dem
Bauernstande nützlichen Kenntnisse, auf Schlichtung von Streitigkeiten, auf Gründung und Förderung gemeinnütziger
Anstalten zum
Vorteil der
Landwirtschaft, insbesondere von Kreditanstalten und gemeinsamen Versicherungen, endlich auch auf
Beförderung letztwilliger
Verfügungen oder entsprechender
Verträge unter Lebenden, wodurch die bäuerlichen
Güter ungeteilt
und, soweit es die bestehenden Gesetze ermöglichen, ohne zu schwere Belastung mit
Abfindungen auf ein
Kind oder einen Verwandten übertragen werden. Der Westfälische Bauernverein hat vorzugsweise seine praktischen Zwecke
im
Auge
[* 2] behalten und durch nützliche Schöpfungen und Einrichtungen die Interessen des
Bauernstandes wirklich gefördert.
Andere bedeutende Bauernvereine sind der Rheinische, Hessische, Westpreußische,
Schlesische u. s. w. Bauernverein. Einzelne
Vereine geben
eigene Organe heraus. -
Über dieBauernbünde s.
Landwirtschaftliche Vereine.
oder Dienstzwang, das
Recht des Gutsherrn, den widerspenstigen oder im Dienst nachlässigen Leibeigenen
zu strafen oder wegen nicht bezahlter
Abgaben zu pfänden.
Ziegenpeter oder
Mumps (Parotitis, frz. Oreillons), die entzündliche Anschwellung der Ohrspeicheldrüse
(Parotis) und des dieselbe umgebenden Zellgewebes. Sie bildet eine härtliche, blasse, meist schmerzlose
Geschwulst der
Ohr- und Wangengegend, welche zuweilen die ganze Gesichtshälfte einnimmt, das
Gesicht
[* 3] sehr entstellt (daher
auch der
NameTölpelkrankheit) und den
Kranken sogar hindert, den Mund zu öffnen und zu kauen. Seltener werden beide Ohrspeicheldrüsen
ergriffen.
Gewöhnlich verläuft die
Krankheit unter leichten Fiebererscheinuugen in 7-12
Tagen, indem sich die
Geschwulst
nach und nach verliert. Zuweilen erfolgt aber auch Übergang in
Eiterung und Absceßbildung, oder auch nach plötzlichem Verschwinden
bei Männern Anschwellung der
Hoden (sog. metastatische Parotitis). Auch kann die
Krankheit in Verhärtung übergehen. Fast
immer liegt ihr Erkältung unter epidemischem Einfluß zuGrunde, weshalb meist mehrere
Menschen gleichzeitig
von ihr befallen werden.
Das jugendliche
Alter zeigt vorzugsweise Prädisposition zu dieser
Krankheit, welche hier und da, besonders in feuchten Gegenden,
epidemisch zu herrschen scheint. Zu ihrer Beseitigung reicht eine milde, flüssige Diät, die fleißige
Reinigung der Mundhöhle,
[* 4] Einreiben der
Geschwülste mit warmem Öl und Bedecken derselben mit
Watte aus; plötzliches Verschwinden
aber verlangt kräftigere innere
Mittel und Senfpflaster auf die
Wange. Bösartigerer Natur sind die zu typhösen
Fiebern sowie
zum Scharlachfieber bisweilen hinzutretenden Parotidengeschwülste, indem es hier meist zu gefährlichen
Eiterungen, mitunter
zu tiefen Eitersenkungen längs des
Halses und brandiger Zerstörung wichtiger
Blutgefäße und
Nerven
[* 5] kommt.
-
Vgl. Leichtenstern, Die Parotitis epidemica, in
Gerhardts «Handbuch der
Kinderkrankheiten», Bd. 2 (Tüb.
1877).
Stadt im
Kreis
[* 6] Leobschütz
[* 7] des preuß. Reg.-Bez. Oppeln,
[* 8] links an der
zur Oder gehenden Zinna, an der Linie Ratibor-Grenze-Jägerndorf (55,60 km) der
Preuß.
Baufluchtlinie, Fluchtlinie, die im
Bebauungspläne einer Stadt festgestellte Linie, in der die Vorderfront
der Häuser zu stehen hat. Die
Aufstellung solcher hat sich überall als Bedürfnis herausgestellt, um
eine gleichmäßige
Breite
[* 13] der
Straße zu schaffen. Doch hat man meist kleine Vorbauten gestattet, damit die Häuserfront nicht
zu eintönig erscheine.
Über dieAnlage solcher entscheidet die
Baupolizei nach den Ortsstatuten, die manchmal für einzelne
Hauptstraßen besondere Ausbildung erhalten, um in diesen eine künstlerisch eigenartige Gestaltung der Hausfronten zu ermöglichen.
die
Gehilfen des
Baumeisters bei den Bauausführungen.
Ihnen wird gewöhnlich ein einzelner
Bau zur Durchführung
nach Maßregeln der
Bauzeichnungen, der Kostenanschläge und der
Verträge mit den einzelnen Handwerkern überwiesen. Sie haben
den Bauplatz zu vermessen, die Höhenanlage des
Gebäudes einzuwiegen, die Ausmaße sämtlicher
Arbeiten
festzustellen, die Baustoffe abzunehmen, die
Rechnungen zu prüfen, überhaupt alle auf den
Bau bezüglichen
Geschäfte unter
Leitung des
Baumeisters abzuwickeln und die
Arbeiten der einzelnen Handwerkszweige zu überwachen, für eine tüchtige und
sachgemäße Herstellung derselben zu sorgen. Regierungsbauführer ist ein durch das Schlußexamen an
einer
Technischen Hochschule erlangter
Titel. (S.
Baubeamter und
Technische Staatsprüfungen.)
1)
Arrondissement im franz. Depart. Maine-et-Loire, hat 1395,99
qkm, (1891) 72 441 E., 67 Gemeinden und zerfällt in die 6 Kantone Baugé (268,03 qkm, 14 404 E.),
Beaufort (151,95 qkm, 12 956 E.), Durtal (204,79 qkm, 11 008 E.), Longué (267,74 qkm, 13 849 E.), Noyant (304,69 qkm, 10 394 E.),
Seiches (198,79 qkm, 9830 E.). - 2) Hauptstadt des
Arrondissements im franz. Depart. Maine-et-Loire, am rechten
Ufer des Couesnon, an der Linie La Fleche-Saumur der
Franz. Orléansbahn, 36 km im ONO. von
Angers, hat
(1891) 3221, als Gemeinde 3623 E., Post und
Telegraph, Gerichtshof erster Instanz, ein Collége, mehrere Hospitäler,
Kirche
aus dem 11. und 12. Jahrh.;
Woll- und Leinenfabrikation, Buchdruckerei, Färberei, Lohgerberei, Vieh- und Holzhandel. Das
Flüßchen Altrée verliert sich bei und ergießt sich unterirdisch in den Couesnon. - Hier besiegte 1421 der
franz. Marschall de la Fayette die Engländer. Folko von Nera gründete im 10. Jahrh.
das nahe gelegene Baugé-le-Biel, unweit davon erbaute im 15. Jahrh. König René ein Schloß
(heute
Mairie), um das sich bald die heutige Stadt erhob.
früher Bezeichnung für alle zu schwerer Zwangsarbeit verurteilten Sträflinge, insofern sie entweder
nach Bestimmung des Gesetzes (wo eine besondere
Strafe der Baugefangenschaft unter eigenem
Titel bestand) oder nach dem Ermessen
der
Verwaltung mit Bauten beschäftigt wurden.
Der
Titel der Baugefangenschaft ist aus den neuen
Strafgesetzen verschwunden;
doch können auch heute noch Sträflinge mit Bauarbeiten im
Freien beschäftigt werden. In
Preußen ist
die Beschäftigung der Strafgefangenen außerhalb der Anstalt durch das Gesetz vom geregelt.