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10009 nur zum Landsturm tauglich befunden. Die oberste Behörde für die Militärverwaltung ist das Kriegsministerium, das in 5 Abteilungen zerfällt, für 1) persönliche Angelegenheiten, 2) allgemeine Armeeangelegenheiten, 3) Militärökonomie, 4) das Invalidenwesen, 5) das Medizinalwesen und Generalauditoriat. Unter dem letztern stehen die beiden Militärbezirksgerichte in München [* 2] und Würzburg. [* 3] Das Verfahren vor denselben ist öffentlich, die Zusammensetzung des Gerichts ähnlich wie bei den Schwurgerichten. Am wurde die Pickelhaube (s. Helm) für alle Waffen [* 4] eingeführt.
Die Helmbeschläge sind, je nach der Farbe der Knöpfe des Waffenrocks, weiß oder gelb, für Offiziere versilbert oder vergoldet, für Obersten in Generalsstellung stets weiß. Die Helmbüsche sind weiß für die Flügeladjutanten, den Generalstab, die schweren Reiter und Chevaulegers, rot für die Feldartillerie, schwarz für den Train mit Ausnahme der Sanitätsmannschaften. Der königl. Namenszug fällt auf allen Ausrüstungsstücken weg und wird durch den Stern des Ritterordens vom heil. Hubertus mit Krone, durch das Spruchband «In Treue fest» oder durch die Königskrone ersetzt.
Orden. [* 5] Diese sind teils Ritter-, teils Damenorden. Zu den erstern gehören: der St. Hubertusorden (gestiftet 1444), der St. Georgsorden, aus den Zeiten der Kreuzzüge herrührend, 1729 erneuert, der Militär-Max-Joseph-Orden (gestiftet 1806), der Kronenorden, der Michaelsorden, der Maximiliansorden für Kunst und Wissenschaft, der Militärverdienstorden und der königl. Ludwigsorden für fünfzigjährige Dienstzeit, das Verdienstkreuz für 1870/71. Zu den Damenorden gehören: der Theresienorden, der Elisabethorden, der St. Annaorden des Damenstifts zu München (gestiftet 1783) und der St. Annaorden des Damenstifts zu Würzburg (gestiftet 1803; die beiden letzten und der Theresienorden sind mit einer jährlichen Präbende verbunden).
Dazu kommen noch 10 Ehren- und Verdienstzeichen, 7 Denkzeichen und 3 Dienstaltersauszeichnungen. Das königl. Wappen [* 6] besteht aus einem Hauptschild, welches die Wappenzeichen von der Pfalz, Franken, Schwaben und Veldenz enthält, und einem Herzschilde, welches 42 teils silberne, teils azurne, diagonal von der Rechten zur Linken aufsteigende Rauten zeigt. Es steht auf einem marmornen Sockel, ist mit der Königskrone bedeckt und von den Hausorden umhangen. Schildhalter sind zwei goldene Löwen. [* 7] Das Ganze ist von einem gekrönten Wappenzelte umgeben. (S. Tafel: Wappen der wichtigsten Kulturstaaten, [* 1] Fig. 4.) Die Landesfarben sind Weiß und Blau.
Geistige Kultur. Unterrichts Wesen. Bayern [* 8] besitzt 3 Universitäten (München, Würzburg, Erlangen, [* 9] s. d.) mit 446 Lehrkräften und (Sommer-Semester 1893) 6126 Studierenden; 7 Lyceen für das philos. und kath.-theol. Studium (Augsburg, [* 10] Bamberg, [* 11] Dillingen, Eichstätt, [* 12] Freising, [* 13] Passau [* 14] und Regensburg) [* 15] mit 772 Schülern;
ein Polytechnikum (München) mit 1132 Schülern;
eine Forstlehranstalt (Aschaffenburg) [* 16] mit 82 Studierenden;
eine tierärztliche Hochschule (München) mit 168 Studierenden;
ferner (1892/93) 37 humanistische Gymnasien und 50 isolierte Lateinschulen mit 1464 Lehrern und 19321 Schülern;
4 Realgymnasien mit 64 Lehrern und 496 Schülern;
ein Kadettenkorps mit 24 Lehrkräften und 210 Schülern;
58 Realschulen mit 899 Lehrern und 12687 Schülern;
3 Industrieschulen und 4 Baugewerkenschulen mit 137 Lehrern und 2220 Schülern;
8 Handelsschulen mit 112 Lehrern und 1270 Schülern;
2 Kunstgewerbeschulen zu München mit Fachschule für Keramik [* 17] und zu Nürnberg [* 18] mit 42 männlichen und 2 weiblichen Lehrern und 438 Schülern und Schülerinnen;
44 Präparanden(-innen)-Schulen mit 233 Lehrkräften und 2006 Schüler(-innen);
21 Seminarien mit 191 Lehrkräften und 1194 Schüler(-innen);
1 Unterrichtskurs für Taubstummen- und Sprachkrankenlehrer in München;
1 Centralturnlehrerbildungsanstalt (München) mit 445 Schülern (191 weibliche);
13 Musikschulen mit 648 Schülern, 753 Schülerinnen und 558 Hospitanten;
eine landwirtschaftliche Centralschule (Weihenstephan) und königl. landwirtschaftliche Schule (Lichtenhof) mit je einer Brauerschule, 4 Kreisackerbauschulen und landwirtschaftliche Winterschulen mit (einschließlich der vorgenannten Schulen) 68 Lehrern und 320 Schülern;
129 höhere Töchterschulen mit 591 Lehrern und 1105 Lehrerinnen, 13544 Schülerinnen und 315 Hospitantinnen;
41 Frauenarbeitsschulen und 4 Arbeitslehrerinnenseminare mit 21 Lehrern und 132 Lehrerinnen und 3397 Schülerinnen.
Sonstige Fach- und Mittelschulen bestehen 51 mit 135 Lehrkräften und 3343 Schülern. Die Volksschulen zerfallen in Werktags- und Feiertagsschulen;
1892/93 bestanden Werktagsschulen 7239 (darunter 51 private) mit 24101 Lehrkräften (17861 männliche und 6240 weibliche) und 817589 Schulkindern (400379 männliche und 417210 weibliche);
am Sitze jeder Werktags- ist auch eine Feiertagsschule (1892/93: 304227 Schüler, 134227 männliche und 170000 weibliche);
an Fortbildungsschulen bestanden (1892/93) 253 gewerbliche und 477 landwirtschaftliche mit 2350 Lehrern, und 40343 Schülern;
an Fachschulen 5 Waldbauschulen mit 24 Lehrern und 231 Schülern, königl. Turnanstalt (München) mit 7 Lehrern und 710 Schülern, 4 Hebammenschulen.
Weitere öffentliche Fachschulen sind: 9 Zeichenschulen (3 mit Schnitzunterricht), je 1 Sing- und Geigenbauschule, Töpferschule, 1 Baumwärterkurs, 1 mechan. Lehrwerkstätte, 1 Bezirksobst- und Weinbauschule, 3 Weber- und 1 höhere Kunstschule;
private: 14 Mal- und Zeichenschulen, 1 Architektur-, 2 Holzschnitt-, 1 praktische Bau-, 2 Brauerschulen, 3 Sing- und Chorgesangschulen, 1 Kindergärtnerinnenseminar, 2 Hufbeschlaglehranstalten und 5 Haushaltungsschulen.
Erziehungsanstalten sind das königl. Maximilianeum in München, 9 Klerikal- und 12 erzbischöfl. und bischöfl. Knabenseminare, 16 königl. Studienseminare und Alumneen, 56 Privat-Erziehungsanstalten, 16 Taubstummen-, 4 Blinden- und 7 Kretinenanstalten, 5 Anstalten für Unheilbare, 1 Centralanstalt für Erziehung und Bildung krüppelhafter Kinder, 109 Rettungsanstalten für verwahrloste Kinder sowie Waisen- und Findelhäuser, 217 Kleinkinderbewahranstalten, 10 Knaben-und Mädchenhorte und 62 Kindergärten.
An öffentlichen Bibliotheken zählt Bayern 24, darunter die königl. Hof- und Staatsbibliothek in München mit mehr als 1 Mill. Bände, die größte Bibliothek Deutschlands; [* 19] dann noch eine Reihe ansehnlicher Bibliotheken mit mehr oder minder beschränkter Öffentlichkeit, darunter die Bibliothek der Universität München (über 283000 Bände). Außerdem bestehen in allen größern Städten sog. Volksbibliotheken. Außer den Real- und isolierten Lateinschulen, die Kreis- und Gemeindeanstalten sind ¶
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(Staatszuschuß 1892/93: 9263 M. 17 Pf.), sind sämtliche Mittel- und Hochschulen Staatsanstalten.
An wissenschaftlichen Instituten bestehen die königl. Akademie der Wissenschaften, die königl. meteorolog. Centralstation München (unter ihr 36 meteorolog. Normalstationen) und das Generalkonservatorium der wissenschaftlichen Sammlungen des Staates.
Die Künste haben sich besonders seit König Ludwig Ⅰ. einer ganz besondern Fürsorge von seiten der Staatsregierung zu erfreuen. Anstalten zur Förderung sind die Akademie der Künste (22 Lehrkräfte und 381 Schüler), die berühmten Galerien, das bayr. Nationalmuseum und die königl. Erzgießerei, sämtlich zu München. Daselbst besteht auch ein Konservatorium der Musik. Stehende Theater [* 21] giebt es im ganzen 17, unter denen das Hof- und Nationaltheater zu München den ersten Rang einnimmt.
Zeitungswesen. In Bayern dienen der Wissenschaft 30 Zeitschriften, für Schulwesen 13, für Heilkunde 13; landwirtschaftliche und gewerbliche Fach- und Zeitschriften giebt es 65, Zeitschriften mit religiösem Inhalt 40, andere Zeitungen 555 (darunter 21 illustrierte Zeitschriften und 134 Zeitungen mit illustrierten Unterhaltungs- und Familienblättern, 9 illustrierte Sportblätter), dazu kommen noch 108 Amtsblätter.
Kirchenwesen. Das bayr. Staatsrecht unterscheidet öffentliche und private Religionsgesellschaften. Die erstern sind die kath., prot. (luth. und reform., in der Pfalz die unierte) und griech. Kirche. Diese mit der Eigenschaft einer jurist. Persönlichkeit haben das Recht ungestörter öffentlicher Ausübung des Gottesdienstes, und ihre Diener genießen die Rechte und das Ansehen öffentlicher Beamten. Die Leitung der innern Angelegenheiten der kath. Kirche steht den beiden Erzbischöfen in München und Bamberg und den ihnen unterstellten Suffraganen, den Bischöfen von Augsburg, Regensburg und Passau bez. Eichstätt, Speyer [* 22] und Würzburg zu. Kollegiatstifte sind 5 vorhanden, Dekanate 212, Pfarreien 2952, Kuratien 442. Die Zahl der Stiftskapitulare beträgt 179, der Pfarrer 2825, der Seelsorgehilfspriester 2021, sonstiger Geistlicher 577, der Klerikalseminaristen 897. Auf 714 E. trifft 1 Seelsorggeistlicher.
In der prot. Kirche ist für das Hauptland oberste Behörde das Oberkonsistorium in München; unter diesem stehen die Konsistorien von Ansbach [* 23] und Bayreuth; [* 24] das Konsistorium in Speyer leitet selbständig die Angelegenheiten der unierten Kirche der Pfalz. Unter den Konsistorien stehen die Dekanate (das Münchener jedoch direkt unter dem Oberkonsistorium). Die Zahl der prot. Dekanate beträgt 80, der Pfarreien 1083, der Pfarrer, darunter Hilfsgeistliche und ständige Vikare, 1236. Die Rechtsverhältnisse der Privatkirchengesellschaften, als welche die Gemeinschaften der Israeliten, Mennoniten, Irvingianer, Anglikaner und seit 1890 die der Altkatholiken zu gelten haben, sind nach dem jeweiligen Aufnahmevertrag zu beurteilen; sie dürfen sich der äußern Abzeichen der öffentlichen Kirchengesellschaften, wie Türme, Glocken u. s. w., nicht bedienen; ihre Diener sind Privatbeamte.
Das Kirchenvermögen einer jeden Parochie wird einer besondern Kirchenverwaltung, mit dem Pfarrer als Vorstand, anvertraut. Aus den Renten des Pfründe- und Kirchenvermögens und sonstigen Einnahmen sind die Besoldungen der Geistlichen und niedern Kirchendiener, die Erbauung und Instandhaltung der Kirche und des Pfarrhauses zu bestreiten, sofern hierzu nicht der Kirchenpatron oder der Zehntnutznießer verpflichtet sind. In der Finanzperiode 1894/95 betrug der jährliche Zuschuß des Staates 4219068 M. für den kath., 2276780 M. für den prot. und 14000 M. für den israel.
Kultus und außerdem 1007522 M. für sonstige Zwecke des Kultus (Kirchenbau u. s. w.). Für Kultuszwecke bestehen 9798 Stiftungen mit einem Vermögen von 167205330 M., davon 8539 Stiftungen mit 146972656 M. für den kath. und 1191 Stiftungen mit 19657320 M. für den prot. Kultus, außerdem sonstige Kultusstiftungen 68 mit einem Gesamtvermögen von 575354 M. An geistlichen Orden bestehen 74 Männerklöster mit 9 Filialen und 1379 Ordensmitgliedern. Die weiblichen Frauenorden haben 65 Klöster mit 791 Filialen und 8682 Ordensmitgliedern. ^[]
Vereinswesen. Es bestehen im Königreich 76 wissenschaftliche Vereine, für Volks- und allgemeine Bildung 344, für Erziehung und Bildung der Jugend, sittliche und religiöse Bildung 188, für Pflege der Kunst und zwar Musik 675 und für bildende Kunst 11, ferner 94 Stenographenvereine und 1357 Vereine für körperliche Ausbildung;
dazu kommen etwa 70 Athletenvereine;
der Landwirtschaftliche Verein hatte (1893) 227 landwirtschaftliche Bezirksvereine und Bezirkskomitees mit 64377 Mitgliedern (die Bezirksvereine eines Regierungsbezirks bilden je einen Landwirtschaftlichen Kreisverein);
ferner giebt es 3134 landwirtschaftliche Specialvereine mit 232844 Mitgliedern;
insbesondere 20 Pferde-, 373 Rindvieh-, 256 Bienenzuchtvereine, 243 Obst- und Gartenbauvereine, 282 Dreschmaschinengenossenschaften, 263 Viehversicherungsvereine, 211 Kredit-, Spar- und Vorschußvereine (Vermögen: 2111929 M.) u. s. f. Das Gesamtvermögen der landwirtschaftlichen Specialvereine beträgt 4790163 M. 1886 bestanden 199 technisch gewerbliche Vereine mit 23000 Mitgliedern und 1066000 M. Vermögen (darunter der Bayrische Handwerkerbund mit 63 Vereinen).
Litteratur für Geographie und Statistik. Karten. Beiträge zur Statistik des Königreichs Bayern (1.–59. Heft, Münch. 1850–93); Stumpf, ein geogr.-statist.-histor. Handbuch (ebd. 1852–53);
J. E. Fischer, und seine Bewohner (ebd. 1855);
Bavaria, Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern (5 Bde., ebd. 1860–68);
Gümbel, Geognost. Beschreibung des Königreichs Bayern (1.–3. Abteil., Gotha [* 25] 1861–79; 4. Abteil., Cass. 1891);
Ursprung, Topogr. Lexikon des Königreichs Bayern (Würzb. 1863);
Zeitschrift des königl. bayr. Statist.
Böhm, Das bayr. Volksschulwesen (Nördl. 1874);
von Poschinger, Bankgeschichte des Königreichs Bayern (Erlang. 1874–76);
Pözl, Lehrbuch des bayr. Verfassungsrechts (5. Aufl., Münch. 1877);
Beiträge zur Anthropologie und Urgeschichte B.s, Organ der Münchener Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte, hg. von W. Gümbel, J. Kollmann, F. Ohlenschlager, J. Ranke u. s. w. (10 Bde., ebd. 1877–92);
Geistbeck, Das Königreich in geogr.-statist.
Beziehung (ebd. 1878); Wenz, Volkskunde von Bayern (4 Bde., Nürnb. 1879–84); Grübel, Statist. Ortslexikon des Königreichs Bayern (2. Aufl., Ansb. 1883); Beiträge zur Landeskunde B.s (Münch. 1884, die vollständigsten Litteraturnachweise enthaltend); E. Mayer, Die ¶