theol. Seminare (7),
Universitäten und Colleges (35),
Akademien (47),
Institute für weibliche
Bildung (32), Erziehungsanstalten
für Farbige (31), die Menge der Wohlthätigkeitseinrichtungen u. s. w.
Vgl. Cramp, Geschichte des
Baptismus (3 Bde., deutsch, Hamb.
1873);
Vedder, A short history of the Baptists (Philad. 1891);
(ital. battistero),
Taufhaus, seit dem 4. Jahrh. Bezeichnung für ein
Gebäude, in dem der Taufakt vollzogen
wurde.
Vor der Zeit
Konstantins gab es keine eigenen
Taufhäuser; man taufte in dem
Brunnen
[* 2] des der
Basilika
[* 3] vorliegenden
Atriums
oder behalf sich sonst. Die Baptisterien waren ursprünglich getrennt von den
Kirchen, doch mit diesen
meist durch einen bedeckten
Gang
[* 4] verbunden. Gewöhnlich war ihre Grundform rund oder vieleckig, wie auch die in
Italien
[* 5] und
Deutschland
[* 6] noch erhaltenen Bauwerke dieser Art (zu Parma,
[* 7] Pisa,
[* 8] Ravenna,
Florenz,
[* 9] ferner in
Brixen, Köln
[* 10] u. a. O.) beweisen.
In der Mitte der meistens
Johannes dem
Täufer geweihten
Taufhäuser befand sich das Wasserbassin (Piscina),
in welchem die
Taufe, auch Untertauchung, vollzogen wurde. Zuerst erscheinen die
Taufhäuser an den biscböfl.
Kirchen, da der
Bischof als der ordentliche Spender der
Taufe galt. Die in seinem
Namen im
Auftrage taufenden Presbyter an den nichtbischöfl.
Kirchen vollzogen die
Taufe in dem Gotteshause, in dem schon frühzeitig vielfach ein eigener Raum hierzu
vorgesehen war.
zunächst das Metallgeld (bares
Geld,
Bargeld), dann herkömmlich auch die
Erfüllung einer Zahlungsverbindlichkeit
sofort bei Übernahme des Kaufgegenstandes, bei Warenbeziehungen von auswärts die Zahlungsleistung alsbald
nach Empfang der
Rechnung, und zwar ursprünglich durch Münze. An die
Stelle der letztern kann aber auch Papiergeld treten,
und selbst wenn die Abmachung in Wechseln oder
Anweisungen erfolgt, deren Tageswert die Forderung tilgt, wird gemeinhin die
Bedingung barer
Zahlung als erfüllt betrachtet. Gleichbedeutend mit Bar im zweiten
Sinne ist "Zug
um Zug"
sowie «per
Cassa», «per contaut», oder «per
comptant», daher der Barverkauf auch Kontantverkauf genannt wird.
Über eine andere Bedeutung von
«Cassa» und «per contant»
s.
Cassa.
Le
[* 11]
Barrois,
Grafschaft, seit 1355 Herzogtum, mit der Hauptstadt
Bar-le-Duc, zu beiden Seiten
der obern Maas, bildete den westl.
Teil von Oberlothringen, gehörte 925-1302 ganz zum
DeutschenReiche, mußte aber 1302 für
die
ÄmterBar-le-Duc (den
Pagus Barrensis der Frankenzeit) und
Bassigny (das
Barrois royal oder mouvant) die franz. Oberlehnshoheit
anerkennen.
Heinrich, der Sohn
Herzog Roberts, gehörte dem geistl.
Stande an und schenkte deshalb
1419 seinen
Allodialbesitz (das
Barrois ducal oder non mouvant) mit Pont-à-Mousson, St.
Mihiel, an René I. (s. d.) von
Anjou, während
das
Barrois royal als erledigtes
Lehn an
Frankreich fiel. Durch Rene, den Gemahl der Erbtochter
HerzogKarls von Lothringen, vollzog
sich die
Vereinigung von Bar mit Lothringen; beide Herzogtümer kamen 1766 an
Frankreich. Die einst zu Bar gehörenden
Landschaften bilden großenteils die Departements Meuse und Meurthe-et-Moselle.
Stadt im
Kreis
[* 14] Mohilew des russ. Gouvernements Podolien, an dem zum
Bug gehenden
Row, hat (1885) 13434 E.,
darunter 8000
Juden, 3 griech., 1 röm.
Kirche, 1 griech. Nonnenkloster, mehrere
Synagogen und jüd. Bethäuser; Lederfabrikation,
Ziegeleien. Bar, ursprünglich
Row genannt und 1452 von den
Tataren zerstört, erhielt seinen
Namen im 16. Jahrh, zu Ehren der
in
Bari inApulien geborenen
BonaSforza, Gemahlin König Sigismunds I. von
Polen, der den Ort neu aufbauen
ließ. Es wurde 1648 und 1651 von den Kosaken, 1672 von den
Türken erobert, kam aber 1699 an
Polen zurück. 1768 bildete sich
hier die
Barer Konföderation (s. d.), 1793 kam Bar zu
Rußland.
Karl Ludw. von, Kriminalist und Prozessualist,
geb. zu Hannover,
[* 15] studierte in Göttingen
[* 16] und
Berlin
[* 17] die
Rechte und war mehrere Jahre als
Richter,
zuletzt beim Obergericht zu Göttingen beschäftigt. Er habilitierte sich dort 1863 und wurde 1866 ord. Professor des
Strafrechts
und des Civilprozesses in Rostock,
[* 18] 1868 in
Breslau,
[* 19] 1879 in Göttingen. 1890-93 vertrat er als Mitglied
der deutschfreisinnigen Partei den
Kreis Rostock im
DeutschenReichstag. Bar wirkte für Einführung des öffentlichen und mündlichen
Verfahrens und für einen humanen Fortschritt auf dem Gebiete des
Strafrechts.
Außerdem gilt er als
Autorität auf dem Gebiete des internationalen Privatrechts. Er schrieb: «Das internationale Privat-
und
Strafrecht» (Hannov. 1862; 2. Aufl.
als
«Theorie und Praxis des internationalen Privatrechts», 2 Bde.,
1889),
«Staat und kath.
Kirche in
Preußen»
[* 22] (ebd. 1883). Für Holtzendorffs
«Encyklopädie der Rechtswissenschaft» hat Bar die
Lehre vom Civilprozeß (auch separat erschienen, zuletzt
Lpz. 1890) und seit der 4.
Auflage auch das internationale Privatrecht bearbeitet.