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Untere Realschule (früher Realgymnasium, Rektor Dr. Werder, 22 Lehrer, 600 Schüler), ferner eine höhere Mädchenschule und die Volksschulen, deren Unterricht auf 4 Elementar- und 4 Sekundärklassen verteilt ist. Im 15. und 10. Jahrh, blühte in Basel [* 2] die Buchdruckerkunst, die durch Namen wie Amerbach, Frobenius, Oporin vertreten war, und auch jetzt noch sind sowohl die Buchdruckerei wie der Buchhandel nicht unbedeutend. In der Geschichte der deutschen Kunst wird Basel als Wohnsitz der Künstlerfamilie Holbein [* 3] mit Auszeichnung genannt, und sein Museum ist reich an Handzeichnungen und Gemälden der beiden Holbein, Niklaus Manuel, Hans Baldung und Martin Schön.
Unter den Baseler Künstlern der neuesten Zeit sind die Maler Böcklin und E. Stückelberg, der Bildhauer Schlöth und der Kupferstecker Weber die bekanntesten. Für die Pflege der Wissenschaften und Künste, namentlich der Musik, wird viel gethan. Von den wissenschaftlichen Vereinen sind zu nennen die Naturforschende und die Historische Gesellschaft und der Verein für vaterländische Altertümer; von andern die 1777 begründete Gesellschaft zur Beförderung des Guten und Gemeinnützigen, die in edelster und erfolgreichster Weise eine vielseitige Thätigkeit entwickelt, Schulen und Rettungsanstalten, Blinden- und Taubstummenasyle u. s. w. leitet und unterhält.
Wohlthätigkeitsanstalten. Ihre Zahl war von jeher bedeutend: das städtische Spital, das Waisenhaus, die allgemeine Armenpflege und die allgemeine Krankenpflege. Berühmt ist das seit 1816 bestehende Seminar für Missionare, ebenso die Bibelanstalt (seit 1804), die älteste Europas. Beide verdanken ihr Bestehen der werkthätigen, stark pietistisch gefärbten Frömmigkeit der Bürger, die ebenso sprichwörtlich geworden ist wie der Reichtum derselben.
Industrie, Handel. Basel ist seit Jahrhunderten eine der wichtigsten Fabrikstädte und die erste Handelsstadt der Schweiz. [* 4] Die Seidenhandweberei, die seit etwa 200 Jahren im großen und fabrikmäßig betrieben wird, beschäftigt in der Stadt allein 8000 Arbeiter und 1000 Bandstühle und in Basel sowie der Umgebung mitsamt den Hilfsindustrien gegen 40000 Menschen. Von andern Industriezweigen sind zu erwähnen die Gerberei, die Papierfabrikation, [* 5] die Seidenfärberei, die Fabrikation von Anilinfarben, der Maschinenbau, die Tabakverarbeitung, die Bierbrauerei [* 6] und als besonders berühmt die Fabrikation der unter dem Namen «Baseler Leckerli» bekannten Honigkuchen. Im ganzen ernährt die Industrie 49 Proz. der Bevölkerung. [* 7]
Für den Handel ist die Lage der Stadt an der Grenze von Elsaß, Baden [* 8] und der Schweiz, am Rhein, der hier schiffbar wird, und an der Vereinigung dreier Thäler sehr günstig. Mehr als die Hälfte der schweiz. Einfuhr geht durch diese «goldene Pforte» der Schweiz. Ebenso wichtig als der Transit- und Speditionshandel sind der Warenhandel namentlich mit Produkten der einheimischen Industrie und der Goldhandel, dem eine Diskonto- und Notenbank, 12 Handelsbanken, eine Hypothekenbank und mehrere Privatbankhäuser dienen. Basel ist der größte Wechselplatz der Schweiz.
Verkehrswesen. In Basel vereinigen sich die Linien Colmar-Grenze-Basel (75,50 km) der Elsaß-Lothr., Müllheim-Basel-Säckingen (65,2 km) und Basel-Zell (29,43 km) der Bad. [* 9] Staatsbahnen, [* 10] letztere durch die Verbindungsbahn (5 km) mit dem linken Reinufer verbunden, sowie Basel-Olten-Luzern (95 km) der Schweiz. Centralbahn, Bruck-Basel (Bötzbergbahn, 58 km) der Schweiz. Nordostbahn, Biel-Delsberg-Basel (89,58 km) der Jura-Simplonbahn, von denen die letztere durch die Linie Basel-Delemont-Delle auch den direkten Verkehr mit Frankreich vermittelt und die erste die wichtigste Zufahrtslinie zum St. Gotthard bildet. Die schmalspurige Birsigthalbahn (13 km) vermittelt den Lokalverkehr mit dem Birsigthal. Die früher bedeutende Rheinschiffahrt beschränkt sich nur noch auf die Holzflößerei.
Vgl. Streuber, Die Stadt Basel (Basel 1854);
Berlepsch, und seine Umgebung (2. Aufl., ebd. 1870);
R. Hotz, Basel, eine Schilderung für Einheimische und Fremde (ebd. 1882).
Geschichte. Die Stadt Basel erwuchs allmählich aus dem röm. Lagerposten Basilia, (zuerst 374 n. Chr. erwähnt) in der Nähe der röm. Kolonie Augusta Rauracorum, deren Name noch in dem heutigen Dorfe Basel-Augst fortlebt. Nachdem Basel seit 406 unter alamann. Herrschaft gestanden hatte, kam es mit Alamannien um 500 unter die Herrschaft der Franken und bei der Teilung des Fränkischen Reichs 843 an Lothar, 870 an Ludwig den Deutschen, 912 an Burgund und mit diesem, erst als Pfand 1006, dann durch Erbvertrag 1033 an das Deutsche Reich. [* 11] Basel wurde früh der Sitz eines Bischofs und eines Reichsvogtes; der Bischof erweiterte seine Macht immer mehr, mußte sich aber seit dem 12. Jahrh, mit mehrern adligen Geschlechtern und der Bürgerschaft in die oberste Gewalt teilen.
Unter manchen innern und äußern Wirren ward die Macht des Adels allmählich gebrochen, der Bischof in seinen Rechten beschränkt und damit die Gewalt der Bürgerschaft, die sich zünftisch organisierte, immer mehr ausgedehnt. Zugleich zerstörte oder erkaufte man die umliegenden Burgen, [* 12] so daß sich die Herrschaft der Stadt über die Landschaft erweiterte. 1431-38 tagte in der Stadt das große Baseler Konzil (s. d.). In zahlreiche Fehden mit den Habsburg. Dynasten verwickelt, schloß sich Basel nach Gründung des Schweizerbundes diesem enger an, besonders 1444 nach der Schlacht bei St. Jakob an der Birs. (S. Schweiz.) Endlich trat es nach dem Frieden zwischen Kaiser Maximilian I. und der Eidgenossenschaft dieser 1501 förmlich bei.
Schon 1460 war es Universitätsstadt geworden. Als dann 1528 und 1529 besonders durch Ökolampadius die Reformation zum Durchbruch kam, wanderten Domkapitel und Bischof sowie ein Teil der Universitätsprofessoren aus. Die Gewalt lag nun ganz in den Händen der Bürgerschaft und wurde von einem Großen und einem Kleinen Rate unter dem Vorsitze wechselnder Bürgermeister und Oberzunftmeister ausgeübt. Beide Räte ergänzten sich aus den durch das Los bestimmten Genossen der 15 Zünfte der Großen Stadt und der drei Quartiere der Kleinen Stadt.
Nach und nach ging das Regiment fast ganz an den kleinen Rat über. Der Landschaft gegenüber war die Stadt souverän und beherrschte diese trotz mehrmaliger Aufstände (1525, 1594, 1598, 1653) bis zum wo unter dem Einfluß Frankreichs und des den neuen Ideen ergebenen Oberstzunftmeisters Peter Ochs die Staatsverfassung von Grund aus geändert, das Unterthanenverhältnis des Landes beseitigt und die Rechtsgleichheit aller Bürger anerkannt wurde. Der Kanton [* 13] nahm hierauf teil an den Schicksalen der Helvetischen Republik und an der Mediation, wurde einer der sechs Vororte und erhielt in dieser Periode eine Verfassung, die das Princip der Rechtsgleich-[^folgende Seite] ¶
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heit unangetastet lieft, aber mittelbar der Stadt das Übergewicht sicherte. Damit nicht zufrieden, schrieb der Große Rat unter dem Einflüsse der Restauration dem Kanton eine neue der Stadt besonders günstige Verfassung vor. Auch wurde 1815 der zum frühern Bistum Basel gehörige Bezirk Virseck dem Kanton beigefügt. Das Übergewicht der Stadt steigerte immer mehr die Unzufriedenheit der Landschaft. Als 1830 viele Kantone zur Verfassungsreform schritten, trat auch in Basel 18. Okt. im Bade Bubendorf eine Versammlung aus mehrern Landgemeinden zusammen und richtete unter Berufung auf die Freiheitsurkunde von 1798 eine Petition an den Großen Rat.
Dieser ging auf den Vorschlag der Reform ein, wollte aber den Entwurf einer Kommission aus seiner Mitte übertragen und der Stadt ein Vorrecht sichern, worüber sich Streit erhob. Die Landschaft bewaffnete sich, und in Liestal ward eine provisorische Regierung gewählt. Aber die städtischen Milizen und Mietsoldaten zerstreuten die Landleute, besetzten Liestal, verjagten die provisorische Regierung, und es ward nun die neu entworfene Verfassung 16. Jan. angenommen.
Unzeitige Strenge der Gewalthaber, eine unglückliche Teilung, die die Anhänger der Stadt und die des Landes durcheinander würfelte, fachten bald den Bürgerkrieg von neuem au. Es kam noch zweimal zu Auszügen der Städter ( Aug.1831 und April 1832). Die Landschaft konstituierte sich als besonderer Staatskörper durch ein vom Verfassungsrat in Liestal entworfenes Grundgesetz. Die städtische Partei trat jetzt dem reaktionären Sarnerbunde bei und überfiel ungeachtet des von der Tagsatzung gebotenen Landfriedens, die Landschaft, wurde aber in dem blutigen Gefecht bei Prattelen mit starkem Verlust zurückgeschlagen. Nunmehr besetzten eidgenössische Truppen den Kanton, und 26. Aug. erkannte die Tagsatzung die Trennung der beiden Kantonsteile an, wodurch Basel-Stadt auf das Stadtgebiet und drei Dörfer auf der rechten Rheinseite beschränkt wurde.
In Basel-Stadt kam eine Verfassung zu stande, die staatsbürgerliche Rechtsgleichheit, Trennung der Gewalten, Öffentlichkeit, Beschränkung der Amtsdauer auf 6 Jahre, Preßfreiheit u.s.w. aussprach. Die Wählbarkeit für den Großen Rat war aber von der Bekleidung eines Amtes im Kanton oder einem bestimmten Census abhängig. In der eidgenössischen Politik, wie namentlich in der Aargauer Klosterfrage und zum Teil auch in Sachen des Sonderbundes, hielt sich Basel-Stadt seitdem auf seiten der konservativen Stände, doch gewann auch hier allmählich die Partei des Fortschritts an Bedeutung.
Nach der Revolution in Genf [* 15] 1846 wurde eine neue Verfassung angenommen. Die wichtigsten Veränderungen betrafen die Abschaffung des Census und die Ausdehnung [* 16] der Wahlfähigkeit auf alle wenigstens 20jährigen Bürger. 1858 wurde diese Verfassung in einigen untergeordneten Punkten revidiert, dagegen enthält die vom durch Einführung des fakultativen Referendums und der Initiative und Übernahme der städtischen Verwaltung durch den Staat eine durchgreifende Änderung des Regierungssystems im Sinne der reinen Demokratie. Eine neue radikal-demokratische Verfassung wurde bei schwacher Beteiligung mit 3187 gegen 1071 Stimmen angenommen. Ein Krankenversicherungsgesetz wurde dagegen im März 1890 und ein Gesetz für Proportionalvertretung im November verworfen. Am wurde eine Partialvertretung, welche die Wahl der Richter durchs Volk bestimmt, bei sehr geringer Beteiligung angenommen.
Der Halbkanton Basel-Land gab sich schon 1832 eine rein demokratisch-republikanische Verfassung, die 1839, 1850 und 1863 Revisionen erfuhr. Im Namen «des souveränen Volks» werden hier Gesetze und Verordnungen erlassen und von ihm Landrat, Regierungsrat und sämtliche Bezirksbeamte direkt gewählt. In den sechziger Jahren von leidenschaftlichen Parteikämpfen zerrissen, die eine Ochlokratie zu schassen drohten, ist der Kanton seither in ruhigeres Fahrwasser gekommen. Aber er krankt an negativen Ergebnissen des Finanzreferendums, an finanzieller und polit. Schwäche; Revisionsversuche scheiterten (1887 und 1888). Bei den allgemeinen Volksabstimmungen von 1872 und 1874 über die revidierte Bundesverfassung der Schweiz stimmten beide Halbkantone beide Male mit großer Mehrheit zu Gunsten der Revision.
Vgl. Ochs, Geschichte der Stadt und Landschaft Basel (8 Bde., Basel 1796-1822);
Beiträge zur vaterländischen Geschichte (hg. von der Historischen Gesellschaft zu Basel seit 1839);
Histor. - geogr. -
statist. Gemälde der Schweiz, Heft 11: Basel-Stadt (St. Gallen 1841);
Mitteilungen der Gesellschaft für vaterländische Altertümer in Basel (Basel 1843 fg.);
Bilder aus der Geschichte von Basel (Basler Neujahrsblätter);
Hensler, Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter (Basel 1860);
Vischer, Geschichte der Universität Basel (ebd. 1862);
Basler Chroniken (Bd. 1, hg. von Vischer und Stern, Lpz. 1872; Bd. 2, hg. von Vischer und Boos, 1880; Bd. 3, hg. von Vischer, 1887; Bd. 4, hg. von Bernoulli, 1890);
Frei, Die Staatsumwälzung des Kantons Basel im J. 1798 (Basel 1876);
Boos, Geschichte der Stadt Basel (Bd. 1, ebd. 1878);
Baseler Jahrbuch (ebd. 1879 u. fg.);
Boos, Urkundenbuch der Landschaft Basel (2 Bde., ebd. 1881-84);
A. Burckhardt, Bilder aus der Geschichte von Basel (2 Bde., 1882);
A. Vischer, Die Geschichte des 3. Aug. 1833 (Basel 1888);
Urkundenbuch der Stadt Basel, bearbeitet von Wackernagel und Thommen (Bd. 1 u. 2, ebd. 1890-94).