Bezüglich des Preises der Bauholz sind je nach der Herrichtungsweise drei
Klassen zu unterscheiden:
1) vollkantig beschnittene, 2) vollkantig behauene, 3) beschlagene, mit
Baumkanten und
Ästen. Ferner ist der Einheitspreis,
der für 1 cbm gilt, abhängig von der
Stärke
[* 2] und Länge der Hölzer sowie von der Gegend, von der sie
stammen und in der sie gebraucht werden. So kostet 1892 in
Berlin:
[* 3]
1 cbm
Kiefer in großen Längen und in
Stärken über 28/42 zu
Trägern voll geschnitten 58-62M.
1 cbm
Kiefer in Längen unter 9½ m und
Stärken unter 24/26 zu
Trägern voll geschnitten 42-45 M.
1 cbm
Kiefer in denselben Längen und
Stärken, jedoch nur behauen, 36-38 M.
1 cbm
Eiche in bedeutenden Längen und
Stärken etwa 200 M.
1 cbm
Eiche in geringen Längen und
Stärken etwa 130 M.
Für
Bohlen und
Bretter treten etwas höhere Preise ein wegen der großen Anzahl der Schnittflächen, die auf 1 cbm kommen;
auch berechnet man sie gewöhnlich pro Quadratmeter, z. B.:
Steinmetzhütten,
Baulogen,
Name der Körperschaften der
Steinmetzen im Mittelalter. Die
Baukunst,
[* 7] die während
der ersten Hälfte des Mittelalters in den
Händen der Geistlichen und
Laienbrüder war, ging seit dem 13. Jahrh.
in die
Hände weltlicher
Meister über, teils infolge des wachsenden
Umfangs der
Arbeiten, teils infolge der erwachenden Selbständigkeit
der Stadtgemeinden. Diese weltlichen
Meister organisierten sich in den Bauhütten, deren
Namen sie von den an großen Bauten eingerichteten
Werkstätten (Hütten)
[* 8] entlehnten.
Zweck der Bauhütten war die Verteidigung der
Sonderrechte und die Stärkung des
Standes durch Belehrung der Mitglieder,
durch Fürsorge für deren Ausbildung und Sittlichkeit, durch Ausübung von
Verbietungsrechten gegen Nichtmitglieder. Im frühern
Mittelalter haben die Hütten sich als lokale oder wandernde freie Gemeinschaften ausgebildet, später sich zünftig abgeschlossen.
Seit 1459 beginnen die Bestrebungen, eine alle deutschen Bauhütten vereinigende Gemeinschaft
zu gründen. In
Regensburg
[* 9] wurde eine Ordnung (Steinmetzordnung) ausgearbeitet, die 1498
Kaiser Maximilian nach einigen Abänderungen
bestätigte. 1501 that dies auch der Papst.
Als
Hauptorte wurden
Straßburg,
[* 10] Köln,
[* 11]
Wien und Bern
[* 12] bezeichnet. Doch haben sich die mitteldeutschen Hütten der Ordnung wohl nie
unterworfen, ja es entstanden getrennte, der
Straßburger Haupthütte feindliche Hüttenvereine (1464
in
Torgau).
[* 13] Zahlreiche Streitigkeiten riefen die lokalen Verschiedenheiten im Lehrlingswesen und die Beteiligung von Bildhauern
an Bauten (1518
Annaberger Hüttenstreit) hervor, welche zeigen, daß die Bestrebungen zur Einigung nicht überall Anklang
fanden.
Mehr Gewalt als die Ordnungen übte dauernd das Herkömmliche.
Meister, Polier,Geselle und Lehrling hatten
ihre bestimmten
Rechte und Pflichten und ein besonderes Zeremoniell. 1563 wurde zu
Straßburg eine neue Redaktion der Ordnung
beraten, die als Steinmetzrecht oder Bruderbuch gedruckt ward; doch fand diese
Widerspruch bei den Reichsfürsten. Kurfürst
August von
Sachsen
[* 14] verbot damals den
Bauhandwerkern in seinen
Landen, den vonStraßburg an sie ergehenden
Aufforderungen Folge zu leisten, da nur ihm allein die Gerichtsbarkeit im Kurfürstentum zustehe.
Straßburgs Losreißung vom
DeutschenReich hatte 1707 einen Reichstagsbeschluß zur Folge, der die deutschen Bauleute von dieser Haupthütte trennte.
Noch bis ins 19. Jahrh. bestanden aber zu Köln, Basel,
[* 15] Zürich,
[* 16]
Hamburg
[* 17] und
Danzig
[* 18] Steinmetzbrüderschaften, welche die
Ordnung von 1563 aufrecht erhielten. Die Zeit ihres Entstehens und ihres Aufhörens fällt mit der Geschichte der übrigen
Zünfte zusammen. - Die noch keineswegs völlig klaren geschichtlichen Nachrichten über die Bauhütten sind von
den Romantikern vielfach mißverstanden und von den Freimaurern weiter verwirrt worden. Es scheint unzweifelhaft, daß
die moderne Freimaurerei ihre Formen von den zunftmäßigen
Vereinigungen der engl. Werkmaurer entlehnt hat.
Den
Inhalt der philanthropischen
Lehren
[* 19] der Freimaurerei findet man aber in den echten
Urkunden jener zunftmäßigen
Vereine
nirgends, und die sog.
Porter Konstitution von 926, die Edwyn seinen Schützlingen gegeben haben soll, ist entweder ganz unecht
oder doch verfälscht. Was in den echten Gesetzen der an freimaurerische
Lehren erinnert, ist der
Ausdruck des allgemeinen
religiösen Gefühls, das hier nur stärker hervortritt, weil der Zweck, der die Gemeinschaft vereinigte, für heiliger galt
als die Zwecke der übrigen
Zünfte.
In neuerer Zeit hat sich die
Aufmerksamkeit auf die Bauhütten wieder gerichtet, seitdem man dem
Steinmetzzeichen
erhöhte Beachtung zuwendet. Man hat beobachtet, daß jeder
Stein sowohl in vielen Baurissen als an zahlreichen Bauten, namentlich
im 15. Jahrh., ein geometr. Zeichen trägt, durch welches der
Geselle denselben als sein Werk sowohl für die Lohnberechnung als auch als
Inschrift beurkundete. Diese
Zeichen wurden dem
Steinmetz von der Bauhütte verliehen, derart, daß man wahrscheinlich am Zeichen erkennen konnte, welcher
Bauhütte der
Gesell ursprünglich angehört habe. Die
Meister brachten ihre Zeichen an hervorragenden
Stellen des
Baues an.
Je mehr es nun gelingt, die
Namen der
Meister und deren Zeichen zu ermitteln, desto klarer wird das
Bild
der Baugeschichte des Mittelalters.
Vgl. Schnaase, Geschichte der bildenden Künste, Bd. 4 (2. Aufl.,
Düsseld. 1872);
Jänner, Die Bauhütten des deutschen Mittelalters (Lpz. 1876);
Steinmetzentages (ebd. 1888); Gurlitt, Kunst und Künstler am Vorabend der Reformation (Halle
[* 21] 1890); Neuwirth, Die Wochenrechnungen
und der Betrieb des Prager Dombaues (Prag 1890).