andern Lehranstalten. Verhältnismäßig gering ist noch immer die Zahl der in
Preußen,
[* 2] das diesen Anstalten erst seit etwa 1880 umfassendere
staatliche
Aufmerksamkeit und Unterstützung zugewendet hat. Von den 45 deutschen Baugewerkenschulen kommen 15 auf
Preußen, wovon 5 Staatsanstalten
sind.
Die Baugewerkenschulen setzen allgemeine Volksschulbildung voraus, sind auch nicht auf Förderung einer über das
Fachbedürfnis hinaus greifenden allgemeinen
Bildung gerichtet. Ihr Unterrichtsplan umfaßt die
Baukunde mit ihren einzelnen
Zweigen, ferner Baukonstruktionen und Bauformenlehre, Geschichte der
Baukunst,
[* 3] in hervorragender
Weise
Zeichnen und Entwerfen, Projektionslehre, sowie niedere Mathematik, Physik und Mechanik, auch wohl Feldmessen, Modellieren,
deutsche
Aufsätze und Buchhalten.
Praktische Bauthätigkeit muß in der Regel dem Unterricht vorangehen und begleitet ihn gewöhnlich in der
Weise, daß mehrere
Jahre hindurch Sommerpraxis und Winterschule abwechseln; einzelne Baugewerkenschulen sind mit
Lehrwerkstätten versehen. Die Absolvierung einer Baugewerkenschule ist gewöhnlich die Vorbedingung für die Prüfung
als Baugewerksmeister, die unter dem Vorsitz eines Regierungskommissars vor einer aus Lehrern und Baugewerksmeistern gemischten
Prüfungskommission erfolgt. In
Preußen gilt die an einer staatlich beaufsichtigten Baugewerkenschule bestandene Reifeprüfung
als wissenschaftlicher
Teil der Innungsmeisterprüfung. (S. auch Fachschulen und
Technisches Unterrichtswesen.)
* Einschließlich der für frühere
Unfälle gezahlten
Renten.
¶
mehr
Mit Einschluß dieser 6164 gelangten 25 789 Unfälle (26,57 auf 1000 versicherte Personen) zur Anzeige, darunter also die größere
Zahl leichter und leichtester Art.
Außerdem bestehen auf Grund des Bau-Unfallversicherungsgesetzes noch besondere Versicherungsanstalten, welche den 12 Baugewerksgenossenschaften
unterstehen und 1891 an Beiträgen 92 262 M. ablieferten. (S. Berufsgenossenschaft.)