Banknoten genüge, um schädliche Einwirkungen derselben, wie namentlich allgemeine Preissteigerungen und
Austreibung des Metallgeldes,
zu verhindern. Namentlich in einem
Lande mit hoch entwickeltem Depositensystem, wie in England, bilden die
Banknoten nur einen
mäßigen
Teil des durch den Kredit erzeugten Zuwachses des
Umlaufs; werden die
Noten vermehrt, so werden nach der
Auffassung der Bankschule dafür andere Kreditmittel überflüssig, und der
Stand des
Umlaufs im ganzen bleibt annähernd ungeändert.
Überhaupt und nach dieser
Theorie die
Banken nicht im stände, die
Große ihrer Notenausgabe nach Belieben zu regulieren; der
Verkehr bedarf bei jedem
Grade seiner
Entwicklung nur einer gewissen Menge
Noten; tritt Geschäftsstille
ein, so fließen die
Noten, sei es als Depositen, sei es durch Bezahlung von Wechseln und Darlehen, an die
Banken zurück und
können nicht wieder in gleichen: Betrage ausgegeben werden, weil das Bedürfnis nach Einlösung von Wechseln und
Vorschüssen
abgenommen hat.
Die Erfahrungen, die in der neuern Zeit hinsichtlich der gewaltigen, die Notenemission fast erreichenden
oder gar übersteigenden Baranhäufungen bei den großen
Banken gemacht worden sind, sprechen im ganzen zu Gunsten der Bankschule. Jedenfalls
wird diese
Theorie um so genauer zutreffen, je mehr neben, den
Banknoten- das Depositen-, Check- und Girowesen ausgebildet
ist. Als
Vertreter der Bankschule sind zu nennen
Tooke, Fullarton,
Courcelle-Seneuil, und inDeutschland
[* 2] Ad.
Wagner.
Den entgegengesetzten Standpunkt nimmt die Currencyschule (s. d.) ein.
L., Gattung austral.
Sträucher aus der Familie der
Proteaceen (s. d.). Es sind nahezu 50
Arten bekannt mit immergrünen,
lederartigen, einfachen, bisweilen nadelförmigen, oft filzigen oder seidenhaarigen
Blättern und paarweise gestellten, von
je drei gefärbten Deckblättern umgebenen
Blüten, welche walzenförmige
Kätzchen bilden und eine vierteilige
Blütenhülle besitzen, deren hoble Zipfel oft vier
Staubbeutel einschließen. Der Griffel ist entweder so lang wie die
Blume
oder viel länger, weit aus ihr hervorragend.
Die holzige, zweifächerige
Frucht enthält viele geflügelte Samen.
[* 3] Die Banksien sind schon seit lange
Zierden der Gewächshäuser, in denen jetzt viele
Arten kultiviert werden. Die gewöhnlichsten sind:
Banksia ericaefolia L. fil.
(s. Textfig. 2 zum
ArtikelThymelinen)
[* 4] mit nadelförmigen
Blättern, Banksia australis R. Br. mit linealen, abgestutzten
Blättern, Banksia speciosa R. Br. Mit linealen, halbgefiederten,
unterseits schneeweißfilzigen
Blättern, u. a. m.
Alle verlangen Heideboden und sorgfältige Pflege.
(spr. bänks), eine kleine Gruppe melanes.
Inseln, zwischen den
Santa-Cruz-Inseln und den
NeuenHebriden,
oft als nördlichste Gruppe den 1etztern zugerechnet, unter 13° südl.
Br. und 168° östl. L. von Greenwich, noch unabhängig,
in der engl. Interessensphäre gelegen, nach
SirJosephBanks (s. d.) benannt. Die wichtigsten sind: Gaua oder
Santa Maria,
Banua Lava, Uraparapara mit dem besten
Hafen im
Osten, Balua oder
Saddle-Insel und Mota, die kleinste der genannten, mit dem
Hauptsitze der Mission;
Die fleischige Kapselfrucht hat 4-6 cm im Durchmesser, ist etwas zusammengedrückt, sonst rundlich und olivenfarbig; sie
enthält gewöhnlich 1-2 Samen mit steinharter, runzliger, dunkelbrauner Schale. Die Samen wiegen 12-15
g. Auf den
Südsee-Inseln benutzen die Eingeborenen schon seit lange diese ölreichen Samen als Beleuchtungsmaterial, indem
sie die zerstoßenen Samen mit
Baumwolle
[* 10] zusammenkneten und den so erhaltenen
Teig in
Stücke von Bambusrohr füllen, wodurch
sie eine Art von
Kerzen gewinnen (daher Kerzenbaum). Die Bankulnüsse bilden einen beträchtlichen Handelsartikel
und werden in England und in
Hamburg
[* 11] eingeführt, wo man ans dem Samen derselben das Öl (s.
Bankulöl) auspreßt, das übrigens
auch von den
Tropenländern direkt eingeführt wird. Die Samen geben 50-60 Proz. fettes Öl.
(mittellat. bannus, bannum; frz. ban; ital.,
span. und portug.
Bando; sämtliche Formen sind wohl ans dem got. Bandvjan,
d. i. bezeichnen oder verbindlich
machen, entstanden), in der frank.
Verfassung und im Mittelalter die der öffentlichen Gewalt, dem Könige,
Grafen, Fürsten
u. s. w. zustehende Befugnis, bei
Strafe zu gebieten oder zu verbieten. Am höchsten stand der Königsbann, durch den die
Übertretung eines königl.Befehls mit 60 Solidi gebüßt wurde.
Deu
Grafen ermächtigte der Bann nur zur Verhängung einer geringern
Buße.
Bannen bedeutete daher zunächst soviel als befehlen,
auferlegen, z. B. das Erscheinen vor Gericht (bannitio,
Vorladung) oder bei kriegerischem
Aufgebote (Heerbann, s. d.). Seit
der Ausbildung eines öffentlichen
Strafrechts sprach man von einem
Blutbanne oder der Gerichtsbarkeit
über Leben und
Tod (judicum capitale), die in der ältern Zeit dem Inhaber vom Könige verliehen sein mußte. Bann bedeutet
ferner den
Bezirk, durch welchen die Gewalt des Bannherrn sich erstreckt, sowie den
Befehl oder das Verbot selbst, auch die
durch denselben festgesetzte
Strafe.
Außerdem ist Bann gleichbedeutend mit
Acht (s. d.) im
Sinne von
Ausschluß aus der Rechtsgemeinschaft. In
einer engern Bedeutung gehört dann Bann (s.
Kirchenbann) dem geistlichen
Rechte an, die
Acht dem weltlichen. Danach erklären
sich die Bezeichnungen Gerichtsbann,
Burgbann (die einem Burgherrn zustehende Gerichtsbarkeit oder deren
Bezirk),
Bannmeile
(der räumliche
Umfang der Gewalt). Im
AusdruckeBannrecht (s. d.) ist Bann zur Bezeichnung einer gewerblichen
Ausschließungsbefugnis abgeschwächt.
Vgl. W.
Sickel, Zur Geschichte des Bann
(Marburger Universitätsprogramm, 1886).
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