Für verbündetes
Mauerwerk und Hausteingewände kann man die Mehrkosten dadurch in Anrechnung bringen,
daß man die darin befindlichen Öffnungen mit 3,00 und 5,00 M. veranschlagt.
Ist der Dachboden bewohnbar, so kostet er 4,00 bis 6,00 M. pro Quadratmeter oder 2,00 bis 3,00 M. pro
Kubikmeter mehr.
Die Einheitspreise pro Kubikmeter des
Kellers und der
Geschosse ergeben sich aus der Division der angeführten Preise pro Quadratmeter
durch die beistehenden Höhenmaßzahlen.
Besondere den Wert erhöhende
Anlagen, wie
Balköne, Erker, Freitreppen u. s. w., werden durch Pauschalzuschläge
in
Rechnung gebracht.
Einfriedigungen,
Brunnen,
[* 3] Hofpflasterungen,
Bürgersteige u. s. w. müssen gesondert veranschlagt werden.
Zu bemerken ist noch, daß in den angeführten Einzelpreisen schon das Honorar an den
Architekten für die Ausarbeitung der
Entwurfs- und Werkszeichnungen, für die
Bauleitung sowie für
Anschläge und
Rechnungslegung mit einbegriffen ist.
Ein nach obiger Methode durchgeführter genereller
Voranschlag liefert auch in Fällen, wo die einzelnen
Gebäudeteile sehr verschiedene Bauart zeigen, einen ungefähren
Begriff von der zu erwartenden Bausumme. Auch werden generelle
Bauanschlag
[* 4] oft auf
Grund flüchtiger
Skizzen angefertigt.
Eine völlig sichere Vorausberechnung der
Baukosten gelingt jedoch nur mittels eines speciellen Bauanschlag. Dieser kann nur
durchgeführt werden auf
Grund ganz durchgearbeiteter
Baupläne (Grundrisse aller
Stockwerke, Schnitte, Facaden,
Balkenlagen,
Profilzeichnungen der
Gesimse u. s. w.), die
Aufstellung des Bauanschlag geschieht dadurch, daß man alle die verschiedenen beim Hausbau
in Betracht kommenden
Arbeiten der einzelnen Gewerke (Maurer, Zimmerer, Schlosser, Klempner u. s. w.) für
sich berechnet und die so gewonnenen Einzelposten addiert.
Diese Verechnungsweise steht auch in einem gewissen Einklang mit den Rechnungsabschlüssen. Da die einzelnen
Arbeiten in der
Regel pro Kubikmeter oder Quadratmeter der betreffenden Bauteile vergeben werden, so müssen aus den Zeichnungen alle
Maße
ersichtlich sein, die zu den entsprechenden Raum- oder Flächenberechnungen nötig sind. Damit Mißverständnissen vorgebeugt
wird, muß am
Kopf der Bauanschlag eine genaue Baubeschreibung gegeben werden
sowie der Hinweis auf die Pläne,
die dem Bauanschlag zu
Grunde lagen. Ein specieller Bauanschlag enthält folgende Hauptpunkte, über die
bezüglich der Kosten die gleichlautenden Einzelartikel Auskunft geben.
Unter diesem Posten rechnet man die zu zahlenden Honorare an den Arckitekten, Kosten der Baubewilligung,
Trinkgelder, Richtfest
für die
Arbeiter u. s. w. bauanschlag. Für unvorgesehene Fälle. Es ist Gebrauch, für
diese 5-10 Proz. der Bausumme einzusetzen. Nicht im B. aufgenommen sind jene
Störungen des Betriebes, welche durch höhere Gewalt herbeigeführt werden. Wer von den beiden Kontrahenten für solche
aufzukommen hat, müßte jedesmal Sache vorhergehender Besprechungen sein.
Unter diese Fälle rechnet man neuerdings neben zerstörenden Naturerscheinungen auch die
Arbeitseinstellungen und die durch
sie bewirkten plötzlichen
Steigerungen der Preise. Im B. sollte alsbald festgestellt werden, wie die
Kontrahenten ihrerseits sich zu solchen Vorkommnissen verhalten wollen. Außerdem macht noch die Erwerbung des
Baugrundes,
der Zinsenverlust an den Baugeldern und der
Verlust, der bei nicht sofortiger Vermietung einzelner
Teile des Hauses eintritt,
Beträge aus, die derBauherr bei
Aufstellung eines in Berücksichtigung zu ziehen hat.
Litteratur.Schwatlo, Handbuch zur Beurteilung und Anfertigung von Bauanschlag (9. Aufl., Karlsr.
1890);
G. Bentwitz, Das Veranschlagen von Hochbauten nach der vom Ministerium für öffentliche
Arbeiten erlassenen
Anweisung
(Berl. 1883);
J. Manger, Hilfsbuch zur Anfertigung von Bauanschlag (2
Tle., 4. Aufl., ebd. 1878-84);
F. W. Roß,
Leitfaden für die Ermittelung des Bauwertes von
Gebäuden (Hannov. 1888).
im allgemeinen der in einem Dienstverhältnisse zum
Staate, zu einem
Provinzial- oder Kreisverbande, zu
einer städtischen oder auch größern ländlichen Gemeinde stehende
Architekt, Bauingenieur, Maschinenbau- oder Schiffsbauingenieur.
Der preuß.
Staat teilt seine in königl. Regierungsbauführer, königl.
Regierungsbaumeister, Bauinspektoren und
Bauräte ein. Die Regierungsbauführer (s.
Technische Staatsprüfungen) sind gleich
den Referendarien in der praktischen Ausbildung begriffene angehende
Beamte, die nach Ablegung der Staatsprüfung als Regierungsbaumeister
in die Rangklasse der
Assessoren einrücken und alsdann zu besondern
Bauleitungen oder als Hilfsarbeiter
in den Amtsstuben beschäftigt werden. Nach oft zehnjähriger Wartezeit kommen sie als Bauinspektoren zur festen Anstellung
und erhalten gewöhnlich einen mit großen Machtbefugnissen ausgestatteten, örtlich begrenzten Wirkungstreis zur
Verwaltung.
Je nach der Fachrichtung und Thätigkeit werden unterschieden Wasserbauinspektoren bei
¶
der allgemeinen Bauverwaltung und den Strombaubebörden, Meliorationsbauinspektoren in der landwirtschaftlichen Verwaltung,
Eisenbahnbau- oder Eisenbahnbau- und Betriebsinspektoren bei den Eisenbahnbehörden, endlich Landbauinspektoren als technische
Mitglieder der königl. Regierungen oder Kreisbauinspettoren als Lokalbeamte.
In ähnlicher Weise giebt es bei den deutschen Reichsbehörden kaiserl. Marinebauführer, Marinebaumeister
und Marineinspektoren, ferner Post- und Garnisonbauinspektoren, bei den Provinzialverwaltungen Landesbauinspektoren,
auch Landesoberbauinspektoren an den Centralstellen mit erweiterten Machtbefugnissen, bei den Stadtgemeinden Stadtbauinspektoren.
Die Kreisverbände dagegen, kleinere Städte und größere Landgemeinden, wie die Vororte um Berlin,
[* 9] auch große Städte für
eine den Bauinspektoren nachgeordnete Klasse von Baubeamten, sowie die meisten rhein. Städte halten an der Bezeichnung Baumeister
fest in Kreis-, Gemeinde- und Stadtbaumeister. Diese Beamten gehen zum Teil auch aus den Regierungsbaumeistern
hervor, vielfach jedoch auch aus anders vorgebildeten Technikern. Eine dem Meliorationsbauinspektor untergeordnete Beamtenklasse
stellt der Wiesenbaumeister dar.
Im Königreich Sachsen
[* 10] kommen neben Regierungsbaumeistern und Bauinspektoren noch Landbaumeister als Staatsbeamte vor. Der
höchste Baubeamte heißt Oberlandbaumeister. In Bayern
[* 11] giebt es außer Regierungsbaumeistern Bauamtsassessoren,
Bauamtmänner und Kreisbauassessoren.
In den meisten Ländern deutscher Zunge bezeichnet der TitelBaurat den einer königl. Regierung, einer Eisenbahnbehörde, einem
Magistrat, einem Provinzialverbande zugeordneten bautechnischen Sachverständigen, bei den kollegialisch organisierten Behörden
als stimmberechtigtes Mitglied. Hieraus ergeben sich die Bezeichnungen Regierungs- und Baurat, in Bayern
Kreisbaurat und Generaldirektionsrat genannt, Stadtbaurat, auch Oberbaurat und Baudirektor genannt, und Landesbaurat.
Ferner Intendantur- und Baurat, Postbaurat, Marinebaurat bei deutschen Reichsämtern und in der Armeeverwaltung. Die Häupter
der preuß. Eisenbahnbetriebsämter und der österr. Betriebsdirektionen heißen Betriebsdirektoren.
Im gleichen Range stehen in Preußen
[* 12] die Eisenbahndirektoren als Mitglieder der Direktionen oder Vorsteher
von Werkstätten. Bei den Eisenbahndirektionen führen die technischen Abteilungsdirigenten den Titel Oberbaurat mit dem Rang
der Oberregierungsräte; in Österreich
[* 13] wird dafür Baudirektor gesagt. Auch die kaiserl. Marine hat Oberbauräte.
Die vortragenden Räte in den Ministerien werden geheime Bauräte, geheime Oberbauräte und als Abteilungsdirigenten der Ministerialdirektoren
Oberbaudirektoren genannt. In Österreich giebt es dafür Hofräte, Titel, die in Preußen nur den Technikern
des königl. Hofs als Hofbauräte erteilt werden. Auch diese haben wieder Hofbauinspektoren unter sich.
Während in Deutschland
[* 14] die Baubeamter fast durchgängig den allgemeinen Verwaltungsbehörden zugeteilt sind, erscheinen sie
im Auslande vielfach zu besondern selbständigen Baubehörden verbunden, vorzugsweise die Ingenieure. Die
Körperschaften derselben sind häufig militärisch organisiert, in den Vereinigten Staaten
[* 15] von Amerika
[* 16] im Korps der Ingenieure,
sowie in Schweden
[* 17] in den Korps der Wege- und Wasserbauingenieure, der
Meeresingenieure und der Leuchtturmingenieure, sogar
mit Benutzung rein militär. Titulaturen. Eine straffe Centralisation haben die staatlichen Architekten in den Vereinigten Staaten
von Amerika unter dem Baukommissar (Supervising Architect). In Italien
[* 18] und Spanien
[* 19] sind die Baubeamter nach franz.
Muster gegliedert. (S. Ingenieur.)