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entwickelte sich im Mittelalter, wo die enorme Anzahl einzelner Münzherrschaften, die unvollkommene Ausprägung der Münzen, [* 2] häufige Änderungen im Münzfuße und Münzfälschungen ihm großen Vorschub leisteten, vorzüglich in Italien. [* 3] Italiener (Lombarden) waren es, die neben den Juden den Geschäftszweig in die meisten übrigen europ. Staaten einführten und dort pflegten. Um ihren zu dem gedachten Zwecke unterhaltenen Münzvorrat unter Umständen weiterhin nutzbar zu machen, befaßten sie sich daneben mit dem Leihgeschäft auf kurze Fristen, vorzüglich gegen Faustpfänder, und dieses Geschäft führt von jenen Wechslern, die es zuerst in der den Banken eigentümlichen Art betrieben haben, bei diesen Anstalten noch jetzt sehr gewöhnlich den Namen Lombardgeschäft (s. d.). Mit der Verbesserung des Münzwesens verlor nach und nach der Geldwechsel an Bedeutung; er wurde aber durch ein zeitig daneben sich entwickelndes Geschäft, den Handel mit Wechseln (s. Wechselgeschäft), ergänzt und ersetzt.
Die Wechsler galten aber schon vermöge der Natur ihres Betriebes als Vertrauenspersonen der Geschäftswelt und mußten für die sichere Aufbewahrung ihrer Münzvorräte Sorge tragen; es lag daher sehr nahe, daß man bei ihnen Gelder zur Verwahrung hinterlegte, daß sie dann für Rechnung der Deponenten Zahlungen leisteten, welche, wenn es sich dabei um einen zweiten Kunden desselben Wechslers handelte, nur durch eine Umschreibung in den Guthaben bewerkstelligt wurden.
Anderwärts schlossen sich ähnliche Geschäfte wie der Münzwechsel wieder vermöge der Verwandtschaft des Betriebes an das Goldschmiedgewerbe an. In Italien machte man jedoch vielfach ungünstige Erfahrungen mit den Bankhaltern, sie ließen sich mit den anvertrauten Geldern oft in mehr oder weniger gewagte Geschäfte ein, die bei ungünstigem Ausgang ihre Zahlungsunfähigkeit bewirkten. Man schritt daher, nachdem sich allerlei staatliche Anordnungen über das Bankgeschäft als ungenügend herausgestellt hatten, zur Errichtung öffentlicher Banken, so in Venedig, [* 4] wo 1587 der Banco di Rialto gegründet wurdet neben der schon erwähnten St. Georgsbank die älteste öffentliche, mit gewissen Vorrechten ausgestattete Bank Italiens. [* 5]
Ähnliche öffentliche Banken wurden dann bald darauf in einer Reihe anderer Städte Italiens, Deutschlands [* 6] und Hollands errichtet. Aus der ursprünglich von Banken zum Teil nur mißbräuchlich geschehenen Verwertung der hinterlegten Beträge entwickelte sich sodann im Laufe der Zeit eine geordnete und erlaubte Verwendung derselben, wodurch die in die Lage kamen, nicht nur auf die Einhebung von Gebühren für die Einlagen verzichten zu können, sondern selbst dafür Zinsen zu entrichten. In allen diesen Verhältnissen sind die Ausgangspunkte des modernen Bankwesens zu suchen, für dessen Entwicklung Italien später an Bedeutung zurückgetreten, England hingegen an die erste Stelle vorgerückt ist.
Dieses moderne Bankwesen hat seinen Schwerpunkt [* 7] in der Kreditvermittelung, d.h. die Banken nehmen auf der einen Seite disponibles Kapital auf, um es ihrerseits jenen Personen zuzuführen, welche Kredit benötigen. Die Banken bedürfen ein eigenes Kapital, um dem Publikum Sicherheit zu bieten und freiere Hand [* 8] in der Geschäftsführung zu besitzen; der Umfang ihrer Geschäfte wird aber in viel höherm Maße durch das fremde Kapital bestimmt, das sie an sich zu ziehen wissen.
Man spricht von Aktiv- und Passivgeschäften der Banken, je nachdem diese hierbei als kreditgewährend oder kreditnehmend auftreten; solides vorsichtiges Geschäftsgebaren, welches sich freihält von spekulativen Wagnissen, ist das oberste Princip einer korrekten Bankleitung; ist den Banken doch die Verwaltung fremden Kapitals anvertraut, mit dem sie produktive besonnene Arbeit unterstützen, nicht aber Spekulationen treiben sollen. Die Formen der Bankgeschäfte haben sich im Laufe der Zeit wesentlich vervielfältigt und verändert. Je nachdem der eine oder der andere Geschäftszweig besonders oder gar ausschließlich betrieben wird, spricht man von Bodenkredit-, Noten-, Depositen u. s. w. Banken (s. die betreffenden Artikel). Zu den wichtigsten Passivgeschäften gehört die Annahme von Depositen (s. Depositenbanken). Es kann sich hierbei einmal um Depositen zur Aufbewahrung handeln, ein Geschäft, das namentlich zur Zeit der Münzwirren große Bedeutung hatte, da es das Mittel abgab, ein nicht wie das cirkulierende Geld der Verschlechterung ausgesetztes Bankgeld (s. Banco) zu schaffen.
Zahlungen unter Kaufleuten mußten dann wohl an manchen Orten durch die Banken bewerkstelligt werden. Dann kennt man auch Depositen zur Verwaltung, bei welchem Geschäft die Banken nebst der Aufbewahrung der betreffenden Wertpapiere die Couponeinkassierung, den Umtausch verloster Obligationen u. s. w. besorgen. Für den Kreditverkehr von Bedeutung sind jedoch erst die Dienste, [* 9] welche die Banken dem Verkehr durch das uneigentlich so genannte Depositengeschäft, das Depositengeschäft «zur Benutzung», leisten, d. h. durch die Annahme von Geldern mit der Verpflichtung der Rückzahlung mit oder ohne Kündigung u. s. w., jedoch mit dem Rechte der Ausgabe und Verwendung derselben.
Eine Verzinsung der Depositen tritt nicht immer ein, regelmäßig jedoch, wenn dieselben auf bestimmte Zeit gegeben oder mit bestimmter Kündigungsfrist hinterlegt werden. Dagegen haben die Deponenten für seitens der Banken verwertbare Depositen jedenfalls keine Gebühr zu entrichten. Die Banken erteilten den Deponenten schon früh Scheine über den Empfang und über die Verpflichtung zur Rückgabe der Depositen. Die Cession dieser Schuldscheine stellte sich frühzeitig als ein bequemes Mittel zur Ausgleichung von Forderungen heraus.
Die Banken erleichterten die Möglichkeit der Übertragung durch Ausstellung der Scheine auf den Inhaber. So konnten diese unverzinslichen Scheine von Hand zu Hand geben, der Kredit der Banken sicherte ihren Kurs. Mit der Umwandlung der Depositen zur Aufbewahrung in solche zur Benutzung nahmen diese Scheine auch einen andern Charakter an, die Banknote (s. d.) war geschaffen. Es war nur ein kleiner schritt von der Ausgabe solcher Noten an bestimmte einzelne Deponenten bis zur Ausgabe derselben gegen Bargeld und anstatt Bargeldes an jedermann. Die beute mit der Ausgabe von Banknoten betrauten Banken, welche regelmäßig einer besondern staatlichen Beeinflussung unterliegen, heißen Noten- oder Zettelbanken (s. Notenbanken). - Andererseits bat sich an das Depositengeschäft insbesondere die bequeme Möglichkeit angeschlossen, durch Schecks (s. d.) über das Guthaben zu verfügen und damit Zahlungen zu leisten; auch die sog. Kassenscheine (s. d.) sind nur eine Art des Depositengeschäfts. Das sog. Depotgeschäft deckt sich bald mit dem ¶
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Depositengeschäft zur Aufbewahrung oder Benutzung, bald handelt es sich bei dem Depot nur um kommissionsweise gekaufte oder zu verkaufende, in Verwahrung der Banken befindliche Wertpapiere, welche Transaktion zum Effektengeschäft (s. unten) gehört, bald um eine pfandrechtliche Sicherstellung der Banken für zu gewährende Buchkredite oder dergleichen, in welchem Falle also die in Depot gegebenen Effekten den Charakter eines Pfandes haben.
Mit der Annahme von Gelddepositen ist das Girogeschäft (s. Giroverkehr) der Banken eng verschmolzen. Bei dem Girogeschäft giebt die Bank zunächst leinen Kredit und übernimmt kein Risiko. Sie nimmt auf Giroconto nicht nur bare Einzahlungen an, sondern auch Coupons, Checks und Wechsel; sie besorgt die Einkassierung dieser Effekten und schreibt den Betrag nach dein Einlange dem Kunden gut. Der Contoinhaber kann über sein Guthaben verfügen, indem er Summen auf das Conto eines andern umschreiben läßt, wie auch seine eigenen Aktiva durch solche Umschreibungen vermehrt werden können, ferner indem er seine Wechsel bei der Bank zahlbar macht und indem er Checks auf sein Giroguthaben ausstellt. (S. Reichsbank, deutsche.)
Ein weiterer wichtiger Bankgeschäftszweig ist das Kontokorrentgeschäft (s. d.). Die Banken treten mit den Kunden in laufende Rechnung, indem sie Wechsel auf sich ziehen lassen, Barzahlungen für die Kunden leisten, Forderungen für dieselben einkassieren und sonstige Geldgeschäfte für sie besorgen. In manchen Fällen eröffnet die Bank ihren Kunden selbst einen Kredit über den Betrag des Effektivguthabens hinaus, sei es ohne, sei es gegen eine besondere Sicherheit (z. B. hinterlegte Wertpapiere).
Die Bank berechnet sich Zinsen für ihr Guthaben vom Tage der Auszahlung an, und sie gewährt der Regel nach geringere Zinsen, wenn der Contoinhaber sich im Guthaben befindet. Für Geschäftsleute, welche solchergestalt mit in Kontokorrentverkehr stehen, entspringt hieraus der große Vorteil, das; sie niemals vorrätige Gelder unbenutzt liegen zu lassen brauchen, und daß sie der zeitraubenden eigenen Besorgung ihrer Geldgeschäfte vielfach überhoben sind.
Den Banken andrerseits fließen durch das Kontokorrentgeschäft Mittel zu, die sie anderweitig, z. B. im Diskonto- und Leihgeschäft, vorteilhaft verwerten können. Für die gesamte Volkswirtschaft ist es von unberechenbarer Bedeutung, wenn das Kontokorrentgeschäft der Banken, wie in England, dermaßen ausgebildet ist, daß fast alle erheblichen Zahlungen, nicht etwa nur im kaufmännischen, sondern auch in dem sonstigen Verkehr, durch Checks vermittelt werden.
Noch andere Bedürfnisse des Handels sind es aber, welche von den Banken vorzugsweise befriedigt werden. Dem einzelnen Geschäftsmann macht das Einziehen von Forderungen an nahe oder entfernt wohnende Kunden oft Schwierigkeiten, deren er, um sich seinem Hauptgeschäft um so ungestörter widmen zu können, sich überhoben zu scheu wünscht. Er scheut das Geldopfer nicht, welchem er bringen muß, wenn er das Inkasso Dritten überträgt, welche regelmäßig und gewerbsmäßig mit dem Einziehen fremder Forderungen sich befassen. Solche Hilfe leisten die Banken, welche das Inkassogeschäft (s. d.) in ihren Geschäftskreis aufnehmen. Sie ziehen Forderungen ein, die ihnen durch Wechsel oder Anweisungen übertragen werden. Der Gegenwert wird dann bar remittiert oder gutgeschrieben. Die Inkassoprämie macht dieses Geschäft gewinnbringend.
Unter den Geschäften, bei denen die Banken kreditgewährend auftreten, ragt an Bedeutung das Diskonto- und Wechselgeschäft hervor, d. h. der Kauf, die Auszahlung noch nicht fälliger Wechsel vor der Verfallzeit und der An- und Verkauf von Wechseln überhaupt. Auch ist von Wichtigkeit das Lombardgeschäft, die Belehnung von Faustpfändern (Wertpapieren, Münzen, Waren u. s. w.).
Minder geeignet für den Bankbetrieb ist die zeitweilige Anlage des Kapitals in Wertpapieren, wie Staatsschuldverschreibungen, Aktien u. s. w. (Effektengeschäft, s. d.), weil sie die Banken der Gefahr von Verlusten durch Kursschwankungen aussetzt, was sie, als Anstalten, denen fremdes Kapital anvertraut ist, möglichst vermeiden sollen; Ankauf für Rechnung von Kunden ist unbedenklich, da die Banken hier nur in der Eigenschaft von Kommissionären handeln. Jede eigene Teilnahme aber an Gründungen, am Börsenspiel ist mit dem Wesen einer Depositen wie einer Notenbank unvereinbar und daher bei den meisten soliden Anstalten dieser Art auch statutenmäßig verboten.
Dagegen sind namentlich seit 1852 bankartige Institute entstanden, die sich besonders damit befassen, neue Unternehmungen zu gründen, die gegründeten durch ihren Kredit zustutzen, namentlich die Kurse der betreffenden Aktien an der Börse durch Beleihung derselben zeitweise zu halten oder zutreiben, überhaupt in spekulativer Absicht Wertpapiere in großem Maßstabe auf eigene Rechnung zu kaufen und zu verkaufen. Solche Gründungs- und Spekulationsbanken (in England «Financial Companies») nennt man oft nach ihrem bekanntesten franz. Vorbilde Crédits mobiliers (s. d.). Sie sind nicht unbedenklich; nur ausnahmsweise kann für die in Aktienform konstituierte Bank darin eine passende Thätigkeit gefunden werden.
Während alle bisher aufgeführten Bankgeschäfte entweder die Vermittelung des Geldbedarfs oder des kurzfristigen Kredits besorgen, dienen zur langfristigen Kreditnahme und Kreditgewährung die Hypothekengeschäfte (s. d.), d. h. die Verleihung des Grundbesitzes. Das Hypothekengeschäft erhebt ganz andere Ansprüche an die Banken als das Lombardgeschäft, weil die Beleihung von Grundstücken dem Schuldner nur dann von Nutzen ist, wenn sie sich auf eine längere Zeit erstreckt.
Die hypothekarischen Darlehne kontrastieren mit der in den übrigen Bankgeschäften angestrebten Beweglichkeit und Verfügbarkeit des Kapitals, und da sie zugleich auf vergleichsweise größere Summen sich belaufen, so schließt die Mehrzahl der Banken sie aus, wogegen sich mehrere Institute vorzugsweise für ihren Zweck gebildet haben, die sog. Agrarbanken, Bodenkreditbanken (s. d.) oder Hypothekenbanken, Landschaften (s. d.). Entsprechend ihrem Charakter bringen diese auch das Kapital aus eine Weise auf, bei welcher sie gegen plötzliche, rasche Rückforderung gesichert sind, nämlich durch Ausgabe sog. Pfandbriefe (s. d.).
Mit diesen Instituten verwandt sind die Grund- oder Bodenrentenbanken (s. d.), welche die Ablösung der Grundlasten bezwecken, und die Boden- oder Landeskulturrentenbanken (s. d.), welche zu Bodenverbesserungen Vorschüsse gewähren.
Um das Geschäft in einem weitern Umfange auszubeuten, unterhalten viele größere Banken Zweiganstalten (Zweigbanken, Filialbanken) unter verschiedenen Namen und verschiedener Abgrenzung der Funktionen an andern Verkehrsplätzen des Inlandes ¶