Verpflichtung, in Würzburg unter Augereau ein «Observationskorps von Bayern» zusammenzuziehen zur Deckung der bayr. Ostgrenze gegen Österreich, nachzukommen. Da gelang es dem General Frimont 7. Okt. 1813 den König zur Unterzeichnung des Rieder Vertrags zu bewegen, der bereits am folgenden Tage abgeschlossen wurde. Bayern trat damit auf die Seite der Verbündeten über und entsagte dem Rheinbunde. Als Entschädigung für die Zurückgabe von Tirol, Vorarlberg, Salzburg, dem Inn- und Hausruckviertel erhielt es die Zusicherung des Besitzes von Würzburg, Aschaffenburg und einem Gebiet auf dem linken Rheinufer, das in unmittelbaren Zusammenhang mit den rechtsrhein. Besitzungen gebracht werden sollte. Außerdem erlangte es die Garantie der «Souveränität». Durch dieses Entgegenkommen ward Bayern für die nächste Zeit zum festen Anschluß an Österreich gebracht. Ein bayr.-österr. Heer rückte unter dem Kommando des Marschalls Wrede vom Inn an den Main vor, nahm Würzburg, wurde aber bei Hanau von Napoleon geschlagen. Im Feldzuge 1814 in Frankreich mit der großen Hauptarmee unter Schwarzenberg vereinigt, kämpften die bayr. Truppen mit in den Schlachten von La Rothière (1. Febr.), an deren glücklichen Erfolg die bayr. Reiterei bedeutenden Anteil hatte, bei Bar-sur-Aube und Arcis-sur-Aube (20. März), wo Napoleon Wrede das Schlachtfeld überlassen mußte. Am 31. März 1814 hielten die Verbündeten ihren Einzug in Paris. Mit Wrede schloß Metternich 3. Juni einen geheimen Vertrag zur Ausführung der Rieder Verabredungen. Für die Abtretungen an Österreich sollte Bayern durch die Festung Mainz und auf dem linken Rheinufer entschädigt werden. Dieser Vertrag war direkt gegen Preußen gerichtet. Die Anweisung auf die bad. Pfalz sollte noch mehrfach zu unliebsamen Erörterungen Anlaß geben, doch blieb der Zusammenhang zwischen den rechts- und linksrhein. Gebieten zerrissen, da der Versuch einer Erwerbung des nördl. Baden scheiterte. Auch 1815 zogen die Bayern mit nach Frankreich, fanden jedoch keine Gelegenheit, sich besonders auszuzeichnen. Dem Deutschen Bunde trat Bayern auf dem Wiener Kongreß bei, nachdem man ihm seine Souveränität zugesichert hatte. Nach dem zweiten Pariser Frieden, 20. Nov. 1815, bildete Bayern einen Staat von 1380 Quadratmeilen und 3½ Mill. E. Schon 1808 hatte Montgelas den Versuch gemacht, die neu zusammengewürfelten Gebiete und Menschen durch ein großes Interesse zu verbinden. Da er aber von der Anschauung ausging, daß nur der Beamtenstand die Nation repräsentiere und dem «Volk» zu mißtrauen sei, daß man eine Volksvertretung nur als «Spielzeug» gewähren dürfe, so ließ sich die beabsichtigte Centralisation nicht durchführen. Aber die Umstände drängten, und so ward 17. Sept. 1814 durch königl. Reskript eine Kommission zur Ergänzung der Konstitution vom J. 1808 berufen, die aber nichts Nennenswertes leistete. Die Sitzungen währten vom 20. Okt. 1814 bis zum 26. Jan. 1815. Im Februar erstattete Justizminister Graf Reigersberg dem Monarchen in Wien Bericht. Der Entwurf wurde auf Veranlassung des Kronprinzen im März vom Könige abgelehnt. Das Memorandum des Kronprinzen, in dem ganz andere Grundlagen für das Werk gegeben waren, arbeitete dem Plane des Ministers entgegen. Da wurde Montgelas plötzlich 2. Febr. 1817 aller seiner Ämter enthoben, ein Werk des Kronprinzen und des Fürsten Wrede. Nun übernahm Rechberg die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten, Thürheim das Innere, Lerchenfeld die Finanzen. Es erfolgte zunächst eine Einteilung des Königreichs in acht Kreise. Auch die Verfassungsberatung wurde wieder aufgenommen, da die inzwischen eingeleiteten Unterhandlungen mit der Kurie wegen eines bayr. Konkordats diesen Weg als notwendig erscheinen ließen. Bischof Häffelin legte Herbst 1816 einen Konkordatsentwurf vor, welcher der Kurie alle Forderungen zugestand und selbst die Gleichberechtigung der Protestanten aufhob. Häffelin fand im Ministerium keinen festen Rückhalt, ließ sich vollständig zurückdrängen und unterzeichnete 5. Juni 1817 einen