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hervorgehoben werden; ferner Ad. Wagner, Die Geld und Kredittheorie der Peelschen Bankakte (Wien [* 2] 1861).
hervorgehoben werden; ferner Ad. Wagner, Die Geld und Kredittheorie der Peelschen Bankakte (Wien [* 2] 1861).
Zahlungsanweisungen der Hauptbank auf ihre Zweiganstalten oder umgekehrt, sowie der Zweiganstalten untereinander, gegen den Betrag eingezahlter Gelder.
Sie kommen namentlich für größere Beträge in Betracht, die im Gebiete des Weltpostvereins nicht durch Postanweisungen befördert werden.
s. Banka. ^[= oder Bangka, eine Insel des Niederländisch-Ostindischen Reichs, durch die 11-27 km breite, ...]
oder der Banus Bank (eigentlich Benedikt Bor), bekannt durch das an der Gemahlin des ungar. Königs Andreas II. (1205-35) verübte Attentat. Spätere ungar. Chroniken berichten darüber, die Königin Gertrud (s. d.) habe einem ihrer Brüder, entweder Berchthold, Erzbischof von Kalocsa, oder Ekbert, Bischof von Bamberg, [* 3] Gelegenheit verschafft, die Gemahlin des Bánkbán zu verführen. Dieser habe nun durch Ermordung der Königin (1213) seine Ehre gerächt, aber die That mit dem Leben gebüßt. Der Stoff der Bánkbán-Sage wurde von mehrern Dichtern dramatisch bearbeitet. Katonas «Bánkbán» (Klausenb. 1827; Pest 1843 u. ö.; deutsch von Dux, Lpz. 1858) gilt als das beste Drama der magyar. Litteratur. Auch Grillparzer bearbeitete den Stoff in dem Trauerspiel «Ein treuer Diener seinem Herrn» (Wien 1830; neue Aufl., Stuttg. 1872).
oder bankmäßige Deckung, im Gegensatz zur vollen Bardeckung diejenige Art der Sicherstellung von einlösbaren Banknoten, bei der die emittierende Anstalt nur einen Teil der ausgegebenen Notensumme durch Barvorrat deckt, während sie zur Sicherstellung des andern leicht umsetzbare Werte besitzt. Als solche empfehlen sich namentlich gute Wechsel und Lombardforderungen, welche in einer kurzen (höchstens dreimonatigen) Frist fällig werden. In normalen Zeiten ist so erfahrungsgemäß ausreichend, wenn der erstere Bestandteil der Deckung etwa ein Drittel, der letztere zwei Drittel der umlaufenden Noten beträgt.
Zur Bardeckung dürfen im Deutschen Reiche laut Bankgesetz vom die deutschen Goldmünzen, die Silberthaler, die Reichskassenscheine; ferner Gold [* 4] in Barren, das Pfund fein Gold zu 1392 M. gerechnet, verwendet werden. Droht eine ungünstige Wendung, so muß die Bank den Barvorrat erhöhen, indem sie die eingehenden Wechsel- und Schuldzahlungen nicht vollständig wieder zu neuen Kreditbewilligungen verwendet. Staatspapiere eignen sich weniger für die Bankdeckung, weil sie bei ungünstiger Gestaltung der Verhältnisse nur mit Verlust zu veräußern sind. (S. Banknoten.)
Bankzinsfuß oder Bankrate, im Gegensatz zum Privatdiskont (s. d.) der offizielle Zinsfuß der großen Notenbanken, welcher gemäß Gewohnheit oder gesetzlicher Bestimmung von Zeit zu Zeit öffentlich bekannt gemacht wird. Die maßgebende Stellung jener Banken im Diskontverkehr macht Stand und Bewegung des Bankdiskont zu einer höchst wichtigen Erscheinung für die Gestaltung und Beurteilung des Geldmarktes; Erhöhung oder Ermäßigung des Diskontsatzes sind für die Notenbanken das wichtigste Mittel zur Regelung des Barvorrats und des Notenumlaufes.
Ein hoher Zinsfuß erschwert die Inanspruchnahme des Kredits bei der Bank und bewirkt damit die Erhaltung und Vermehrung ihrer Barmittel, sowie die Verringerung des Notenumlaufes, während eine Herabsetzung des Bankdiskont eine Verminderung des Metallbestandes und der Notenreserve der Bank in der Regel herbeiführt. Mitunter kaufen auch die großen Notenbanken börsenmäßige Wechsel auf offenem Markte unter dem öffentlich bekannt gemachten Zinsfuß zum Privatdiskont an. Bei der Deutschen Reichsbank geschieht dies auf Anordnung des Reichsbankdirektoriums.
Die Wechsel müssen der Reichsbank angeboten werden, noch volle 6 Wochen zu laufen haben und auf nicht weniger als 3000 M. lauten. Bei einem offiziellen Zinssatze von 5 Proz. und darüber ist die Diskontierung zum Privatzinsfuße in der Regel aufgehoben. Der Bankdiskont betrug im Durchschnitt des J. 1894: Bei der deutschen Reichsbank 3 Proz. in Amsterdam [* 5] 2½, in Brüssel [* 6] 3, in Stockholm [* 7] 4, in Kristiania [* 8] 4, in Kopenhagen [* 9] 3½, in London [* 10] 2, in Lissabon [* 11] 6, in Madrid [* 12] 5, in Paris [* 13] 2½, in Wien und Budapest [* 14] 4, in der Schweiz [* 15] 3, in Italien [* 16] 5¾, in Petersburg [* 17] und Warschau [* 18] 5½ Proz., der Privatdiskont in Berlin [* 19] im Durchschnitt 1¾ Proz. 1893 war der Bankdiskont bei vielen Banken wesentlich höher.
Vgl. Telschow, Der gesamte Geschäftsverkehr mit der Reichsbank (6. Aufl. von Schacht, Lpz. 1893).
ein Stück in der Längsrichtung mehrfach gelochtem Flacheisen, das an einem Ende mit einer starken, oft durch Aufhauen gezahnten Spitze (Angel) versehen ist.
Ein an der Anschlußstelle dieser an das flache Stück angeschmiedeter Ansatz dient zum Einschlagen der Spitze in irgend einen unbeweglichen Gegenstand, z. B. eine Mauer, während an dem flachen Teil des ein anderer Gegenstand, z.B. ein Pfosten, Brett, Schrank, [* 20] mit Nägeln oder Schrauben [* 21] befestigt wird.
Bänkelsänger,
herumziehende Personen, die bei Jahrmärkten und ähnlichen Anlässen auf öffentlichen Plätzen geschichtliche Ereignisse der jüngsten Vergangenheit, Räuber- und Mordgeschichten u. s. w. singend vortrugen und dazu, um von allen gesehen und vernommen zu werden, auf eine kleine Bank (Bänkel) traten.
Sie pflegten vor den Zuschauern große Bilder aufzurollen, die den Inhalt ihrer Gesänge und Deklamationen roh und in grellen Farben darstellten.
Die Bänkelsänger
sind die letzten,
auch schon im Verschwinden begriffenen Nachkommen der fahrenden
Spielleute des Mittelalters.
Unternehmungen, welche teils dem Geldverkehr dienen, teils die Vermittelung von Kredit zur Aufgabe haben. Historisch genommen tritt erstere Funktion, die sich in den sog. Geldbankgeschäften (Münzwechsel, Geldaufbewahrung u. s. w.) äußert, zuerst auf, heute ist jedoch das Kreditgeschäft das weitaus überwiegende, wenngleich auch damit jetzt noch meistens Geldgeschäfte der erstern Art verbunden werden. (S. Bankier.)
Die Bezeichnung Banken bringt man gewöhnlich in Zusammenhang mit den «Bänken» der mittelalterlichen Geldwechsler, auch findet sich die Ableitung von «banco» im Sinne von Hausen, gleichbedeutend mit «monte» (s. Montes), dem im mittelalterlichen Italien üblichen Ausdruck für gewisse Zwangsanleihen, von denen die erste im 12. Jahrh, in Venedig [* 22] vorkam. Die Gläubiger des Staates wurden zu einer Körperschaft vereinigt, sie erhielten zuweilen, wie die St. Georgsbank in Genua, [* 23] die unmittelbare Verwaltung gewisser, ihnen verschriebener staatlicher Einnahmequellen, und als eine solche finanzielle Organisation schloß sich in vielen Fällen leicht der Betrieb eigentlicher Bankgeschäfte, namentlich des Depositen- und Wechselgeschäfts an.
Ursprünglich lehnte sich das Bankgeschäft an den Betrieb des Geldwechsels an. Dieser Betrieb ¶
entwickelte sich im Mittelalter, wo die enorme Anzahl einzelner Münzherrschaften, die unvollkommene Ausprägung der Münzen, [* 25] häufige Änderungen im Münzfuße und Münzfälschungen ihm großen Vorschub leisteten, vorzüglich in Italien. Italiener (Lombarden) waren es, die neben den Juden den Geschäftszweig in die meisten übrigen europ. Staaten einführten und dort pflegten. Um ihren zu dem gedachten Zwecke unterhaltenen Münzvorrat unter Umständen weiterhin nutzbar zu machen, befaßten sie sich daneben mit dem Leihgeschäft auf kurze Fristen, vorzüglich gegen Faustpfänder, und dieses Geschäft führt von jenen Wechslern, die es zuerst in der den Banken eigentümlichen Art betrieben haben, bei diesen Anstalten noch jetzt sehr gewöhnlich den Namen Lombardgeschäft (s. d.). Mit der Verbesserung des Münzwesens verlor nach und nach der Geldwechsel an Bedeutung; er wurde aber durch ein zeitig daneben sich entwickelndes Geschäft, den Handel mit Wechseln (s. Wechselgeschäft), ergänzt und ersetzt.
Die Wechsler galten aber schon vermöge der Natur ihres Betriebes als Vertrauenspersonen der Geschäftswelt und mußten für die sichere Aufbewahrung ihrer Münzvorräte Sorge tragen; es lag daher sehr nahe, daß man bei ihnen Gelder zur Verwahrung hinterlegte, daß sie dann für Rechnung der Deponenten Zahlungen leisteten, welche, wenn es sich dabei um einen zweiten Kunden desselben Wechslers handelte, nur durch eine Umschreibung in den Guthaben bewerkstelligt wurden.
Anderwärts schlossen sich ähnliche Geschäfte wie der Münzwechsel wieder vermöge der Verwandtschaft des Betriebes an das Goldschmiedgewerbe an. In Italien machte man jedoch vielfach ungünstige Erfahrungen mit den Bankhaltern, sie ließen sich mit den anvertrauten Geldern oft in mehr oder weniger gewagte Geschäfte ein, die bei ungünstigem Ausgang ihre Zahlungsunfähigkeit bewirkten. Man schritt daher, nachdem sich allerlei staatliche Anordnungen über das Bankgeschäft als ungenügend herausgestellt hatten, zur Errichtung öffentlicher Banken, so in Venedig, wo 1587 der Banco di Rialto gegründet wurdet neben der schon erwähnten St. Georgsbank die älteste öffentliche, mit gewissen Vorrechten ausgestattete Bank Italiens. [* 26]
Ähnliche öffentliche Banken wurden dann bald darauf in einer Reihe anderer Städte Italiens, Deutschlands [* 27] und Hollands errichtet. Aus der ursprünglich von Banken zum Teil nur mißbräuchlich geschehenen Verwertung der hinterlegten Beträge entwickelte sich sodann im Laufe der Zeit eine geordnete und erlaubte Verwendung derselben, wodurch die in die Lage kamen, nicht nur auf die Einhebung von Gebühren für die Einlagen verzichten zu können, sondern selbst dafür Zinsen zu entrichten. In allen diesen Verhältnissen sind die Ausgangspunkte des modernen Bankwesens zu suchen, für dessen Entwicklung Italien später an Bedeutung zurückgetreten, England hingegen an die erste Stelle vorgerückt ist.
Dieses moderne Bankwesen hat seinen Schwerpunkt [* 28] in der Kreditvermittelung, d.h. die Banken nehmen auf der einen Seite disponibles Kapital auf, um es ihrerseits jenen Personen zuzuführen, welche Kredit benötigen. Die Banken bedürfen ein eigenes Kapital, um dem Publikum Sicherheit zu bieten und freiere Hand [* 29] in der Geschäftsführung zu besitzen; der Umfang ihrer Geschäfte wird aber in viel höherm Maße durch das fremde Kapital bestimmt, das sie an sich zu ziehen wissen.
Man spricht von Aktiv- und Passivgeschäften der Banken, je nachdem diese hierbei als kreditgewährend oder kreditnehmend auftreten; solides vorsichtiges Geschäftsgebaren, welches sich freihält von spekulativen Wagnissen, ist das oberste Princip einer korrekten Bankleitung; ist den Banken doch die Verwaltung fremden Kapitals anvertraut, mit dem sie produktive besonnene Arbeit unterstützen, nicht aber Spekulationen treiben sollen. Die Formen der Bankgeschäfte haben sich im Laufe der Zeit wesentlich vervielfältigt und verändert. Je nachdem der eine oder der andere Geschäftszweig besonders oder gar ausschließlich betrieben wird, spricht man von Bodenkredit-, Noten-, Depositen u. s. w. Banken (s. die betreffenden Artikel). Zu den wichtigsten Passivgeschäften gehört die Annahme von Depositen (s. Depositenbanken). Es kann sich hierbei einmal um Depositen zur Aufbewahrung handeln, ein Geschäft, das namentlich zur Zeit der Münzwirren große Bedeutung hatte, da es das Mittel abgab, ein nicht wie das cirkulierende Geld der Verschlechterung ausgesetztes Bankgeld (s. Banco) zu schaffen.
Zahlungen unter Kaufleuten mußten dann wohl an manchen Orten durch die Banken bewerkstelligt werden. Dann kennt man auch Depositen zur Verwaltung, bei welchem Geschäft die Banken nebst der Aufbewahrung der betreffenden Wertpapiere die Couponeinkassierung, den Umtausch verloster Obligationen u. s. w. besorgen. Für den Kreditverkehr von Bedeutung sind jedoch erst die Dienste, [* 30] welche die Banken dem Verkehr durch das uneigentlich so genannte Depositengeschäft, das Depositengeschäft «zur Benutzung», leisten, d. h. durch die Annahme von Geldern mit der Verpflichtung der Rückzahlung mit oder ohne Kündigung u. s. w., jedoch mit dem Rechte der Ausgabe und Verwendung derselben.
Eine Verzinsung der Depositen tritt nicht immer ein, regelmäßig jedoch, wenn dieselben auf bestimmte Zeit gegeben oder mit bestimmter Kündigungsfrist hinterlegt werden. Dagegen haben die Deponenten für seitens der Banken verwertbare Depositen jedenfalls keine Gebühr zu entrichten. Die Banken erteilten den Deponenten schon früh Scheine über den Empfang und über die Verpflichtung zur Rückgabe der Depositen. Die Cession dieser Schuldscheine stellte sich frühzeitig als ein bequemes Mittel zur Ausgleichung von Forderungen heraus.
Die Banken erleichterten die Möglichkeit der Übertragung durch Ausstellung der Scheine auf den Inhaber. So konnten diese unverzinslichen Scheine von Hand zu Hand geben, der Kredit der Banken sicherte ihren Kurs. Mit der Umwandlung der Depositen zur Aufbewahrung in solche zur Benutzung nahmen diese Scheine auch einen andern Charakter an, die Banknote (s. d.) war geschaffen. Es war nur ein kleiner schritt von der Ausgabe solcher Noten an bestimmte einzelne Deponenten bis zur Ausgabe derselben gegen Bargeld und anstatt Bargeldes an jedermann. Die beute mit der Ausgabe von Banknoten betrauten Banken, welche regelmäßig einer besondern staatlichen Beeinflussung unterliegen, heißen Noten- oder Zettelbanken (s. Notenbanken). - Andererseits bat sich an das Depositengeschäft insbesondere die bequeme Möglichkeit angeschlossen, durch Schecks (s. d.) über das Guthaben zu verfügen und damit Zahlungen zu leisten; auch die sog. Kassenscheine (s. d.) sind nur eine Art des Depositengeschäfts. Das sog. Depotgeschäft deckt sich bald mit dem ¶