norddeutschen Reichsstände, die sich ihm innerhalb dreier
Monate anschließen würden, in seinen Schutz und übergab seine
linksrhein. Besitzungen, vorbehaltlich einer endgültigen Übereinkunft im Reichsfrieden, der siegreichen franz.
Republik. Durch eine
Konvention vom 17. Mai wurde die Demarkationslinie festgestellt, wodurch der größere
Teil von Norddeutschland
sowie
Franken als neutral dem Bereich des
Krieges entzogen wurde. Ein geheimer
Artikel verhieß für
Preußen,
[* 2] falls beim allgemeinen Friedensschlüsse das linke Rheinufer bei
Frankreich verbleibe, eine entsprechende
Entschädigung. Wiewohl
durch die Haltung
Rußlands und
Österreichs die
Wendung der preuß. Politik einigermaßen entschuldigt werden kann, so war
doch der Baseler Friede einer der schwersten polit.FehlerPreußens
[* 3] in neuerer Zeit. Ein zweiter Friede von Basel
[* 4] kam
in demselben Jahre am 22. Juli zwischen
Spanien
[* 5] und
Frankreich zu stande, durch
den derKrieg dieser beiden Mächte beendet wurde;
Spanien verzichtete auf seinen Anteil an der
Insel Domingo.
Konfession, eine im
Namen des
Baseler Nats veröffentlichte
Bekenntnisschrift,
auf
Grund eines Privatbekenntnisses des Ökolampadius wahrscheinlich durch Myconius verfaßt. Sie ward 1537 auch in
Mülhausen
[* 6] angenommen (daher confessio Muelhusana) und besteht aus 12
Artikeln, von denen der sechste die Zwinglische Abendmahlslehre
enthält. Zum Unterschiede von der ersten
Helvetischen Konfession von 1536, die auch zweite Baseler Konfession genannt
wird, heißt sie auch erste Baseler Konfession
(confessio Basiliensis prior).
Vgl.
Hagenbach, Kritische Geschichte der ersten Baseler Konfession(Basel
1827).
Konzil, die letzte der allgemeinen Kirchenversammlungen des 15. Jahrh., auf der eine Kirchenreform
angestrebt wurde, dauerte vom bis Das Konstanzer
Konzil (s. d.) hatte, um die
Kirche
an Haupt und Gliedern zu reformieren, die altkirchliche
Anschauung von den allgemeinen Konzilien als oberster richterlicher
und gesetzgebender Macht in der
Kirche erneuert und durch das Dekret Frequens den periodischen Zusammentritt solcher Kirchenversammlungen
verordnet.
Martin V., durch polit. Bedrängnisse und durch die
Hussiten in Verlegenheit gebracht, berief ein neues
Konzil nach Basel.
Sein Nachfolger Eugen IV. bestätigte die
Berufung und übertrug die Leitung des
Konzils dem Kardinallegaten
Giuliano
Cesarini von St.
Angelo. Am wurde das
Konzil eröffnet und bestimmte in seiner Geschäftsordnung, daß nicht, wie
in Konstanz,
[* 7] nach Nationen abgestimmt werden sollte, daß vielmehr aus allen Nationen und Rangstufen
vier Deputationen (für Glaubenssachen, Friedensahngelegenheiten, Kirchenreform und Konziliengeschäfte) zu bilden und drei
davon zu einem allgemeinen Konzilbeschlusse nötig seien.
Die erste öffentliche Versammlung fand 14. Dez. unter dem Vorsitze Cesarinis statt und bestimmte als
Aufgaben des
Konzils die
Ausrottung der Ketzereien, die
Vereinigung aller christl.
Völker in der allgemeinen kath.
Kirche, die Beilegung
der
Kriege zwischen christl. Fürsten und die
Reformation der
Kirche an Haupt und Gliedern. Infolge dieser energischen
Beschlüsse
löste der Papst bereits 18. Dez. durch die
Bulle Quoniam alto das
Konzil auf; aber
Kaiser Sigismund wie der
Kardinallegat machten Gegenvorstellungen, und das
Konzil selbst erklärte daß es als ökumenisches über dem
Papste stehe.
Der Papst wurde wiederholt nach Basel
eingeladen, und als er nicht erschien, mit Absetzung bedroht. Durch Empörungen im Kirchenstaate
bedrängt, gab er nach und erkannte dasKonzil und dessen
Beschlüsse an. Dieses hatte unterdessen
sein Ansehen sehr gehoben durch die teilweise Beseitigung der hussitischen Ketzerei. Durch ein Schreiben vom
dann durch mehrere Deputationen eingeladen, erschien eine große Deputation der
Hussiten in Basel.
Auf
Grund der hier gepflogenen
Verhandlungen kamen die sog.
Prager Kompaktaten (auch
Baseler Kompaktaten) zu stande, nach welchen
gegen Einräumung des Laienkelchs und einiger anderer Punkte die gemäßigtere Partei der
Hussiten (s. d.) sich mit
Rom
[* 8] versöhnte.
Bei der Durchführung einer
Reform der
Kirche an Haupt und Gliedern ließ das
Konzil sich allzusehr von seiner Feindschaft gegen
die Kurie leiten. Seit dem Jan. 1435 wurden
Beschlüsse zur
Hebung
[* 9] der Sittenzucht und
Reform des Klerus gefaßt, wie gegen
das Konkubinat der Priester, gegen
Mißbräuche des
Bannes, des Interdikts, des Appellationsrechts u.s.w. Die freie
Wahl der
Kapitel wurde wiederhergestellt, die päpstl.
Disposition über die Pfründen an
Kathedral- und Kollegiatkirchen
beinahe völlig aufgehoben, die
Appellationen nach
Rom beschränkt und durch Abschaffung der
Annalen, Palliengelder und ähnlicher
Einnahmen der röm. Kurie die reichste
Quelle
[* 10] ihrer Einkünfte verstopft.
Den
Schluß der
Reformen bildete ein neues Papstwahlgesetz und eine Umgestaltung des Kardinalkollegiums. Der Papst sollte hiernach
beim
Antritte seines
Amtes eidlich geloben, die
Beschlüsse des
Konzils aufrecht zu erhalten und dasselbe
alljährlich zusammenberufen. Das Kardinalkollegium wurde auf 24 Mitglieder beschränkt, die aus allen Nationen in der
Weise
zu wählen sein sollten, daß keiner mehr als ein Dritteil angehörte, und die sich selbst ergänzen und alle Amtshandlungen
des Papstes überwachen, seine
Bullen kontrasignieren und dafür die Hälfte der Einkünfte des Kirchenstaats
beziehen sollten.
Diese
Beschlüsse, die von der mildern Minorität des
Konzils gemißbilligt wurden, erneuerten den Streit mit dem Papste, und
die
Union, die der von den
Türken arg bedrängte griech.
KaiserJohannes VIII. Paläologos mit dem
Abendlande anstrebte, führte
den völligen
Bruch herbei. In einer stürmischen Sitzung, beriet das
Konzil über den
Ort der
Unionsversammlung mit den Griechen; die
Majorität beschloß, dieselbe in Basel,
Avignon oder einer Stadt Savoyens abzuhalten, während
die dem Papste mehr geneigte Minorität eine Stadt
Italiens
[* 11] bestimmte.
Darüber trennte sich das
Konzil; die päpstl. Partei verließ Basel
und siedelte nach Ferrara
[* 12] über. Die feindliche
Mehrheit, geleitet von Louis d'Allemand, Kardinal und Erzbischof von
Arles, blieb zurück und ging jetzt immer weiter in ihrer
Opposition gegen den Papst. Am wurde dieser nebst seinen Kardinälen binnen 60
Tagen nach Basel
geladen, von
seinem
Amte suspendiert, und als er nicht erschien, auf
Grund der acht kath. Wahrheiten als rückfälliger
Ketzer abgesetzt. An seiner
Stelle ward
HerzogAmadeus von Savoyen, der die Regierung niedergelegt hatte, als
Felix V. zum Papste gewählt. Der neue Papst ward nur von seinem
Sohne, den
Schweizern und dem
Herzoge von
Bayern
[* 13] anerkannt, während Eugen den meisten Mächten Euro-[^folgende Seite]
¶
mehr
pas nach wie vor als das rechtmäßige Oberhaupt der Kirche galt. Die Franzosen und Deutschen suchten wenigstens die vor dem
Prozesse gegen Eugen erlassenen Reformdekrete des Konzils zu retten. Karl VII. von Frankreich erhob dieselben durch die Pragmatische Sanktion
zum Staatsgesetz, und auch die deutschen Kurfürsten nahmen sie auf dem Tage zu Mainz
[* 15] an; in
dem Kompetenzstreite zwischen Eugen und dem Konzil erklärten sie sich neutral. Aber der neue KaiserFriedrich III. war dem
Konzil nicht geneigt.
Sein GeheimschreiberÄneas Sylvius (später Pius II.), früher eins der Häupter der Opposition auf dem Konzil, leitete jetzt
insgeheim die Verhandlungen des Kaisers mit Rom. Die Erzbischöfe von Trier
[* 16] und Köln,
[* 17] wegen ihres Festhaltens
an den BaselerBeschlüssen von Eugen IV. entsetzt (1445), vereinigten noch einmal die deutschen Kurfürsten zu einer Art von
Ultimatum an Eugen worin sie die Genehmigung der Baseler Dekrete und die Einberufung eines
neuen Konzils nach einer deutschen Stadt auf den verlangten und im Weigerungsfalle sich förmlich auf die Seite
der Baseler Versammlung zu stellen drohten.
Aber Friedrich III. ließ durch Äneas Sylvius hinter dem Rücken der Kurfürsten mit dem Papste und den übrigen Reichsfürsten
unterhandeln. Gegen geringe Zugeständnisse und gegen die Zurücknahme der Dekrete, welche die beiden
Erzbischöfe entsetzten, ließ sich die Mehrheit der Reichsstände zur Anerkennung Eugens IV. herbei (Sept. 1446), und der
Papst empfing auf dem Sterbebette die Obedienz der deutschen Nation Die Schlauheit des neuen Papstes Nikolaus
V. und die Treulosigkeit des Äneas Sylvius wußten bald darauf auch noch die wenigen Zugeständnisse
Eugens den Deutschen größtenteils zu entwinden (Wiener Konkordat vom Der Kaiser ging mit einem Separatvertrage
voran, die Reichsfürsten traten einer nach dem andern bei, die Mächtigern durch besondere Verwilligungen gewonnen.
Die Reste des Konzils, denen die Reichsstadt Basel
ihren Schutz entzog, siedelten nach Lausanne
[* 18]
über. Aber als ihr Papst Felix seine Würde niederlegte und sich mit dem Kardinalstitel begnügte, blieb ihnen nichts anderes
übrig, als Nikolaus V. anzuerkennen und sich aufzulösen. Die BaselerBeschlüsse sind in keine röm. Konziliensammlung
aufgenommen und von den röm. Kurialisten für nichtig erklärt worden. Dennoch
sind sie eine Quelle des kanonischen Rechts für Frankreich und Deutschland,
[* 19] da sie in die Pragmatische Sanktion von Bourges und
teilweise auch in die Mainzer Acceptation übergegangen, auch nachmals, wenigstens soweit sie die Kirchenzucht betreffen,
nicht völlig aufgehoben worden sind. Die handschriftlich in Paris
[* 20] und Basel
aufbewahrten Akten des Konzils sind
gedruckt in der Sammlung von Mansi und öfter. -
Vgl. auch Wessenberg, Die großen Kirchenversammlungen des 15. und 16. Jahrh.,
Bd. 2 (Konstanz 1840);
G. Voigt, Enea Sylvio de' Piccolomini, als Papst Pius II., und sein Zeitalter, Bd. 1 (Berl.
1856);